Vermieterinnen und Vermieter fordern neben der Schufa-Auskunft oft auch einen Einkommensnachweis von potenziellen Mietern und Mieterinnen. Auch wer einen Kredit aufnehmen möchte, muss seine Zahlungsfähigkeit beweisen. Wie so ein Nachweis aussieht und wie Sie am besten über Ihre finanzielle Situation Auskunft geben können.
Vermieterinnen und Vermieter machen den Nachweis über ein regelmäßiges Einkommen meist zur Voraussetzung für ein Mietverhältnis.
Als Einkommensnachweis können zum Beispiel Gehaltsnachweise, Steuerbescheid oder Kontoauszüge dienen.
Persönliche Informationen, die für die Bonitätsprüfung keine Rolle spielen, dürfen geschwärzt werden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Sie können als Einkommensnachweis ihre Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der zurückliegenden drei Monate verwenden. Die erhalten Sie normalerweise monatlich von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin. Fehlt Ihnen eine oder mehrere Abrechnungen, fragen Sie in der Personalabteilung nach. Alternativ können Sie den kostenlosen Vordruck „Einkommensbescheinigung“ der Bundesagentur für Arbeit von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin ausfüllen lassen.
Manchmal wird als Nachweis eine aktuelle Verdienstbescheinigung verlangt. Neben dem Arbeitsentgelt enthält diese Bescheinigung Angaben über Lohnabzüge und Lohnnebenkosten. Den Nachweis erhalten Sie auf Anfrage bei Ihrem Arbeitgeber.
Auch eine Kopie des Arbeitsvertrags wird von Vermietern und Vermieterinnen häufig angefordert. Der Vertrag soll Auskunft darüber geben, ob Sie befristet beschäftig sind. Ist das der Fall, kann es sein, dass zusätzliche Sicherheiten wie eine Bürgschaft benötigt werden.
Selbstständige
Bei Ausübung einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit schwanken die Einnahmen meist von Monat zu Monat. Deshalb können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer in der Regel den Einkommensteuerbescheid des Finanzamts als Nachweis über Ihre Einkünfte nutzen. Ist der letzte Steuerbescheid nicht aktuell genug, können Ihnen Kontoauszüge der zurückliegenden Monate, eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) oder – für Freiberufler und Freiberuflerinnen sowie kleine Unternehmen – eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Bonitätsnachweis dienen.
Bezieherinnen und Bezieher von staatlichen Leistungen
Wer Sozialleistungen oder Einkommensersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Grundsicherung oder Elterngeld bezieht, reicht am besten die Bewilligungsbescheide der Behörde als Einkommensnachweis ein. Auch aktuelle Kontoauszüge werden in der Regel akzeptiert.
Rentnerinnen und Rentner nutzen am besten einen aktuellen Rentenbescheid für die Bonitätsprüfung von Vermieterin oder Vermieter.
Studentinnen und Studenten sowie Auszubildende
Wer noch kein eigenes oder kein ausreichend hohes Einkommen hat, um eine Wohnung zu mieten, kann unter Umständen mithilfe einer Bürgschaft an einen Mietvertrag kommen. Springen zum Beispiel die Eltern als Bürgen ein, müssen sie den Einkommensnachweis erbringen.
Dokumente für die Wohnungsbewerbung
Diese Unterlagen wollen die meisten Vermieterinnen und Vermieter sehen, bevor sie eine Wohnung vergeben:
- Einkommensnachweis
- Schufa-Auskunft
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung von Vorvermieter oder Vorvermieterin
- Gegebenenfalls Mietbürgschaft
Häufige Fragen zum Einkommensnachweis
Was ist ein Einkommensnachweis?
Ein Einkommensnachweis ist ein Dokument, das über die monatlichen Einkünfte einer Person Auskunft gibt. Das können neben Lohn und Gehalt zum Beispiel auch Rentenzahlungen, Kapitalerträge oder Mieteinkünfte sein.
Welche Einkommensnachweise gibt es?
