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Close-up eines jungen Mannes, der lächelnd an einem Schreibtisch neben einem Laptop sitzt und etwas auf ein Papier notiert.

Zeit für die Karriere: Sichern Sie sich bezahlten Bildungsurlaub

Extra-Auszeit beantragen
Mehr Freizeit für den nächsten Schritt auf der Karriereleiter: Als Arbeitnehmer können Sie in der Regel bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung nehmen. Wir klären auf über den Rechtsanspruch sowie die Beantragung und die Anerkennung von politischen, kulturellen oder beruflichen Veranstaltungen und Reisen.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Bildung ist Ländersache: Die Bestimmungen für den Bildungsurlaub variieren daher in Abhängigkeit vom Arbeitsort.

  • Im Regelfall haben Arbeitnehmer gesetzlichen Anspruch auf fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub im Jahr.

  • Die ausgewählte Fortbildung muss offiziell anerkannt sein.

  • Bildungsurlaub müssen Sie in der Regel mindestens sechs Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragen.

  • Der Arbeitnehmer trägt in der Regel die anfallenden Seminargebühren, Reise- oder Verpflegungskosten selbst.

Was ist Bildungsurlaub?

Der Begriff Bildungsurlaub bezeichnet die meist mehrtägige, bezahlte Freistellung von der Arbeit zum Zweck einer Fortbildung. Wer sich bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt sichern möchte oder den Aufstieg auf der Karriereleiter plant, erhält so Unterstützung – ohne die eigene Freizeit opfern zu müssen.

Konkret kann das wie folgt aussehen: Sie machen eine Sprachreise ins Ausland, besuchen ein spezialisiertes IT-Seminar, einen Marketing-Aufbaukurs, einen Workshop zu Strategien in der Mitarbeiterführung oder vieles andere. In jedem Fall profitieren Sie mit dem gesetzlichen Bildungsurlaub von einer zusätzlichen Arbeitsauszeit zusätzlich zu Ihrem individuellen Urlaubsanspruch.

Art, Umfang und Inhalt der Bildungsfreistellung werden durch das jeweilige Bildungsurlaubsgesetz auf Länderebene geregelt.

Wer hat Anspruch auf die Freistellung?

Derzeit haben Arbeitnehmer in 14 von 16 Bundesländern das Recht auf Bildungszeit. Die Regelungen gelten im Normalfall für Beschäftigte in Voll- und Teilzeit sowie für freie Mitarbeitende und Heimarbeitende. Für Beamte gelten meist Sonderurlaubsregelungen. Einige Bundesländer haben auch Sonderregelungen für Auszubildende.

Hinweis: Auch in Ländern ohne Bildungsurlaubsgesetz kann Ihnen Sonderurlaub für Weiterbildungen gewährt werden. Die Regelungen dafür können Sie Ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag entnehmen.

Wie viele Tage Bildungsurlaub gibt es?

Die gesetzlich festgelegte Anzahl freier Tage variiert von Bundesland zu Bundesland. Entscheidend für Ihren persönlichen Anspruch ist dabei das Bundesland, in dem Sie arbeiten, nicht das Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Oft ist der Arbeitsort im Arbeitsvertrag festgelegt. Im Einzelfall kann das also auch das Homeoffice sein.

Wie viel Bildungsurlaub Ihnen per Gesetz im jeweiligen Bundesland zusteht, können Sie folgender Übersicht entnehmen:

Anspruch auf Bildungsurlaub nach Bundesland

Bundesland
Anspruch auf Bildungsurlaub bei einer Vollzeit-Stelle
Baden-Württemberg
Fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr
Bayern
-
Berlin
Zehn Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre (unter 25 Jahren zehn Tage pro Kalenderjahr)
Brandenburg
Zehn Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Bremen
Zehn Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hamburg
Zehn Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Hessen
Zehn Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Mecklenburg-Vorpommern
Fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr
Niedersachsen
Zehn Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Nordrhein-Westfalen
Zehn Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Rheinland-Pfalz
Zehn Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Saarland
Sechs Arbeitstage pro Kalenderjahr (davon drei Tage vom eigenen Urlaub)
Sachsen
-
Sachsen-Anhalt
Zehn Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Schleswig-Holtstein
Zehn Arbeitstage pro zwei Kalenderjahre
Thüringen
Fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr

Bei Teilzeitarbeit wird der Anspruch anteilig berechnet. In allen Bundesländern gilt der Anspruch in der Regel erst nach der Probezeit, ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens sechs Monaten. Zudem gilt der gesetzliche Anspruch auf Bildungsurlaub in einigen Bundesländern nicht für Kleinbetriebe mit unter zehn Mitarbeitern.

Welche Voraussetzungen muss die Fortbildung erfüllen?

Der Gesetzgeber unterstützt mit dem Bildungsurlaub Ihr persönliches Interesse an einer Weiterbildung. Grundkurse und Vertiefungen sind in zahlreichen Bereichen möglich – von Computerkursen über Rhetorikseminare bis hin zu Sprachreisen.

Die geplante Weiterbildung muss aber vom Bundesland als solche anerkannt sein. Die zuständigen Bildungsministerien und Senatsverwaltungen  geben in Online-Datenbanken Auskunft zu den jeweils anerkannten Bildungsveranstaltungen, zum Beispiel im Land Berlin . Zudem können Sie auch beim Veranstalter der Weiterbildungsmaßnahme erfragen, ob ein Kurs offiziell anerkannt ist.

