
Während der ersten 6 Wochen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt sind, muss der Arbeitgeber meist den Lohn weiterbezahlen. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Grundsätzlich beträgt das Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung 70 Prozent des Bruttoverdiensts, dabei jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettogehalts. Zusätzlich gibt es eine gesetzliche Höchstgrenze von derzeit 120,75 Euro pro Tag (Stand: 2024).
Anspruch auf Krankengeld können neben Arbeitnehmenden auch andere Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Privat Krankenversicherte müssen hingegen eine Krankentagegeldversicherung abschließen oder einen speziellen Tarif bei der privaten Krankenversicherung wählen, um im Krankheitsfall finanzielle Leistungen zu erhalten.
Das ist Krankengeld
Während der ersten 6 Wochen, die Arbeitnehmende arbeitsunfähig erkrankt sind, zahlt der Arbeitgeber normalerweise im Rahmen der Entgeltfortzahlung das volle Gehalt weiter. Ausnahme: Sie sind weniger als 4 Wochen beim neuen Arbeitgeber und noch in der Probezeit. Dann gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Entgeltfortzahlung. Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit – beziehungsweise bei Erkrankung in der Probezeit unter Umständen auch schon früher – springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das soll finanzielle Einbußen bei längerer Krankheit abfedern.
Das Krankengeld ist also eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Sie wird den Versicherten vor allem oft dann gewährt, wenn sie aufgrund von Krankheit länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind. Es gibt jedoch weitere Fälle, in denen ein Anspruch besteht.
Wer Anspruch auf Krankengeld hat
Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld haben grundsätzlich Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind und bei denen durch bestimmte andere Stellen gewährte Leistungen – etwa durch den Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit – enden. Das betrifft vor allem:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber aufgrund derselben Krankheit weiterhin arbeitsunfähig sind,
- häufig Arbeitnehmende, die weniger als 4 Wochen beim neuen Arbeitgeber sind und noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben,
- Auszubildende, die nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums aufgrund derselben Krankheit weiterhin arbeitsunfähig sind,
- Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen, und deren Leistungen im Krankheitsfall durch die Agentur für Arbeit endet,
- Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, wenn sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und einen entsprechenden Wahltarif abgeschlossen haben oder einen Zusatzbetrag zahlen.
Privat Krankenversicherte müssen hingegen eine separate Krankentagegeldversicherung abschließen oder einen speziellen Tarif bei der Krankenversicherung wählen, um im Krankheitsfall entsprechende finanzielle Leistungen zu erhalten. Sie haben keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld.
Keinen Anspruch auf Krankengeld haben außerdem in der Regel unter anderem Minijobberinnen und Minijobber sowie Ehepartnerinnen und Ehepartner oder eingetragene Lebenspartnerschaften, die in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert sind, Bürgergeldempfangende, Selbstständige ohne explizit abgeschlossenen Wahltarif oder Zusatzbetrag sowie Praktikantinnen und Praktikanten. Auch für diese kann eine Krankentagegeldversicherung unter Umständen eine gute Option sein. Mehr darüber erfahren Sie weiter unten im Text.
Dauer: So lange wird Krankengeld gezahlt
Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb eines Drei-Jahres-Zeitraums für dieselbe Krankheit. Wenn Sie während dieser Zeit eine zweite Krankheit bekommen, verlängert sich der Zeitraum dadurch in der Regel nicht. In bestimmten Fällen kann der Anspruch ruhen, etwa während der Elternzeit.
Wie wird das Krankengeld berechnet?
Das Krankengeld wird auf Grundlage des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts berechnet, das Sie vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bekommen haben. Es beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Das bedeutet: Wenn 70 Prozent des Bruttoverdienstes höher sind als 90 Prozent des Nettolohns, wird das Krankengeld auf 90 Prozent des Nettogehalts begrenzt.
Von dem errechneten Krankengeld werden noch die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) abgezogen, wenn Sie auch vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit die entsprechenden Abgaben gezahlt haben. Die Krankenversicherung führt diese Beiträge direkt an die entsprechenden Sozialversicherungsträger ab. Das verbleibende Krankengeld wird dann an Sie ausbezahlt.
