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Eine junge Frau mit roter Mütze und runder Brille hat den Kopf auf die Hand gestützt und schaut ernst zum Cafe-Fenster. Vor ihr steht eine Kaffeetasse und ein Handy.

Wann eine Stundung möglich ist und welche Folgen sie hat

Zahlungen aussetzen
Das Konto ist leer. Doch Steuern und Kreditrate müssen in Kürze bezahlt werden. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen. Jetzt heißt es Ruhe bewahren – und aktiv die Kontrolle zurückgewinnen. Ein Stundungsantrag kann dabei eine Möglichkeit sein.
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Stundung ist, wenn sich Gläubiger oder Gläubigerin und Schuldner oder Schuldnerin darauf einigen, dass die Schuldnerseite bestimmte Forderungen oder Raten für eine bestimmte Zeit aussetzen und auf später verschieben kann.

  • Voraussetzung dafür ist meist, dass die Schuldnerseite in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten steckt oder in diese geraten würde, wenn sie die Rate zahlt. Im Stundungsantrag muss sie das nachweisen.

  • Wenn die Zahlungen ausgesetzt werden können, fallen oft zusätzliche Stundungszinsen an. Informieren Sie sich vorab über deren Höhe.

Zahlungsschwierigkeiten? Frühzeitig Kontakt aufnehmen!

Niemandem, dem Sie Geld schulden, ist geholfen, wenn Sie sich überschulden oder gar Privatinsolvenz anmelden müssen. In den meisten Fällen lässt sich gemeinsam eine Lösung finden.

Arbeitslosigkeit, ein Unfall, eine Krankheit oder die Scheidung vom Partner oder der Partnerin – es kann viele Gründe geben, warum jemand unerwartet in ernste finanzielle Schwierigkeiten gerät. Das kann Stress oder gar Panik auslösen. Zunächst ist es deshalb wichtig, Folgendes zu realisieren: Wer frühzeitig reagiert, kann meist Schlimmeres verhindern. Frühzeitig bedeutet: möglichst weit vor dem Fälligkeitstermin von Forderungen oder Ratenzahlungen, die Sie nicht bezahlen können. Reagieren Sie hingegen nicht, kann es zu zusätzlichen Kosten (sogenannten Säumniszuschlägen) oder letztendlich gar Vollstreckungsmaßnahmen (beispielsweise einer Pfändung) kommen. Deshalb ist es wichtig, aktiv zu werden:

Tipp: Ein Besuch bei einer seriösen Schuldnerberatungsstelle  kann ebenfalls oft weiterhelfen.

  • Das Konto ist im Minus und es reicht nicht mehr für die bald anstehenden Kreditraten? Besprechen Sie mit Ihrer Sparkasse oder Bank, ob Sie die Kreditraten aussetzen können.
  • Das Geld wird nächsten Monat nicht für die Miete reichen? Suchen Sie mit Ihrem Vermieter oder der Vermieterin nach einer Lösung, bevor es zu einem Mietrückstand kommt.
  • Sie werden die Steuern zum Termin der Fälligkeit nicht zahlen können? Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt.
  • Sie können auch bei Verträgen von Versicherungen bei finanziellen Engpässen einiges tun, um sich sinnvoll zu entlasten. Auch hierbei gilt: Sprechen Sie mit den jeweiligen Versicherern.

Niemandem, dem Sie Geld schulden, ist geholfen, wenn Sie sich überschulden oder gar Privatinsolvenz anmelden müssen. In den meisten Fällen lässt sich gemeinsam eine Lösung finden.

Tipp: Ein Besuch bei einer seriösen Schuldnerberatungsstelle  kann ebenfalls oft weiterhelfen.

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Das ist die Anzahl der Privatpersonen über 18 Jahren in Deutschland, die überschuldet sind. (Quelle Creditreform, 2023)

  • Die Schuldnerseite nimmt die Ratenzahlung nach der Pause wie vorher wieder auf. Die Laufzeit des jeweiligen Vertrags verlängert sich entsprechend. Das kann beispielsweise oft bei einem Kredit bei einer Sparkasse oder Bank vereinbart werden.
  • Die Schuldnerseite muss den geschuldeten Betrag nach der Pause auf einmal zurückzahlen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Vermieter oder die Vermieterin mit einer Stundung einverstanden ist – aber auch beim Finanzamt, wenn Sie es nicht anders beantragt haben.
  • Die Schuldnerseite muss im Anschluss in festgelegten Raten zurückzahlen. Beim Finanzamt können Sie eine solche Ratenzahlung im Stundungsantrag anfragen.

