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So funktionieren Wandelanleihen

Informationen zu Schuldverschreibungen
Unternehmensanleihen, die sich in Aktien verwandeln lassen … Bieten Wandelanleihen damit das Beste aus zwei Welten? Oder gerade nicht? Erfahren Sie mehr.

Beim Direktkauf gelten für Wandelanleihen oft Mindestkaufbeträge ab 30.000 Euro. Hinzu kommt, dass die Produkte durch die Kombination aus Aktien- und Anleiheeigenschaften relativ komplex sind. Der Direktkauf ist für unerfahrene Privatanlegerinnen und Privatanleger deshalb nicht empfehlenswert.

Trotzdem müssen Privatleute nicht auf Wandelanleihen im Portfolio verzichten: Eine Alternative können Fonds bieten, die gezielt in Wandelschuldverschreibungen investieren. Damit hat jeder und jede die Möglichkeit, von deren Chancen am Markt zu profitieren. Das geht auch mit kleinen Beträgen und – je nach Auswahl – durch die Streuung gegenüber dem Einzelkauf mit reduziertem Risiko.

Das Wichtigste in Kürze
  • Wandelanleihen sind mit einem Wandelrecht ausgestattete Unternehmensanleihen. Dieses ermöglicht es dem Inhaber oder der Inhaberin, die Anleihe in Aktien zu tauschen.

  • Dabei ist schon vorab festgelegt, wie viele Aktien der Anleger oder die Anlegerin für eine Wandelanleihe bekommt.

  • Möchte diese oder dieser nicht tauschen, erfolgt bei Standard-Wandelanleihen am Ende der Laufzeit die Rückzahlung zum Nennwert der Anleihe.

Wie Wandelanleihen funktionieren

Anleihen sind eine beliebte Geldanlage. Bei Wandelanleihen (auch: Wandelschuldverschreibungen) handelt es sich um eine relativ komplexe Spezialform: Wie bei einer herkömmlichen Unternehmensanleihe zahlt das herausgebende Unternehmen dem Inhaber oder der Inhaberin der Wandelanleihe zunächst über einen festgelegten maximalen Zeitraum Zinsen (sogenannter Kupon). Insofern sind Wandelanleihen festverzinsliche Wertpapiere.

Die Besonderheit: Wandelanleihen sind mit einem Wandelrecht ausgestattet. Dieses Recht erlaubt es dem Inhaber oder der Inhaberin, die Anleihen innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu einem festgelegten Preis und unter festgelegten Bedingungen in Aktien des Unternehmens umzuwandeln. Im Unterschied dazu sind bei Umtauschanleihen auch Aktien anderer Unternehmen möglich.

Das Wandelrecht ist meistens freiwillig. Übt der Anleger oder die Anlegerin es nicht aus, erhält er oder sie weiter Zinsen und bekommt am Ende der Laufzeit den jeweiligen Nennwert der Anleihe ausbezahlt. Hat sich der Investor oder die Investorin jedoch einmal für den Umtausch entschieden, lässt er sich nicht mehr rückgängig machen: Die Aktien können also nicht wieder in Anleihen zurückgetauscht werden. Der Umtausch kann sich für den Investor oder die Investorin lohnen, wenn der aktuelle Aktienkurs über dem vereinbarten Wandlungspreis liegt. Allerdings bekommt er oder sie für die Aktien – anders als für die Anleihen – keine feste Zinszahlung (Kupon) mehr. Stattdessen ist unter Umständen eine Dividendenausschüttung möglich.

Sonderfall Pflichtwandelanleihen

Bei Pflichtwandelanleihen ist das Wandelrecht nicht freiwillig. Es handelt sich also genau genommen um eine Wandelpflicht. Die Anlegerin oder der Anleger kauft Anleihen und diese werden spätestens automatisch am Ende der Laufzeit in Aktien umgewandelt. Dabei gilt auch hier ein vorab festgelegter Wandlungspreis. Liegt der Aktienkurs zum Termin der Wandlung über dem festgelegten Wandlungspreis der Wandelschuldverschreibung, bekommen Sie die Aktien günstiger als an der Börse. Bei Verkauf können Sie eine zusätzliche Rendite erzielen.

