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Junge lächelnde Frau mit blauen Haaren am Telefonieren mit Laptop vor sich.

Mit Förderungen schneller an die eigene Immobilie kommen

Zuschuss von Staat und Arbeitgeber
Wer in Deutschland ein Eigenheim kaufen oder bauen will, muss die Kosten nicht allein tragen. Bund und Länder – aber auch viele Arbeitgeber – bieten Fördermittel für Wohneigentum an. Die wichtigsten Förderprogramme rund um die eigenen vier Wände im Überblick.

Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Förderkredite: Mit dem passenden Zuschuss können Sie unter Umständen eine Menge Geld sparen. Welche Förderung möglich ist, hängt vor allem von der persönlichen Lebenssituation ab.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Zum Ansparen von Eigenkapital für den Kauf oder Bau einer Immobilie gibt es unter anderem die Arbeitnehmersparzulage, vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie und Wohn-Riester.

  • Zum schnelleren Tilgen der Baufinanzierung kommen unter anderem Wohn-Riester und verschiedene Programme der KfW-Förderung infrage. Dazu kommt die Wohneigentumsförderung, die es seit dem 1. Juni 2023 gibt.

  • Viele Förderungen sind ausgerichtet auf Familien mit Kindern oder Personen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Doch es lohnt sich für alle, die Möglichkeit von staatlichen Förderungen zu überprüfen.

Vermögenswirksame Leistungen

Wer eine Immobilie kaufen oder bauen möchte, braucht in der Regel neben einer Finanzierung einen bestimmten Anteil eigener Ersparnisse. Damit Sie auf der sicheren Seite sind, gilt in der Regel als grober Richtwert ein Eigenkapitalanteil von 20 Prozent. So viel Geld müssen die meisten Menschen erst einmal über viele Jahre sparen, zum Beispiel mit einem Bausparvertrag. Hierbei unterstützen viele Arbeitgeber mit vermögenswirksamen Leistungen. Bis zu 40 Euro pro Monat kann Ihr Unternehmen Ihnen in den Bausparvertrag einzahlen. Das ist über die Jahre eine satte Unterstützung. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Arbeitgeber, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe er vermögenswirksame Leistungen zahlt.

Arbeitnehmersparzulage

Ihr Unternehmen zahlt Ihnen vermögenswirksame Leistungen? Dann kann Sie der Staat unter Umständen zusätzlich fördern. Mit der Arbeitnehmersparzulage bekommen Sie maximal 43 Euro, Ehepaare und Verpartnerte, die beide Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer sind, 86 Euro pro Jahr – beispielsweise für Ihren Bausparvertrag. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer liegt. Das ist seit 1. Januar 2024  eine deutliche Anhebung im Vergleich zum Jahr 2023: Da lag die Einkommensgrenze noch bei 17.900 Euro.

Wohnungsbauprämie

Für eigene Einzahlungen bis 700 Euro auf das Bausparkonto gibt es zudem die Wohnungsbauprämie, um den Eigenkapitalaufbau fürs Wohneigentum zu unterstützen. Auch hier gelten Einkommensgrenzen, die allerdings etwas höher liegen als bei der Arbeitnehmersparzulage. Das jährliche zu versteuernde Einkommen darf bei der Wohnungsbauprämie nicht über 35.000 Euro liegen – bei Verheirateten oder Verpartnerten nicht über 70.000 Euro. Wenn Sie außerdem mindestens 16 Jahre alt sind und jährlich mindestens 50 Euro beispielsweise in einen LBS-Bausparvertrag einzahlen, können Sie zehn Prozent Wohnungsbauprämie auf Ihre Einzahlungen bekommen – maximal jedoch 70 Euro jährlich als Alleinstehende oder Alleinstehender und 140 Euro jährlich, wenn Sie verheiratet oder verpartnert sind.

Wohn-Riester

Weil ein Eigenheim auch eine wichtige Altersvorsorge sein kann, hilft der Staat mit Wohn-Riester beim Bau und Kauf einer Immobilie – aber auch dabei, diese abzubezahlen. Wer förderberechtigt ist, bekommt eine jährliche Grundzulage von maximal 175 Euro, die beispielsweise in einen Bausparvertrag eingezahlt wird. Haben Sie Kinder, die vor 2008 geboren wurden, bekommen Sie zusätzlich 185 Euro für jedes Kind. Pro jüngeres Kind gibt es 300 Euro. Wer selbst noch unter 25 Jahre alt ist, kann unter Umständen einen einmaligen Starterbonus von 200 Euro bekommen. Zusätzlich gibt es steuerliche Vergünstigungen. Es gelten verschiedene Fördervoraussetzungen, wobei es keine Einkommensgrenzen gibt. Neben dem Ansparen von Eigenkapital können Sie mit Wohn-Riester auch die Baufinanzierung schneller tilgen.

