Das höchste Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, haben Beschäftigte in Bauberufen (Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V., DGUV). Doch unter anderem auch in der Abfallentsorgung und bei Berufen in der Kinder- und Lernbetreuung ist das Risiko hoch. Grundsätzlich kann es in jedem Beruf zum Unfall kommen – oder auf dem Weg dorthin sowie von dort zurück. Für solche Fälle gibt es die gesetzliche Unfallversicherung. Dabei bietet sie weit darüber hinaus Schutz.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besteht in der gesetzlichen Unfallversicherung Versicherungspflicht.
Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge für die Versicherung allein.
Unfälle in der Freizeit sind – abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen (zum Beispiel beim Blutspenden) – nicht abgesichert. Hier kann gegebenenfalls eine private Unfallversicherung greifen.
Dafür gibt es die gesetzliche Unfallversicherung
Als Bestandteil der Sozialversicherungen bietet die gesetzliche Unfallversicherung Schutz bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen (Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte) und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Ihr Ziel ist es dabei zum einen, diesen Unfällen, Krankheiten und Gefahren durch gezielte Maßnahmen vorzubeugen.
Zum anderen sichert sie die Betroffenen gegen deren Folgen ab. So beinhaltet sie Mittel, um die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Versicherten wiederherzustellen. Wenn die Arbeitsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit länger als 6 Monate um mindestens 20 Prozent gemindert ist, zahlt die Unfallversicherung außerdem eine Unfallrente. Kommt es durch einen Versicherungsfall zum Tod von Versicherten, gewährt sie Geldleistungen an die Hinterbliebenen.
Bei den Unfallversicherungsträgern handelt es sich um die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (unter anderem Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände). Dabei vertritt sie der Verband „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.“ (DGUV). Für abhängig Beschäftigte wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden die Versicherungsbeiträge vom Arbeitgeber bezahlt.
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(Quelle: DGUV)
Wer in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert ist
Rund 65 Millionen Menschen in Deutschland sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Wer dazugehört, ist im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Personengruppen:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Studentinnen und Studenten
- Schülerinnen und Schüler
- Kinder in Tageseinrichtungen
- Menschen mit Behinderung, unter anderem wenn sie in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind
- ehrenamtlich tätige Personen
- Blut- und Organspendende
- Entwicklungshelferinnen und -helfer
- im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege Tätige
- bestimmte nicht erwerbsmäßige Pflegepersonen, die eine andere Person pflegen
- Personen in der Rehabilitation
- unter bestimmten Voraussetzungen: Unternehmerinnen und Unternehmer (zum Beispiel Unternehmer und Unternehmerinnen eines landwirtschaftlichen Unternehmens) sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler
Diese Leistungen deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab
Neben Präventionsmaßnahmen greift die Unfallversicherung vor allem, wenn eine versicherte Person einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit hat. Dabei kann sie unter anderem folgende Kosten übernehmen:
- medizinische Erstversorgung
- Heilbehandlungen und medizinische Rehabilitation (unter anderem Krankengymnastik und Sprachtherapie)
- Einsatz und Ausbildung im Gebrauch von Körperersatzstücken
- orthopädische und andere Hilfsmittel
- Krankenpflege beim Patienten oder der Patientin zu Hause
- Geldleistungen während der Arbeitsunfähigkeit (sogenanntes Verletztengeld)
- Trainingsmaßnahmen und Beratung
- Anpassung des Arbeitsplatzes
- Umschulungen, Aus- und Fortbildungen
- Leistungen zur sozialen Teilhabe (zum Beispiel bei Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung oder im betreuten Wohnen)
- Rehabilitationssport
- bei Pflegebedürftigkeit Zahlung von Pflegegeld, unter Umständen Stellen einer Pflegekraft bei Hauspflege oder Leistungen bei Heimpflege
- Versichertenrente
- Leistungen für die Hinterbliebenen (unter anderem Sterbegeld)
Hinweis für Arbeitgeber: Eine betriebliche Unfallversicherung beziehungsweise betriebliche Gruppen-Unfallversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Versicherung und bietet zusätzlichen Schutz. Damit können Sie Ihre Belegschaft unter anderem gezielt vor den finanziellen Folgen durch Invalidität, Reha-Bedarf oder andere Einschränkungen absichern.