Als Einkommensnachweis können unter anderem folgende Dokumente dienen:
- Gehalts- oder Lohnabrechnungen der vergangenen drei Monate
- Verdienstbescheinigung
- Einkommensteuerbescheid
- Kontoauszüge
- Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA)
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Jahresabschlüsse oder Bilanzen
- Belege über eigene Mieteinnahmen
- Bescheid über die Bewilligung für Sozialleistungen
- Bescheinigung über Elterngeld oder Kindergeld Die Schufa-Auskunft gilt nicht als Einkommensnachweis, gehört für viele Vermieterinnen und Vermieter aber zu den erforderlichen Unterlagen, um die Bonität potenzieller Mieterinnen und Mieter zu prüfen.
Wer stellt einen Einkommensnachweis aus?
Wichtig ist, dass der Einkommensnachweis nicht von Ihnen selbst, sondern von einer dritten Partei wie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin, einer Behörde, Ihrer Sparkasse oder Bank, Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin ausgestellt wird.
Wer darf einen Einkommensnachweis von mir verlangen?
Vermieterinnen und Vermieter dürfen einen Einkommensnachweis von Ihnen verlangen, bevor Sie einen Mietvertrag mit Ihnen abschließen.
Auch Sparkassen und Banken müssen vor Vergabe eines Kredits prüfen, ob Ihr Einkommen ausreicht, um das geliehene Geld samt Zinsen zurückzuzahlen. Deshalb gehört der Einkommensnachweis zum Kreditantrag dazu.
Behörden dürfen einen Einkommensnachweis von Ihnen fordern, bevor sie bestimmte Sozialleistungen wie Bafög oder Wohngeld bewilligen. In manchen Fällen wird Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin aufgefordert, Ihr Gehalt direkt gegenüber einer Behörde zu bestätigen, etwa bei einem Antrag auf Elterngeld.
Gehaltsnachweis oder Einkommensnachweis – gibt es Unterschiede?
Oft werden die beiden Begriffe Gehaltsnachweis und Einkommensnachweis synonym gebraucht, wenn es um die Anmietung einer Wohnung geht. Doch es gibt Unterschiede:
Einen Gehaltsnachweis können genau genommen nur diejenigen vorweisen, die ein Gehalt beziehen, also angestellt sind.
Alle anderen können nur einen Einkommensnachweis einreichen. Das Einkommen umfasst neben Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit – also Lohn oder Gehalt – auch Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Rente, Elterngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Kapitalerträge und Zinserträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Wie sieht ein Einkommensnachweis bei Selbstständigen aus?
In der Regel kann ein Einkommensteuerbescheid als Nachweis dienen. Alternativ geben Sie anhand von Kontoauszügen, einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung oder einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung Auskunft.
Muss ich einen Einkommensnachweis vorlegen, wenn ich eine Wohnung mieten möchte?
Es ist üblich, dass der Vermieter oder die Vermieterin einen Nachweis über Ihr Einkommen sehen möchte, bevor Sie einen Mietvertrag unterzeichnen dürfen. Wollen Sie keine Auskunft über Ihre Bonität geben – was Ihr Recht ist –, so wird die vermietende Partei die Wohnung mit hoher Wahrscheinlichkeit an jemand anderen vergeben.
Welche Angaben darf ich schwärzen?
Eine Reihe von Angaben in Ihrem Einkommensnachweis sind für Vermieterinnen und Vermieter nicht von Belang, wenn Sie Ihre Zahlungsfähigkeit prüfen wollen. Dazu gehört zum Beispiel Ihre Religionszugehörigkeit oder Ihr Familienstand. Wenn Sie Kinder haben, die nicht mit in die Wohnung einziehen, brauchen Sie das auch nicht mitzuteilen.
Alle persönlichen Informationen, die für den Nachweis Ihrer Zahlungsfähigkeit nicht relevant sind, dürfen Sie schwärzen.
Was passiert mit den Unterlagen, wenn ich die Wohnung nicht bekomme?
Falls doch kein Mietvertrag zustande kommt, muss der Vermieter oder die Vermieterin den Einkommensnachweis und alle anderen von Ihnen eingereichten Unterlagen vernichten. Sonst verstößt er oder sie gegen die Datenschutzvorschriften.