
Durch geschicktes Bündeln von Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen können Sie Ihre Steuerlast deutlich senken.
Die Nutzung von Steuervergünstigungen, zum Beispiel für handwerkliche Leistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen, bietet erhebliches Potenzial.
Eine strategische Planung von Investitionen und die Ausnutzung von Freibeträgen ermöglichen zusätzliche Steuervorteile.
Im laufenden Jahr wird die Steuererklärung für 2024 am 31. Juli 2025 fällig. Nehmen Sie steuerliche Beratung in Anspruch, zum Beispiel durch eine Steuerberaterin oder einen Lohnsteuerhilfeverein, haben Sie mehr Zeit – in diesem Fall endet die Frist erst am 30. April 2026 (§ 36 Abs. 3 Nr. 1e EGAO).
Es lohnt sich, die Fristen im Blick zu behalten, ansonsten kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag fordern. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer – mindestens 25 Euro je angefangenem Monat.
ABER: Nicht alle Menschen in Deutschland sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Details hierzu sind in § 46 Einkommensteuergesetz geregelt. Grundsätzlich geht es darum, ob Sie Einkünfte hatten, für die Sie keine Einkommensteuer bezahlt haben, zum Beispiel aus einer selbstständigen Nebentätigkeit.
Mit einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist Deutschland ein Hochsteuerland – er greift ab einem Einkommen von 66.761 Euro. Beim sogenannten Reichensteuersatz ab einem Einkommen von circa 278.000 Euro sind es sogar 45 Prozent. Aber: Von der steuerlich absetzbaren Klobürste im Homeoffice bis zum Futter für den Firmen-Fifi bietet das Finanzamt eine Fülle an Möglichkeiten zum Steuersparen. Die wichtigsten haben wir hier zusammengestellt. Lassen Sie sich nichts davon entgehen:
Steuertipps für Privatpersonen
Gute Nachrichten für Ihre Rente! Ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge, zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Basis-Rente, können Sie bei der Steuer nun vollständig als Sonderausgaben absetzen – für das Jahr 2024 bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern sind es sogar 55.132 Euro.
Gute Nachrichten für Ihre Rente! Ihre Aufwendungen für die Altersvorsorge, zum Beispiel Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Basis-Rente, können Sie bei der Steuer nun vollständig als Sonderausgaben absetzen – für das Jahr 2024 bis zu einem Höchstbetrag von 27.566 Euro. Bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern sind es sogar 55.132 Euro.
Der Betrag der Rente, der aufgrund des Grundrentenzuschlags geleistet wird, ist nun steuerfrei. So steht Ihnen der Grundrentenzuschlag steuerlich unbelastet in voller Höhe zur Verfügung und trägt ungeschmälert zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes bei.
Dieser Pauschalbetrag für Werbungskosten ist um 30 Euro auf 1230 Euro erhöht worden. Das Finanzamt setzt ihn automatisch an, wenn Sie nicht noch höhere beruflich bedingte Kosten nachweisen. Werbungskosten optimieren Sie, indem Sie alle berufsbedingten Ausgaben (wie etwa Fortbildungen, Fachliteratur oder Arbeitsmittel) sammeln und diese einreichen, um den Werbungskostenpauschbetrag zu überschreiten – jeder Euro darüber senkt Ihre Steuerlast!
Das Kindergeld lag 2024 weiterhin bei monatlich 250 Euro pro Kind. Der Kinderfreibetrag ist aber rückwirkend auf 3.306 Euro, bei zusammenveranlagten Paaren auf 6.612 Euro, gestiegen. Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes (BEA) lag auch 2024 bei 1.464 Euro.
Sammeln Sie alle Belege für Kinderbetreuungskosten. Bis zu zwei Drittel der Aufwendungen für Dienstleistungen, maximal 4.000 Euro pro Jahr und Kind, können Sie als Sonderausgaben geltend machen.
Bildung lohnt sich doppelt – Eltern können einen höheren Ausbildungsfreibetrag geltend machen, wenn sie ihre volljährigen Kinder (die nicht mehr zu Hause wohnen) während der Berufsausbildung unterstützen: Er ist von auf 1.200 Euro pro Kalenderjahr gestiegen. Investieren Sie in Ihre Zukunft und sparen Sie Steuern!
