Sie heißen Garten Eden, Ackerhelden oder Grünspitz, Freiluftgarten, Grüne Oase oder Radieschen-Revoluzzer – die Gemeinschafts- und Nachbarschaftsgärten in deutschen Städten. Das Konzept des gemeinsamen Gärtnerns ist nicht neu. Es startete in den 1980er Jahren in der niedersächsischen Universitätsstadt Göttingen.
Seitdem sprießen sie überall aus dem Boden: auf Baulücken, ehemaligen Parkplätzen oder den Dachterrassen von Hochhäusern. Auch am Rande von Parks und anderen Freiflächen, in Hinterhöfen, auf stillgelegten Kasernengeländen oder Flughafenlandebahnen sind sie zu finden.
Gemeinschaftsgärten boomen – sie tragen zur sozialen Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz bei.
Möchten Sie einen Gemeinschafts- oder Nachbarschaftsgarten gründen, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten.
Haben Sie die passende Fläche gefunden, wenden Sie sich an die Besitzer sowie an das Stadtplanungsamt und das Bauamt, um die Rechtslage zu klären.
Lassen Sie auf jeden Fall Gutachten über die Qualität des Bodens und des Wassers erstellen, um keine gesundheitlichen Schäden zu riskieren.
Möchten Sie den Garten eines Mietshauses nutzen, wenden Sie sich an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter.
Nachhaltig, sozial und klimafreundlich
Ihr Vorteil: Neben dem nachhaltigen sozialen Zusammenhalt der Menschen, die sie betreiben, unterstützen sie auch den Klimaschutz. Denn dort, wo sich vorher leerstehende Freiflächen aus Beton, Stein oder Teer befanden, wächst nun Grün. Das trägt dazu bei, die Luft von den Abgasen der Städte zu reinigen und sie mit neuem Sauerstoff aufzuladen.
Möchten auch Sie ein solches Projekt starten, gibt es einige wichtige Dinge, die Sie vorher wissen sollten.
Generationsübergreifend, interkulturell oder experimentell: der passende Schwerpunkt
Gemeinschaftsgärten heißen in der Regel jeden Menschen willkommen: Der Sinn dahinter ist, gemeinsam zu säen, pflegen und zu ernten. Denn es geht dabei nicht nur um Obst, Gemüse, Kräuter und Blumen – sondern auch um Gemeinsinn, Austausch und gute Nachbarschaft: soziale Nachhaltigkeit eben.
Das gemeinsame Engagement der Hobbygärtnerinnen und -gärtner trägt dazu bei, dass dieses Projekt über viele Jahre Früchte trägt. Daher sollte schon bei der Planung die Teilhabe und das gemeinsame Entscheiden auf Augenhöhe im Vordergrund stehen.
Trotzdem ist es ratsam, dem Projekt im Vorfeld eine bestimmte Richtung zu geben: Soll der Garten eine thematische Ausrichtung wie den Erhalt alter Obst- und Gemüsesorten oder Heilkräuter haben? Richtet er sich vornehmlich an die in der Nachbarschaft ansässigen Menschen? Soll er interkulturell, experimentell oder generationsübergreifend sein?
Mit der Festlegung auf einen bestimmten Schwerpunkt erhält ein Gemeinschaftsgarten nicht nur eine persönliche Note – Sie ziehen auch eher Gleichgesinnte an.
Gewusst wo und wie: der richtige Ort
Für die Errichtung eines Gemeinschaftsgartens eignen sich generell alle leerstehenden Flächen in oder am Rande einer Stadt. Sie sollten sie aber einfach mit dem öffentlichen Nahverkehr oder dem Fahrrad erreichen können.
Ganz wichtig: Finden Sie die Eigentümerinnen oder Eigentümer der Fläche heraus und kontaktieren Sie diese zeitnah. Oftmals verpachten Kirchengemeinden und Kommunen ihre Grundstücke bei einer gemeinwohlorientierten Nutzung kostenlos.