Das bedeutet eine Stundung

Eine Stundung ist ein Zahlungsaufschub, den ein Gläubiger oder eine Gläubigerin einem Schuldner oder einer Schuldnerin gewähren kann. Bei der Gläubigerseite kann es sich zum Beispiel um ein Finanzamt, eine Sparkasse, Bank oder Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin handeln. Als Schuldner oder Schuldnerin ermöglicht Ihnen dieser Zahlungsaufschub, Zeit zu gewinnen – um einen ernsthaften finanziellen Engpass zu überwinden.

Wie Sie zum Zahlungsaufschub kommen können

Um eine Stundung zu bekommen, müssen Sie zuerst einen Antrag stellen. In diesem Antrag müssen Sie nachweisen, dass Sie das Geld, das Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt zahlen sollen, nicht haben werden und es auch nicht einfach bekommen können. Zum Beispiel indem Sie einen Kredit aufnehmen würden. Wenn es um die Stundung von Steuerzahlungen geht, müssen Sie nachweisen, dass es für Sie sehr schwierig wäre, das Geld zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu zahlen. Die Zahlung darf keine „erhebliche Härte“ für Sie darstellen. Wichtig ist zudem, dass das Finanzamt trotz der Stundung gute Aussichten hat, das Geld auch zu bekommen. Sie müssen also aufzeigen, dass Sie nur vorübergehend nicht in der Lage sind zu zahlen.

Insbesondere wenn Sie dem Finanzamt Steuern schulden, gilt es außerdem nachzuweisen, dass Sie den finanziellen Engpass nicht fahrlässig herbeigeführt haben, etwa durch Ihr Konsumverhalten. In diesem Fall spielt auch eine Rolle, ob Sie Ihre Steuererklärung pünktlich oder bereits verspätet abgegeben haben. Letzteres kann nachteilig ausgelegt werden. Für Stundungen beim Finanzamt gibt es enge gesetzliche Vorgaben. Nur wenn diese erfüllt sind, kann der Zahlungsaufschub erlaubt werden. Der Gesetzgeber will damit dafür sorgen, dass alle Steuerzahlenden gleichbehandelt werden. Außerdem gilt, dass nicht alle Steuerarten gestundet werden können.

Wenn die Stundung gewährt wurde

Die Gläubigerseite – also beispielsweise das Finanzamt, die Sparkasse oder Bank – prüft, ob der Antrag die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt. Wird die Stundung gewährt, bedeutet das: Sie dürfen eine Zahlungspause von einer bestimmten Dauer einlegen. Dafür fallen oft Stundungszinsen an. Danach gibt es je nach Gläubiger oder Gläubigerin unterschiedliche Varianten:

  • Die Schuldnerseite nimmt die Ratenzahlung nach der Pause wie vorher wieder auf. Die Laufzeit des jeweiligen Vertrags verlängert sich entsprechend. Das kann beispielsweise oft bei einem Kredit bei einer Sparkasse oder Bank vereinbart werden.
  • Die Schuldnerseite muss den geschuldeten Betrag nach der Pause auf einmal zurückzahlen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Vermieter oder die Vermieterin mit einer Stundung einverstanden ist – aber auch beim Finanzamt, wenn Sie es nicht anders beantragt haben.
  • Die Schuldnerseite muss im Anschluss in festgelegten Raten zurückzahlen. Beim Finanzamt können Sie eine solche Ratenzahlung im Stundungsantrag anfragen.

Das sind mögliche Vor- und Nachteile einer Stundung

Vorteile
Vorteile
  • Sie gewinnen Zeit, um den finanziellen Engpass zu überbrücken.

  • Eine rechtzeitige Stundung kann bestimmte Kosten für nicht geleistete Zahlungen vermeiden, etwa für Mahnverfahren. Wer keine Stundungsvereinbarung trifft und weiter nicht zahlt, kann gar Vollstreckungsmaßnahmen riskieren. Das kann sich durch einen rechtzeitigen Stundungsantrag vor der Fälligkeit der Zahlungen umgehen lassen.

  • Ohne Stundung Ihres Kredits mahnen Kreditgeber zunächst an. Zahlen Sie weiter nicht, kann die Kreditkündigung angedroht werden. Bei dieser wird die gesamte Restschuld plus zusätzlicher Gebühren auf einmal fällig. Im schlimmsten Fall kann es zur Zwangsvollstreckung kommen. Wird eine Stundung vereinbart, kann sich das umgehen lassen.