Das Bildungsurlaubsgesetz garantiert übrigens nicht, dass Ihr Antrag genehmigt wird. Denn auch der Arbeitgeber sollte einen Nutzen aus der Fortbildung des Mitarbeiters ziehen können – den sogenannten Mindestnutzen. Daher ist grundsätzliche jede Fortbildung zu empfehlen, die Ihnen weitergehende Kenntnisse für Ihren ausgeübten Beruf vermittelt. Selbstverständlich ist auch eine über Ihre aktuelle Tätigkeit hinausgehende Qualifizierung mit fachlicher Relevanz möglich.

Des Weiteren ist Ihr Antrag auf Bildungsurlaub an die Einhaltung einer Frist gebunden und muss schriftlich gestellt werden.

Ist eine Sprachreise im Ausland möglich?

Globalisierung, Internationalisierung, Digitalisierung – gute Fremdsprachenkenntnisse sind heute in vielen Berufen eine entscheidende Qualifikation. Daher erlauben es die meisten Bundesländer, dass Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub auch für eine Sprachreise nutzen – oft sogar weltweit.

Da es sinnvoll sein kann, einen Sprachkurs für mehr als fünf Tage zu besuchen, ist das Addieren von zwei Anspruchszeiten empfehlenswert – also das Übertragen des Bildungsurlaubs ins folgende Kalenderjahr. In vielen Bundesländern sind dadurch zehn Tage zusammenhängender Bildungsurlaub möglich.

Wie lässt sich der Anspruch ins folgende Jahr übertragen?

In einigen Bundesländern können Sie Ihren Anspruch auf Bildungsurlaub in das nächste Kalenderjahr übertragen. Das ist sinnvoll, wenn Sie im Folgejahr Weiterbildungen planen, die länger als eine Woche dauern (zum Beispiel eine Sprachreise) oder wenn Sie mehrere kurze Seminare besuchen wollen, die zu einem Thema inhaltlich aufeinander aufbauen.

Die Übertragung in das folgende Jahr müssen Sie bis zum 31. Dezember schriftlich beim Arbeitgeber geltend machen. Wenn Sie diese Frist versäumen, ist Ihr Anspruch für das vergangene Jahr erloschen.

Übrigens: Ein beim alten Arbeitgeber erworbener Anspruch auf Bildungsurlaub kann nach Jobwechsel nicht einfach zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden.

Wer trägt die Kosten für die Bildungsmaßnahme?

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen während der Freistellung das Arbeitsentgelt weiter, das Sie vor Beginn der Freistellung erhalten haben – er finanziert also Ihre zusätzlichen Urlaubstage.

Die Kosten für die Bildungsveranstaltung selbst sowie Reise- und Verpflegungskosten müssen Sie aber in der Regel aus eigener Tasche bezahlen. In Hamburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen fallen außerdem Gebühren für die Antragstellung an. Vereinzelt bieten Bundesländer aber auch Förderungen für den Bildungsurlaub an.

Wie beantragen Sie Bildungsurlaub?

Als Arbeitnehmer beantragen Sie den Bildungsurlaub direkt bei Ihrem Arbeitgeber – schriftlich und mindestens sechs Wochen vor dem gewünschten Beginn, in Thüringen sogar acht Wochen davor. In Bremen und Niedersachsen schreibt das Gesetz nur vier Wochen Vorlauf vor. Ihr Arbeitgeber ist Ihnen aber sicher auch hier dankbar, wenn Sie Ihr Fernbleiben möglichst frühzeitig ankündigen.

Ihr Antrag sollte Inhalt und Dauer der Veranstaltung enthalten, sowie den Nachweis, dass es sich um eine anerkannte Weiterbildung handelt. Ihr Arbeitgeber kann nach Abschluss der Veranstaltung zudem eine Teilnahmebescheinigung von Ihnen verlangen. Weitere Vorgaben zur Beantragung können Sie bei Ihrer Personalabteilung erfragen.

Der Arbeitgeber hat nach Antragsstellung je nach Bundesland zwischen zwei und vier Wochen Zeit, den Antrag zu prüfen. Wird er binnen dieser Frist nicht abgelehnt wurde, gilt der Antrag als genehmigt.

Der Arbeitgeber kann einen Antrag nur unter bestimmten Umständen ablehnen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn:

  • kein Mindestnutzen für das Unternehmen erkennbar ist
  • zwingende betriebliche oder dienstliche Gründe dagegensprechen
  • weitere bereits gestellte Urlaubsanträge aus sozialen Gründen Vorrang haben
  • das Kontingent an Bildungsurlaub im Betrieb bereits durch andere Arbeitnehmer überschritten wurde.

Für Letzteres muss im Gesetz eine Bildungsurlaubs-Quote verankert sein. In jedem Fall muss der Arbeitgeber seine Entscheidung schriftlich begründen.

In fünf Schritten zum Bildungsurlaub:

  1. Prüfen Sie den Anspruch auf Bildungsurlaub in Ihrem Bundesland.

  2. Suchen Sie sich eine interessante Weiterbildung und prüfen Sie, ob Sie offiziell anerkannt ist.

  3. Informieren Sie vorsorglich Ihren Arbeitgeber, bevor Sie sich für die geplante Bildungsmaßnahme anmelden.

  4. Stellen Sie rechtzeitig einen offiziellen Antrag auf Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber.

  5. Nach der Genehmigung können Sie Ihre Weiterbildung verbindlich buchen.

Tipp: Lassen Sie sich die Teilnahme schriftlich quittieren, um die Bestätigung im Anschluss an Ihren Bildungsurlaub beim Arbeitgeber einreichen zu können.

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