
Findet der Umzug aus beruflichen Gründen statt oder spart er täglich mindestens eine Stunde Fahrtzeit zur Arbeit, können Sie die Umzugskosten in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Während Sie bei einem beruflich veranlassten Umzug einige Kosten relativ einfach über die Umzugskostenpauschale berücksichtigen können, müssen Sie andere Kosten einzeln aufführen und belegen.
Bei einem Umzug aus privaten Gründen können Sie Umzugskosten wie Arbeits- und Fahrtkosten unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Das ist die Umzugskostenpauschale
Bei beruflich bedingten Umzügen gliedern sich die Umzugskosten in 2 Bereiche:
- Allgemeine Kosten: Diese fallen vor allem für den Transport des Hausstands, Fahrten zu Besichtigungsterminen, Umzugskartons, Maklergebühren (nur für Mietimmobilien!) und gegebenenfalls doppelte Mietzahlungen an. Diese Kosten sind steuerlich absetzbar, wenn Sie diese belegen können, etwa mit Rechnungen und Quittungen.
- Spezielle Kosten: Diese fallen beispielsweise für Trinkgelder für die Umzugshelfenden, Ummeldegebühren bei den Gemeinden oder den An- und Abbau von Küche und Lampen durch Fachleute an. Der Vorteil: Diese speziellen Kosten können Sie unkompliziert über einen Pauschalbetrag absetzen – normalerweise ohne diese einzeln aufführen und nachweisen zu müssen. Das geht mit der Umzugskostenpauschale.
Indem Sie die Umzugskostenpauschale bei einem beruflich bedingten Umzug in Ihrer Steuererklärung angeben, wird diese im Rahmen der Werbungskosten berücksichtigt. Das bedeutet: Sie können Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Dadurch können Sie Steuern sparen.
Umzug und Steuer – die wichtigste Frage lautet: Warum ziehen Sie um?
Sowohl bei beruflich als auch bei privat veranlassten Umzügen können Sie entstandene Kosten teilweise von der Steuer absetzen – allerdings auf unterschiedliche Weise:
- Für beruflich veranlasste Umzüge gibt es die Umzugskostenpauschale. Darüber hinaus können Sie auch weitere Aufwendungen solcher Umzüge durch Einzelnachweise bei den Werbungskosten angeben.
- Für privat veranlasste Umzüge können Sie einige Ausgaben als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen.
Die erste Frage, die Sie sich in Sachen steuerlicher Berücksichtigung Ihrer Umzugskosten stellen müssen, lautet daher: Ist Ihr Umzug beruflich oder privat veranlasst?
Checkliste: Wann Ihr Umzug beruflich veranlasst ist
Wenn einer der folgenden Aspekte auf Sie zutrifft, akzeptiert das Finanzamt normalerweise, dass Ihr Umzug beruflich veranlasst ist – und Sie können unter Umständen von der Umzugskostenpauschale profitieren:
- Sie treten Ihre erste Arbeitsstelle an und ziehen in die Nähe Ihrer Arbeitsstätte.
- Sie wechseln Ihre Arbeitsstelle und ziehen in die Nähe Ihrer neuen Arbeitsstätte.
- Sie werden an einen anderen Arbeitsort versetzt und müssen daher umziehen.
- Sie starten oder beenden eine doppelte Haushaltsführung.
- Der Umzug verkürzt deutlich Ihren Weg zur Arbeitsstelle. Ein Richtwert besagt, dass sich der regelmäßige Weg zur Arbeitsstelle und zurück insgesamt um täglich mindestens eine Stunde verkürzen sollte.
Umzugskostenpauschale: Diese Voraussetzungen gelten
Die einfachste Möglichkeit, bei einem Umzug Steuern zu sparen, ist die Umzugskostenpauschale. Mit dieser steuerlichen Option müssen Sie spezielle Kosten (vergleiche Kasten oben) nicht einzeln auflisten und belegen, sondern können für die speziellen Aufwendungen einen pauschalen Betrag direkt in Ihrer Steuererklärung eintragen. Die Umzugskostenpauschale wird im Rahmen der Werbungskosten berücksichtigt.
Um die Umzugskostenpauschale nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzung erfüllen:
- Der Umzug muss aus beruflichen Gründen stattfinden (vergleiche Checkliste oben).
- Sie müssen die Umzugskosten selbst bezahlt haben. Diese dürfen also nicht etwa vom Arbeitgeber übernommen worden sein.