Wohneigentumsförderung

Neben dem KfW-Eigentumsprogramm (124 ) für  Privatpersonen, die ihre Immobilie selbst bewohnen, gibt es seit Juni 2023 die neue Wohneigentumsförderung für Familien. Sie soll gerade Familien mit geringerem Einkommen den Weg ins Eigenheim erleichtern. Für 2024 wurde dieser Förderkredit ("Wohneigentum für Familien" 300 )  mit stark vergünstigten Zinsen (ab 0,01 Prozent) sogar noch einmal nachgebessert: Das Brutto-Jahres­einkommen wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben und für jedes weitere Kind um jeweils 10.000 Euro erhöht. Dafür gibt es zwei Förderstufen:

  1. „Klimafreundliches Wohngebäude“ KfW-40-Effizienzhaus, Höchstbetrag zwischen 170.000 und 220.000 Euro (je nach Anzahl der Kinder)
  2. „Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel" (QNG), Höchstbetrag zwischen 220.000 und 270.000 Euro (je nach Anzahl der Kinder)

Voraussetzung ist der Bau oder Erstkauf einer klimafreundlichen Immobilie (egal, ob Eigentumswohnung oder Haus).
Zudem ist am 19. Februar 2024 nun auch wieder die Förderung  "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude" (297, 298 ) freigegeben worden.
Wollen Sie eine KfW-Förderung in Anspruch nehmen, müssen Sie im Vorfeld einen Antrag stellen. Berücksichtigen Sie diese Vorlaufzeit unbedingt  bei Ihrer Planung.

Stellen Sie den Antrag für die Wohneigentumsförderung, müssen Sie die Immobilie selbst bewohnen und dürfen in der Vergangenheit nicht vom Baukindergeld Gebrauch gemacht haben.

KfW-Programme 2024
Aktuelle Hinweise zu Förderungen von Wohneigentum

Nachhaltig und günstiger soll es werden: Die staatliche Förderbank KfW  will mehr Menschen helfen, bezahlbaren und umweltfreundlichen Wohnraum zu bekommen. Im Bundeshaushalt für 2024 sind dafür mehr als zehn Milliarden Euro eingeplant, wie die KfW am 7. Februar 2024 mitteilte. Besonders interessant: Die Zinsbindung soll hier von 10 Jahre auf 20 Jahre verdoppelt werden.

Diese Programme sind geplant:

  • Jung kauf Alt: Mit diesem Förderprogramm sollen Familien mit  Kindern angesprochen werden, renovierungsbedürftige Bestandsgebäude zu erwerben.
  • Wohneigentum für Familien (WEF): Hier werden Familien und Alleinerziehende  bei Neubau und Ersterwerb von umweltfreundlichen Immobilien unterstützt.

Daneben gibt es bereits diese Förderungen:

  • das Wohneigentumsprogramm (124 ) für den Kauf oder Bau eines Eigenheims
  • die Förderung Wohneigentum für Familien (300 ), die klimafreundlich bauen

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Häufige Fragen zur staatlichen Bauförderung

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Welche Förderungen gibt es beim Hauskauf und Hausbau?

Wichtige Förderungen sind:

  • zum Ansparen von Eigenkapital: Arbeitnehmersparzulage, vermögenswirksame Leistungen, Wohnungsbauprämie, Wohn-Riester
  • zum Abbezahlen der Baufinanzierung: Wohn-Riester, KfW-Förderung

Egal ob Eigentumswohnung oder Haus:

  • Bei einer selbst bewohnten Immobilie gibt es bereits KfW-Wohneigentumsprogramme wie die Förderung 124    oder 300 
  • Zwei weitere Förderprogramme zum Erwerb von Eigentum sind für 2024 noch von der KfW geplant – "Jung kauf Alt" und "Wohneigentum für Familien".

Die Höhe des möglichen Zuschusses hängt von der persönlichen Situation ab. Beispielsweise fördert der Staat besonders Personen innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen und Menschen mit Kindern. Außerdem spielt der Ort, an dem gebaut werden soll, eine Rolle, da die Bundesländer unterschiedliche Förderprogramme anbieten. Auch der Neubau selbst kann Einfluss haben, so gibt es ein zinsgünstiges KfW-Darlehen für besonders energieeffiziente Häuser. Relevant ist auch, ob Sie den Neubau selbst bewohnen werden oder vermieten möchten.

Je nach Anzahl der Kinder und Förderstufe sind Höchstbeträge bis zu 170.000 beziehungsweise 270.000 Euro möglich.

Wer langfristig plant, kann unter Umständen über viele Jahre von regelmäßigen Zuschüssen profitieren, bevor der Bau ansteht. Wir beraten Sie gern persönlich, welche Zuschüsse Sie für Ihren Neubau bekommen können.

Je nach Förderung gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Für die Arbeitnehmersparzulage muss beispielsweise das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro pro Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer liegen. Für die Wohnungsbauprämie darf es 35.000 Euro nicht überschreiten – bei Verheirateten oder Verpartnerten 70.000 Euro. Für Wohn-Riester gelten keine Einkommensgrenzen. Relevant für die Förderhöhe ist neben der Anzahl an Kindern unter anderem das eigene Alter (für den Starterbonus).

Stand: 20.02.2024

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