
Die Zinsbindung legt fest, wie lange der Zinssatz für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer unverändert bleibt, und schützt sie vor Änderungen der Zinsen.
Übliche Zinsbindungsfristen sind 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre – die Wahl hängt von Ihren finanziellen Zielen und der Marktlage ab.
Kurze Bindungen bieten oft niedrigere Zinsen, lange Bindungen dafür mehr Planungssicherheit.
Was (Soll-)Zinsbindung bedeutet
Die Zinsbindung, auch Sollzinsbindung genannt, beschreibt den Zeitraum, in dem der Zinssatz eines Darlehens fest vereinbart ist. Der Begriff „Sollzinsbindung” hebt dabei den Sollzins hervor – das ist der reine Zinssatz ohne zusätzliche Gebühren oder Kosten. „Zinsbindung” ist die gebräuchlichere Kurzform, beide Begriffe meinen letztlich das Gleiche: Sie legen fest, wie lange der Zinssatz in einem Kreditvertrag fixiert ist – unabhängig davon, wie sich die Marktzinsen entwickeln. Das sorgt für Planungssicherheit, da Ihre monatlichen Raten stabil bleiben.
Eine feste Zinsbindung ist vor allem bei Baufinanzierungen wichtig, da diese Darlehen meist hohe Beträge und lange Laufzeiten haben. Diese Festschreibung schützt vor steigenden Zinsen, birgt aber auch das Risiko, dass Sie während der Bindungszeit von einem möglichen Zinsrückgang nicht profitieren können.
- Sollzins: Der reine Zinssatz, den Sie für den Kredit zahlen. Zusatzkosten wie Gebühren sind nicht enthalten.
- Nominalzins: Identisch mit dem Sollzins: Gibt an, wie viel Zinsen Sie für das aufgenommene Darlehen zahlen, ohne weitere Kosten.
- Effektivzins: Beinhaltet neben dem Sollzins auch Nebenkosten wie Bearbeitungsgebühren und spiegelt die tatsächlichen Gesamtkosten wider.
- Effektiver Jahreszins: Alternative Bezeichnung für den Effektivzins. Gibt die jährlichen Gesamtkosten des Darlehens als Prozentsatz an.
Warum ist die Sollzinsbindung wichtig?
Die Zinsbindungsfrist spielt eine zentrale Rolle bei der Finanzierung großer Vorhaben, insbesondere beim Immobilienkauf oder -bau. Sie gibt Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern Sicherheit, schützt vor finanziellen Überraschungen und sorgt für Klarheit in der Planung.
Schutz vor Zinserhöhungen
Der Sollzins wird für eine festgelegte Zeit garantiert. Das bedeutet, dass sich der Zinssatz während der Sollzinsbindung nicht verändert, egal wie sich die Marktzinsen entwickeln. Ohne eine Sollzinsbindung könnten plötzliche Zinserhöhungen Ihr Darlehen erheblich verteuern. Das könnte dazu führen, dass Ihre Raten unbezahlbar werden. Eine festgelegte Zinsbindung schützt Sie vor diesem Risiko in einer Phase steigender Zinsen – ist aber zugleich mit einem etwas höheren Zinssatz verbunden.
Konstante Raten
Mit der Sollzinsbindung sichern Sie sich gleichbleibende Monatsraten. Das erleichtert Ihre Haushaltsplanung und sorgt für finanzielle Stabilität – was gerade bei langfristigen Krediten wichtig ist. In der Baufinanzierung – wo oft hohe Kreditsummen mit langen Laufzeiten benötigt werden – ist die Zinsbindung daher unverzichtbar, um den Traum vom Eigenheim zu realisieren.
Planungssicherheit
Die feste Bindung des Zinses ermöglicht Ihnen, langfristige Entscheidungen zu treffen. Sie wissen genau, wie hoch Ihre monatliche Belastung ist und wie viel Sie am Ende der Sollzinsbindung noch zurückzahlen müssen. Diese Berechenbarkeit gibt Ihnen ein solides Fundament, um parallel zum Darlehen auch andere finanzielle Ziele zu verfolgen.