Wenn möglich, fassen Sie außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten in einem Jahr zusammen. So mehren Sie die Chance, die zumutbare Eigenbelastung zu überschreiten.
Die Pauschale für steuerfreie Kapitaleinkünfte wie etwa Zinsen, Dividenden und Aktiengewinne liegt bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Paare. Damit Sie keine Abgeltungssteuer abführen müssen, sollten Sie bei der Bank einen Freistellungsauftrag stellen. Den können Sie auf mehrere Institute aufteilen.
Paare, die sich jeweils bis Ende Dezember trauen und „Ja" sagen, können für das ganze zurückliegende Jahr Steuern sparen.
Wenn Sie Ihr selbstgenutztes Wohneigentum energetisch saniert haben, können Sie von Steuerermäßigungen profitieren.
Nutzen Sie die steuerliche Absetzbarkeit von handwerklichen Leistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen. Bis zu 20 Prozent der Arbeitskosten können Sie von Ihrer Steuerschuld abziehen.
Wenn Sie im Homeoffice arbeiten, können Sie die Pauschale von 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr, in Anspruch nehmen. Sie können bei der Steuer 210 Homeoffice-Tage verrechnen.
Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen wird an den Grundfreibetrag gekoppelt und ebenfalls angehoben.
Spenden können Sie auch in Ihrer Steuererklärung für 2024 geltend machen. Wichtig: Beachten Sie dabei die Höchstgrenzen für den Spendenabzug.
Maximieren Sie Ihre Altersvorsorgebeiträge, da diese steuerlich begünstigt sind. Prüfen Sie auch andere Versicherungsbeiträge auf ihre steuerliche Absetzbarkeit.
Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag wurde 2024 auf 18.130 Euro für Einzelveranlagte und 36.260 Euro für Zusammenveranlagte angehoben.
Unser Gehaltsrechner verrät Ihnen, wie viel nach Abzug von Steuern und Abgaben von Ihrem Gehalt übrig bleibt
Einkommen
Steuerliche Angaben
Steuertipps für Gewerbetreibende und freiberuflich tätige Menschen
Wenn Sie Geld in die Digitalisierung Ihres Unternehmens stecken, können Sie von steuerlichen Vorteilen und Fördermöglichkeiten profitieren.
Planen Sie größere Anschaffungen für das kommende Jahr? Dann können Sie bereits jetzt die Hälfte (bis zu 50 Prozent) der Anschaffungskosten steuermindernd geltend machen.
Je nach Ihrer steuerlichen Situation kann es sinnvoll sein, Einnahmen ins kommende Jahr zu verschieben oder Ausgaben vorzuziehen. So können Sie Ihre Steuerlast reduzieren.
Überprüfen Sie bestehende Rücklagen für Reinvestitionen (§ 6b EStG). Und investieren Sie erwirtschaftete Gewinne oder freigewordenes Kapital erneut in Ihr Unternehmen oder ein Projekt rechtzeitig. So können Sie eine gewinnerhöhende Auflösung vermeiden.
Bilden Sie Rückstellungen für zukünftige Aufwendungen wie Jahresabschlusskosten oder ausstehende Rechnungen.
Steuertipps für (mittelständische) Unternehmen
Prüfen Sie Investitionen in energieeffiziente Technologien. Sie werden oft steuerlich gefördert und senken langfristig Ihre Kosten.
Nutzen Sie mögliche steuerliche Vorteile für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die den Mittelstand stärken sollen.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle Umsatzsteuervoranmeldungen korrekt und fristgerecht eingereicht haben. So vermeiden Sie Säumniszuschläge.
5 Tipps für die Abgabe der Steuererklärung
Wägen Sie gründlich ab, ob Sie die Unterstützung einer Steuerberaterin oder eines Steuerberaters benötigen
Besonders für Selbstständige, aber auch für Privatpersonen mit unterschiedlichen Einkommensarten, kann eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater hilfreich sein. Diese helfen, wenn Sie sich selbst nicht gut mit dem Thema Steuern auskennen oder sich nicht damit auseinandersetzen möchten. Die Steuerberaterin oder der Steuerberater weiß, welche Beträge Sie beim Finanzamt geltend machen können und prüft Ihre Belege entsprechend. So sparen Sie Zeit. Außerdem haften die Berater für ihre Leistungen.
