Neben der gesetzlichen und der privaten ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) eine der drei Rentensäulen. Mit einer Betriebsrente sichern Sie sich eine zusätzliche Rente im Alter.
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in Deutschland haben Sie grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch darauf, eine bAV abzuschließen, um später eine Betriebsrente ausbezahlt zu bekommen.
Das kann finanziell verschiedene Vorteile haben: Sie können damit etwa während Ihrer Berufstätigkeit Steuern und Sozialabgaben sparen – und erhalten mindestens 15 Prozent Ihrer Einzahlungen vom Arbeitgeber dazu, wenn dieser dadurch Sozialabgaben spart.
Das ist eine Betriebsrente
Eine Betriebsrente ist eine im Alter ausbezahlte Leistung, die sich unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) aufbauen können. Dafür schließen sie über ihren Arbeitgeber einen Vertrag ab. Manche Unternehmen übernehmen die Einzahlungen für die Finanzierung der Betriebsrente daraufhin komplett selbst, andere geben Geld dazu.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können monatlich einen Betrag von ihrem Bruttoeinkommen in den vom Arbeitgeber angebotenen Vertrag direkt abführen lassen. So landet das Geld nicht auf ihrem Konto, sondern zahlt in die bAV ein. Das wird Entgeltumwandlung genannt. Der Arbeitgeber gibt in der Regel mindestens 15 Prozent auf die Einzahlungen dazu. Der als Entgeltumwandlung einbezahlte Betrag wird bis zu einem bestimmten Freibetrag nicht wie das sonstige Bruttogehalt versteuert – ein Teil der Einzahlungen ist sogar zusätzlich von den Sozialabgaben befreit.
Der Arbeitgeber kann verschiedene Möglichkeiten für die bAV wählen, zum Beispiel eine Direktversicherung, einen Pensionsfonds oder eine Pensionskasse. In bestimmten Fällen ist er auch an Vorgaben aus Tarifverträgen gebunden. Oft können Zusatzbausteine wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung dazu abgeschlossen werden. Der Aufbau einer Betriebsrente soll dazu beitragen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell besser fürs Alter abzusichern. Sie kann unter Umständen aber auch für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) interessant sein.
Je mehr Geld Sie vom Arbeitgeber dazubekommen, desto mehr lohnt es sich
Der Arbeitgeber gibt gegebenenfalls mindestens 15 Prozent zu Ihren monatlichen Einzahlungen in die bAV dazu, wenn er dadurch Sozialabgaben spart. So kommt mehr Geld für Ihre Betriebsrente zusammen. Je besser der Vertrag, für den sich Ihr Arbeitgeber entschieden hat, und je mehr Geld der Arbeitgeber selbst zuschießt, desto mehr kann es sich lohnen. Manche Arbeitgeber übernehmen auch die komplette Einzahlung selbst.
Während Sie berufstätig sind, können Sie mit einer bAV Steuern sparen – später müssen Sie die Betriebsrente aber versteuern
Sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können mit einer bAV Steuern sparen, weil der von der Arbeitnehmerseite gezahlte Betrag direkt vom Bruttoeinkommen abgeführt wird: Einzahlungen bis zu 584 Euro jährlich (Stand: 2023) müssen auf diese Weise nicht versteuert werden.
Die Leistungen, die Sie später aus der Betriebsrente bekommen, müssen Sie jedoch versteuern. Weil die Einnahmen von Rentnerinnen und Rentnern meist geringer sind als während der Berufstätigkeit, ist aber grundsätzlich von einer geringeren Steuerlast auszugehen.
Während Sie berufstätig sind, müssen Sie mit einer bAV weniger Sozialabgaben zahlen – später von der Betriebsrente aber unter Umständen Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung abführen
Auf bis zu 292 Euro jährlich (Stand: 2023), die Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer von Ihrem Bruttogehalt in die bAV abführen lassen, fallen keine Sozialabgaben an. Dadurch dass Sie weniger Sozialabgaben zahlen, zahlen Sie natürlich auch etwas weniger in die gesetzliche Rentenversicherung ein – und bekommen daher später eine etwas geringere gesetzliche Rente ausbezahlt. Weil das Geld stattdessen in die Betriebsrente fließt und dort über den Arbeitgeberanteil – und je nach Vertrag eine entsprechende Rendite – vermehrt wird, kann sich das lohnen.