Bindungsdauer strategisch wählen: Welche Zinsbindung ist richtig?
Die Zinsbindungsdauer ist eine entscheidende Weiche bei der Kreditaufnahme. Die gängigen Zeiträume reichen von 5 bis 30 Jahren, und hängen von Ihrer persönlichen Lebenssituation, Ihrer Risikobereitschaft und der aktuellen Zinsentwicklung ab. In Niedrigzinsphasen sollten Sie eine längere Bindung bevorzugen, um sich günstige Konditionen langfristig zu sichern. Bei hohen Zinsen können kurze Bindungen sinnvoll sein, um später von einem gesunkenen Zins zu profitieren. Achten Sie jedoch darauf, Ihre Anschlussfinanzierung rechtzeitig zu planen.
Vergleichsbeispiel: 10- vs. 20-jährige Sollzinsbindung
Die Wahl zwischen einer 10- und einer 20-jährigen Sollzinsbindung hängt von Ihren Prioritäten ab: Wollen Sie Flexibilität und möglichst niedrige Zinsen oder maximale Sicherheit? In unserem Beispiel wird der Unterschied deutlich:
Berechnung der monatlichen Rate
Annahmen für das Beispiel: Kreditsumme 200.000 Euro, Sollzins bei 10 Jahren: 3,0 Prozent jährlich, Sollzins bei 20 Jahren: 3,5 Prozent jährlich, Anfängliche Tilgung: 2,0 Prozent jährlich
Das Ergebnis zeigt: Wenn Sie Flexibilität bevorzugen und bereit sind, ein gewisses Risiko einzugehen, ermöglicht die 10-jährige Bindung den Vorteil niedrigerer monatlicher Kosten. Möchten Sie sich hingegen langfristig absichern und das Zinsänderungsrisiko minimieren, ist die 20-jährige Bindung trotz höherer Kosten eine stabile Lösung. Die Wahl hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer Einschätzung der Zinsentwicklung ab.
Was tun, wenn die Zinsbindung ausläuft?
Das Ende der Zinsbindung ist ein entscheidender Moment in der Kreditlaufzeit. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Finanzierung neu zu strukturieren und möglicherweise von besseren Konditionen zu profitieren. Ihre Optionen:
- Sie können Ihr Darlehen mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Sollzinsbindung kündigen. Bei einer Zinsbindung von mehr als 10 Jahren können Sie den Vertrag nach 10 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen (§ 489 BGB). Weitere Informationen finden Sie weiter unten in diesem Ratgeber.
- Sie vergleichen spätestens 6 bis 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung Angebote und kümmern sich um eine Anschlussfinanzierung.
- Wenn Sie nicht kündigen oder eine neue Vereinbarung mit Ihrer Bank oder Sparkasse treffen, läuft der Vertrag automatisch zu variablen Zinssätzen weiter.
Wenn Sie eine Anschlussfinanzierung planen, sollten Sie sich frühzeitig informieren und aktiv handeln um sich die besten Konditionen zu sichern:
1. Anschlussfinanzierung vorbereiten
Setzen Sie sich mindestens 6 bis 12 Monate vor dem Ende der Zinsbindung mit Ihrer Sparkasse oder Bank in Verbindung. In dieser Zeit können Sie neue Angebote vergleichen und sich einen Überblick über die aktuelle Marktlage verschaffen. Spätestens 3 Monate vor Ablauf der Bindung wird Sie Ihre Sparkasse oder Bank in jedem Fall kontaktieren. Handeln Sie aber im eigenen Interesse frühzeitig, damit Sie genügend Luft haben, die beste Entscheidung zu treffen.
2. Finanzierungsoption wählen
Ihnen stehen bei der Sparkasse verschiedene Möglichkeiten der Anschlussfinanzierung offen:
- Prolongation: Verlängern Sie den bestehenden Kreditvertrag bei Ihrer Sparkasse mit einer sogenannten Prolongation . Dieser Schritt ist unkompliziert, da Ihre Sparkasse Ihre finanziellen Verhältnisse bereits kennt. Meist ist keine erneute Bonitätsprüfung erforderlich.