Umzugskostenpauschale: In dieser Höhe steht sie Ihnen zu
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, hängt die Höhe der Umzugskostenpauschale unter anderem davon ab, welches Datum der Vortag vor dem Einladen Ihres Umzugs hatte. War der Vortag vor dem Einladen Ihres Umzugs der 1. März 2024 oder später, beträgt die Umzugskostenpauschale 964 Euro für Singles, 1.607 Euro für Verheiratete und Lebenspartnerschaften sowie zusätzliche 643 Euro pro Kind.
Wichtig: Der Wert für Verheiratete und Verpartnerte verdoppelt sich nicht gegenüber Singles, sondern die zweite Person wird wie ein Kind mit 643 Euro berücksichtigt. Dadurch ergibt sich für ein verheiratetes oder verpartnertes Paar die Pauschale von 964 Euro + 643 Euro = 1.607 Euro.
Sie können die Umzugskostenpauschale ausschließlich nutzen, dürfen sie aber auch kombinieren und zusätzliche allgemeine Umzugskosten (vergleiche Kasten oben auf dieser Seite) absetzen, die Sie dann belegen können müssen. Dadurch können Sie unter Umständen noch mehr Steuern sparen.
Stand der Tabelle ist der 11. Dezember 2024.
Tipp: Wenn Sie innerhalb der letzten 5 Jahre schon einmal aus beruflichen Gründen umgezogen sind, können sich die Pauschbeträge um 50 Prozent erhöhen.
Rechenbeispiel: So berechnen Sie die Umzugskostenpauschale 2024 für eine vierköpfige Familie
Asli, ihr Mann Mark und die beiden Kinder Julia und Johannes ziehen aus beruflichen Gründen am 4. Mai 2024 in eine neue Stadt. Sie beladen den Umzugstransporter dafür am 3. Mai 2024. Der Vortag vor dem Einladen des Umzugs ist also der 2. Mai 2024. In Ihrer Steuererklärung möchten sie die Umzugskostenpauschale nutzen.
Diese beträgt für sie:
964 Euro (erster Erwachsener)
+ 643 Euro (zweiter Erwachsener)
+ 643 (erstes Kind)
+ 643 Euro (zweites Kind)
= 2.893 Euro.
So tragen Sie die Umzugskostenpauschale in Ihrer Steuererklärung ein
Die Umzugskostenpauschale geben Sie in der Steuererklärung bei den Werbungskosten an. Sie finden diese in der Anlage N Ihrer Einkommensteuererklärung. Unter den „Sonstigen Werbungskosten“ (Zeilen 64 bis 66 in der Steuererklärung 2023) tragen Sie die nach dem obigen Prinzip berechnete Pauschale ein. Einzelne Quittungen müssen Sie dabei für das Finanzamt nicht beifügen. In einer kurzen Erläuterung können Sie den Grund für den beruflichen Umzug nennen.
Je nach Steuersoftware und Jahr kann sich die genaue Zeilenangabe leicht unterscheiden, die Angabe unter „Werbungskosten“ bleibt jedoch konstant.
Das können Sie zusätzlich zur Umzugskostenpauschale steuerlich absetzen
Bei einem beruflich bedingten Umzug können Sie außer der Umzugskostenpauschale noch weitere Einzelausgaben steuerlich berücksichtigen. Das gilt für die allgemeinen Kosten im Zusammenhang mit einem Umzug, etwa:
- den Transport des Hausstands durch ein Umzugsunternehmen oder andere bezahlte Umzugshelfende, die eine Rechnung ausstellen
- Fahrten zu Besichtigungsterminen (in der Regel mit 30 Cent pro Kilometer)
- Umzugskartons
- Maklergebühren (nur für Mieterinnen und Mieter absetzbar)
- doppelte Mietzahlungen für maximal 6 Monate
Da es sich bei diesen allgemeinen Kosten meist um die teuersten Posten beim Umzug handelt, lohnt es sich oft, diese zusätzlich zur Umzugskostenpauschale abzusetzen. Dabei gilt jedoch eine weitere wichtige Voraussetzung: Die zusätzlichen Aufwendungen müssen Sie belegen können, etwa mit Rechnungen und Quittungen.
