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Blick über die Schulter einer Person, die sich an den Kopf fasst. Im Hintergrund ist eine offen liegende Leitung in einer beschädigten Wand zu sehen.

Wasserschaden: Mit dieser Checkliste sind Sie gewappnet

Handeln, versichern & vorbeugen
Alle 30 Sekunden passiert in Deutschland ein Leitungswasserschaden. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Darüber hinaus kann es zu Wasserschäden unter anderem auch durch Regen- oder Schmelzwasser sowie übertretende Flüsse kommen. Die statistische Wahrscheinlichkeit, dass Sie einmal betroffen sind, ist also hoch. Das sollten Sie im Schadensfall beachten.
Das Wichtigste in Kürze
  • Wasser leitet Strom. Achten Sie bei einem Wasserschaden daher darauf, nicht in direkten Kontakt zum Wasser zu kommen: Waten Sie bei Überschwemmung nicht hindurch!

  • Stellen Sie Wasser und Strom so schnell wie möglich ab. Unternehmen Sie anschließend Maßnahmen, um den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten.

  • Abhängig davon, wodurch und woran der Schaden entstanden ist, können unter Umständen die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung, die Elementarversicherung oder die Haftpflichtversicherung greifen.

Checkliste: So gehen Sie bei einem Wasserschaden vor

Wasser abstellen

Finden Sie heraus, woher das Wasser kommt. Wenn es sich um ein Leck in Ihrer eigenen Wasserleitung handelt, drehen Sie den Hauptwasserhahn ab. Kein Zugang zum Hauptwasserhahn? Informieren Sie sofort Ihre Hausverwaltung. Bei Wasserschäden durch Starkregen oder Überschwemmungen sollten Sie versuchen, den Wassereintritt zu minimieren oder zu kontrollieren – indem Sie etwa einen Eimer unter die tropfende Decke stellen oder Sandsäcke gegen eintretendes Wasser an der Haustür stapeln. Achtung: Wenn Sie zum Abstellen des Wassers in direkten Kontakt mit diesem kommen müssen – zum Beispiel bei einer Überschwemmung hindurchwaten müssen, – sollten Sie vorher unbedingt Schritt 2 erledigen!

Strom abschalten

Stellen Sie die Stromversorgung in den betroffenen Bereichen ab, um das Risiko von Stromschlägen zu vermeiden. Legen Sie dafür am Sicherungskasten den entsprechenden Kippschalter um oder drehen Sie die jeweilige Schraubsicherung heraus. Achtung: Wenn Sie zum Abstellen des Stroms in direkten Kontakt mit dem Wasser kommen müssen – etwa bei starker Überschwemmung –, sollten Sie nicht eingreifen. Das Wasser kann unter Strom stehen. Bringen Sie sich und gegebenenfalls andere Bewohner und Bewohnerinnen in solchen Notfällen in Sicherheit und kontaktieren Sie sofort Ihre Feuerwehr über die Notrufnummer 112.

 Wasser entfernen

Sind Wasser und Strom abgestellt, geht es darum, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Je schneller Sie handeln, desto geringer fällt oft der Schaden aus. Sehr große Wassermengen müssen von der Feuerwehr abgepumpt werden. Außerdem sollten Sie die Feuerwehr alarmieren, wenn Sie austretende Schadstoffe bemerken. Falls Heizöl ausgelaufen ist, muss dieses sofort von einem Fachunternehmen abgepumpt werden. Bei einem Wasserschaden in geringerem Ausmaß lassen sich durchnässte Boden etwa mit Mopp und Eimer sowie Tüchern trocknen. Lüften Sie ausgiebig, um den Trocknungsprozess zu beschleunigen.

Gegenstände in Sicherheit bringen

Wenn so viel Wasser eingedrungen oder ausgelaufen ist, dass es sich mit Schritt 3 nicht sofort vollständig entfernen lässt, sollten Sie Möbel und andere betroffenen Gegenstände in Sicherheit bringen. Sonst kann beispielsweise Holz aufquellen und Metall rosten. Werfen Sie stark beschädigte Gegenstände jedoch nicht weg. Sie brauchen diese später noch als Nachweis für die Versicherung.