  • Zusammen mit einem guten Finanzplan können Stundungen dazu beitragen, Schlimmeres zu verhindern, etwa die Privatinsolvenz.

  • Kreditstundungen haben nicht in jedem Fall negative Auswirkungen auf Ihre Bonität. Sprechen Sie mit Ihrer Sparkasse oder Bank.

Nachteile
Nachteile
  • Liegen langfristige und grundsätzliche Zahlungsschwierigkeiten sowie kein guter Plan vor, schiebt die Stundung das Problem möglicherweise nur auf statt es zu lösen.

  • Wenn Stundungszinsen berechnet werden, erhöhen sich die Schulden zusätzlich.

  • Je nach Art der gestundeten Forderungen sind negative Auswirkungen auf die Bonität möglich – etwa bei Meldung an die Schufa. Andererseits ist es keine Alternative, ohne Stundungsvereinbarung nicht zu zahlen. Denn das hätte wesentlich schwerwiegendere Folgen, nicht nur in Sachen Schufa-Bewertung.

Checkliste: Das muss in den Stundungsantrag beim Finanzamt

Der Stundungsantrag beim Finanzamt muss schriftlich gestellt werden. Das ist über einen Vordruck möglich, den Sie beim jeweiligen Finanzamt bekommen. Es geht aber auch ohne Formular. Dabei müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Betreff: Antrag auf Steuerstundung

  •  Steuerart, für die der Antrag gestellt wird, samt Steuerbetrag und Fälligkeitstermin

  • Persönliche Daten: Name, Adresse, Familienstand, Beruf, Geburtsjahr, Telefonnummer, Steuernummer und Steueridentifikationsnummer

  • Grund für den Antrag: Nachweis der „erheblichen Härte“ bei Zahlung sowie Nachweis, dass der finanzielle Engpass nicht fahrlässig herbeigeführt wurde, sowie dass Änderungen an der finanziellen Situation bevorstehen, etwa weil bestimmte Einnahmen zu einem bestimmten Datum zu erwarten sind

  • Nachweis der Einnahmen: Ggf. Einkommensnachweise der letzten drei Monate und Vermögensaufstellung (Bankguthaben, Wertpapiere, Bausparvertrag und anderes) mit Belegen

  • Nachweis der Ausgaben: Belege über Ausgaben wie Miete, Kredite, Strom, Versicherungen und andere Abzüge und Aufwendungen sowie gegebenenfalls besondere Belastungen

  • Ggf. Bitte um Ratenzahlung, wenn Sie nach der Zahlungspause nicht auf einmal zahlen können, eventuell Vorschlag eines Tilgungsplans

  • Unterschrift

Tipp: Für Ihren Stundungsantrag für die Rückzahlung eines KfW-Bildungskredits können Sie folgendes Muster  verwenden und an das Bundesverwaltungsamt schicken.

Stundungsantrag für einen Sparkassen-Kredit

Sprechen Sie vorab mit Ihrem Sparkassen-Berater oder Ihrer -Beraterin. Wir suchen zunächst gemeinsam nach einer Lösung. Wenn diese in einer Stundung besteht, unterstützen wir Sie mit allen wichtigen Informationen für Ihren Antrag. Viele Sparkassen bieten für Kreditstundungen außerdem entsprechende Formulare zum Ausfüllen an.

Darüber hinaus bieten wir verschiedene grundsätzliche Hilfen bei finanziellen Problemen. Dazu gehören auch digitale Lösungen wie der Finanzplaner, mit dem Sie einen besseren Überblick über Ihre Finanzen gewinnen können.

Häufige Fragen zur Stundung

Eine Stundung ist ein Zahlungsaufschub. Gläubiger- und Schuldnerseite vereinbaren dabei eine Zahlungspause von einer bestimmten Dauer. Danach muss die Schuldnerseite die ausstehenden Beträge begleichen – ob auf einmal oder in Raten steht in der Stundungsvereinbarung. Es können zusätzliche Stundungszinsen anfallen.

