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Frau im Blaumann mit Bauteil in der Hand, gestikuliert in einem Gespräch mit einer Person.

Arbeitnehmersparzulage: Antrag und Auszahlung

Bonus für Fonds- und Bausparen
Der Staat fördert das Bausparen und andere vermögenswirksame Leistungen. Seit 2024 gilt die Arbeitnehmersparzulage für deutlich mehr Menschen. Ob auch Sie Anspruch auf den Bonus haben und wie Sie an das Geld kommen – hier erfahren Sie es.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Mit der Arbeitnehmersparzulage können Sie bis zu 43 Euro jährlich beim Bausparen oder bis zu 80 Euro beim Fondssparen vom Staat erhalten – bei gemeinsam veranlagten Paaren jeweils der doppelte Betrag.

  • Voraussetzung ist ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 40.000 Euro (Alleinstehende) oder 80.000 Euro (Verheiratete oder Verpartnerte).

  • Die Zulage wird über die Steuererklärung beantragt, ist steuerfrei und wird bei Zuteilung oder nach Ablauf der Mindestfrist von sieben Jahren ausgezahlt.

Wer bekommt die Arbeitnehmersparzulage?

Sie haben einen Bausparvertrag oder nutzen andere vermögenswirksame Leistungen (VL)? Dann können Sie Ihren Sparbetrag vom Staat aufstocken lassen. Konkret gilt das für:

Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage

So ergänzen sie sich

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen, die der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin in eine förderfähige Anlageform einzahlt. Die Arbeitnehmersparzulage ist hingegen ein staatlicher Bonus, der zusätzlich zur VL gewährt wird, wenn die Voraussetzungen eingehalten werden.

Bedingung für die staatliche Förderung ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen des Sparjahres innerhalb der gesetzlich definierten Grenzen liegt. Seit dem 1.1.2024 gelten dabei höhere Einkommensgrenzen, sowohl für das Bausparen als auch das Fondsparen:

Alleinstehende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamte können den Zuschuss jetzt bis einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro erhalten, bei verheirateten Paaren liegt die Grenze bei 80.000 Euro (vorher 17.900 Euro und 35.800 Euro). Damit profitieren rund 14 Millionen mehr Menschen von der staatlichen Förderung für VL als zuvor. Insgesamt ein Viertel der Menschen in Deutschland könnte so Ihren Verdienst aufstocken oder leichter einen Immobilienkredit abzahlen. Viele nehmen das Geld aber nicht in Anspruch – trotz staatlichem Bonus.

Gut zu wissen: Das zu versteuernde Einkommen ist niedriger als das Bruttoeinkommen, da beispielsweise Freibeträge abgezogen werden. Insofern könnten Sie unter Umständen auch von der Sparzulage profitieren, wenn Ihr Bruttoeinkommen ein Stück über den genannten Grenzen liegt.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Förderhöhe und Einkommensgrenzen beim Bausparvertrag

Lassen Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag – beispielsweise der LBS – einzahlen, so können Sie eine Arbeitnehmersparzulage von 9 Prozent auf maximal 470 Euro pro Jahr erhalten. Die maximale staatliche Förderung liegt bei 43 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 86 Euro für gemeinsam veranlagte Paare.

Förderhöhe und Einkommensgrenzen beim Aktiensparen

Vermögenswirksame Leistungen, die in Aktien-, Fonds- und ähnliche Sparverträge investieren, fördert der Staat mit 20 Prozent. Diese dürfen jedoch nicht mehr als 400 Euro im Kalenderjahr betragen. Somit beträgt die Förderung bis zu 80 Euro pro Jahr für Alleinverdienende und 160 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Beachten Sie die Risiken bei Fondsanlagen, die von Marktentwicklungen abhängen.

Nutzen Sie alle Förderungen

Sie dürfen die Arbeitnehmersparzulage gleichzeitig für das Fondssparen und für Ihren Bausparvertrag einsetzen. Dadurch addiert sich der Zuschuss auf eine jährliche Förderung von bis zu 123 Euro für Ledige oder 246 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Nutzen Sie beide Möglichkeiten, um die maximale Förderung zu erhalten.

