zum Inhalt springen

Aufhebungsvertrag: Mit diesen Folgen müssen Sie rechnen

Arbeitsverhältnis beenden
Sie haben ein Angebot für einen Aufhebungsvertrag bekommen und fragen sich, ob das der richtige Schritt für Sie ist? Ein solcher Vertrag kann Flexibilität und die Chance bieten, wichtige Bedingungen wie Abfindung oder Freistellung aktiv mitzugestalten. Doch Vorsicht: Er kann auch Nachteile wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld mit sich bringen – daher lohnt es sich, genau abzuwägen.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein Aufhebungsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, der ein Arbeitsverhältnis beendet.

  • Der Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten einverstanden sind.

  • Oft versuchen Arbeitgeber Arbeitnehmende zum Unterschreiben zu motivieren, indem sie eine Abfindungszahlung anbieten.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist freiwillig

Wenn Sie sich über Aufhebungsverträge informieren, haben Sie wahrscheinlich ein entsprechendes Angebot vorliegen – oder Sie möchten selbst ein Arbeitsverhältnis beenden und die Kündigungsfrist umgehen. Dafür zunächst gut zu wissen: Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags (auch: Auflösungsvertrag oder Aufhebungsvereinbarung) ist freiwillig. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer können ihn unterschreiben, müssen das aber nicht.

Stimmt eine Seite dem Aufhebungsvertrag nicht zu, kann das Arbeitsverhältnis über eine Kündigung beendet werden. Dabei gelten allerdings Kündigungsfristen und Kündigungsschutz. Es gilt also herauszufinden, ob sich der Aufhebungsvertrag in Ihrem Fall mehr lohnt als eine Kündigung.

Vorteile
Diese Vorteile kann ein Aufhebungsvertrag bieten:
  • Sie kommen oft schneller aus dem Arbeitsverhältnis heraus, da Kündigungsfristen nicht gelten.

  • kann vor allem der Fall sein, wenn dem Arbeitgeber daran liegt, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Liegt vor allem Ihnen daran, den Aufhebungsvertrag zu schließen, um etwa schneller bei einem anderen Arbeitgeber anfangen zu können, bekommen Sie wahrscheinlich keine Abfindung.

  • Sie können möglicherweise das Ausstellen eines für Sie positiven Zeugnisses aushandeln. Je nachdem, welche Gründe zum Ende des Arbeitsverhältnisses führen, kann dies hilfreich sein und Ihnen die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle erleichtern.

Nachteile
Diese Nachteile kann ein Aufhebungsvertrag bedeuten:
  • Wer seinen Job behalten möchte, kann – etwa bei einer sozial ungerechtfertigten oder aus anderen Gründen rechtsunwirksamen Kündigung – möglicherweise gegen die Kündigung klagen. Bei Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag geht das nicht.

  • Wenn Sie einem Auflösungsvertrag zustimmen, greift der gesetzliche Kündigungsschutz nicht, etwa für schwangere und schwerbehinderte Personen. Auch der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld endet mit dem Arbeitsverhältnis.

  • Die geltenden Kündigungsfristen müssen nicht eingehalten werden.

  • Ein Aufhebungsvertrag kann gegebenenfalls Auswirkungen auf Ihre betriebliche Altersvorsorge haben. Informieren Sie sich dazu am besten direkt bei Ihrem Versicherer. Vor allem wenn Sie weniger als 5 Jahre bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt waren, sollten Sie sich hierzu auch rechtlich beraten lassen und genau abwägen.

  • Anders als bei einer Kündigung hat gegebenenfalls der Betriebsrat keinen Einfluss auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag.

  • Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit oder Ruhezeit beim Arbeitslosengeld führen. Indem Sie vorab mit der Agentur für Arbeit sprechen und auf einer entsprechenden Formulierung des Vertrags bestehen, können Sie das möglicherweise verhindern. Mehr dazu finden Sie weiter unten in diesem Artikel. Wenn Sie im Anschluss nicht direkt beim neuen Arbeitgeber starten, sollten Sie sich in diesem Rahmen auch über die Auswirkungen auf Ihre Krankenversicherung erkundigen. Mehr dazu finden Sie in den FAQ.

