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Ein Mann mittleren Alters mit Anzug und Brille erklärt eine Frau, die mit dem Rücken zur Kamera sitzt, etwas auf einem Papier. Vor ihm auf dem Tisch sind noch ein Planer und ein Laptop.

Darum ist eine Finanzierungsbestätigung beim Immobilienkauf sinnvoll

Unterlagen für den Immobilienkauf
Der Kauf sowie Verkauf von Immobilien können für die beteiligten Parteien mit diversen Unsicherheiten verbunden sein: Kann der Käufer oder die Käuferin ein Haus oder eine Wohnung tatsächlich bezahlen? Funktioniert die Baufinanzierung reibungslos? Eine Finanzierungsbestätigung kann hier für mehr Klarheit sorgen – und hat weitere Vorteile.

Wer bei seiner Sparkasse oder LBS frühzeitig vor dem Immobilienkauf eine Finanzierungsbestätigung anfragt, hat einen guten Anhaltspunkt dafür, welchen Kaufpreis das Haus oder die Wohnung maximal haben darf. Der Kaufinteressent oder die Kaufinteressentin kann so gezielter passende Immobilien besichtigen. Und hat den Vorteil, der Verkäuferseite sofort belegen zu können, dass er oder sie voraussichtlich auch zahlungsfähig ist.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Eine Finanzierungsbestätigung ist ein Dokument, in dem eine Sparkasse, Landesbausparkasse (LBS) oder Bank signalisiert, dass sie grundsätzlich dazu bereit ist, eine Baufinanzierung in einer bestimmten Höhe oder für ein bestimmtes Objekt zu ermöglichen.

  • Der Kaufinteressent oder die Kaufinteressentin erhält damit schon vorab einen guten ersten Eindruck, welche Immobilie er oder sie sich preislich voraussichtlich leisten kann.

  • Der Verkäufer oder die Verkäuferin bekommt wiederum mehr Klarheit darüber, ob die Käuferseite die Immobilie voraussichtlich bezahlen kann.

  • Eine Finanzierungsbestätigung gibt es sowohl als verbindliche Zusage der Sparkasse, LBS oder Bank als auch als unverbindliche erste Einschätzung. Worum es sich im Einzelnen handelt, erkennen Sie am Wortlaut.

Das leistet eine Finanzierungsbestätigung

Eine Finanzierungsbestätigung dient als Nachweis dafür, dass eine Baufinanzierung in einer bestimmten Höhe oder für eine bestimmte Immobilie grundsätzlich möglich ist. Es gibt sie einerseits als eine Absichtserklärung oder sogar verbindliche Zusage einer Sparkasse, LBS oder Bank, dem Käufer oder der Käuferin ein entsprechendes Darlehen zu gewähren. Andererseits gibt es sie auch als erste Einschätzung auf Basis von Angaben der Käuferseite. Das ist beispielsweise beim 

der Fall.

Letzteres ist als erster Anhaltspunkt gedacht, um der Verkäuferseite beziehungsweise Maklerin oder Makler nachzuweisen, dass die Käuferseite die eigenen finanziellen Möglichkeiten für den Immobilienkauf ausgelotet hat. Das Zertifikat basiert auf eigenen Angaben der Käuferseite und ist keine Kreditzusage oder Bonitätsprüfung.

Für viele andere Formen der Finanzierungsbestätigung wird hingegen bereits eine SCHUFA-Auskunft eingeholt, um die Bonität der Käuferseite zu überprüfen. Zusätzlich sind weitere Dokumente einzureichen. Je nach Formulierung der Sparkasse, LBS oder Bank ist die Zusage dann vonseiten des Kreditinstituts bereits mehr oder weniger verbindlich und bezieht sich auf eine konkrete Immobilie. Wird die Bestätigung hingegen mit der Formulierung „vorbehaltlich einer Prüfung“ oder Ähnlichem ausgestellt, bedeutet dies, das Kreditinstitut ist grundsätzlich bereit, die Finanzierung der Immobilie durchzuführen. Allerdings ist die Prüfung der Unterlagen noch nicht abgeschlossen, sodass eine verbindliche Finanzierungszusage noch nicht erfolgen kann. Dennoch gibt eine Finanzierungsbestätigung auch in diesem Fall eine zusätzliche Sicherheit.

Vorteile einer Finanzierungsbestätigung:

  • passgenaue Immobiliensuche

    Wer durch eine Finanzierungsbestätigung den eigenen finanziellen Rahmen besser einschätzen kann, kann gezielter nach passenden Immobilien suchen.

  • Transparenz

    Verkäuferinnen und Verkäufer bekommen mehr Klarheit darüber, ob sich die Käuferseite das Objekt leisten kann. Das kann auch einen Vorteil gegenüber anderen Interessentinnen und Interessenten bieten.

  • Absicherung der Zahlung

    Es wird dem kostspieligen und für alle Seiten unangenehmen Fall vorgebeugt, dass die Käuferseite den Kaufvertrag unterschreibt, dann aber nicht zahlen kann, weil die Finanzierung nicht gewährt wird.

