Riester-Rente, das bedeutet Steuervorteile und staatliche Zulagen. Die Grundzulage von bis zu 175 Euro pro Jahr ist den meisten sicher geläufig. Doch wussten Sie, dass es eine zusätzliche Kinderzulage gibt? Diese gilt ab dem Jahr, in dem Ihr Baby geboren wird und endet zusammen mit dem Anspruch auf Kindergeld – also in der Regel mit dem 25. Geburtstag Ihres Kindes. Ist Ihr Kind vorher mit Ausbildung oder Studium fertig, endet die Förderung eher. Bei Kindern mit Behinderung zahlt der Staat die Kinderzulage unter Umständen länger.
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Die Höhe Ihrer Kinderzulage
Für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, zahlt der Staat jährlich 185 Euro aufs Riester-Konto. Für jeden Heranwachsenden, der 2008 und später geboren wurde, sind es 300 Euro im Jahr.
Welcher Elternteil bekommt die Kinderzulage?
Pro Kind kann nur ein Elternteil die Kinderzulage erhalten. Wenn bei Ehepaaren beide Eltern einen Riester-Vertrag haben, bekommt die Mutter die Kinderzulage. Sie können das aber ändern. Kreuzen Sie und Ihr Partner dazu im Zulagenantrag beide das entsprechende Feld an. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden.
Bei nicht verheirateten Partnern erhält derjenige die Kinderzulage, der auch das Kindergeld bekommt.
So beantragen Sie die Kinderzulage
Sie haben Ihren Riester-Vertrag bei uns abgeschlossen? Dann erhalten Sie automatisch einmal jährlich einen Zulagenantrag. Haben Sie die Kinderzulage bisher nicht in Anspruch genommen oder steht Nachwuchs ins Haus, können Sie darin alle nötigen Angaben machen. Die Informationen zu Familienkasse und Kindergeldnummer finden Sie auf Ihrem Kindergeldbescheid.
Es geht noch einfacher: Wenn Sie möchten, übernehmen wir das jährliche Ausfüllen für Sie. Dafür brauchen wir von Ihnen einmalig eine Vollmacht für einen Dauerzulagenantrag. Und wenn Sie noch ein Baby bekommen? Teilen Sie uns Änderungen einfach mit.