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Mutter und Tochter umarmen sich liebevoll in einer Wohnung

Mütterrente: Wenn Kinder die Rente erhöhen

Eltern und Finanzen
Offiziell meint der Begriff „Mütterrente“ den Rentenzuschlag für Erziehungszeiten von Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Weil es aber auch für Kinder, die danach geboren wurden, einen Zuschlag auf die Rente geben kann, hat es sich in der Praxis durchgesetzt, mit „Mütterrente“ ganz allgemein den Rentenzuschlag für die Kindererziehung zu bezeichnen. Auch wir haben uns daher dazu entschlossen, das in unserem Artikel so zu handhaben.
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Mütterrente ist ein Zuschlag auf die gesetzliche Rente, den Sie für die Kindererziehung bekommen können, wenn Sie hauptsächlich dafür zuständig waren.

  • Obwohl sich der Begriff „Mütterrente“ durchgesetzt hat, können diese selbstverständlich auch Väter, die Kinder erziehen, beantragen. Gleiches gilt für Großeltern und viele andere Personen, insofern diese die Erziehung eines Kindes hauptsächlich übernehmen.

  • Einen Anspruch auf eine spätere Mütterrente kann für ein Kind jeweils nur eine Person zur selben Zeit erwerben. Den Antrag können Sie bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Wer Mütterrente bekommen kann

Kinder erhöhen die Rente. Das gilt zumindest, wenn Sie Anspruch auf Mütterrente haben: Nur ein Elternteil (oder eine bestimmte andere Person, insofern diese die Kindererziehung hauptsächlich übernimmt) kann für ein Kind zur selben Zeit einen Anspruch auf Mütterrente erwerben.

Erziehen beide Eltern die Kinder gleichzeitig und zu gleichen Teilen, müssen sie sich einigen: In einer sogenannten übereinstimmenden Erklärung  können sie festlegen, wem die Kindererziehungszeiten jeweils gutgeschrieben werden sollen. Kommt keine Einigung zustande, bekommt die Mütterrente nach aktueller Gesetzgebung weiterhin grundsätzlich die Mutter.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um Mütterrente erhalten zu können

  • Sie sind ein leiblicher Elternteil, Stief-, Pflege- oder Adoptiveltern oder eine verwandte Person, bei der das Kind als Pflegekind ohne erziehende Beziehung zu den leiblichen Eltern wohnt.

  • Sie bekommen während der Erziehungszeiten keine Regelaltersrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze oder Ähnliches.

  • Sie haben Ihre Regelaltersgrenze während der Kindererziehungszeiten nicht erreicht, ohne je gesetzlich versichert gewesen zu sein.

  • Sie haben durch die Erziehungszeiten keine Anwartschaften in einem anderen Versorgungssystem erworben, die dort ebenso wie in der gesetzlichen Rente berücksichtigt werden.

  • Sie müssen grundsätzlich mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein, um einen Rentenanspruch zu haben.

  • Für den Antrag brauchen Sie eine Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises, die Geburtsurkunde des Kindes, Familienbuch oder Stammbuch und Ihre Versicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung. Wer eingebürgert wurde, braucht außerdem die Einbürgerungsurkunde.

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Um ungefähr diesen Betrag pro Kind kann die Mütterrente die spätere monatliche Rente derzeit maximal erhöhen.

Wie viel Mütterrente Sie bekommen können

Für die Erziehung jedes Kindes, das vor 1992 geboren wurde, können Sie maximal zwei Jahre und sechs Monate an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben bekommen. Das bedeutet: Sie bekommen etwa 2,5 Rentenpunkte zusätzlich. Dieser Wert gilt, seit 2019 die Mütterrente II eingeführt wurde.

Ein Rentenpunkt entspricht dabei etwa dem jährlichen Durchschnittsverdienst aller Versicherten (brutto). Anrechenbare Kindererziehungszeiten werden also etwa so hoch honoriert, als hätten Sie im entsprechenden Zeitraum so viel in die Rentenversicherung eingezahlt wie der Durchschnitt der Versicherten. In unserem Ratgeber zu den Rentenpunkten erfahren Sie Genaueres und können herausfinden, wie sich Ihre Rentenhöhe anhand der Rentenpunkte berechnen lässt.

Pro Kind, das 1992 und später geboren wurde, gibt es bis zu drei Jahre – und daher etwas weniger als drei Rentenpunkte – zusätzlich. Haben Sie mehrere Kinder erzogen, addieren sich die Rentenpunkte entsprechend.