Es gibt zudem eine Höchstgrenze für das Krankengeld. Das heißt, dass das Krankengeld ab einer bestimmten Einkommenshöhe gedeckelt ist. 2024 liegt dieser gesetzliche Höchstbetrag bei 120,75 Euro pro Tag. Auch hiervon gehen noch die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung ab.
Die genaue Berechnung kann aufgrund individueller Faktoren wie Steuerklasse oder variablen Einkommensbestandteilen komplex sein. Nehmen Sie für eine genaue Berechnung am besten Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.
Hinweis
Auf das Krankengeld müssen Sie keine Steuern zahlen. Dennoch müssen Sie es in Ihrer Steuererklärung angeben und es kann Ihren Steuersatz bei der Einkommensteuer beeinflussen.
Rechenbeispiel: Berechnung des Krankengelds in einem konkreten Fall
Brigitte hat ein Brutto-Monatsgehalt von 3.500 Euro. Sie ist in Steuerklasse I, hat keine Kinder und ist nicht kirchensteuerpflichtig. Ihr Netto-Monatsgehalt liegt bei 2.351 Euro.
- Berechnung des täglichen Brutto- und Nettoentgelts
Da das Krankengeld auf Kalendertage berechnet wird, müssen wir das Monatsgehalt durch 30 Tage teilen.
Tägliches Bruttoentgelt: 3.500 Euro / 30 = 116,67 Euro pro Tag
Tägliches Nettoentgelt: 2.351 Euro / 30 = 78,37 Euro pro Tag
- Berechnung von 70 Prozent des täglichen Bruttoentgelts
70 Prozent von 116,67 Euro: 0,70 x 116,67 Euro = 81,67 Euro pro Tag
- Berechnung von 90 Prozent des täglichen Nettoentgelts
90 Prozent von 78,37 Euro: 0,90 x 78,37 Euro = 70,53 Euro pro Tag
- Bestimmung des Krankengeldes vor Abzügen
Das Krankengeld entspricht dem niedrigeren Wert aus Schritt 2 und Schritt 3, also 70,53 Euro pro Tag.
- Abzüge für Sozialversicherungsbeiträge
Vom Krankengeld werden die Arbeitnehmeranteile für die folgenden Sozialversicherungen abgezogen:
- Rentenversicherung: 9,3 Prozent
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 Prozent
- Pflegeversicherung: 2,3 Prozent (inklusive Kinderlosenzuschlag)
Gesamtabzüge: 9,3 Prozent + 1,3 Prozent + 2,3 Prozent = 12,9 Prozent
Das entspricht in Euro einem Abzug von: 12,9 Prozent von 70,53 Euro = 9,10 Euro
- Berechnung des auszuzahlenden Krankengeldes
Krankengeld nach Abzügen: 70,53 Euro – 9,10 Euro = 61,43 Euro pro Tag
- Umrechnung auf Monatsbasis
Monatliches Krankengeld: 61,43 Euro x 30 Tage = 1.842,90 Euro
Brigitte bekommt ein Krankengeld in Höhe von 1.842,90 Euro monatlich.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass dies ein vereinfachtes Rechenbeispiel ist. Wenden Sie sich für eine genaue Berechnung an Ihre Krankenkasse.
Unser Gehaltsrechner verrät Ihnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben von Ihrem Gehalt übrig bleibt
Einkommen
Steuerliche Angaben
Ablauf: So bekommen Sie Krankengeld
Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit
Sobald Sie merken, dass Sie aufgrund einer Krankheit nicht arbeitsfähig sind, suchen Sie unverzüglich einen Arzt oder eine Ärztin auf. Das medizinische Personal stellt die Arbeitsunfähigkeit fest und bescheinigt diese.
Information an den Arbeitgeber
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort über Ihre Krankheit und die geschätzte Dauer. Geben Sie die Krankschreibung ab.
Meldung an die Krankenkasse
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin sendet eine Bescheinigung über Ihre Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkasse. Das Attest kann dort auch vom Arbeitgeber eingesehen werden.
Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber
Ihr Arbeitgeber zahlt Ihr reguläres Gehalt bis zu 6 Wochen weiter, sofern Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben.
Kontakt zur Krankenkasse
Normalerweise müssen Sie Krankengeld nicht beantragen. Die Krankenkasse wird durch den Arzt oder die Ärztin informiert und kontaktiert Sie. Um sicherzugehen, kann es jedoch hilfreich sein, dass Sie sich spätestens nach 4 Wochen Arbeitsunfähigkeit mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um den weiteren Ablauf zu klären. In einem Beratungsgespräch erfahren Sie alle Details konkret für Ihren Fall.
Auszahlung des Krankengeldes
Stellen Sie sicher, dass Ihre Krankenkasse alle benötigten Unterlagen für die Auszahlung hat.
Beratung zur beruflichen Wiedereingliederung
Je nach Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten für die berufliche Wiedereingliederung. Beratungsangebote können Sie sowohl bei der Krankenkasse als auch bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin wahrnehmen. Besprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem Arbeitgeber, welche Optionen es gibt, sobald Ihre Gesundheit dies zulässt. Gute Besserung!
Hinweis
Dieser Artikel stellt keine Sozialberatung dar. Wenden Sie sich bei Fragen am besten direkt an Ihre Krankenkasse. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Anforderungen erfüllen und Ihr Krankengeld problemlos erhalten.
Durch eine zusätzliche Absicherung bekommen Sie mehr Leistungen im Versicherungsfall
Um sich zusätzlich gegen Risiken abzusichern und finanzielle Einbußen bei Krankheit zu vermeiden, können je nach Situation verschiedene Versicherungen sinnvoll sein. Das gilt nicht nur, wenn Sie bisher gar keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Wir stellen Ihnen 5 Versicherungen vor – vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung kann ein sehr wichtiger Baustein sein, der ein Risiko absichert, das von vielen weiterhin unterschätzt wird.
Durch eine zusätzliche Absicherung bekommen Sie mehr Leistungen im Versicherungsfall
Um sich zusätzlich gegen Risiken abzusichern und finanzielle Einbußen bei Krankheit zu vermeiden, können je nach Situation verschiedene Versicherungen sinnvoll sein. Das gilt nicht nur, wenn Sie bisher gar keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Wir stellen Ihnen 5 Versicherungen vor – vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung kann ein sehr wichtiger Baustein sein, der ein Risiko absichert, das von vielen weiterhin unterschätzt wird.
- Absicherung durch Krankentagegeld: Eine private Krankentagegeldversicherung bietet Ihnen finanzielle Leistungen, wenn Sie krankheitsbedingt für eine bestimmte Zeit arbeitsunfähig sind. Sie ergänzt das gesetzliche Krankengeld oder kann einspringen, wenn kein Anspruch darauf besteht.
- Individuelle Gestaltung: Sie können die Höhe des Krankentagegelds und den Beginn der Leistung individuell festlegen, je nach Ihrem finanziellen Bedarf und Ihrer persönlichen Situation.
- Für Privatversicherte, Selbstständige und freiberuflich Tätige: Besonders für Personen ohne Anspruch auf gesetzliches Krankengeld (zum Beispiel Selbstständige ohne Wahltarif oder Zusatzbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung oder für Privatversicherte) ist diese Versicherung wichtig, um Einkommensausfälle bei längerer Krankheit zu kompensieren. Je nach Fall kann sie aber auch für andere Bevölkerungsgruppen entscheidend sein.
- Absicherung durch monatliche Rente: Die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie langfristig nicht mehr arbeiten können.
- Schutz bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr zu mehr als 50 Prozent ausüben können.
- Früher Abschluss sinnvoll: Da die Versicherungsprämien vom Eintrittsalter beziehungsweise physischem sowie psychischem Gesundheitszustand abhängen, ist ein frühzeitiger Abschluss meist günstiger. In einer Gesundheitsprüfung werden auch hier vor Abschluss Vorerkrankungen abgefragt.