Die Grafik zeigt die Einkommensgrenze und die maximalen staatlichen Zuschüsse gemäß der Arbeitnehmer-Sparzulage

Keine vermögenswirksamen Leistungen? Auch ohne Arbeitgeberzuschuss clever sparen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen (VL) zu zahlen. Ob und in welcher Höhe VL gezahlt werden, hängt vom Arbeitsvertrag oder von tariflichen Vereinbarungen ab. Manche Unternehmen bieten es als freiwillige Zusatzleistung an, andere nicht.

Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber keine VL zahlt, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Sparzulage dennoch erhalten. So gehen Sie dabei vor:

  1. Eigenfinanzierung der VL: Sie können den Betrag, der normalerweise vom Arbeitgebenden kommen würde, aus Ihrem Gehalt überweisen lassen.
  2. Höhe der Einzahlung festlegen: Entscheiden Sie, wie viel Sie monatlich sparen möchten.
  3. Vereinbarung mit der Bank oder Sparkasse: Geben Sie bei der Einrichtung des Sparplans an, dass die Einzahlungen direkt von Ihrem Gehalt abgebucht werden sollen. Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin kann hier nicht unterstützen, aber Sie erfüllen dennoch die Voraussetzungen, können von der Förderung profitieren und langfristig Vermögen aufbauen.

Sparzulage beantragen

Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie zusammen mit der Einkommensteuererklärung bei Ihrem Finanzamt. Sie können die Zulage noch nachträglich bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres beantragen, in dem Sie die vermögenswirksamen Leistungen angelegt haben. Im Jahr 2025 können Sie die Zulage also noch für die Sparjahre 2024, 2023, 2022 und 2021 beantragen. Das sind die Fristen:

  • 2021: Antrag möglich bis 31.12.2025
  • 2022: Antrag möglich bis 31.12.2026
  • 2023: Antrag möglich bis 31.12.2027
  • 2024: Antrag möglich bis 31.12.2028

Die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen müssen Sie dem Finanzamt durch eine Bescheinigung des Anlageinstituts nachweisen. In der Regel sendet das Institut Ihnen diese elektronische Vermögensbildungsbescheinigung nach Ablauf eines Jahres automatisch zu.

Die staatliche Förderung beim Bausparen wird noch durch die Wohnungsbauprämie (WoP) ergänzt. Das ist unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht. Auch hier sind bestimmte Einkommensgrenzen zu beachten.

Hinweis: Eine doppelte Förderung derselben Sparleistung durch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage ist nicht möglich. Die Zulage gilt für VL, die Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin für Sie einzahlt. Die Wohnungsbauprämie hingegen bezieht sich ausschließlich auf Ihre eigenen Einzahlungen. Um die maximale Wohnungsbauprämie zu erhalten, müssen Sie den förderfähigen Höchstbetrag also selbst leisten.

Arbeitnehmersparzulage erhalten

Wann das zusätzliche Geld vom Staat ausgezahlt wird, ist abhängig von der gewählten Anlageform und der Laufzeit – sowie der Zuteilung Ihres Bausparvertrags, wenn dies Ihr Sparmodell ist:

Bausparvertrag:

  • Nach sieben Jahren (Regellaufzeit) überweist das Finanzamt die vorgemerkten Sparzulagen direkt auf Ihr Bausparkonto. Diese Auszahlung erfolgt automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Wird der Bausparvertrag bereits vor Ablauf der sieben Jahre zugeteilt, erhalten Sie die Zulage mit Ihrem Bausparguthaben ausgezahlt.
  • Wenn Sie Ihren Vertrag über die sieben Jahre hinaus besparen, können Sie weiterhin vermögenswirksame Leistungen einzahlen und die Arbeitnehmersparzulage jedes Jahr beantragen. In diesem Fall wird die Zulage jährlich überwiesen.