Das LBS-Finanzierungszertifikat

Mit dem

bekommen Sie einen ersten Anhaltspunkt, wie viel Immobilie Sie sich leisten können. Das Angebot ist kostenlos und unverbindlich. Ihre Angaben können Sie direkt online machen. Das Zertifikat können Sie dem Verkäufer oder der Verkäuferin digital oder als Ausdruck vorlegen – bei Interesse gleich beim ersten Besichtigungstermin. Es entspricht einer vorläufigen Finanzierungszusage. Für eine verbindliche Finanzierungszusage sind dann noch weitere Nachweise nötig.

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Häufige Fragen zur Finanzierungsbestätigung

Eine Finanzierungsbestätigung gibt es als Absichtserklärung einer Sparkasse, LBS oder Bank, eine Baufinanzierung in einer bestimmten Höhe oder für eine bestimmte Immobilie zu gewähren – mit je nach Formulierung unterschiedlicher Verbindlichkeit. Es gibt sie außerdem als ersten Anhaltspunkt auf Basis von Angaben des potenziellen Käufers oder der Käuferin. Das ist beispielsweise beim LBS-Finanzierungszertifikat der Fall. Ziel einer Finanzierungsbestätigung ist es, allen am Immobilienkauf beziehungsweise Immobilienverkauf Beteiligten eine zusätzliche Sicherheit zu geben, dass der Käufer oder die Käuferin den Kaufpreis stemmen kann.

Mit einer Finanzierungsbestätigung bekommen Sie schon vorab mehr Sicherheit darüber, dass eine bestimmte Sparkasse, LBS oder Bank Ihr Vorhaben voraussichtlich mit einem Kredit unterstützen wird. Außerdem können Sie die Finanzierungsbestätigung der Verkäuferseite vorlegen, um dieser ebenfalls Sicherheit zu vermitteln und damit einen Vorteil gegenüber den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern zu erlangen.

Eine Bestätigung in Form einer verbindlichen Finanzierungszusage ist letztlich wichtig, damit Sie nicht in die Situation kommen, beim Notar den Kaufvertrag zu unterschreiben, dann aber keinen Kredit bekommen, um den Hauskauf oder Wohnungskauf abzuschließen. Letzteres ist für die Käuferseite in der Regel teuer und für alle Beteiligten zeitaufwendig und kompliziert.

Je nach Verbindlichkeit der Finanzierungsbestätigung müssen Sie verschiedene Unterlagen vorlegen. Für das unverbindliche

müssen Sie hingegen zunächst keine Unterlagen einreichen. Was Sie dafür brauchen:

  • persönliche Angaben über Ihre Einnahmen und Ausgaben
  • persönliche Angaben über Ihre aktuelle Wohnsituation
  • Angaben über die Höhe Ihres Eigenkapitals
  • Angaben zu Arbeitsverhältnis und Beschäftigungsbeginn
  • persönliche Kontaktdaten

Für eine verbindliche Finanzierungszusage sind im Gegensatz dazu unter anderem Personalausweis, Einkommensnachweise, eine SCHUFA-Auskunft sowie Informationen zum zu finanzierenden Haus oder zur zu finanzierenden Wohnung notwendig. Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrer Sparkasse oder LBS.

Das hängt von der Art der Bestätigung ab. Das unverbindliche Finanzierungszertifikat der LBS können Sie je nach persönlicher Situation in wenigen Minuten online ausfüllen. Zusätzlich ist in der Regel ein persönlicher Termin nötig. Für eine verbindliche Finanzierungszusage müssen Sie weitere Unterlagen vorlegen. Nach Ausstellung sind Finanzierungsbestätigungen üblicherweise sechs Monate lang gültig.

Es gibt sowohl verbindliche als auch unverbindliche Finanzierungsbestätigungen. Wie verbindlich eine Bestätigung ist, können Sie dem jeweiligen Wortlaut entnehmen. Fragen Sie alternativ bei Ihrer Sparkasse oder LBS nach.

Das LBS-Finanzierungszertifikat ist kostenfrei. Für andere Finanzierungsbestätigungen kann je nach Bank oder anderem Kreditinstitut möglicherweise eine Gebühr anfallen. Erfragen Sie diese gegebenenfalls im Voraus.

Die Bestätigung ist ein formloses Dokument. Es ist also kein bestimmter Wortlaut vorgegeben. In einer vorläufigen Finanzierungszusage auf unverbindlicher Basis steht in der Regel vom Wortsinn her, dass das jeweilige Institut grundsätzlich dazu bereit ist, ein Darlehen in einer bestimmten Höhe oder für eine bestimmte Immobilie zu gewähren, es für eine verbindliche Auskunft aber noch die Unterlagen des Kreditnehmers oder der Kreditnehmerin prüfen muss. In einer verbindlichen Zusage ist dieser Schritt bereits erfolgt und der Wortsinn lautet vielmehr, dass ein Darlehen für eine bestimmte Immobilie gewährt werden kann.

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