Auch wichtig herauszufinden: Gibt es im direkten Umfeld der Fläche Anwohnerinnen oder Anwohner? Dann sollten Sie auf jeden Fall prüfen, ob sie sich durch ein solches Projekt gestört fühlen würden. Die Nachbarschaft frühzeitig einzubinden beugt oftmals späterem Ärger vor.
Der nächste wichtige Schritt besteht darin, beim Stadtplanungsamt zu klären, ob auf der Fläche das Gärtnern und die Errichtung von kleinen Gebäuden wie Geräteschuppen erlaubt ist. Die Bauaufsichtsbehörde gibt Auskunft darüber, ob für diese Bauvorhaben eine Genehmigung nötig ist.
Übrigens: Immer mehr Kommunen haben Flächen für das gemeinschaftliche Gärtnern innerhalb des Stadtgebiets im Portfolio. Daher lohnt es sich, auf ihren Internetseiten danach zu recherchieren.
Boden und Wasser: Gutachten helfen bei der Entscheidung
Vor allem der Boden ist für das Gedeihen der Bepflanzung ausschlaggebend. Daher ist die Bodenart und -qualität ein wichtiger Faktor. Sollte es für die Wunschfläche noch kein Bodengutachten geben, lassen Sie diese auf jeden Fall auf ihren Schadstoffgehalt untersuchen. Oft unterstützen die Kommune oder die Universität vor Ort dabei.
Sollte sich herausstellen, dass der Boden nicht zum Gärtnern geeignet ist, ist dies kein Grund zur Verzweiflung. Die Bepflanzung kann auch in Kisten, Hochbeeten und Säcken erfolgen. Viele etablierte Gemeinschaftsgärten haben damit gute Erfahrung gemacht.
Klar sollte auch sein: Ohne Wasser wächst gar nichts. Für die kostengünstige Wasserversorgung bieten sich Regentonnen und -segel an. Aber: Im Sommer reicht Regenwasser allein nicht aus. Sollte sich bereits ein Brunnen auf dem Grundstück befinden, lassen Sie auf jeden Fall die Wasserqualität testen. Denn oft ist Brunnenwasser schadstoffbelastet.
Viele Gemeinschaftsgärten entnehmen ihr Wasser aus dem öffentlichen Trinkwassernetz, meist über Hydranten. Dafür fallen aber Gebühren an. Planen Sie Ihr Projekt für einen längeren Zeitraum, ist es sinnvoll, dort einen Wasseranschluss zu legen.
Bitte beachten: Bei der Nutzung von Trinkwasser fallen meist Abwassergebühren an. Allerdings hilft bei der Einrichtung eines Wasseranschlusses und den damit verbundenen Kosten oftmals die Kommune. Ähnliches gilt für die Nutzung von Strom oder den Anschluss an das öffentliche Stromnetz.
Wer sät, kann auch ernten: Kosten und Finanzplan
Sie sind sich sicher, dass Sie Ihren Gemeinschaftsgarten über lange Zeit anlegen möchten? Dann ist ein mehrjähriger Pachtvertrag sinnvoll. Sprechen Sie das direkt mit den Besitzerinnen oder Besitzern Ihrer Wunschfläche ab. Viele Kommunen, Kirchengemeinden und Privatpersonen verpachten ihr Land gerne für gemeinnützige Vorhaben – meist kostengünstig.
Sind diese Punkte alle geklärt, ist es Zeit für einen Finanzplan, der alle Ausgaben auflistet. Zu den laufenden Kosten zählen neben Pachtzahlungen, Wasser- und Stromanschluss sowie Wasser- und Stromversorgung auch die Kosten für die Instandhaltung und Versicherungsgebühren.
Nicht vergessen: Berechnen Sie dabei auch realistische Beträge für die Herrichtung des Geländes. Dazu gehören unter anderem die Müllentsorgung, Aufbereitung der Flächen, Anlegen von Wegen sowie Zäune und Heckenbepflanzung.