  • Eine Abfindung wirkt sich steuerlich aus. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber „Abfindung versteuern“.

Tipp:

Lassen Sie sich von einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht beraten, bevor Sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen. Ideal, wenn Sie eine passende Rechtsschutzversicherung mit dem entsprechenden Baustein abgeschlossen haben.

Aufhebungsvertrag oder Kündigung: Das ist der Unterschied

Ein Aufhebungsvertrag ist eine bindende, jedoch freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite. Sie bedarf der Zustimmung beider Seiten. Dabei gibt es keine minimalen Kündigungsfristen und keinen Kündigungsschutz. Zu welchem Termin das Arbeitsverhältnis beendet wird, ist Verhandlungssache. Dadurch dass der Vertrag die Zustimmung beider Seiten braucht, liegt es jedoch in Ihrer Hand zuzustimmen oder abzulehnen.

Eine Kündigung bedarf hingegen nicht zwangsläufig der Zustimmung beider Seiten. Für bestimmte Personen gilt dabei jedoch ein besonderer Kündigungsschutz. Dazu gehören zum Beispiel schwangere Frauen, Menschen in Elternzeit und Personen mit einer Schwerbehinderung. Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Eine Kündigung muss außerdem vom Betriebsrat geprüft werden.

Diese Folgen kann ein Aufhebungsvertrag für das Arbeitslosengeld haben

Je nach Grund, aus dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, kann für Sie auf einen Aufhebungsvertrag eine Zeit der Arbeitslosigkeit folgen. In einem solchen Fall sollten Sie wissen, dass ein Aufhebungsvertrag erhebliche Folgen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben kann. Dazu gehören vor allem:

  1. Sperrzeit

    Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, da der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin durch den Aufhebungsvertrag freiwillig zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beigetragen hat. In dieser Zeit bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Bei einer Sperrzeit verschiebt sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nur um die jeweilige Frist, sondern verkürzt sich auch um diese. Ihr Anspruch verringert sich also auch um maximal 12 Wochen. Achtung: Eine solche Sperrzeit können Sie möglicherweise verhindern, wenn es einen wichtigen Grund für das Beenden des Arbeitsverhältnisses gibt. Ob dieser vorliegt, prüft die Bundesagentur für Arbeit.

  2. Ruhen des Anspruchs

    Wenn Sie eine Abfindung erhalten, kann dies zu einem Ruhen des Arbeitslosengeldanspruchs führen, da zunächst die Abfindung als finanzieller Ausgleich berücksichtigt wird. Ruhen heißt, dass sich der Starttermin der Zahlungen entsprechend in die Zukunft verschiebt. Anders als beim Sperren verkürzt sich der Gesamtanspruch dadurch aber nicht. Genau geregelt ist das im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 158 . Maximal kann der Anspruch für ein Jahr ruhen.

Tipps:

  • Wenn Sie noch viele Überstunden abzugelten haben, können Sie diese möglicherweise zusätzlich im Aufhebungsvertrag berücksichtigen lassen. Alternativ können diese bei einer entsprechend langen Freistellung auch abgegolten sein. Prüfen Sie, was in Ihrer Situation fair ist und verhandeln Sie entsprechend mit Ihrem Arbeitgeber.
  • Je nach Fall kann der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für Sie relevant sein. Das gilt vor allem im Zusammenhang mit dem Arbeitslosengeld. Falls in Ihrem Aufhebungsvertrag ein Grund genannt ist, sollten Sie darauf achten, dass dieser für Sie nicht von Nachteil sein kann. Je nach Grund kann es unter Umständen aber auch hilfreich sein, diesen in den Vertrag aufzunehmen. Das kann etwa zutreffen, wenn das Arbeitsverhältnis aus betriebsbedingten Gründen beendet wird und eine Weiterbeschäftigung in einer anderen Abteilung unmöglich ist.

Auf einen Rechtsschreit vorbereitet sein

Mehr Informationen und konkrete Konditionen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie bei Ihrer Sparkasse. Bei Fragen sind wir auch persönlich für Sie da.
Zu meiner Sparkasse

Häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag

1

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, die das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet. Dabei werden die Bedingungen dieser Beendigung, wie das Enddatum, eine mögliche Abfindung und Resturlaubsregelungen, schriftlich festgehalten. Der Vertrag ist freiwillig und erfordert die Zustimmung beider Seiten.

