zum Inhalt springen
Porträt einer reiferen Frau, die sie an eine Parkbank lehnt und in die Kamera schaut.

6 Förderungen und Steuervorteile für die Altersvorsorge

Steuervorteile bei der Altersvorsorge
Gut für das Alter vorzusorgen heißt: so viel Geld wie möglich zurücklegen. Oder? Nicht nur. Denn auch Steuervorteile und Förderungen helfen Ihnen dabei, mehr aus Ihrem Geld zu machen.

Wird meine Rente ausreichen? Werde ich später gut leben können? Diese Fragen stellen sich immer mehr Menschen. Angst vor Armut im Alter muss aber nicht sein. Sie können aktiv etwas für Ihre Altersvorsorge tun.

Staatliche Riester-Zulage

Riester-Sparer erhalten bis zu 175 Euro Grundzulage und ggf. eine Kinderzulage. Doch viele wissen nicht, dass sie förderberechtigt sind. Unser Tipp: Füllen Sie jährlich den Zulagen-Antrag aus. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie keine Zulage verpassen.

Steuern sparen mit Riester

Ihre Riester-Beiträge können Sie bis maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dabei werden Zulagen und Beiträge verrechnet. Ist der Abzug als Sonderausgabe für Sie vorteilhafter als die Zulage? Dann wird das vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.

Rürup als Sonderausgaben absetzen

Sie können einen Teil Ihrer Rürup-Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Füllen Sie dazu in Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage „Vorsorgeaufwand“ aus. Die Steuererstattung hängt von Ihren jährlichen Beiträgen, Ihrem Steuersatz und dem Anteil ab, den das Finanzamt bei der Steuererklärung berücksichtigt.

2023 können Sie 96 Prozent der geleisteten Aufwendungen von der Steuer absetzen. In jedem folgenden Jahr erhöht sich der absetzbare Prozentsatz noch einmal um zwei Prozentpunkte, bis Sie im Jahr 2025 bei 100 Prozent ankommen. Als Alleinstehender können Sie jährlich maximal 26.528 Euro für eine Rürup-Rente absetzen. Für Ehepaare gelten 53.056 Euro.

Steuerfrei in die bAV einzahlen

Wer eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen hat, zahlt in der Sparphase auf die eingezahlten Beiträge weder Steuern noch Sozialabgaben. Vorausgesetzt, die Beiträge überschreiten nicht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung wird vom Staat jedes Jahr neu festgelegt. 2023 liegt sie bei jährlich 87.600 Euro (West) beziehungsweise 85.200 Euro (Ost). Der Arbeitgeber behält die Beiträge direkt vom Bruttogehalt ein. In der Rentenphase müssen die ausgezahlten Leistungen dann mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Ebenso fallen ggf. Abgaben an. Da beides im Ruhestand erfahrungsgemäß niedriger ist als im Erwerbsleben, profitieren Sie.

Vermögenswirksame Leistungen nutzen

Die bAV lohnt sich vor allem, wenn Ihr Arbeitgeber zusätzlich vermögenswirksame Leistungen zahlt. Maximal 40 Euro im Monat kann der Chef zusteuern. Übrigens nicht nur für die betriebliche Altersvorsorge. Auch zum Bausparen und Fondssparen können Sie vermögenswirksame Leistungen bekommen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.

Sparen Sie mit einer privaten Rentenversicherung ohne Förderung Steuern

Sie haben eine private Rentenversicherung ohne Förderung? Dann punkten Sie bei der Auszahlung. Denn bei Ihren späteren Rentenzahlungen müssen Sie nur den Ertragsanteil versteuern. Wie hoch der Ertragsanteil ist, hängt von Ihrem Alter bei Beginn der Rente ab. Wer zum Beispiel mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, muss nur 18 Prozent der privaten Rente mit dem individuellen Steuersatz versteuern.

Brutto-Netto-Rechner

Unser Gehaltsrechner verrät Ihnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben von Ihrem Gehalt übrig bleibt

Einkommen, Steuerklasse, Jahresfreibetrag, geldwerter Vorteil ... all das wirkt sich auf Ihren Nettolohn aus. Wie sehr, das finden Sie hier mit dem Sparkassen Lohnrechner heraus. Erfahren Sie, wie hoch Ihre Steuern und Sozialabgaben sind – und was am Ende für Sie übrig bleibt.

Einkommen

Zeitraum
Weitere Einkünfte hinzufügen

Steuerliche Angaben

Steuerklasse
Krankenversicherung

%

Ihr Ergebnis
Bruttoeinkommen
0,00 €
Nettoeinkommen
0,00 €
0
Rentenversicherung
0,00 €
0
Krankenversicherung
0,00 €
0
Lohnsteuer
0,00 €
0
Betriebliche Altersvorsorge
0,00 €
0
Vermögenswirksame Leistungen
0,00 €
0
Pflegeversicherung
0,00 €
0
Arbeitslosenversicherung
0,00 €
0
Kirchensteuer
0,00 €
0
Solidaritätszuschlag
0,00 €
0
Wir beraten Sie gern

Alle Informationen, die sich hier im Text wiederfinden, haben wir für Sie gründlich recherchiert und aufbereitet. Neue Regulierungen können jedoch immer dazu führen, dass sich Informationen ändern.

Packen Sie Ihre Altersvorsorge an

Wir helfen Ihnen bei allen wichtigen Fragen zur Planung und Gestaltung Ihrer Altersvorsorge gerne persönlich weiter. Erreichen Sie hier Ihre Sparkasse vor Ort.
Zu meiner Sparkasse

Das könnte Sie auch interessieren

Lachendes reifes Paar sitzt auf der Couch zu Hause und umarmen sich.
Basiswissen
Wer im Alter finanziell sicher aufgestellt sein möchte, darf sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Wer nicht in Altersarmut verfallen möchte, sollte unbedingt privat vorsorgen. Wir erklären Ihnen, welche Optionen Sie haben.
Ruhestand in Sicht
Als Rentnerin oder Rentner in Deutschland können Sie viele Vergünstigungen und Ermäßigungen genießen. Das wichtigste Dokument dafür ist der Rentenausweis. Wie Sie Ihn bekommen und was Sie beachten müssen.
Lagerarbeiter steht mit verschränkten Armen in einer Fabrikhalle.
Steuern und Förderungen
Steuern und Abgaben für Rentnerinnen und Rentner
Rentenabzüge: Mit diesen Steuern und Abgaben müssen Sie rechnen
Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen künftig ihre Rente versteuern und eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Aber auch Sozialabgaben wie Kranken- und Pflegeversicherung schlagen bei der Rente zu Buche. Verschaffen Sie sich einen Überblick.