Lassen Sie sich von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten
Eine Steuerberatung ist Ihnen zu teuer? Sie wünschen sich aber trotzdem eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner? Dann suchen Sie sich Unterstützung bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Der ist günstiger als eine Steuerberatung und bietet trotzdem feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, um offene Fragen zu klären. Aber: Selbstständige und Unternehmen erhalten beim Lohnsteuerhilfeverein generell keine Unterstützung. Auch wenn Sie Mieteinnahmen oder Einnahmen aus Kapitalvermögen von mehr als 18.000 Euro bei Einzel- oder 36.000 Euro pro Jahr bei Zusammenveranlagung haben, dürfen Sie nicht auf die Unterstützung des Vereins zählen. Info: Einen Lohnsteuerhilfeverein finden Sie in Ihrer Nähe.
Registrieren Sie sich bei der Finanzverwaltung für das papierlose Steuerprogramm „Mein ELSTER“
Das elektronische Steuerprogramm ist eine kostenlose Möglichkeit, Steuerangelegenheiten online an das Finanzamt zu übermitteln. Über „Mein ELSTER“ können Sie Ihre Steuererklärung elektronisch abgeben und sich so Papierkram einfach sparen. Außerdem können Sie so verschiedene Anträge und Mitteilungen digital an Ihr Finanzamt senden – von Fristverlängerungen bis hin zu Einsprüchen.
Online-Steuererklärung: Einfach und sicher
Sparen Sie Zeit und Arbeit mit unserer Software-Anwendung. Ihre Steuererklärung wird direkt aus dem Online Banking erstellt, ohne dass Sie nach Daten suchen müssen. Jetzt schnell und bequem die Online-Steuererklärung erledigen.
Nehmen Sie das Angebot der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) in Anspruch
Die vorausgefüllte Steuererklärung (kurz: VaSt) ist ein Serviceangebot der Steuerverwaltung. Das Angebot ermöglicht Nutzerinnen und Nutzern bestimmte Daten, die den Finanzämtern und Sozialversicherungen vorliegen, automatisch in die eigene Steuererklärung zu integrieren. Dazu gehören Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers, Rentenbezugsmitteilungen, Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen sowie zu Riester- und Rürup-Renten. Nach Abruf müssen Sie die Daten nur noch auf Richtigkeit kontrollieren und mit einer elektronischen Unterschrift bestätigen. Einzige Voraussetzung: Sie müssen sich zuerst über „Mein ELSTER“ registrieren.
Holen Sie frühzeitig die Steuerbescheinigung von Ihrer Sparkasse ein
Sie möchten eine jährliche Steuerbescheinigung Ihrer Sparkasse, die beispielsweise die Erträge aus Sparverträgen, Festgeldkonten, Bausparen, Aktien und Co. enthält? Diese können Sie in der Regel bei Ihrer Sparkasse online beantragen. Bei Fragen sprechen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.
Sie sehen: Mit etwas Planung und den richtigen Tricks und Kniffen lässt sich gutes Geld sparen. Ganz legal. Lassen Sie sich diese Chancen nicht entgehen.
Es dauert zwar noch einige Monate, bis diese Neuerung für sogenannte Steuerausländer greift. Aber es ist wichtig, sie auf dem Schirm zu haben:
- Wegfall der Steuerbescheinigung: Ab dem 1. Januar 2025 werden Steuerausländer keine Steuerbescheinigungen mehr für ihre in Deutschland erzielten Kapitalerträge erhalten.
- Neue Meldepflicht: Stattdessen werden die relevanten Steuerdaten direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gemeldet.
- Betroffene Personen: Diese Änderung betrifft Personen, die in Deutschland nicht steuerpflichtig sind, aber hier Kapitalerträge erzielen (zum Beispiel durch Aktien deutscher Unternehmen).
- Ziel der Änderung: Die Maßnahme dient vermutlich der Vereinfachung des Verfahrens und der Verbesserung des internationalen Informationsaustauschs in Steuerfragen.
- Auswirkungen: Für die betroffenen Anlegerinnen und Anleger bedeutet dies, dass sie künftig keine physische Bescheinigung mehr erhalten, sondern sich auf die korrekte Übermittlung der Daten an das BZSt verlassen müssen.
