Durch geschicktes Bündeln von Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen können Sie Ihre Steuerlast deutlich senken.
Die Nutzung von Steuervergünstigungen, zum Beispiel für handwerkliche Leistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen, bietet erhebliches Potenzial.
Eine strategische Planung von Investitionen und die Ausnutzung von Freibeträgen ermöglichen zusätzliche Steuervorteile.
Mit einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist Deutschland ein Hochsteuerland. Beim so genannten Reichensteuersatz ab einem Einkommen von zirka 278.000 Euro sind es sogar 45 Prozent. Aber: Von der steuerlich absetzbaren Klobürste im Homeoffice bis zum Futter für den Firmen-Fifi bietet das Finanzamt eine Fülle an Möglichkeiten zum Steuersparen. Die wichtigsten haben wir hier zusammengestellt. Lassen Sie sich nichts davon entgehen:
Steuertipps für Privatpersonen
- Alleinerziehende profitieren: Der Entlastungsbetrag für Single-Eltern wurde auf 4.260 Euro erhöht.
- Altersvorsorge voll absetzen: Gute Nachrichten für Ihre Rente! Seit 2023 können Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Basis-Rente zu 100 Prozent absetzen.
- Arbeitnehmerpauschbetrag übersteigen: Seit 2023 liegt die Pauschale bei 1.230 Euro. Sammeln Sie fleißig Belege – jeder Euro darüber senkt Ihre Steuerlast!
- Ausbildungsfreibetrag nutzen: Bildung lohnt sich doppelt – der Freibetrag ist auf 1.200 Euro pro Jahr gestiegen. Investieren Sie in Ihre Zukunft und sparen Sie Steuern!
- Außergewöhnliche Belastungen bündeln: Wenn möglich, fassen Sie außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten in einem Jahr zusammen. So mehren Sie die Chance, die zumutbare Eigenbelastung zu überschreiten.
- Ausschöpfen des Sparerpauschbetrags: Nutzen Sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro für eingetragene Lebenspartnerschaften oder Verheiratete) voll aus. Verteilen Sie Ihre Freistellungsaufträge entsprechend auf Ihre Bankkonten.
- Eheschließung – der Klassiker: Paare, die sich bis Ende Dezember noch trauen und „Ja" sagen, können für das ganze zurückliegende Jahr Steuern sparen.
- Energetische Sanierungsmaßnahmen: Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Wohneigentum energetisch saniert haben, können Sie von Steuerermäßigungen profitieren.
- Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen: Nutzen Sie die steuerliche Absetzbarkeit von handwerklichen Leistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten können Sie von Ihrer Steuerschuld abziehen.
- Homeoffice-Pauschale nutzen: Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, können Sie die Pauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr, in Anspruch nehmen.
- Kinderbetreuungskosten: Sammeln Sie alle Belege für Kinderbetreuungskosten. Bis zu zwei Drittel der Aufwendungen für Dienstleistungen, maximal 4.000 Euro pro Kind, können Sie als Sonderausgaben geltend machen.
- Spenden tätigen: Überweisen Sie Spenden vor Jahresende. So können Sie sie noch in Ihrer Steuererklärung 2024 geltend machen. Wichtig: Beachten Sie dabei die Höchstgrenzen für den Spendenabzug.
- Vorsorgeaufwendungen prüfen: Maximieren Sie Ihre Altersvorsorgebeiträge, da diese steuerlich begünstigt sind. Prüfen Sie auch andere Versicherungsbeiträge auf ihre steuerliche Absetzbarkeit.
- Werbungskosten optimieren: Sammeln Sie alle berufsbedingten Ausgaben (wie etwa Fortbildungen, Fachliteratur oder Arbeitsmittel) und reichen Sie diese ein, um den Werbungskostenpauschbetrag zu überschreiten.
Unser Gehaltsrechner verrät Ihnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben von Ihrem Gehalt übrig bleibt
Einkommen
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Steuerliche Angaben
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Steuertipps für Gewerbetreibende und freiberuflich tätige Menschen
- Arbeitszimmer optimieren: Überprüfen Sie die steuerliche Absetzbarkeit Ihres Arbeitsplatzes zuhause – und optimieren Sie gegebenenfalls die Nutzung steuerkonform, um Geld zu sparen.
- Digitalisierung vorantreiben und mögliche Förderungen prüfen: Wenn Sie Geld in die Digitalisierung Ihres Unternehmens stecken, können Sie von steuerlichen Vorteilen und Fördermöglichkeiten profitieren.
- Investitionsabzugsbetrag nutzen: Planen Sie größere Anschaffungen für das kommende Jahr? Dann können Sie bereits jetzt die Hälfte (bis zu 50 Prozent) der Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen.
- Investitionen / Rechnungen vorziehen oder verschieben: Je nach Ihrer steuerlichen Situation kann es sinnvoll sein, Einnahmen ins kommende Jahr zu verschieben oder Ausgaben vorzuziehen. So können Sie Ihre Steuerlast reduzieren.
- Rücklagen für Reinvestitionen prüfen: Überprüfen Sie bestehende Rücklagen für Reinvestitionen (§ 6b EStG). Und investieren Sie erwirtschaftete Gewinne oder freigewordenes Kapital erneut in Ihr Unternehmen oder ein Projekt rechtzeitig. So können Sie eine gewinnerhöhende Auflösung vermeiden.
- Rückstellungen bilden: Bilden Sie Rückstellungen für zukünftige Aufwendungen wie Jahresabschlusskosten oder ausstehende Rechnungen.
Steuertipps für (mittelständische) Unternehmen
- Betriebliche Altersvorsorge optimieren: Überprüfen Sie die Verbesserungsmöglichkeiten zum Angebot der betrieblichen Altersvorsorge in Ihrem Unternehmen. Das kann sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmende steuerliche Vorteile bieten.
- Energieeffizienzmaßnahmen: Prüfen Sie Investitionen in energieeffiziente Technologien. Sie werden oft steuerlich gefördert und senken langfristig Ihre Kosten.
- Forschungs- und Entwicklungsförderung: Nutzen Sie mögliche steuerliche Vorteile für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die den Mittelstand stärken sollen.
- Umsatzsteuervoranmeldung prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie alle Umsatzsteuervoranmeldungen korrekt und fristgerecht eingereicht haben. So vermeiden Sie Säumniszuschläge.
Sie sehen: Mit etwas Planung und den richtigen Tricks und Kniffen lässt sich gutes Geld sparen. Ganz legal. Lassen Sie sich diese Chancen nicht entgehen.
Machen Sie mehr aus Ihrem Geld
Stand: 21.11.2024