- Umschuldung: Wechseln Sie von einer anderen Bank zur Sparkasse. Dieser Weg kann sich lohnen, wenn Sie dadurch bessere Konditionen erhalten, erfordert jedoch mehr Vorbereitung. Beachten Sie, dass bei Immobilienkrediten Kosten für die Grundschuldübertragung entstehen können.
- Forward-Kredit: Wer sich gute aktuelle Konditionen bis zu fünf Jahre im Voraus sichern möchte, sollte sich über ein Forward-Darlehen informieren. Diese Option des Anschlusskredits ist besonders attraktiv, wenn Sie mit steigenden Zinsen in der Zukunft rechnen.
Hinweis: Wenn Sie die finanziellen Mittel haben – zum Beispiel, weil Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird – können Sie Ihren Kredit natürlich am Ende der Sollzinsbindung auch vollständig zurückzahlen. Eine solche Volltilgung spart Ihnen weitere Zinszahlungen. Als kurzfristige Zwischenfinanzierung bis zur Zuteilung des Bausparguthabens können Sie einen sogenannten Vorfinanzierungskredit nutzen.
3. Neue Zinsbindung wählen
Bei einer Anschlussfinanzierung entscheiden Sie erneut über die Dauer der nächsten Zinsbindung:
- Eine kurze Bindung (5 bis 10 Jahre) bietet wie gezeigt mehr Flexibilität, jedoch mit einem höheren Zinsänderungsrisiko .
- Eine lange Bindung (15 bis 30 Jahre) bietet Stabilität, aber höhere Zinsen.
Lassen Sie sich bei der Entscheidung von Ihrer Sparkasse beraten, um eine Lösung zu finden, die optimal zu Ihren finanziellen Zielen passt.
- 3 bis 5 Jahre vorher: Marktentwicklung beobachten und erste Angebote einholen
- 6 Monate vorher: Gespräche mit der Sparkasse oder Ihrer aktuellen Bank führen und Alternativen prüfen
- Spätestens 3 Monate vorher: Entscheidung treffen und neue Finanzierung abschließen
Sollzinsbindung vorzeitig kündigen
Eine vorzeitige Kündigung einer Sollzinsbindung ist in der Regel nicht ohne weiteres möglich. Der Kreditvertrag bindet Sie und die Bank für die vereinbarte Laufzeit an den festgelegten Zinssatz. Doch es gibt Situationen, in denen es rechtlich zulässig oder mit zusätzlichen Kosten möglich ist, zu kündigen.
Die vorzeitige Kündigung ist in diesen Fällen möglich:
1. Ordentliche Kündigung nach 10 Jahren
Gemäß Paragraph 489 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) können Sie einen Immobilienkredit mit Sollzinsbindung nach 10 Jahren Laufzeit vorzeitig kündigen, unabhängig davon, ob die Bindungsfrist länger ist. Die Frist beginnt mit der vollständigen Auszahlung des Kredits. Die Kündigung muss mit einer Frist von 6 Monaten erfolgen.
Beispiel: Sie haben eine Sollzinsbindung von 15 Jahren vereinbart. Nach Ablauf von 10 Jahren können Sie den Vertrag kündigen, auch wenn die Bindungsfrist noch nicht beendet ist.
2. Kündigung durch die Bank
Die Bank kann den Vertrag nur dann vorzeitig kündigen, wenn Sie Ihre vertraglichen Pflichten verletzen, zum Beispiel durch ausbleibende Ratenzahlungen.
3. Kündigung wegen berechtigtem Interesse
Ein vorzeitiger Ausstieg aus der Zinsbindungsfrist ist möglich, wenn ein sogenanntes berechtigtes Interesse vorliegt. Das häufigste Beispiel ist der Verkauf der Immobilie, die über den Kredit finanziert wird. In diesem Fall können Sie den Vertrag auflösen, müssen jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.