Das Risiko: Liegt der Aktienkurs zum Tauschtermin stattdessen unter dem festgelegten Wandlungspreis, zahlen Sie für die Aktien mehr, als Sie beim Kauf an der Börse bezahlt hätten. Bei Verkauf zum niedrigeren Aktienkurs machen Sie also einen Verlust.

Mögliche Vor- und Nachteile von Wandelanleihen

Vorteile
Vorteile
  • Anleihen können je nach Auswahl und Bonität des Herausgebers (auch: Emittenten) eine besonders sichere Geldanlage sein.

  • Durch die regelmäßigen Zinszahlungen (Kupon) ist das Produkt grundsätzlich gut kalkulier- beziehungsweise planbar. Im Vergleich zur Direktinvestition in Aktien profitieren Sie davon, dass Sie mit Wandelanleihen auch bei fallenden Kursen Zinserträge erzielen – solange die Anleihen nicht umgewandelt sind

  • Das Wandelrecht bietet die Chance, Aktien des jeweiligen Unternehmens zu einem günstigeren Preis zu bekommen als an der Börse. Das ist der Fall, wenn der Aktienkurs innerhalb des jeweiligen Zeitraums über dem in der Wandelschuldverschreibung festgelegten Wandlungspreis liegt. Durch Verkauf der Aktien an der Börse können Sie dann möglicherweise eine zusätzliche Rendite erzielen.

  • Ein Kursverlust unter den Nennwert ist bei Standard-Wandelanleihen nicht möglich. Anders ist das zum Beispiel bei Pflichtwandelanleihen. Denn dann müssen sie vom Wandelrecht Gebrauch machen.

  • Bei Wandelanleihen in Fremdwährungen können Sie möglicherweise von Wechselkursschwankungen profitieren. Das gilt, wenn Sie beim Umtausch mehr Euro bekommen.

Nachteile
Nachteile
  • Oft gelten bei Wandelanleihen hohe Mindestkaufbeträge. Für Privatanlegerinnen und Privatanleger ist der Direktkauf dadurch meist weniger interessant. Eine Alternative können jedoch Wandelanleihen-Fonds bieten.

  • Je nach Auswahl und Bonität des Herausgebers können Anleihen auch mit hohen Risiken verbunden sein. Beachten Sie die Ratings des herausgebenden Unternehmens.

  • Die Zinszahlungen sind bei Wandelanleihen in der Regel deutlich niedriger als bei herkömmlichen Anleihen.

  • Das Wandelrecht ist wertlos, wenn der Aktienkurs innerhalb des jeweiligen Zeitraums unter dem Wandlungspreis liegt. Denn dann wäre es teurer, vom Wandelrecht Gebrauch zu machen, als die Aktien an der Börse zu kaufen.

  • Bei Pflichtwandelanleihen sind hohe Verluste möglich, wenn der Aktienkurs bei der Umwandlung der Anleihen in Aktien niedriger ist als der vereinbarte Umtauschkurs.

  • Bei Wandelanleihen in Fremdwährungen gehen Anlegerinnen und Anleger ein Währungsrisiko ein. Wechselkursschwankungen können dafür sorgen, dass sie beim Umtausch weniger Euro bekommen.

Wie Sie mit Wandelanleihen-Fonds Risiken streuen können

Meist ist der Direktkauf von Wandelanleihen für Privatanlegerinnen und Privatanleger uninteressant. Das gilt nicht nur aufgrund der oft hohen Mindestkaufbeträge, sondern auch aufgrund der hohen Komplexität dieser Produkte. Dennoch müssen Privatanlegende nicht auf Wandelanleihen verzichten. Eine Alternative bieten Fonds, die in Wandelschuldverschreibungen investieren.

