Wird meine Rente ausreichen? Werde ich später gut leben können? Diese Fragen stellen sich immer mehr Menschen. Angst vor Armut im Alter muss aber nicht sein. Sie können aktiv etwas für Ihre Altersvorsorge tun.
Staatliche Riester-Zulage
Riester-Sparer erhalten bis zu 175 Euro Grundzulage und ggf. eine Kinderzulage. Doch viele wissen nicht, dass sie förderberechtigt sind. Unser Tipp: Füllen Sie jährlich den Zulagen-Antrag aus. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie keine Zulage verpassen.
Steuern sparen mit Riester
Ihre Riester-Beiträge können Sie bis maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dabei werden Zulagen und Beiträge verrechnet. Ist der Abzug als Sonderausgabe für Sie vorteilhafter als die Zulage? Dann wird das vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Rürup als Sonderausgaben absetzen
Sie können einen Teil Ihrer Rürup-Beiträge als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Füllen Sie dazu in Ihrer Einkommensteuererklärung die Anlage „Vorsorgeaufwand“ aus. Die Steuererstattung hängt von Ihren jährlichen Beiträgen, Ihrem Steuersatz und dem Anteil ab, den das Finanzamt bei der Steuererklärung berücksichtigt.
2023 können Sie 96 Prozent der geleisteten Aufwendungen von der Steuer absetzen. In jedem folgenden Jahr erhöht sich der absetzbare Prozentsatz noch einmal um zwei Prozentpunkte, bis Sie im Jahr 2025 bei 100 Prozent ankommen. Als Alleinstehender können Sie jährlich maximal 26.528 Euro für eine Rürup-Rente absetzen. Für Ehepaare gelten 53.056 Euro.
Steuerfrei in die bAV einzahlen
Wer eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen hat, zahlt in der Sparphase auf die eingezahlten Beiträge weder Steuern noch Sozialabgaben. Vorausgesetzt, die Beiträge überschreiten nicht vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung wird vom Staat jedes Jahr neu festgelegt. 2023 liegt sie bei jährlich 87.600 Euro (West) beziehungsweise 85.200 Euro (Ost). Der Arbeitgeber behält die Beiträge direkt vom Bruttogehalt ein. In der Rentenphase müssen die ausgezahlten Leistungen dann mit dem individuellen Steuersatz versteuert werden. Ebenso fallen ggf. Abgaben an. Da beides im Ruhestand erfahrungsgemäß niedriger ist als im Erwerbsleben, profitieren Sie.
Vermögenswirksame Leistungen nutzen
Die bAV lohnt sich vor allem, wenn Ihr Arbeitgeber zusätzlich vermögenswirksame Leistungen zahlt. Maximal 40 Euro im Monat kann der Chef zusteuern. Übrigens nicht nur für die betriebliche Altersvorsorge. Auch zum Bausparen und Fondssparen können Sie vermögenswirksame Leistungen bekommen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
Sparen Sie mit einer privaten Rentenversicherung ohne Förderung Steuern
Sie haben eine private Rentenversicherung ohne Förderung? Dann punkten Sie bei der Auszahlung. Denn bei Ihren späteren Rentenzahlungen müssen Sie nur den Ertragsanteil versteuern. Wie hoch der Ertragsanteil ist, hängt von Ihrem Alter bei Beginn der Rente ab. Wer zum Beispiel mit 65 Jahren in den Ruhestand geht, muss nur 18 Prozent der privaten Rente mit dem individuellen Steuersatz versteuern.
Unser Gehaltsrechner verrät Ihnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben von Ihrem Gehalt übrig bleibt
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Alle Informationen, die sich hier im Text wiederfinden, haben wir für Sie gründlich recherchiert und aufbereitet. Neue Regulierungen können jedoch immer dazu führen, dass sich Informationen ändern.