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Zwei Maenner kuscheln beim Frühstueck und schauen gemeinsam auf ein Tablet

Wie Sie eine Einmalzahlung optimal für sich nutzen

5 Schritte für 5.000 Euro
Bekommen Sie bald Weihnachtsgeld oder ein dreizehntes Gehalt? Bei jeder Sonderzahlung ist die Versuchung groß, diese auf der Stelle auszugeben. Wir zeigen, wie Sie diesem Reiz widerstehen, was Sie stattdessen mit dem Geld machen sollten und welche Schritte dabei sinnvoll sind.
  • Erhalten Sie eine Sonderzahlung, sollten Sie strategisch mit dieser Summe in die Planung gehen.

  • Eine Notreserve zu bilden oder aufzubauen, sollte der erste Schritt sein. Anschließend lohnt es sich, über das Thema Geldanlage nachzudenken.

  • Es gibt neben klassischen Anlageformen wie Aktien, Anleihen, Immobilien oder Rohstoffen auch Anlagemöglichkeiten mit Nachhaltigkeitsmerkmalen, die Sie in Erwägung ziehen können.

Eine Notreserve bilden

Bevor Sie darüber nachdenken, für welche schönen Dinge oder Weihnachtsgeschenke Sie die neu erhaltene Summe ausgeben könnten, sollte Sie primär Ihre eigene finanzielle Sicherheit im Blick haben und eine sogenannte Liquiditätsreserve bilden. Die Faustregel für die Höhe des Notgroschens sind drei bis vier Netto-Monatsgehälter – je nach Sicherheitsbedürfnis. Diesen Betrag können Sie beispielsweise mit einer einfachen Zahlung einmalig auf ein Tagesgeldkonto überweisen oder mit monatlichen Zahlungen aufbauen. Darauf gibt es zwar wenig Zinsen, Sie können jedoch im Notfall schnell auf das Geld zugreifen, sollte beispielsweise eine hohe Nebenkostenabrechnung drohen.

In die Planung gehen

Haben Sie eine Reserve aufgebaut, können Sie einen Schritt weiterdenken. Lukrativer aber auch risikoreicher ist es, das Geld aus der Sonderzahlung am Kapitalmarkt anzulegen. Je nach Erfahrung, Präferenz oder Ziel können Sie beispielsweise in Aktien oder Anleihen, Fonds oder ETFs, aber auch in Sachwerte wie Rohstoffe oder Immobilien investieren. Für die meisten Anlageformen gibt es zudem nachhaltige Optionen, die bestimmte Werte widerspiegeln. Das Risiko können Sie dabei verringern, indem Sie in unterschiedliche Anlageklassen investieren und das Portfolio diversifizieren. Auch die Laufzeit spielt eine Rolle. Können Sie länger auf das Geld der Sonderzahlung verzichten, wählen Sie besser einen langen Anlagehorizont. So lässt sich das Risiko, je nach Produkt, zusätzlich minimieren.

Steuern mitdenken

Erhalten Sie vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin eine Einmalzahlung, werden dafür Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Das sollten Sie in der Planung auf jeden Fall berücksichtigen.

Anlageformen auswählen

Aktien und Investmentfonds

Je nach Sicherheitsbedürfnis und Erfahrung können Sie Teile der Einmalzahlung für ein Investment in Aktien oder Fonds verwenden. Beide Anlageformen eignen sich für einen langen Anlagezeitraum. Investmentfonds haben dabei den Vorteil, dass Sie bereits mit kleinen Beträgen eine Streuung erzielen können, da sie in mehrere Wertpapiere gleichzeitig investieren. Kursgewinne von einzelnen Wertpapieren können so Verluste anderer ausgleichen.

Anleihen

Bei Anleihen handelt es sich um an der Börse handelbare, festverzinsliche Wertpapiere. Wenn Sie Geld in Anleihen investieren, erhalten Sie das Geld nach Ablauf der Laufzeit zurück – inklusive der in der Zwischenzeit erwirtschaftete Zinsen. Je nach Art der Anleihe ist das Risiko unterschiedlich hoch. Die Bonität der herausgebenden Instanz ist hier ausschlaggebend.

Festgeld

Entscheiden Sie sich für Festgeld, legen Sie Ihren Sparbetrag für einen festen Zeitraum zu einem festen Zinssatz an. Sie können den Betrag in diesem Zeitraum nicht abheben oder anderweitig nutzen, dafür wird Ihnen der Zinssatz und die daraus resultierende Rendite zugesichert. Sie wissen also von vornherein, wie viel Geld Sie am Ende bekommen werden.

ETFs – Exchange Traded Funds

Die Abkürzung ETF steht für Exchange Traded Fund. Ein ETF bildet einen Börsenindex nach. Das kann beispielsweise der deutsche Aktienindex (DAX) sein. Die Wertentwicklung eines ETF ist an den jeweiligen Index gekoppelt. Steigt ein Index, wird auch der entsprechende Fonds wertvoller.

Weltweit gibt es etwa 7.000 ETFs. Da der Fondsmanager oder die Fondsmanagerin nicht aktiv Produkte für den ETF auswählt, sind die Gebühren meist geringer als bei anderen Fonds.