- Absicherung durch Einmalzahlung: Diese Versicherung zahlt einmalig einen Betrag aus, wenn bei Ihnen eine schwere Krankheit diagnostiziert wird. Das kann beispielsweise Krebs, ein Herzinfarkt oder Schlaganfall sein. Welche Krankheiten und unter Umständen auch Operationen dazugehören, hängt vom Vertrag ab.
- Finanzielle Freiheit: Mit der Auszahlung können Sie etwa Behandlungskosten decken, Umschulungen finanzieren oder notwendige Umbaumaßnahmen vornehmen.
- Absicherung bei Unfällen: Eine private Unfallversicherung schließt die Versorgungslücke der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei zahlt sie etwa, wenn Sie in Folge eines Unfalls langfristige geistige oder körperliche Beeinträchtigungen haben.
- Ergänzende Leistungen: Sie bietet oft finanzielle Unterstützung für Rehabilitationsmaßnahmen und Transportkosten. Sie können viele weitere Leistungen abschließen.
- Erweiterter Schutz: Einige private Krankenversicherungen bieten Tarife an, die ein Krankentagegeld beinhalten.
- Frühere Leistungen: Sie können oft vereinbaren, dass das Krankentagegeld bereits vor Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung beginnt, um frühzeitig höhere finanzielle Leistungen zu erhalten.
Das sollten Sie vor der Auswahl von Zusatzversicherungen überlegen:
- Bedarfsanalyse
Prüfen Sie Ihren individuellen Absicherungsbedarf. Faktoren wie Familienstand, finanzielle Verpflichtungen und Berufsrisiken spielen eine Rolle.
- Gesundheitsprüfung
Normalerweise setzen die Versicherungen eine Gesundheitsprüfung voraus. Vorerkrankungen können zu Risikozuschlägen oder Ausschlüssen führen.
- Beratung in Anspruch nehmen
Lassen Sie sich in jedem Fall beraten, um eine informierte Entscheidung zu treffen. Die Sparkassen arbeiten mit verschiedenen namhaften Versicherern zusammen und informieren Sie gern.
Hinweis
Bitte beachten Sie, dass Versicherungsprodukte komplex sind und individuell angepasst werden sollten. Diese Informationen ersetzen keine persönliche Beratung. Für eine genaue Planung und Auswahl geeigneter Versicherungen wenden Sie sich bitte an Ihren Sparkassen-Berater oder Ihre -Beraterin.
Sie interessieren sich für eine Zusatzversicherung?
Häufige Fragen zum Krankengeld
Anspruch auf Krankengeld haben in Deutschland vor allem:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind und nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin arbeitsunfähig sind,
- häufig Arbeitnehmende, die weniger als 4 Wochen beim neuen Arbeitgeber sind und noch keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben,
- Auszubildende, die Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind und länger erkranken,
- Arbeitslose Personen, die Arbeitslosengeld I beziehen und arbeitsunfähig werden,
- Selbstständige und freiberuflich tätige Personen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und einen Krankengeldanspruch über einen Wahltarif oder Zusatzbetrag vereinbart haben,
- Weitere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, die die Voraussetzungen erfüllen und aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig sind.
Das Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
Das Krankengeld wird von der Krankenkasse normalerweise nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin weiterhin arbeitsunfähig ist. Die Auszahlung erfolgt rückwirkend in regelmäßigen Abständen. Dabei gibt es keinen festen Kalendertag für die Auszahlung.
- Sie können sich zusätzlich absichern, indem Sie eine private Krankentagegeldversicherung abschließen, die bei längerer Krankheit einen finanziellen Schutz bietet.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Schutz, falls Sie dauerhaft nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.
- Auch eine Unfallversicherung oder eine Dread-Disease-Versicherung können finanzielle Unterstützung bei schweren Krankheiten oder Unfällen bieten.
- Für Selbstständige und Freiberufler oder Freiberuflerinnen ist der Abschluss spezieller Tarife bei der gesetzlichen Krankenversicherung oder privater Versicherungen besonders wichtig.
Gern unterstützen wir Sie dabei, Ihren individuellen Bedarf zu prüfen und beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten unserer Versicherungspartner.