In der Auszahlphase müssen Sie gegebenenfalls dennoch Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung sowie Pflegeversicherung abführen, wenn Ihre Betriebsrente einen bestimmten Freibetrag überschreitet. Dieser wird regelmäßig angepasst und liegt 2023 bei 169,75 Euro. Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung müssen Sie von Ihrer Betriebsrente nur auf den Betrag abführen, der den Freibetrag überschreitet. Beiträge für die gesetzliche Pflegeversicherung müssen Sie hingegen auf Ihre komplette Betriebsrente bezahlen – vorausgesetzt diese liegt insgesamt über dem Freibetrag.
Wichtig: Der Freibetrag gilt nicht, wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind oder wenn Sie Leistungen oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze erhalten. 2024 liegt diese bei 62.100 Euro. Eine Ausnahme gilt außerdem, wenn Sie die Betriebsrente aus Ihrem Nettoentgelt selbst bezahlt haben: Dann müssen Sie darauf in der Regel keine Beiträge mehr zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung leisten.
Beispielrechnung: So viel bleibt von 200 Euro monatlicher Betriebsrente nach den Sozialabgaben übrig
Natürlich lässt sich nicht pauschal voraussagen, wie viel Geld in Zukunft von Ihrer Betriebsrente nach Abzug der Sozialabgaben übrigbleiben wird. Das hängt von den dann geltenden Beitragssätzen für die Kranken- und Pflegeversicherung ab, die aktuell noch niemand kennt. Damit Sie sich einen ungefähren Überblick verschaffen können, fügen wir dennoch ein Beispiel für die Berechnung der Sozialabgaben an.
Bei einer Betriebsrente von monatlich 200 Euro fallen – wenn für Sie der aktuelle Freibetrag von 169,75 Euro (2023; vgl. oben) gilt – nur auf 30,25 Euro überhaupt Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung an. Nehmen wir den aktuellen Durchschnittsbeitragssatz von 16,2 Prozent für die Krankenversicherung an, zahlen Sie also insgesamt auf Ihre Betriebsrente 16,2 Prozent von 30,25 Euro. Das ergibt rund 4,90 Euro für die Krankenversicherung.
Für die Pflegeversicherung liegt der Beitragssatz derzeit bei 3,05 Prozent (für Kinderlose bei 3,4 Prozent). Bei einer Betriebsrente von 200 Euro ergeben sich also 3,05 Prozent von 200 Euro. Das sind 6,10 Euro für die Pflegeversicherung. Kinderlose Rentnerinnen und Rentner zahlen 6,80 Euro. Sie müssen also in unserem Beispiel auf die Betriebsrente von 200 Euro insgesamt 11 Euro (11,70 Euro als Kinderlose) monatlich an Sozialabgaben zahlen. Nach deren Abzug bleiben 189 Euro (beziehungsweise 188,30 Euro bei Kinderlosen) übrig.
Hinweis: Sie müssen die ausbezahlte Betriebsrente außerdem versteuern. Die Höhe der Steuern ist unter anderem abhängig vom jeweiligen Vertrag, Ihren weiteren Einkünften und damit verbunden Ihrem Steuersatz bei der Einkommensteuer. Angeben müssen Sie die Betriebsrente in der Einkommensteuererklärung je nach Art der bAV in Anlage R oder Anlage N.
Häufige Fragen zur Betriebsrente
Wie funktioniert die Betriebsrente?
Mit einer Betriebsrente können unter anderem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine zusätzliche Absicherung im Alter erreichen. Das funktioniert grundsätzlich so:
- Betriebliche Altersversorgung vereinbaren: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer schließt mit dem Arbeitgeber einen Vertrag darüber, dass ein Teil des Gehalts in eine spezielle Altersvorsorge investiert wird.