Machen Sie mehr aus Ihrem Geld
Mit diesen Fragen und Antworten senken Sie Ihre Steuerlast
Sie können viele Ausgaben wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen. So können Sie unterm Strich unter Umständen eine hohe Steuererstattung vom Staat zurückbekommen.
Sie benötigen die gängigen Formulare wie Anlage N, Anlage V oder Anlage R. Diese können Sie online über den Formularserver der Finanzverwaltung abrufen. Für spezielle Fälle wie Immobilienbesitz oder Selbstständigkeit gibt es Sonderformulare.
Eine optimale Unterstützung ist die elektronischen Steuererklärung der Sparkassen. So sparen Sie Zeit und Arbeit, weil das Suchen und Abtippen von Daten entfällt. Diese Aufgabe übernimmt die Software-Anwendung. Zudem bietet sie Ihnen clevere Tipps, um Steuern und somit bares Geld zu sparen.
Bei einer Verspätung droht Ihnen ein Verspätungszuschlag von 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer, mindestens aber 25 Euro pro Monat.
Eine Steuerbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das Ihnen Ihre Sparkasse oder Bank ausstellt. Sie stellt bestimmte Informationen über die steuerlichen Aspekte von Kapitalerträgen und anderen Finanztransaktionen von steuerpflichtigen Personen bereit. Auf diesem Dokument sehen Sie, wofür und in welcher Höhe Ihr Kreditinstitut Kapitalertragsteuer abgeführt hat. Die Steuerbescheinigung hilft Ihnen außerdem beim Ausfüllen der Anlage KAP-INV (für Investmentanträge) und Anlage KAP-BET (für Kapitalerträge) Ihrer Steuererklärung, die dann zum zuständigen Finanzamt geht.
Ihre jährliche Steuerbescheinigung für die KAP-Anlagen können Sie in der Regel bei Ihrer Sparkasse oder Bank online beantragen. Bei Fragen zur Bescheinigung sprechen Sie einfach Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.
Für die Erstellung Ihrer Steuererklärung benötigen Sie vor allem folgende Unterlagen und Informationen:
- Lohnsteuerbescheinigung(en),
- Renten- oder Pensionsbescheinigungen,
- Steuerbescheinigungen über Kapitalerträge,
- Belege über Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen wie etwa hohe Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen sowie über Vermietung und / oder Verpachtung,
- Kinderbetreuungskosten,
- Steuer-ID (diese Nummer finden Sie auf Ihrem Lohnsteuerbescheid oder anderen steuerlichen Dokumenten)
- sowie eine Bankverbindung, damit mögliche Steuererstattungen direkt überwiesen werden können.
Dabei können Sie auf verschiedene Weise Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu gehören:
- Steuerberatungsbüros,
- Lohnsteuerhilfevereine sowie
- Steuer-Software.
- Bei einfachen steuerlichen Angelegenheiten ist in der Regel auch das Finanzamt bei der Ausfüllung der Steuererklärung behilflich.
- Außerdem gibt es Online-Plattformen, die Unterstützung bei steuerlichen Fragen anbieten und mit denen Sie Ihre Steuererklärung elektronisch einreichen können.
Grundsätzlich können Sie sie selbst erledigen. Viele Steuerpflichtige reichen sie eigenständig beim Finanzamt ein. Hilfreich ist dafür ist die Steuer-Software der Sparkassen oder das Elster-Portal, das die deutschen Steuerverwaltungen zur Verfügung stellen. Bevor Sie sich aber entscheiden, das selbst zu tun, sollten Sie sicherstellen, dass Sie ausreichend über die steuerlichen Vorschriften und Ihre persönliche steuerlichen Situation informiert sind. Die deutschen Steuergesetze sind komplex, und es ist wichtig, dass Sie alle relevanten Angaben korrekt machen, um mögliche Fehler zu vermeiden.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen in Deutschland grundsätzlich dann eine Steuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt sie dazu auffordert. Die häufigsten Gründe für eine verpflichtende Abgabe der Steuererklärung sind unter anderem Nebeneinkünfte, Kapitalerträge, Vermietungen von Immobilien sowie mehrere Arbeitsverhältnisse.
Die Kosten variieren je nach Art der Dienstleistung und der Komplexität Ihrer steuerlichen Situation beträchtlich.