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Eine lächelnde Immobilienmaklerin während der Schlüsselübergabe. Im Vordergrund sind zwei Hände zu sehen.

Was Mieter und Mieterinnen wissen müssen

Ratgeber Mieten
Egal, ob es um die erste Wohnung, das Zusammenziehen als Paar oder die Suche nach dem größeren Zuhause geht: Beim Thema Wohnungssuche gibt es viele Fragen. Und auch wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, gibt es für Mieterinnen und Mieter einiges zu beachten.

So finden Sie die passende Mietwohnung

Die Suche nach einer Mietwohnung oder einem Haus zur Miete ist eine aufregende, aber auch anstrengende Angelegenheit. Gerade in boomenden Regionen ist die Wohnungssuche besonders herausfordernd. Daher nehmen einige die Hilfe eines Maklers oder einer Maklerin in Anspruch, um die passende Immobilie zu finden. Doch auch auf eigene Faust kann man im Netz und in Kleinanzeigen fündig werden.

Tipp: Bereiten Sie sich in gefragten Gegenden gut auf eine Besichtigung einer Immobilie vor. Stellen Sie schon vorab Unterlagen wie Einkommensnachweise, eine Selbstauskunft und Schufa-Auskunft zusammen.

Mietvertrag: Prüfen und rechnen Sie vor der Unterschrift

Vor der Unterschrift des Mietvertrags sollten Sie zwei Dinge prüfen: Zum einen den Vertrag selbst. Schauen Sie sich an, wie sich beispielsweise die Betriebskosten zusammensetzen und ob der Mietpreis in etwa der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Gibt es unwirksame Klauseln, die zum Beispiel die Renovierung bei Auszug betreffen oder fragwürdige Passagen? Lassen Sie sich bei Fragen zum Thema Mietrecht zum Beispiel in einer Stelle des Mieterbunds beraten, um Ärger schon vor Vertragsabschluss zu vermeiden.

Zum anderen blicken Sie noch einmal auf Ihre Finanzen: Reicht Ihr Geld bei der Miete für weitere Lebenshaltungskosten? Haben Sie die Betriebskosten schon mit einberechnet? Und wäre auch eine Erhöhung der Nebenkosten, der Kosten für Heizung und Strom oder gar eine Mieterhöhung für die neue Wohnung finanzierbar? Wenn alle Fragen geklärt sind, kann es an die Unterschrift und die Planung des Umzugs gehen.

Mietverhältnis beenden: Was Sie zum Thema Kündigung wissen müssen

Egal, ob Sie in eine größere Mietwohnung oder in ein Eigenheim ziehen möchten: Bevor Sie den Auszug planen, muss der Mietvertrag gekündigt werden. Mieterinnen und Mietern steht dabei in der Regel eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu. Eine Kündigung des Mietvertrags muss dabei schriftlich und bis spätestens zum 3. eines Monats erfolgen.

Wurde in ihrem Mietvertrag eine Mietkaution vereinbart, ist der Vermieter oder die Vermieterin verpflichtet, Ihnen diese abzüglich der notwendigen Forderungen auszubezahlen. Eine gesetzliche Pflicht, wann die Rückzahlung erfolgen muss, gibt es allerdings nicht.

Eine Kündigung kann auch seitens des Vermieters oder der Vermieterin ausgesprochen werden. Hierfür gelten gesetzliche Regeln – allen voran muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Das kann zum einen Eigenbedarf sein, wenn also der Vermieter seine eigene Wohnung selbst nutzen möchte oder sie einem Familienangehörigen überlassen will. In diesem Fall gilt eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren von dem Tag, an dem das Mietverhältnis begonnen hat. Die Kündigung selbst kann mit einer Frist von drei Monaten ausgesprochen werden – besteht das Mietverhältnis bereits seit mehr als fünf Jahren verlängert sich diese Frist auf sechs, nach acht Jahren auf neun Monate.

Eine fristlose Kündigung durch den Vermieter oder die Vermieterin ist nur in besonderen Fällen rechtlich erlaubt. Zum Beispiel, wenn über längere Zeit keine Miete bezahlt worden ist.