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben bei einem Aufhebungsvertrag keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung. Diese muss individuell ausgehandelt werden. Häufig bietet der Arbeitgeber von sich aus eine Abfindung an, um den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin zur Zustimmung zu motivieren – insbesondere, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis schnell beenden möchte.

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags hat oft eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld zur Folge. Das ist jedoch nicht zwangsläufig der Fall. Informieren Sie sich bei Ihrer Agentur für Arbeit über die Gründe, die eine Sperrzeit vermeiden.

Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen. Diese Sperrzeit verkürzt auch die Gesamtdauer, in der das Arbeitslosengeld ausbezahlt wird, um diese 12 Wochen.

Zudem kann der Anspruch ruhen, wenn eine Abfindung gezahlt wurde und diese auf den Zeitraum nach Vertragsende angerechnet wird. Das kann für maximal ein Jahr der Fall sein.

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigung bleibt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin oft für maximal einen Monat über die gesetzliche Nachversicherung krankenversichert. Das gilt, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind. Endet das Arbeitsverhältnis über einen Aufhebungsvertrag, ist das jedoch nicht der Fall.

Folgt darauf eine Zeit der Arbeitslosigkeit, zahlt normalerweise die Agentur für Arbeit Krankenversicherungsbeiträge. Allerdings kann diese bei einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit oder Ruhefrist verhängen. Erst im Anschluss daran kann ein Anspruch auf Leistungen bestehen. Erkundigen Sie sich daher unbedingt vorab bei der Agentur für Arbeit, ab wann gegebenenfalls Arbeitslosengeld (und Krankenversicherungsbeiträge) übernommen werden können.

Informieren Sie sich außerdem, wenn nötig, bei Ihrem Versicherer zu den Möglichkeiten einer freiwilligen Krankenversicherung.

Die Höhe der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird individuell verhandelt. Eine häufig genutzte Orientierung ist jedoch ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächliche Summe kann je nach Verhandlung, Kündigungsgrund und Situation abweichen.

Ob ein Aufhebungsvertrag (auch: Auflösungsvertrag) oder eine Kündigung besser ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Ein Aufhebungsvertrag bietet mehr Gestaltungsspielraum, zum Beispiel bei Abfindungen oder Freistellungen, kann aber eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld zur Folge haben.

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber wahrt oft den Anspruch auf Arbeitslosengeld ohne Sperrzeit und es gelten die Regelungen zu Kündigungsfristen und Kündigungsschutz. Jedoch bietet eine Kündigung weniger Kontrolle über die Bedingungen.

Wenn Sie schnell eine neue Stelle in Aussicht haben, kann ein Aufhebungsvertrag vorteilhafter sein, um den Übergang flexibler zu gestalten. Prüfen Sie in jedem Fall mögliche finanzielle und rechtliche Folgen vorab und lassen Sie sich für Ihren konkreten Einzelfall von einem Anwalt oder einer Anwältin für Arbeitsrecht beraten.

Senior zeigt Azubi Arbeit
Herzlichen Glückwunsch zum neuen Job! In der Regel vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zu Beginn eine Probezeit. Lesen Sie, welche Auswirkungen diese auf Urlaub, Kündigung und Ihre Finanzen hat.
Blick über die Schulter eines Mannes in einer Cafeteria. Ihm gegenüber sitzt ein lachender junger Mann.
Ratgeber Karriere
Tipps für die Karriere
Wir geben Tipps für jede Lebensphase, von Berufseinstieg über Kompetenzentwicklung bis zum Karriereziel. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie mehr aus Ihrem Geld und Ihrer Karriere machen.
Eine junge Frau mit rosa Haaren
Darf ich über mein Gehalt sprechen? Gab’s früher mehr Netto vom Brutto? Und wie unterscheiden sich Gehalt und Lohn? Wir haben die überraschenden Antworten auf diese und 5 weitere Fragen.