Offene Immobilienfonds

Auch offene Immobilienfonds sind eine Möglichkeit zur Geldanlage. Über diese Fonds können Sie in vermietete, gewerblich genutzte Immobilien investieren. Sie eignen sich als Beimischung für eine ausgewogene Geldanlage.

Rohstoffe – Gold, Silber und Platin

Sie gelten als der sichere Hafen in Zeiten einer hohen Inflationsrate: Gold, Silber und Platin in Form von Barren und Münzen. Sie bieten jedoch keine Zinsen oder Dividenden. Einen Gewinn erzielen Sie dann, wenn der Kurs des jeweiligen Edelmetalls steigt. Als Beimischung zu anderen Geldanlagen können Rohstoffe eine Möglichkeit sein. Viele Edelmetalle wie beispielweise Gold werden in US-Dollar notiert. Deswegen gehen Sie als Anlegerin oder Anleger zusätzlich zum Kursrisiko ein Währungsrisiko ein.

Gemeinsam den ersten Schritt machen

Möchten Sie eine bestimmte Summe anlegen, wissen jedoch nicht, wo Sie anfangen sollen? Die Beraterinnen und Berater der Sparkassen helfen Ihnen, die für Sie passenden Produkte zu finden.

Vorsicht walten lassen

Gerade online werden allerlei Anlageprodukte angepriesen, die eine schnelle und hohe Rendite versprechen. Das können Investitionen in bestimmte alkoholische Getränke sein, neue Krypto-Währungen, Musiklizenzen oder Sammelkarten. Möchten Sie das Geld langfristig anlegen und bestenfalls vermehren, sollten Sie von dubiosen Angeboten Abstand nehmen und sich im Zweifel von Experten und Expertinnen beraten lassen.

Sich auch etwas gönnen

Trotz aller Maßnahmen zur finanziellen Absicherung Ihrer Zukunft sollten Sie sich die Freude über eine unerwartete Geldsumme nicht gänzlich nehmen lassen. Haben Sie schon länger einen Wunsch, für den nicht die ganze Einmalzahlung oder gar mehr nötig ist, sollten Sie nicht zu streng mit sich sein und sich selbst oder die Familie beschenken – ob an Weihnachten oder einem anderen Zeitpunkt.

Sie möchten sich über Ihre Möglichkeiten der Geldanlage informieren?

Wir beraten Sie gerne vor Ort.
Zu meiner Sparkasse

Häufige Fragen zu Einmalzahlungen

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Was sind Einmalzahlungen?

Eine Einmalzahlung ist ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt zusätzlich zum regulären Gehalt. Dazu zählen beispielsweise Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jahresprämien, ein 13. Gehalt oder eine Gewinnbeteiligung. In vielen Fällen werden Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Einmalzahlungen werden dem Abrechnungsmonat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt werden.

Einmalzahlungen fallen aus Sicht des Steuerrechts unter sonstige Bezüge. Sie unterliegen deswegen der Steuerpflicht und müssen zur Lohnsteuerzahlung genau ausgewiesen werden. Dazu wird die gesamte Lohnsteuer eines Jahres betrachtet.

Zuerst wird die Lohnsteuer ermittelt. Der steuerpflichtige Jahreslohn bildet hier die Basis. Hinzu kommen sonstige Bezüge oder Einmalzahlungen aus vergangenen Monaten. Dann wird die neue oder erstmalige Einmalzahlung zum Lohn des Abrechnungsmonats addiert. Anschließend wird die Jahreslohnsteuer anhand der Jahrestabelle berechnet. Im letzten Schritt wird von der Jahreslohnsteuer inklusive der sonstigen Bezüge der Jahreslohnsteuerbetrag ohne die Einmalzahlungen abgezogen. So ergibt sich die Lohnsteuer, die für den sonstigen Bezug zu zahlen ist. Je nach Konfession wird unter Umständen noch die Kirchensteuer fällig.

In der Regel sind Einmalzahlungen nicht sozialversicherungsfrei. Durch die aktuell hohe Inflationsrate und steigende Energiekosten hat die Bundesregierung sich jedoch auf eine bis zum 31.12.2024 geltende Inflationsprämie geeinigt. Beschäftigte können bis zu 3.000 Euro erhalten, ohne auf den Betrag Steuern oder Sozialversicherungsabgaben zu zahlen. Es handelt sich bei der Prämie um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin.

Das Elterngeld soll den Verdienstausfall von Eltern zu Teilen ersetzen. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld gehören nicht zum laufenden Einkommen. Sie werden im Zeitraum der Elternzeit nur einmalig gewährt und ausgezahlt. Jegliche Einmalzahlungen werden lohnsteuerrechtlich als sonstige Bezüge behandelt. Sonderzahlungen erhöhen demzufolge das Elterngeld nicht.

Erhalten Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin eine Einmalzahlung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin im ersten Quartal des Kalenderjahres, besagt die Märzklausel, dass diese Zahlung dem letzten Monat des vorangegangenen Jahres angerechnet wird.

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