Stundungen sind grundsätzlich überall möglich, wo Forderungen bestehen und Gläubiger- und Schuldnerseite damit einverstanden sind. Ein paar Beispiele:

  • Kreditstundungen: Sparkassen oder Banken können in bestimmten Fällen zustimmen, die Rückzahlungen eines Darlehens vorübergehend auszusetzen. Das kann zum Beispiel bei Baufinanzierungen, Autokrediten oder Privatkrediten vorkommen.
  • Steuerstundungen: Finanzämter können Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen erlauben, ihre Steuerschulden zu einem späteren Zeitpunkt zu begleichen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Studienkreditstundungen: Wer Schwierigkeiten hat, seinen Studienkredit zurückzuzahlen, kann unter bestimmten Bedingungen eine Stundung beantragen, um die Zahlungen vorübergehend einzustellen.
  • Mietstundungen: Vermieter oder Vermieterinnen können in Ausnahmefällen einem vorübergehenden Aufschub der Mietzahlungen zustimmen, wenn der Mieter oder die Mieterin finanzielle Probleme hat.
  • Leasingstundungen: Auch Leasingraten können in bestimmten Fällen einvernehmlich gestundet werden.
  • Stundungen bei Versicherungsprämien: Versicherungsgesellschaften können Kundinnen und Kunden in bestimmten Fällen erlauben, die Zahlung von Prämien zu verzögern.
  • Stundungen bei Rechnungen für Versorgungsleistungen: Energieversorger oder andere Dienstleister können Kundinnen und Kunden in finanziellen Schwierigkeiten unter Umständen eine Stundung der Zahlungen für Strom, Gas oder Wasser ermöglichen.

Das Finanzamt kann vor der Fälligkeit der Steuern unter bestimmten Umständen eine Stundung gewähren. Dafür muss der oder die Steuerpflichtige unter anderem nachweisen, dass die Zahlung der Steuerschuld zum Fälligkeitstermin eine erhebliche Härte bedeuten würde und dass der finanzielle Engpass nicht fahrlässig herbeigeführt worden ist.

Der Antrag auf Stundung muss schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Im Antrag sollten die Gründe für die beantragte Stundung dargelegt und entsprechende Nachweise über die finanzielle Situation beigefügt werden. Stellen Sie den Antrag möglichst früh. Rückwirkend ist es nicht möglich. Das Finanzamt entscheidet dann, ob die Stundung erlaubt wird.

Für den Zeitraum der Stundung werden meist Stundungszinsen erhoben. Die Höhe der Zinsen ist gesetzlich festgelegt. In außergewöhnlichen Situationen, wie bei Naturkatastrophen oder in Krisenzeiten (zum Beispiel während der COVID-19-Pandemie), können vom Finanzamt spezielle Stundungsregelungen getroffen werden. Diese können auch zinsfrei sein.

Im Steuerrecht ist eine Stundung ein Verwaltungsakt. Voraussetzung für diese ist, dass der Schuldner oder die Schuldnerin vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten steckt oder in diese geraten würde, wenn er oder sie den geschuldeten Betrag zum Fälligkeitstermin zahlen würde. Der Antrag kann formlos erfolgen, muss aber per Post beim Finanzamt eingehen.

In vielen Fällen verlangt das Finanzamt Sicherheitsleistungen für die gewährte Stundung. Diese sollen das Risiko eines Zahlungsausfalls minimieren. Nicht alle Steuerarten können gestundet werden.

Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Gläubiger oder Gläubigerin. Meist sind sie in einer Stundungsvereinbarung geregelt. Bei den Finanzbehörden ergeben sie sich aus § 222 Abgabenordnung (AO) . Demnach muss die Zahlung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für den Schuldner oder die Schuldnerin bedeuten und der Anspruch auf das Geld darf durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen. Ein fester Anspruch auf Stundung besteht nicht. Die Schuldnerseite muss einen Antrag stellen. Dieser wird geprüft. Der Zahlungsaufschub kann dann gewährt oder abgelehnt werden.

Die wichtigste Folge: Der Schuldner oder die Schuldnerin vermeidet es, in Zahlungsverzug zu geraten. Dadurch können unter Umständen hohe Kosten – sowie im schlimmsten Fall bei weiterem Zahlungsausfall die Zwangsvollstreckung – verhindert werden.

Oft fallen Stundungszinsen an. Bei der Stundung von Kreditraten kann sich die Kreditlaufzeit verlängern. Unter Umständen kann ein Aussetzen von Kreditraten zur Folge haben, dass die Schufa benachrichtigt wird. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Bitte sprechen Sie die jeweilige Sparkasse oder Bank frühzeitig an, damit wir gemeinsam eine Lösung finden können.

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