Tipp: Wenn Sie zusätzlich zur Kindererziehung arbeiten, können Sie die Mütterrente übrigens zusätzlich zu Ihren eigenen Einzahlungen in die Rentenversicherung bekommen. Das gilt bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

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Um etwa diesen Betrag erhöht sich Ihre spätere monatliche Rente derzeit für ein Jahr angerechnete Kindererziehung für ein Kind.

So beantragen Sie die Mütterrente

Die Mütterrente kann nur auf Antrag erworben werden. Wenn Sie die obigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie dafür bei der Deutschen Rentenversicherung den Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten  ausfüllen. Ist das Kind, das Sie erzogen haben, nicht Ihr biologisches Kind, müssen Sie zusätzlichen Angaben im Fragebogen zur Kindererziehung  vornehmen.

  • Mütter müssen den Antrag stellen, bevor ihr Kind das zehnte Lebensjahr vollendet hat.  
  • Väter, denen Kindererziehungszeiten angerechnet werden sollen, müssen die oben genannte gemeinsame Erklärung hingegen sofort abgegeben, weil diese stets nur für die Zukunft und zwei Kalendermonate rückwirkend gilt.  

Tipp: Wer die Voraussetzungen für die Mütterrente erfüllt, kann unter Umständen zusätzlich für maximal zehn Jahre sogenannte Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung angerechnet bekommen. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Broschüre zur Kindererziehung  bei der Deutschen Rentenversicherung.

Staatliche Unterstützung für Alleinerziehende

Alleinerziehende Mütter und Väter können in vielen Fällen zusätzlich bestimmte staatliche Zuschüsse beantragen, um während der Erziehungszeiten finanziell besser über die Runden zu kommen. In unserem Ratgeber „Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende“ stellen wir Ihnen die wichtigsten staatlichen Hilfen vor.

Häufige Fragen zur Mütterrente

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Wer bekommt die Mütterrente und wie viel?

Jeweils Mutter oder Vater – oder eine bestimmte andere Person, die die Kindererziehung hauptsächlich übernommen hat – kann zur selben Zeit einen Anspruch auf Mütterrente für ein Kind erwerben. Dazu müssen sie diese rechtzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Wie viel Mütterrente es gibt, ist abhängig vom Geburtsdatum des Kindes. Wurde dieses vor 1992 geboren, können maximal zwei Jahre und sechs Monate an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden: Sie bekommen dann gegebenenfalls etwa 2,5 Rentenpunkte zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente.

Wenn das Kind 1992 oder später geboren wurde, können maximal drei Jahre an Kindererziehungszeiten berechnet werden: Das bedeutet etwas weniger als drei Rentenpunkte zusätzlich. Bei mehreren Kindern können auch mehr Erziehungszeiten berücksichtigt werden.

Anspruch auf Mütterrente können Sie haben, wenn Sie diese rechtzeitig beantragen und dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:

  •  Sie sind leibliche Mutter, leiblicher Vater, Stief-, Adoptiv- oder Pflegeelternteil oder ein Verwandter oder eine Verwandte, bei der das Kind als Pflegekind ohne Erziehung durch die leiblichen Eltern lebt.
  • Sie bekommen während der Zeiten der Kindererziehung nicht bereits eine Regelaltersrente oder ähnliche Versorgung.
  • Sie haben die Regelaltersgrenze während der anzurechnenden Erziehung des Kindes nicht erreicht, ohne überhaupt einmal in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen zu sein.
  • Sie sind bei Eintritt in Ihre Rente mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert, um grundsätzlich einen Rentenanspruch zu haben.
  • Sie haben für die Erziehung nicht schon andere Anwartschaften zur Versorgung erworben, die dort wie in der gesetzlichen Rente angerechnet werden.
  • Sie haben den oder die erforderlichen Anträge korrekt ausgefüllt und die notwendigen Dokumente angehängt.

Wenn Sie Anspruch auf Mütterrente für zwei Kinder haben, bekommen Sie die doppelten Kindererziehungszeiten angerechnet. Das wirkt sich auch auf die Höhe der späteren Rente aus. Aktuell erhöht sich Ihre monatliche Rente für ein Jahr Kindererziehungszeit für ein Kind um etwa 34 Euro. Bei zwei Kindern sind es circa. 68 Euro.

Für vor 1992 geborene Kinder können bei der Mütterrente maximal zwei Jahre und sechs Monate an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden: Sie bekommen in diesem Fall etwa 2,5 Rentenpunkte zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Rente.

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