Auch ist es wichtig, die Bezahlung zu regeln. Bewährt haben sich Modelle, bei denen alle Hobbygärtnerinnen und -gärtner anteilig zahlen. Richten Sie am besten ein Gemeinschaftskonto dafür ein. Das schafft Transparenz. Lassen Sie sich dabei gern von Ihrer Sparkassenberaterin oder Ihrem Sparkassenberater unterstützen.
Fördergelder sichern: einen Verein gründen
Viele Betreiberinnen und Betreiber von Gemeinschaftsgärten gründen einen Verein: Die Vereinsform bietet den Vorteil, dass Förderanträge zur Durchführung von Projekten mehr Aussicht auf Erfolg haben. Denn bei vielen Förderern ist eine Antragstellung von Privatpersonen nicht zulässig. Zudem unterstützen Unternehmen und Einzelpersonen eher einen Verein als Privatpersonen.
Auch bei der Vereinsgründung und der Einrichtung eines Vereinskontos sind die Sparkassen gute Ansprechpartner. Sie haben jahrzehntelange Erfahrung damit, kennen die Voraussetzungen und wissen unter anderem, welche Unterlagen dafür nötig sind.
Vom Glück der Gemeinschaft: Interessierte finden
Gutes tun und darüber reden – so lautet die Erfolgsformel, die auch dabei hilft, Ihren Gemeinschaftsgarten bekannt zu machen. Dafür gibt es einige sehr hilfreiche Instrumente:
Der Klassiker: Flyer und Plakate
Verteilen Sie Flyer und Plakate in Geschäften, Schulen beziehungsweise Kindergärten – und vor allem in der Nachbarschaft.
Der Multiplikator: Pressemitteilungen und Pressearbeit
Schreiben Sie Pressemitteilungen zu Ihrem Projekt und wenden Sie sich damit an die Zeitungen, Radiostationen und Fernsehsender in Ihrer Stadt. Die meisten Medien berichten gerne über bürgerschaftliches Engagement vor Ort.
Virtuelles Trommelfeuer: Soziale Medien
Die Welt wird immer digitaler. Um ohne großen Aufwand möglichst viele Menschen zu erreichen, sind die sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagram und Twitter perfekt. Dort haben Sie auch die Möglichkeit, Nachrichten und Termine zu verbreiten, Interessierte zu informieren und sich mit den Betreiberinnen und Betreibern anderer Gemeinschaftsgärten auszutauschen.
Show yourself online: Internetseite, Blog oder Youtube
Präsentieren Sie Ihren Garten auf einer eigenen Homepage mit Bildern und Berichten. Auf diese Weise können sich Interessierte am besten informieren. Einige Betreiberinnen beziehungsweise Betreiber von Gemeinschaftsgärten stellen auch immer wieder kurze Videos auf Youtube oder betreiben ihren eigenen Blog.
Feste feiern: Veranstaltungen im Gemeinschaftsgarten
Ein Eröffnungsfest oder andere Infoveranstaltungen sind immer hilfreich, um Ihren Gemeinschaftsgarten vorzustellen, neue Hobbygärtnerinnen und -gärtner zu finden oder den lokalen Medien einen Anlass zu bieten, über Ihr Projekt zu berichten.
Gemeinschaftsgarten eines Mietshauses nutzen
Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus mit Gemeinschaftsgarten leben und diesen nutzen möchten, bestehen unter anderem folgende Rechte und Pflichten:
Als Mieterin oder Mieter haben Sie nicht immer automatisch das vollständige Nutzungsrecht für den Garten. Während in manchen Mietshäusern der Gemeinschaftsgarten genutzt werden darf, dürfen in anderen die Grünflächen kaum betreten werden.
Und: In manchen Mehrfamilienobjekten haben die Mieter der Erdgeschosswohnung das alleinige Nutzungsrecht an einem Garten oder an einem Gartenteil. Oder der Vermieter behält sich die Nutzung selbst vor.