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Häufige Fragen zum Thema Miete

Eine Faustregel besagt, dass die Kaltmiete nicht höher als ein Drittel des Nettoeinkommens sein sollte. Gerade in Großstädten und Metropolregionen ist das aber nicht immer möglich, da dort oft deutlich höhere Mieten verlangt werden. Bevor Sie einen Mietvertrag mit einer für Sie hohen Miete unterschreiben, sollten Sie noch einmal die Ausgaben für sonstige Lebenshaltungskosten prüfen. Bedenken Sie auch, dass aufgrund der aktuellen Preissteigerung bei Gas- und Öl hohe Heiz- und Energiekosten auf Mieterinnen und Mieter zukommen.

Empfohlen wird, dass man maximal 30 Prozent seines Gehalts für die Miete ausgibt. Bei einem Nettoeinkommen von 1500 Euro ist das Budget für die Kaltmiete also 450 Euro, bei 2000 Euro sind es 600 Euro. Bei einem Haushaltseinkommen von netto 4000 Euro liegt die empfohlene Grenze bei einer Kaltmiete von 1200 Euro.

Laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes gaben die Deutschen 2021 im Durchschnitt 23,3 Prozent Ihres verfügbaren Haushaltseinkommens für Miete aus. Singles, Alleinerziehende und Menschen mit niedrigen Einkommen zahlen dabei oft deutlich mehr als die empfohlenen 30 Prozent des Nettoeinkommens. Der Deutschlandatlas wies für das Jahr 2021 einen bundesweiten Schnitt beim Mietpreis von 9,29 Euro pro Quadratmeter aus. Dabei bestehen aber auch deutliche regionale Unterschiede zwischen Stadt und Land, Nord- und Süddeutschland sowie Ost- und Westdeutschland.

Bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, sollten Sie sowohl das potenzielles Zuhause als auch den Mietvertrag genau prüfen. Funktionieren alle Geräte, die zur Wohnung gehören, gibt es offensichtliche Wasserschäden oder Schimmel? Im Mietvertrag sollten Sie prüfen, ob alle beinhalteten Klausen rechtmäßig sind, welche Pflichten Ihnen der Vermieter aufträgt und wie sich die Zusammensetzung der Nebenkosten gestaltet.

Bevor Sie sich endgültig für eine Wohnung entscheiden, sollten Sie sich auch das Umfeld genauer anschauen und auch Kontakt zu den Nachbarn suchen, um etwaige Probleme schon vorab zu erkennen.

Besteht ein Mangel in der Wohnung haben Mieterinnen und Mieter unter Umständen das Recht auf Mietminderung. Zuvor muss der Vermieter oder die Vermieterin aber über den Schaden oder Mangel unterrichtet worden sein, wird dieser nicht behoben, kann die Miete gemindert werden.

Ihr Vermieter oder die Vermieterin müssen Ihnen spätestens zwölf Monate nach Ende eines Abrechnungszeitraum eine Betriebskostenabrechnung zukommen lassen.

Mieterinnen und Mieter haben in ihrer Wohnung ein Hausrecht. Das heißt, sie können bestimmen, wer die Wohnung betritt und wer nicht. Auch der Vermieter oder die Vermieterin dürfen nicht ohne vorherige Absprache und Erlaubnis die Wohnung betreten. Wer eine Wohnung mietet darf diese einrichten, wie er möchte. Ein Vermieter oder eine Vermieterin kann beispielsweise das Anbringen von Nägeln in Wänden oder Bohrungen für Wandregalen nicht verbieten.

Zu den Pflichten der Mieterinnen und Mieter gehört aber unter anderem achtsam mit der gemieteten Immobilie umzugehen, Schäden und Mängel zeitnah zu melden, um weitere Schäden zu vermeiden. Sie können vom Vermieter auch in die Pflicht genommen werden, die Kosten für kleine Schönheitsreparaturen zu tragen. Zu den Pflichten zählt auch die pünktliche Bezahlung der Miete.

Wenn Sie umziehen und daher den Mietvertrag kündigen möchten, haben Sie eine festgelegte Kündigungsfrist. Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin kann Ihnen nur in bestimmten Fällen eine fristlose Kündigung aussprechen – zum Beispiel, wenn Sie sehr lange mit der Miete im Rückstand sind.