- Beiträge einzahlen: Der Arbeitgeber führt den vereinbarten Betrag monatlich vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin ab – und zahlt in der Regel mindestens 15 Prozent zusätzlich ein.
- Steuerliche Vorteile nutzen: Die eingezahlten Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen, was zu weniger Steuern führt.
- Kapitalwächst: Das eingezahlte Geld wird investiert. So kann auf Dauer je nach Vertrag eine stolze Summe zusammenkommen.
- Betriebsrenteausbezahlen: Wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin in den Ruhestand geht beziehungsweise zu einem vereinbarten Zeitpunkt, wird das angesparte Kapital als monatliche Rente oder einmalige Auszahlung ausgeschüttet. Oft ist auch eine einmalige Teilauszahlung verbunden mit einer anschließenden geringeren monatlichen Rente möglich.
- Steuern auf die Rente: Die ausgezahlte Betriebsrente muss in der Steuererklärung angegeben werden. Sie wird jedoch oft mit einem niedrigeren Satz als während der Berufstätigkeit besteuert.
Für wen lohnt sich die Betriebsrente?
Eine Betriebsrente aufzubauen, kann sich insbesondere durch die
vom Arbeitgeber
bezahlten Beiträge und die staatliche Förderung über Steuervorteile in
der Einzahlphase lohnen. Sie lohnt sich dadurch insbesondere, wenn Ihr Arbeitgeber
einen hohen Anteil der Einzahlungen in die bAV selbst übernimmt oder komplett
selbst bezahlt. Welche Form der Altersvorsorge am besten geeignet ist,
hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Wir beraten Sie gern.
Wird die Betriebsrente auf die normale Rente angerechnet?
Nein, die Betriebsrente wird nicht auf die gesetzliche
Rente angerechnet. Sie ergänzt die gesetzliche Rente. Wer allerdings im Alter
auf Grundsicherung, also auf staatliche Unterstützung aufgrund einer sehr
geringen Rente, angewiesen ist, muss unter Umständen damit rechnen, dass die
Betriebsrente auf die Grundsicherung teilweise angerechnet werden kann. Das gilt
übrigens unter anderem auch für Riester-Renten.
Wann habe ich Anspruch auf eine Betriebsrente?
Anspruch auf die Auszahlung einer Betriebsrente
haben Sie, wenn Sie vorher eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) abgeschlossen
und in vereinbarter Weise in diese einbezahlt haben. Als Arbeitnehmerin oder
Arbeitnehmer dürfen Sie auf Wunsch stets eine Betriebsrente mit
Entgeltumwandlung besparen. Das bedeutet: Von Ihrem Bruttogehalt führt dann der
Arbeitgeber eine vereinbarte Summe direkt für die Betriebsrente ab. Ihr
Arbeitgeber gibt in der Regel mindestens 15 Prozent dazu.
Kann jeder eine Betriebsrente beantragen?
Jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin kann
über den Arbeitgeber grundsätzlich eine betriebliche Altersvorsorge
abschließen, um damit eine Betriebsrente aufzubauen. Interessant kann die
Betriebsrente außerdem unter Umständen für Geschäftsführerinnen und
Geschäftsführer einer GmbH sein.
In der Einzahlphase müssen Beiträge von bis zu 584 Euro jährlich vom Bruttoeinkommen nicht versteuert werden. Außerdem fallen auf Einzahlungen von bis zu 292 Euro jährlich keine Sozialabgaben an (Stand: 2023). Wichtig: In der Auszahlphase können dennoch Steuern auf die Betriebsrente anfallen. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fallen in der Auszahlphase zudem in bestimmten Fällen an, wenn Sie einen festgelegten Freibetrag überschreiten.
Das ist abhängig vom Modell, für das sich Ihr Arbeitgeber entschieden hat. Häufig haben Sie auch die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten bei der Auszahlung, etwa Einmalauszahlung, lebenslanger Rente oder einer Kombination aus einmaliger Teilauszahlung und anschließender geringerer lebenslanger Rente.