Gegebenenfalls Vermieter oder Vermieterin informieren

Als Mieter oder Mieterin müssen Sie die Vermieterseite über den Schaden aufklären. Meist braucht diese zusätzliche eine schriftliche Nennung der Schäden für die jeweilige Versicherung. Dabei sollten diese samt Ursache und Zeitpunkt genau beschrieben werden.

Feuchtigkeit reduzieren

Sobald der Strom ohne Sicherheitsrisiko wieder angestellt werden kann, helfen Luftentfeuchter, Ventilatoren sowie die Heizung dabei, die Trocknung zu beschleunigen. Bei nassen Teppichböden sollten Sie jedoch nicht die Fußbodenheizung anstellen. Der Bodenbelag kann dadurch Schaden nehmen.

Flächen reinigen

Reinigen Sie alle betroffenen Oberflächen gründlich, um zu verhindern, dass sich durch die Feuchtigkeit Schimmel bildet.

Schäden dokumentieren

Machen Sie Fotos und – nach Möglichkeit – zusätzlich Videos von der Schadenstelle, der Schadenursache und gegebenenfalls entstandenen bleibenden Schäden und beschädigten Gegenständen. Achten Sie darauf, jeden Schaden von verschiedenen Seiten zu fotografieren. Für Ihre Versicherungsansprüche ist eine detaillierte Dokumentation wichtig.

Versicherung kontaktieren

Informieren Sie Ihre Versicherung über den Wasserschaden. Reichen Sie die Fotos und gegebenenfalls Videos ein, um eine Schadenserstattung zu beantragen. Erfragen Sie, ob in Ihrem konkreten Fall weitere Angaben oder Maßnahmen nötig sind.

Schimmelbildung vorbeugen

Behalten Sie die vom Wasserschaden betroffenen Bereiche auch im Anschluss weiter im Auge, um sicherzustellen, dass auch mittelfristig kein Schimmel wächst. Dieser kann gesundheitsschädlich sein und sollte sofort behandelt werden.

Diese Versicherungen können bei einem Wasserschaden greifen

  • Hausratversicherung

    Diese Versicherung deckt zahlreiche Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus ab, unter anderem auch Leitungswasserschäden. Dazu gehören auch Schäden an Möbeln, Elektrogeräten und persönlichen Gegenständen. Wenn der Wasserschaden also durch Ereignisse wie Rohrbruch oder eine auslaufende Waschmaschine in der Wohnung oder im Haus verursacht wurde, tritt in der Regel die Hausratversicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistungen ein.

  • Wohngebäudeversicherung (auch: Gebäudeversicherung)

    Bei Wasserschäden am Gebäude selbst sollten Sie sich an die Wohngebäudeversicherung wenden. Das gilt zum Beispiel bei Sturm-, Hagel- oder Leitungswasserschäden an den Wänden oder dem sogenannten ersten bewohnbaren Bodenbelag. Bei Elementarschäden, die zum Beispiel durch Hochwasser eintreten, deckt sie die Renovierungs- oder Sanierungskosten – oder im schlimmsten Fall den Neuaufbau – hingegen nur, wenn das explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt wird.

  • Elementarversicherung

    Bei Schäden, die zum Beispiel durch Starkregen oder Hochwasser verursacht wurden, ist die Elementarversicherung relevant. Sie ist oft auch eine zusätzliche Option oder Erweiterung der Wohngebäudeversicherung.

  • Private Haftpflichtversicherung

    Wenn der Wasserschaden in Ihrer Wohnung durch Dritte verursacht wurde (zum Beispiel durch einen Nachbarn oder eine Nachbarin), kann in vielen Fällen die Haftpflichtversicherung des Verursachers oder der Verursacherin für den Schaden aufkommen.