Fondsparplan:

  • Nach Ablauf von sieben Jahren Laufzeit wird die vorgemerkte Arbeitnehmersparzulage Ihrem Fondsdepot gutgeschrieben.
  • Wenn Sie diese gesetzliche Mindestlaufzeit erfüllt haben, erhalten Sie die Zulage unabhängig von der weiteren Entwicklung Ihrer Fondsanlage.
  • Falls Sie den Fonds vorzeitig verkaufen, könnten Verluste entstehen, die die Vorteile der Zulage schmälern.

Steuern und Sparzulage: Das sollten Sie wissen

Die Arbeitnehmersparzulage ist weder steuerpflichtig noch sozialabgabenpflichtig. Sie wird direkt als Zuschuss vom Staat gewährt und hat keinen Einfluss auf Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Falls vermögenswirksame Leistungen in einen Fonds- oder Aktienplan investiert werden, unterliegen die Erträge der Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer). Die Sparzulage selbst bleibt davon unberührt.

Sparzulage: Ihr Plus für den Bausparvertrag und mehr

Die Arbeitnehmersparzulage bietet eine attraktive Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen von Arbeitgeberseite durch staatliche Zuschüsse aufzustocken. Mit den seit 2024 erhöhten Einkommensgrenzen können rund 22 Millionen Menschen in Deutschland von der Förderung profitieren. Ob Sie Bausparen oder Fondsparen, wichtig ist, dass Sie die Sparzulage rechtzeitig und korrekt über die Steuererklärung beantragen.

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Die wichtigsten Fragen zur Arbeitnehmersparzulage

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Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 Prozent der geförderten Sparleistung, wenn die vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag investiert werden. Der maximale Betrag liegt bei 43 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 86 Euro pro Jahr für verheiratete oder verpartnerte Personen, wenn beide die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen in einen Fondssparplan investieren, beträgt die Arbeitnehmersparzulage 20 Prozent der geförderten Sparleistung. In diesem Fall können Sie bis zu 80 Euro pro Jahr für Einzelpersonen und 160 Euro pro Jahr für verheiratete oder verpartnerte Personen erhalten.

Ja, Sie können die Arbeitnehmersparzulage rückwirkend beantragen. Dies ist innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Jahren möglich. Sie müssen dazu Ihre Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr einreichen und die nötigen Angaben zu den vermögenswirksamen Leistungen und der Anlageform machen.

Damit Sie die Zulage erhalten, müssen vermögenswirksame Leistungen angelegt werden, die Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin für Sie einzahlt. Ihr zu versteuerndes Einkommen darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Außerdem ist es wichtig, dass Sie die Arbeitnehmersparzulage in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen.

Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Bonus, der auf vermögenswirksame Leistungen gezahlt wird. In der Steuererklärung tragen Sie die Anlageform und den gezahlten Betrag ein, um die Zulage zu beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, und gewährt die Zulage.

Es gibt mehrere Gründe, warum Sie keine Zulage erhalten. Entweder überschreiten Sie die Einkommensgrenze, oder die vermögenswirksamen Leistungen wurden nicht in eine förderfähige Anlageform investiert. Auch ein fehlender oder verspäteter Antrag kann dazu führen, dass Sie die Zulage nicht bekommen.

Sie sollten den Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung stellen. Normalerweise reichen Sie diese bis zum 31. Juli des Folgejahres ein. Wenn Sie die Frist nicht einhalten können, besteht jedoch die Möglichkeit, die Zulage auch rückwirkend für bis zu vier Jahre zu beantragen. Dafür müssen Sie eine Jahressteuererklärung für den entsprechenden Zeitraum nachreichen. Wichtig ist, dass alle Angaben zu den vermögenswirksamen Leistungen und der Anlageform vollständig und korrekt sind.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen, die Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin für Sie übernimmt, und die in eine bestimmte Anlageform fließen. Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Bonus, der zusätzlich zu den VL gewährt wird, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ergänzt die VL, ist aber keine direkte Leistung von Arbeitgeberseite.

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