Wer eine private Unfallversicherung braucht
Bei Unfällen im Zusammenhang mit der Arbeit bietet die gesetzliche Unfallversicherung für die Versicherten einen wichtigen Schutz. Die meisten Unfälle passieren jedoch nicht bei der Arbeit, sondern zu Hause.
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erleiden pro Jahr einen Unfall im Haushalt. (Quelle: Robert-Koch-Institut)
Bei Unfällen im Haushalt greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Weil diese jedoch jeden treffen können, ist eine private Unfallversicherung grundsätzlich für alle Menschen sinnvoll. Diese ergänzt den Schutz der gesetzlichen Versicherung und füllt bedeutende Versicherungslücken. Ganz besonders wichtig ist sie dadurch für Personen, die auch keinen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung bekommen, zum Beispiel bestimmte Selbstständige, Hausfrauen, Hausmänner, Rentnerinnen und Rentner.
Die private Unfallversicherung leistet bei den finanziellen Folgen eines Unfalls weltweit – im Beruf, beim Sport, auf Reisen, in der Freizeit und zu Hause. Kinder können mitversichert werden. Haben Sie durch den Unfall bleibende Schäden erlitten, können Sie eine sogenannte Invaliditätsleistung bekommen. Die Höhe der Auszahlung hängt vom Invaliditätsgrad und der Versicherungssumme ab. Sterben Sie bei einem Unfall, bekommen Ihre Angehörigen eine vertragliche festgelegte Summe ausbezahlt. Haben Sie Fragen zu einem passenden Versicherungsschutz für Ihre Bedürfnisse? Wir beraten Sie gern.
Tipp: Haben Sie einen guten Überblick über notwendige Versicherungen? Wir zeigen Ihnen sinnvolle Versicherungen, um Ihre Risiken im Alltag abzusichern.
Mit der gesetzlichen Unfallversicherung auch im Berufsleben umfassend abgesichert.
Häufige Fragen zur Unfallversicherung
Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland bietet Schutz bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten durch Übernahme von medizinischen Behandlungskosten, beruflicher und sozialer Rehabilitation. Sie leistet in solchen Versicherungsfällen Zahlungen wie Verletztengeld, Renten bei dauerhafter Minderung der Erwerbsfähigkeit und das sogenannte Sterbegeld an die Hinterbliebenen. Zudem engagiert sich die Unfallversicherung in der Prävention von Unfällen und Berufskrankheiten am Arbeitsplatz, zum Beispiel durch Forschung und Beratung. Bei Unfällen im Haushalt besteht der gesetzliche Schutz nicht. Hier kann unter anderem eine private Unfallversicherung greifen.
Was sind die Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland hat die Aufgabe, Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten vorzubeugen, die Gesundheit der Versicherten nach solchen Ereignissen wiederherzustellen und sie sowie ihre Angehörigen finanziell zu unterstützen. Sie bietet umfassende Leistungen zur medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation, um die von einem Versicherungsfall Betroffenen wieder in das Erwerbsleben und in die Gesellschaft einzugliedern.
Bei einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit oder beim Tod von Versicherten durch einen Arbeitsunfall, Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zahlt die Unfallversicherung Geldleistungen. Zudem engagiert sie sich in der Prävention, um Unfällen und Berufskrankheiten durch Aufklärung, Beratung und Vorschriften für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz vorzubeugen. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge der Arbeitgeber.
Wer sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung?
Bei den Unfallversicherungsträgern handelt es sich um die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft und die Versicherungsträger der öffentlichen Hand (etwa Unfallkassen, Landesunfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände).
Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung alles ab?
Sie deckt die Prävention und Leistungen bei den Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen (Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte) und Berufskrankheiten ab. Ziel ist es im Versicherungsfall unter anderem, mit entsprechenden Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Versicherten wiederherzustellen. Die Maßnahmen umfassen zum Beispiel die berufliche Rehabilitation zur Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, soziale Rehabilitation zur Unterstützung der sozialen Integration sowie finanzielle Leistungen wie Verletztengeld.
Bei einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit zahlt die Versicherung eine Rente, bei einem versicherten Unfalltod auch Leistungen an die Hinterbliebenen. Versicherungsschutz besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Schülerinnen und Schüler, Studierende und einige weitere Personengruppen.