Versicherungsverträge können sich unter anderem in Bezug auf den Deckungsumfang unterscheiden. Überprüfen Sie bitte in jedem Fall die Bedingungen in Ihrem Vertrag oder wenden Sie sich dafür an Ihren Versicherer. Im Schadensfall sollten Sie so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen, um die genauen Schritte und Anforderungen für die Schadensmeldung zu erfahren.

So können Sie einem Wasserschaden vorbeugen

Wasserschäden passieren relativ häufig. Daher empfiehlt es sich, vorbeugende Maßnahmen zu treffen, um diese zu verhindern. Überprüfen Sie dafür beispielsweise Rohre, Anschlüsse, Wasserhähne, -leitungen und Geräte wie Waschmaschinen regelmäßig auf Anzeichen von Verschleiß oder Wasseraustritt. Achten Sie darauf, dass Rohrleitungen insbesondere in kalten Bereichen gut isoliert sind. Gefrieren diese, kommt es oft zu Rohrbrüchen, die zu Wasserschäden führen.

Wassermelder können dabei helfen, austretendes Wasser frühzeitig zu bemerken. Sie schlagen gegebenenfalls Alarm. Die Geräte bekommen Sie beispielsweise im Baumarkt. Achten Sie auch auf eine gute Abdichtung von Keller und Dach, um zu verhindern, dass Regen- oder Schmelzwasser durch undichte Stellen eindringen kann. Zudem kann es helfen, Dachrinnen und Abflüsse regelmäßig zu säubern, um Wasseransammlungen und Überflutungen zu vermeiden. Wenn Sie längere Zeit verreisen, sollten Sie die Wasserzufuhr abstellen, indem Sie den Hauptwasserhahn abdrehen. So kann es während Ihrer Abwesenheit nicht zu unbemerkt bleibenden Wasserschäden kommen.

Häufige Fragen zum Wasserschaden

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Was ist bei einem Wasserschaden zu tun?

Bei einem Wasserschaden sollten Sie den folgenden Schritten folgen, wenn diese in Ihrer Situation kein Risiko für Ihre Gesundheit darstellen: Bedenken Sie vorab, dass Wasser – etwa bei einer Überschwemmung – unter Strom stehen kann.

  1. Wasser abstellen
  2. Strom abschalten
  3. Wasser entfernen
  4. Hausrat in Sicherheit bringen
  5. Gegebenenfalls Vermieter oder Vermieterin kontaktieren
  6. Feuchtigkeit reduzieren
  7. Oberflächen reinigen
  8. Schäden dokumentieren
  9. Versicherung kontaktieren
  10. Schimmelbildung vorbeugen

Je nachdem, wie und woran der Schaden entstanden ist, kann eine der folgenden Versicherungen greifen:

  • Hausratversicherung
  • Wohngebäudeversicherung (auch: Gebäudeversicherung)
  • Elementarversicherung
  • Haftpflichtversicherung

Das ist abhängig davon, welche Versicherungen Sie haben und welche Leistungen diese abdecken. So können Sie bei einem Wasserschaden möglicherweise etwa Kosten für die Reparatur von beschädigten Einrichtungsgegenständen, die Wiederbeschaffung von zerstörtem Hausrat und die professionelle Schadensbeseitigung einschließlich Trocknungsmaßnahmen geltend machen.

Wenn nötig, können Sie oft auch Kosten für Folgeschäden wie die Miete einer vorübergehenden Wohnung während der Sanierungsarbeiten im versicherten Rahmen ersetzen lassen. Prüfen Sie unbedingt die Leistungen, Bedingungen und Deckungsgrenzen Ihrer Versicherungspolicen, da diese den Umfang Ihres Versicherungsschutzes bestimmen.

Oft zahlt die Wohngebäudeversicherung (auch: Gebäudeversicherung) beispielsweise nicht, wenn die Immobilie leersteht oder entsprechende Baumaßnahmen durchgeführt werden. Wenden Sie sich für genauere Angaben und gegebenenfalls Möglichkeiten zur zusätzlichen Absicherung bitte direkt an Ihren Versicherer.

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