Sie sind vor dem 2.1.1961 geboren? Dann könnten Sie Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben, wenn Sie aufgrund aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wie gewohnt arbeiten können.
Doch wie unterscheiden sich Berufsunfähigkeitsrente, und Erwerbsminderungsrente, die es seit 2001 gibt? Und warum ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige sinnvoll? Diese Fakten sollten Sie kennen.
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Menschen erhalten eine Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente springt ein, wenn ältere Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer berufsunfähig sind und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr wie gewohnt arbeiten können.
Seit dem 1. Januar 2001 ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt worden.
Der finanzielle Schutz durch die staatliche Absicherung reicht oft nicht, um das fehlende Gehalt zu kompensieren.
Eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung kann helfen, die Versorgungslücke zu füllen.
Nicht mehr arbeiten zu können, kann das gesamte bisherige Leben auf den Kopf stellen. Neben körperlichen Beeinträchtigungen kommen durch die Berufsunfähigkeit häufig noch finanzielle Schwierigkeiten hinzu, die im schlimmsten Fall die Existenz bedrohen. Denn ohne regelmäßiges Einkommen ist es schwer, den bisherigen Lebensstandard zu halten. Staatliche Unterstützung kann helfen, reicht aber in der Regel nicht aus.
Gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente
Lange galt für die staatliche Hilfe bei Berufsunfähigkeit: Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente springt ein, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihren erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr wahrnehmen können. Hier gab es ein zweigeteiltes System aus Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) und Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente). Wer seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nur noch zu 50 Prozent ausüben konnte, erhielt die BU-Rente. Die EU-Rente gab es, wenn eine Arbeit überhaupt nicht mehr möglich war. Doch diese Zeiten sind für Neurentnerinnen und Neurentner vorbei: Der gesetzliche Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsrente gilt nur noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.
Sie genießen sogenannten Vertrauensschutz des alten Rechts – und können bei der Deutschen Rentenversicherung Ansprüche auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente geltend machen. Diese nennt sich allerdings nicht mehr Berufsunfähigkeitsrente, sondern seit 2001 „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“. Diese Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitiert dabei von flexibleren Regelungen. Können sie weniger als sechs Stunden im erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten, können sie die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Zwar prüft die Rentenversicherung, ob grundsätzlich eine gleichwertige Tätigkeit möglich wäre. Der Versicherer kann sie allerdings nicht einfach zwingen, diese anzunehmen.
Reform des Rentengesetzes 2001
Grund für die neuen Regeln und Begriffe war die Reform des Rentengesetzes zum 1. Januar 2001. Ab diesem Zeitpunkt rückte die Erwerbsminderungsrente an die Stelle der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrente. Im Zuge dieser gesetzlichen Neuregelung entfiel der sogenannte Berufsschutz. Der erworbene Beruf ist seither unerheblich für den Versicherungsschutz. Entscheidend ist, ob Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer überhaupt noch irgendeine Arbeit verrichten können.
Ein Beispiel: Wer aufgrund eines Unfalls keine Sanitäranlagen mehr installieren kann, aber gesundheitlich noch in der Lage ist, Pakete zuzustellen, würde nach neuem Recht keine Erwerbsminderungsrente erhalten. Das heißt kurz gesagt: Seit der gesetzlichen Reform ist die Berufsunfähigkeit nicht mehr versichert, nur noch die Erwerbsminderung.
Private Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch aufgrund dieser verschärften Regelungen nach der Reform ist eine privat abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) besonders wichtig. Sie kann die Versorgungslücke zwischen staatlicher Hilfe und dem tatsächlich benötigten Einkommen schließen. Wird sie mit der richtigen Versicherungssumme abgeschlossen, ist auch bei Eintritt der Berufsunfähigkeit beziehungsweise der Erwerbsminderung der individuelle Lebensstandard abgesichert. Aus diesem Grund zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung neben der Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten privaten Versicherungen.
Bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie aus zahlreichen BU-Tarifen und verschiedenen Leistungen wählen. Ihre Sparkasse berät Sie gern und unterstützt Sie dabei, den passenden BU-Schutz zu finden.
Wir beraten Sie gern
Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsrente
Wer bekommt eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?
Wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist und dauerhaft oder teilweise nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann, kann Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente haben. Jüngeren Menschen steht die Erwerbsminderungsrente zur Verfügung, die die staatliche BU-Rente nach dem 31.12.2000 ersetzt hat. Seither spielt der erlernte oder bisherige Beruf bei der Bewertung des Anspruchs keine Rolle mehr. Entscheidend ist, ob Versicherte in einem beliebigen Beruf arbeiten können und wie lange. Davon hängt ab, ob Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten oder eine volle Erwerbsminderungsrente.
Wie hoch ist eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?
Die Höhe der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente ist vergleichsweise gering. Sie richtet sich nach zahlreichen individuellen Faktoren wie den bisherigen Einzahlungen in die Rentenkasse. Mit der Reform im Jahr 2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Auch deren Höhe reicht häufig nicht zum Leben aus. Als Richtwert für die Auszahlung wird ein Drittel des Bruttogehalts genannt. Im Jahr 2019 lag die Höhe der Rentenzahlung für volle Erwerbsminderung bei 850 Euro pro Monat, für teilweise Erwerbsminderung bei rund 550 Euro monatlich. Um eine Versorgungslücke zum bisherigen Einkommen auszugleichen, ist es ratsam, möglichst früh privat einen zusätzlichen Schutz wie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Wie beantrage ich die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente?
Anspruch auf die BU-Rente hat nur, wer vor dem 2. Januar 1961 geboren ist und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Für Jüngere existiert seit 2001 die staatliche Erwerbsminderungsrente, die sie frühestens sechs Monate nach dem Ausscheiden aus dem Beruf beantragen können. Den Antrag auf Zahlung der monatlichen Rente stellen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung und geben darin wahrheitsgemäß Auskunft über die Details Ihrer Erkrankung, bisherige Reha-Maßnahmen und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Der Versicherer prüft Ihren Antrag und bewilligt ihn, wenn die notwendigen Anforderungen erfüllt sind.
Ist eine Berufsunfähigkeitsrente steuerpflichtig?
Wie jedes monatliche Einkommen müssen Sie auch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente versteuern. Maßgeblich ist hier der Grundfreibetrag. Liegt ihre Rente darüber, ist sie steuerlich relevant. Schließen Sie privat eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, wird der sogenannte Ertragsanteil zur Berechnung der Steuern herangezogen. Dieser hängt von der Bezugsdauer ab – je kürzer die Rente bezogen wird, umso kleiner ist der Anteil, der steuerlich relevant ist. Die BU-Beiträge zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie grundsätzlich als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ von der Steuer absetzen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Berufsunfähigkeitsrente?
Um eine staatliche BU-Rente zu erhalten, müssen Sie vor dem 2. Januar 1961 geboren sein und dauerhaft oder teilweise nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können. Wird die Berufsunfähigkeit von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt, können Sie den Antrag stellen. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, kann im Fall einer Berufsunfähigkeit Anspruch auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente haben. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese Rente zu erhalten:
- Fünf Jahre Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Fünf Jahre vor Eintritt der Berufsfähigkeit müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung gezahlt worden sein.
- Betroffene sind nicht mehr in der Lage, länger als drei Stunden täglich zu arbeiten.