Die Mindestkaufbeträge sind bei Fonds flexibel. Sie können auch geringe Beträge investieren. Aktiv gemanagte Fonds und passiv gemanagte ETFs (Exchange Traded Funds) reduzieren gegenüber dem Direktkauf einzelner Wandelanleihen außerdem das Risiko, indem Sie den Anlagebetrag auf viele verschiedene Wandelanleihen verteilen. So bietet beispielsweise die DekaBank den global investierenden Fonds Deka-Wandelanleihen CF (ISIN: LU0158528447) . Der Mindestanlagebetrag liegt bei 25 Euro. Aktiv gemanagte Fonds haben oft höhere Gebühren als passiv gemanagte ETFs. Ein erfolgreiches Fondsmanagement kann jedoch möglicherweise auch eine höhere Rendite erzielen.

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Häufige Fragen zu Wandelanleihen

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Was ist eine Wandelanleihe einfach erklärt?

Eine Wandelanleihe (auch: Wandelschuldverschreibung) ist ein Wertpapier, das Elemente von Anleihen und Aktien in sich vereint. Einfach gesagt ist es eine Anleihe, die dem Inhaber oder der Inhaberin das Recht gibt, sie unter bestimmten Bedingungen in eine festgelegte Anzahl von Aktien des ausgebenden Unternehmens umzuwandeln.

Wandelanleihen können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden, basierend auf ihren spezifischen Merkmalen und Bedingungen. Hier sind einige der gängigen Arten:

  • Standard-Wandelanleihen: Dies sind die üblichsten Wandelanleihen. Sie berechtigen den Inhaber oder die Inhaberin, die Anleihen zu einem vorher festgelegten Preis in eine bestimmte Anzahl von Aktien des Unternehmens umzuwandeln.
  • Pflichtwandelanleihen (Mandatory Convertible Bonds): Diese Anleihen müssen spätestens am Ende der Laufzeit zwangsweise in Aktien umgewandelt werden, unabhängig vom Wunsch des Inhabers oder der Inhaberin.
  • Contingent Convertible Bonds (CoCo-Bonds oder bedingt wandelbare Anleihen): Die Umwandlung dieser Anleihen in Aktien ist an das Eintreten bestimmter Bedingungen gebunden, wie zum Beispiel das Unterschreiten einer bestimmten Kapitalquote des ausgebenden Unternehmens. Dadurch können sie auch als eine Sonderform der Pflichtwandelanleihen betrachtet werden.
  • Reverse Convertible Bonds: Hier hat der Herausgeber das Recht, die Anleihe in Aktien umzuwandeln, nicht der Anleiheinhaber oder die Anleiheinhaberin.
  • Umtauschanleihen (Exchangeable Bonds): Sie ähneln Standard-Wandelanleihen, aber sie können in Aktien eines anderen Unternehmens (nicht des Anleiheemittenten) umgewandelt werden. Der Herausgeber ist nicht das Unternehmen. Genau genommen gehören sie daher nicht zu den Wandelanleihen, können aber für Investorinnen und Investoren ähnliche Produkte sein.

Für Unternehmen bieten Wandelanleihen den Vorteil, dass sie im Vergleich zu herkömmlichen Anleihen oft niedrigere Zinsen zahlen können, weil das Wandelrecht für manche Anlegerinnen und Anleger einen zusätzlichen Anreiz bietet. Außerdem können die Unternehmen dadurch Kapital beschaffen, ohne sofort neue Aktien auszugeben.

Wandelanleihen werden an Börsen gehandelt. Für unerfahrene Privatanlegerinnen und Privatanleger ist der Direktkauf jedoch nicht geeignet. Eine Alternative können aktiv gemanagte Wandelanleihen-Fonds oder passiv gemanagte Wandelanleihen-ETFs bilden. Bei aktiv gemanagten Fonds übernimmt ein professionelles Fondsmanagement die Auswahl der Werte. Fonds können das Risiko durch Streuung auf mehrere Titel reduzieren.

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