Diese Entschädigung dient der Bank als Ausgleich für die entgangenen Zinsen, die sie durch die vorzeitige Kündigung nicht mehr einnehmen kann. Die Höhe hängt von der Restlaufzeit und dem vereinbarten Zinssatz ab.
4. Sonderfall: Einvernehmliche Vertragsänderung
In seltenen Fällen können Sie mit Ihrer Bank oder Sparkasse eine einvernehmliche Vertragsänderung oder -auflösung vereinbaren. Das ist oft dann möglich, wenn Sie den Kredit durch eine andere Finanzierung ablösen möchten. Auch hier wird in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
Alternativen zur Kündigung
Wenn Sie vorzeitig aus einem Kreditvertrag aussteigen möchten, sollten Sie zunächst prüfen, ob es Alternativen gibt:
- Bei einem Immobilienverkauf könnte der Käufer oder die Käuferin den bestehenden Kreditvertrag übernehmen, sofern Ihre Sparkasse oder Bank zustimmt.
- Einige Verträge erlauben Sondertilgungen, die die Restschuld verringern, ohne den Vertrag aufzulösen.
Der Weg zu Ihrer sicheren Finanzierung beginnt hier
Die Wahl der passenden Zinsbindungsfrist ist ein entscheidender Schritt bei Ihrer Finanzierung. Sie beeinflusst, wie lange Ihre monatlichen Raten planbar bleiben und wie spontan Sie auf Veränderungen des Zinsmarktes reagieren können oder müssen. Ob kurze oder lange Bindung – die Entscheidung hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihren finanziellen Zielen und der aktuellen Marktlage ab. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Sparkasse. So gehen Sie bestens beraten in Ihre finanzielle Zukunft.
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Häufige Fragen zum Thema Zinsbindung
Die ideale Zinsbindungsfrist hängt von Ihrer Lebenssituation und Ihren finanziellen Zielen ab. Wenn Sie maximale Sicherheit bevorzugen und Zinsschwankungen vermeiden möchten, sind längere Fristen von 15 bis 20 Jahren empfehlenswert. Diese sorgen für stabile Raten und langfristige Planungssicherheit. Wünschen Sie hingegen die Möglichkeit, in einigen Jahren flexibel auf Marktveränderungen reagieren zu können oder Ihren Kredit vollständig zu tilgen, kann eine kürzere Bindung sinnvoll sein.
Danach bleibt in der Regel eine Restschuld bestehen. Sie müssen sich dann um eine Anschlussfinanzierung kümmern, um diese weiter zu tilgen. Dabei können Sie den Vertrag mit Ihrer Sparkasse oder bisherigen Bank verlängern (Prolongation) oder eine Umschuldung zur Sparkasse vornehmen, wenn sich dies beispielsweise durch günstigere Konditionen anbietet. Eine weitere Option ist die vollständige Tilgung der Restschuld, sofern Sie dafür die finanziellen Mittel haben. Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig informieren, idealerweise 6 bis 12 Monate vor Ablauf der Zinsbindung. Wer noch früher mit der Planung beginnen möchte, kann ein Forward-Darlehen in Anspruch nehmen.
Nicht unbedingt. Eine lange Zinsbindung (20 oder 30 Jahre) bietet Ihnen als Kreditnehmerin oder Kreditnehmer zwar maximale Sicherheit, da Ihre Raten für die gesamte Dauer stabil bleiben, jedoch sind die Zinssätze bei langen Laufzeiten oft höher. Außerdem können Sie während der Bindungszeit nicht flexibel auf sinkende Zinsen reagieren. Eine kurze Zinsbindung (zum Beispiel 5 bis 10 Jahre) ist oft günstiger, birgt jedoch das Risiko, dass die Zinssätze bei der Anschlussfinanzierung deutlich steigen. Die Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Risikobereitschaft und der Zinsentwicklung ab. Lassen Sie sich beraten, um die beste Balance zwischen Sicherheit und Flexibilität zu finden.