Sie geben die Kosten bei den Werbungskosten in Anlage N Ihrer Steuererklärung an. Doch Achtung: Auch bei den Werbungskosten gibt es einen Pauschbetrag. Dieser wird automatisch berücksichtigt, wenn Sie Ihre Steuererklärung an das Finanzamt abgeben. Nur wenn Sie mit Ihren gesamten Werbungskosten den Pauschbetrag überschreiten, lohnt es sich, die tatsächlichen Aufwendungen genau in der Steuererklärung aufschlüsseln. Im Steuerjahr 2023 und 2024 lag dieser Pauschbetrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei 1.230 Euro. Übersteigen Ihre Werbungskosten diesen Wert, können Sie darüber hinaus Steuern sparen. Mehr dazu erfahren Sie auch in unserem Ratgeber zu den Werbungskosten.
Tipp: Mit unseren 10 Tipps können Sie darüber hinaus Umzugskosten sparen.
Das können Sie bei einem Umzug aus privaten Gründen absetzen
Für die Umzugskostenpauschale ist es Voraussetzung, dass Ihr Umzug beruflich veranlasst ist. Doch auch Umzüge aus privaten Gründen können Sie möglicherweise zumindest teilweise von der Steuer absetzen. Das geht im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen. Damit können Sie vor allem die Arbeits- und Fahrtkosten des Umzugsunternehmens steuerlich angeben.
Wichtig: Sie dürfen nicht bar bezahlt haben. Denn Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Pro Jahr können Sie in diesem Rahmen 20 Prozent der Arbeitskosten absetzen. Maximal können Sie damit 4.000 Euro pro Haushalt sparen. Haushaltsnahe Dienstleistungen geben Sie in der Steuererklärung in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ an. Für Minijobs und Handwerkerkosten gibt es separate Höchstbeträge, die Sie auch zusätzlich nutzen können. Ein Auftrag kann aber nicht doppelt angegeben werden.
Tipp: Erfahren Sie in unserem Ratgeber, wie Sie Handwerkerkosten absetzen.
Sonderfall: Wenn der private Umzug medizinische Gründe hat
Sie wohnen im Dachgeschoss eines Altbaus ohne Aufzug, können aber aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr die Treppen steigen? In einem solchen Fall können Sie den privat begründeten Umzug ins Erdgeschoss möglicherweise bei den außergewöhnlichen Belastungen von der Steuer absetzen.
Das gilt, wenn die Umzugskosten die Ihnen persönlich zumutbare Eigenbelastung übersteigen.
Wichtig: Sie brauchen vor dem Umzug ein entsprechendes ärztliches Attest, aus dem klar hervorgeht, dass der Umzug aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist.
Tipp: Vergessen Sie beim Umzug nicht Ihr Girokonto: Mit unserem bequemen Umzugsservice zieht dieses ganz unkompliziert mit um zur neuen Sparkasse.
Hinweis
Unsere Ratgeber zu Steuerthemen werden nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Sie ersetzen jedoch keine Steuerberatung. Wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Sie möchten Ihren Umzug absetzen?
Häufige Fragen zur Umzugskostenpauschale:
Die Umzugskostenpauschale ist ein festgelegter Betrag, den Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, wenn Sie aus beruflichen Gründen umziehen. Sie vereinfacht die steuerliche Abrechnung, da nicht jede einzelne Ausgabe belegt werden muss. Dabei deckt die Pauschale sogenannte spezielle Kosten im Rahmen eines Umzugs ab.
Um sie nutzen zu können, muss Ihr Umzug beruflich veranlasst sein und Sie müssen diesen selbst bezahlt haben. Die Höhe der Pauschale wird vom Gesetzgeber regelmäßig angepasst. Sie wird einfach in der Steuererklärung eingetragen, ohne dass Sie detaillierte Nachweise einreichen müssen. Damit sparen Sie Zeit und im Idealfall auch Steuern.
Sie können die Umzugskostenpauschale nutzen, wenn Ihr Wohnungswechsel beruflich veranlasst ist. Ein solcher Umzug kann etwa durch eine neue Arbeitsstelle, in deren Nähe Sie ziehen, oder eine deutlich verkürzte Pendelzeit zur Arbeit begründet sein. Außerdem müssen Sie die Aufwendungen selbst getragen haben, sie dürfen also nicht durch den Arbeitgeber erstattet worden sein. Die Pauschale wird in der Steuererklärung geltend gemacht. Sie können diese selbst in der Anlage N bei den Werbungskosten eintragen.
Ja, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie Umzugskosten im gesetzlich zulässigen Rahmen von der Steuer absetzen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Mieterin, Mieter, Eigentümerin oder Eigentümer sind. Mieterinnen und Mieter haben sogar einen Vorteil: Nur sie können bei einem beruflich bedingten Umzug Maklergebühren für die neue Wohnung steuerlich geltend machen.