Stimmen Sie daher am besten grundsätzlich die Nutzung mit der Vermieterin oder dem Vermieter ab.
Häufig stehen Informationen dazu bereits im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Manchmal gibt es auch eine Zusatzvereinbarung mit dem Vermieter. Diese Vereinbarungen dürfen aber nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Im Streitfall müssen Sie Ihr Recht am Gemeinschaftsgarten nachweisen können. Deshalb sollten alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden – mündliche Vereinbarungen sind meist nicht geeignet.
Nutzen und gestalten
Allein mit dem Recht zur Nutzung des Gartens ist es aber noch nicht getan: Als Mieterin oder Mieter dürfen Sie einen Gemeinschaftsgarten nicht ohne Absprache umgestalten. Sie dürfen auch nicht einfach neue Sträucher pflanzen oder ein Gerätehaus aufstellen.
Möchten Sie also konkrete Änderungen vornehmen, klären Sie auch das vorher mit dem Vermieter. Das gilt auch für die Übernahme der einzelnen Kosten. Und auch hier gilt: immer schriftlich.
Häufige Fragen zum Gemeinschaftsgarten
1Was heißt Gemeinschaftsgarten?
Was heißt Gemeinschaftsgarten?
Ein Gemeinschaftsgarten ist ein als Garten genutztes Stück Fläche, das von einer Gruppe von Personen gemeinsam bewirtschaftet wird.
2Was sind Nachbarschaftsgärten?
Was sind Nachbarschaftsgärten?
Nachbarschaftsgärten werden von Bewohnerinnen und Bewohnern aus derselben Umgebung bewirtschaftet.
3Wie funktioniert ein Gemeinschaftsgarten?
Wie funktioniert ein Gemeinschaftsgarten?
In einem Gemeinschaftsgarten sind alle, die Freude am Gärtnern haben, willkommen. Sie säen, pflegen und ernten gemeinsam. Dabei wachsen nicht nur Obst, Kräuter, Gemüse und Blumen, sondern auch Gemeinsinn und gute Nachbarschaft.
4Wie darf ich einen Gemeinschaftsgarten nutzen?
Wie darf ich einen Gemeinschaftsgarten nutzen?
Sind Sie daran interessiert, sich an einem bereits bestehenden Gemeinschaftsgarten zu beteiligen, nehmen Sie einfach Kontakt auf. Sollte es vorerst keine Möglichkeit geben, direkt einzusteigen, lassen Sie sich einfach auf die Warteliste setzen. Oft werden kurzfristig Plätze frei.
Für die Errichtung eines neuen Gemeinschaftsgartens machen Sie direkt die Eigentümerinnen oder Eigentümer Ihrer Wunschfläche ausfindig. Finden Sie heraus, ob sie bereit sind, Ihnen die Fläche zur Verfügung zu stellen.
Dann klären Sie beim Stadtplanungsamt, ob dort das Gärtnern und die Errichtung von kleinen Gebäuden wie Geräteschuppen erlaubt ist. Die Bauaufsichtsbehörde gibt Auskunft darüber, ob für diese Bauvorhaben eine Genehmigung nötig ist.
5Was darf man in einem Gemeinschaftsgarten machen?
Was darf man in einem Gemeinschaftsgarten machen?
Gärtnern, Sonnen, Spielen – oftmals ist bereits festgelegt, zu welchem Zweck ein Grundstück bestimmt ist. Um Details herauszufinden, wenden Sie sich einfach an die Besitzerinnen oder Besitzer und an das Stadtplanungsamt Ihrer Kommune.
Handelt es sich um einen Gemeinschaftsgarten, der zu einem Mietshaus gehört, wenden Sie sich an Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Viele Ideen dürfen Sie als Mieterin oder Mieter umsetzen. Bei anderen müssen Sie vorher erst eine Erlaubnis einholen.
Oftmals sind die bestehenden Möglichkeiten zur Gartennutzung oder zur Gartenpflege bereits im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgehalten.