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Pfarrerin in weißem Talar steht vor Altar und blickt auf die Gemeinde in der Kirche.

Kirchensteuer zahlen: Fakten, Berechnung und Tipps

Glaube und Geld
Die Kirchensteuer ist für viele Bestandteil des Lohnzettels, und ein Thema, das Fragen aufwirft – als eine der wenigen Steuern, die direkt an eine persönliche Entscheidung geknüpft ist. Sie finanziert kirchliche und soziale Projekte, schmälert aber auch das Einkommen. Wie sie berechnet wird und welche Besonderheiten es gibt.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Kirchensteuer ist eine Abgabe für Mitglieder kirchensteuerberechtigter Religionsgemeinschaften, basierend auf der Einkommensteuer.

  • Der Steuersatz liegt je nach Bundesland bei 8 oder 9 Prozent. In speziellen Fällen kann auch das sogenannte besondere Kirchgeld für Ehepaare anfallen.

  • Es gibt einfache Berechnungsmethoden und Tabellen, mit denen die Kirchensteuer und das Kirchgeld für Ehepaare nachvollzogen werden kann.

Was ist die Kirchensteuer? Eine Abgabe mit Tradition und Zweck

Die Kirchensteuer ist eine zentrale Einnahmequelle für Religionsgemeinschaften in Deutschland. Sie wird vom Staat eingezogen und dient der Finanzierung von Seelsorge, Bildung oder sozialen Projekten. Im Gegensatz zu anderen Steuern hängt die Kirchensteuer von Ihrer Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft ab, die Sie bewusst gewählt oder beibehalten haben.

Die Erhebung selbst erfolgt über das Finanzamt: Die Steuer wird automatisch von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer abgezogen und erscheint auf Ihrem Steuerbescheid. Ein Austritt aus der Kirche beendet die Steuerpflicht, muss jedoch offiziell beim Standesamt oder Amtsgericht erklärt werden.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Die Steuerpflicht betrifft alle, die einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehören. Dazu gehören vor allem Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche sowie einiger kleinerer christlicher Gemeinschaften und jüdischer Gemeinden.

Besonderheiten der Kirchensteuer

Die Kirchensteuer ist mehr als nur eine weitere Steuer. Sie ist sowohl ein finanzieller Beitrag zur Gemeinschaft als auch ein Ausdruck persönlicher Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft. Zugleich bleibt sie ein Posten, den Sie bei Ihrer Finanzplanung nicht außer Acht lassen sollten.

Und sie ist keine bundesweit einheitliche Abgabe. Die Höhe richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie leben. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen wie das besondere Kirchgeld, das in glaubensverschiedenen Ehen erhoben wird, wenn ein Partner oder eine Partnerin kein Kirchenmitglied ist, aber mehr verdient.

Zweck der Kirchensteuer

Mit der Steuer finanzieren die Religionsgemeinschaften ihre vielfältigen Aufgaben. Dazu zählen:

  • Gottesdienste und Seelsorge

    Die Abgabe ermöglicht es, religiöse Angebote aufrechtzuerhalten und die Kirchen als zentrale Anlaufstelle für Glaubensfragen zu erhalten.

  • Bildungs- und Sozialprojekte

    Schulen, Kindergärten, Altenheime und Krankenhäuser werden oft von Kirchen betrieben und teilweise durch die Steuer finanziert.

  • Unterstützung Bedürftiger

    Viele soziale Einrichtungen und Hilfsprojekte für Menschen in Not wären ohne die Kirchensteuer nicht möglich.

Steuerhöhe berechnen: Regionale Unterschiede

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der Einkommenssteuer und unterscheidet sich je nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Steuersatz bei 8 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer. In allen anderen Landesteilen beträgt der Satz 9 Prozent. Diese Regelung führt dazu, dass Kirchenmitglieder in unterschiedlichen Regionen Deutschlands unterschiedlich hohe Beträge zahlen, selbst wenn ihre Lohnsteuer gleich hoch ist.

Warum das so ist, ist schnell erklärt: Erste Kirchenumlagen wurde in Deutschland bereits im 19. Jahrhundert eingeführt. Damals waren bestimmte Regionen, wie Bayern oder Baden-Württemberg, eigenständige Staaten mit eigenen Regelungen. Der benötigte Finanzbedarf der Kirche war dabei ausschlaggebend für die Steuerhöhe. Da Deutschland ein föderaler Staat ist, fällt die Verwaltung der Abgabe auch heute noch in den Zuständigkeitsbereich der Länder: Jedes hat die Freiheit, innerhalb bestimmter Grenzen eigene Steuersätze zu erheben. Die historischen Unterschiede haben sich bei der Kirchensteuer einfach bis heute erhalten.

Beispiel: Berechnung der Kirchensteuer

Die steuerliche Abgabe wird wie bereits gezeigt auf die Einkommensteuer erhoben, nicht direkt auf Ihr Bruttoeinkommen. Hier ein Beispiel, um die Berechnung zu veranschaulichen:

Tipp: Möchten Sie wissen, wie sich Ihre Kirchensteuer auf Ihr Nettogehalt auswirkt? Nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner, um schnell und einfach einen Überblick zu erhalten.

Grundsätzlich gilt: Je höher Ihr Einkommen und damit Ihre Einkommensteuer ist, desto mehr Kirchensteuer zahlen Sie. In einigen Regionen gibt es aber spezielle Regelungen, die die Steuerlast mindern können. Dazu zählt etwa der sogenannte Deckelungsbetrag, der verhindert, dass die Kirchensteuer bei hohen Einkommen unverhältnismäßig hoch ausfällt. Die Kappung begrenzt die Steuer dann auf einen Prozentsatz des zu versteuernden Einkommens. Der Kappungssatz liegt je nach Bundesland zwischen 2,75 und 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Beispiel: Verdienen Sie 150.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und gilt eine Kappung von 3 Prozent, zahlen Sie höchstens 4.500 Euro Kirchensteuer – auch wenn die reguläre Berechnung (9 Prozent der Einkommensteuer) höher ausfallen würde.

In folgenden Bundesländern wird diese Deckelung derzeit automatisch berücksichtigt:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Aktiv beantragt werden muss sie derzeit in:

  • Baden-Württemberg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland.

Bayern hat keine Kappungsregelung. Informieren Sie sich am besten bei der zuständigen Kirchenbehörde oder dem Finanzamt über die spezifischen Regeln in Ihrer Region.

Darüber hinaus gilt die Kirchensteuer als Sonderausgabe, die in Ihrer Steuererklärung abgezogen werden kann. Sie können also die Kirchensteuer geltend machen, da diese Ihre Bemessungsgrundlage für die Einkommenssteuer reduziert – und damit indirekt Ihre Steuerlast senkt.

Das besondere Kirchgeld bei glaubensverschiedenen Ehen

Das besondere Kirchgeld ist eine spezielle Form der Kirchensteuer. Es betrifft Mitglieder kirchensteuerberechtigter Religionsgemeinschaften, deren Ehepartner keiner steuererhebenden Kirche angehört, aber ein höheres Einkommen erzielt. Die Abgabe basiert auf der Annahme, dass Ehepaare ihr Einkommen gemeinsam nutzen und dass das Familieneinkommen als Grundlage für die Kirchenbesteuerung herangezogen werden kann.

Das Kirchgeld für glaubensverschiedene Ehen wird nur unter folgenden Bedingungen fällig:

  1. Eine Person aus der Ehegemeinschaft gehört einer kirchensteuerpflichtigen Gruppe an, die andere nicht.
  2. Die Person, die keiner steuererhebenden Kirche angehört, hat kein oder ein deutlich geringeres Einkommen als der Partner.
  3. Die Ehepartner müssen zusammen veranlagt sein, bei Einzelveranlagung wird das besondere Kirchgeld nicht eingezogen.

Das besondere Kirchgeld für glaubensverschiedene Ehen wird automatisch vom Finanzamt berechnet und ist Teil des Steuerbescheids. Falls die reguläre Kirchensteuer höher ist als das besondere Kirchgeld, wird diese berechnet. Wie die Kirchensteuer kann auch das besondere Kirchgeld in der Steuererklärung als Sonderausgabe geltend gemacht werden.

Das besondere Kirchgeld wird nicht direkt auf die Lohnsteuer oder Einkommensteuer berechnet, sondern anhand einer Staffelung ermittelt, die vom Familieneinkommen abhängt. Der Betrag steigt mit dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen.

Hinweis:

Diese Staffelung wird vielerorts angewendet. Allerdings gibt es regionale Unterschiede: Zum Beispiel wird in Bayern kein Kirchgeld in glaubensverschiedenen Ehen erhoben. Stattdessen existiert ein allgemeines Kirchgeld, das von den Gemeinden erhoben wird und nichts mit dem Kirchgeld für Ehepaare zu tun hat.

Kritik am Kirchgeld für glaubensverschiedene Ehen

Das Kirchgeld für Ehepaare ist umstritten, da es auf dem Familieneinkommen basiert, obwohl nur eine Person einer Kirche angehört. Kritiker sehen darin eine Belastung für glaubensverschiedene Ehen und eine ungerechte Besteuerung, da die nicht kirchensteuerpflichtige Person indirekt herangezogen wird. Für die Berechnung wird allerdings meist nur etwa ein Drittel des gemeinsamen Einkommens dem Mitglied zugerechnet. Es wird also nicht das Nicht-Mitglied besteuert, sondern nur der Anteil, der dem kirchenangehörigen Partner oder der Partnerin zugerechnet wird.

Kirchensteuer in der Steuererklärung berücksichtigen

Sie können die tatsächlich gezahlte Kirchensteuer in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Abgabe wird in der Anlage „Sonderausgaben“ eingetragen. Der Betrag wird direkt vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Dadurch sinkt die Basis, auf der Ihre Einkommensteuer berechnet wird. Dies reduziert Ihre Steuerlast.

Was können Sie absetzen?

  • Die reguläre Kirchensteuer, die als Prozentsatz Ihrer Einkommensteuer erhoben wurde.
  • Das Kirchgeld für Ehepaare, falls es bei Ihrer glaubensverschiedenen Ehe fällig war.

Nicht in diesem Rahmen absetzbar sind:

  • Spenden an kirchliche Einrichtungen (diese können jedoch als Sonderausgaben geltend gemacht werden)
  • Gebühren für Taufe, Hochzeit oder Beerdigung

Falls Sie im gleichen Jahr eine Kirchensteuererstattung erhalten haben (zum Beispiel durch eine Steuerkorrektur), wird diese Erstattung von den absetzbaren Sonderausgaben abgezogen.

Was sollten Sie beachten?

  • In den meisten Fällen wird Ihre Kirchensteuer automatisch von der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung übernommen. Prüfen Sie dennoch, ob die Angaben korrekt sind.
  • Überprüfen Sie zudem, ob alle gezahlten Beträge korrekt in der Steuererklärung erfasst wurden und kontrollieren Sie Ihre Steuerbescheide auf Fehler.
  • Mit Tools wie der Online-Steuererklärung können Sie sicherstellen, dass die Abzüge vollständig erfasst werden.

Weitere Hinweise finden Sie in unserem Artikel Steuern sparen.

Von Steuersatz bis Glaubenssatz

Die Kirchensteuer ist ein fester Bestandteil des deutschen Steuersystems. Sie finanziert wichtige kirchliche und soziale Aufgaben, stellt aber auch einen spürbaren Posten in der eigenen Budgetplanung dar. Es ist daher völlig legitim, die eigene Steuerlast durch legale Möglichkeiten wie Sonderausgaben zu optimieren. So können Sie Ihre persönlichen Finanzen verantwortungsvoll gestalten, während die Kirchensteuer weiterhin ihren gesellschaftlichen Mehrwert erfüllt.

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Häufige Fragen zur Kirchensteuer

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Welche Personen sind verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen?

Kirchensteuerpflichtig sind alle Mitglieder kirchensteuerberechtigter Religionsgemeinschaften. Dazu gehören insbesondere die evangelische und die katholische Kirche sowie einige kleinere christliche Gemeinschaften und jüdische Gemeinden. Die Steuerpflicht beginnt automatisch mit der Mitgliedschaft, zum Beispiel durch Taufe oder Übertritt. Sie endet erst mit einem offiziellen Kirchenaustritt, der bei der zuständigen Behörde erklärt werden muss.

Ja, die Höhe der Kirchensteuer hängt vom Land ab. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Steuersatz bei 8 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer. In allen anderen Landesteilen beträgt er 9 Prozent. Diese Unterschiede gehen auf historische und föderale Regelungen zurück. Zudem können in einigen Regionen spezielle Regelungen wie die Kappung der Kirchensteuer oder die Erhebung des besonderen und allgemeinen Kirchgelds gelten.

Das besondere Kirchgeld wird in glaubensverschiedenen Ehen auf Basis des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens erhoben. Es gilt, wenn:

  1. Ein Ehepartner Mitglied einer kirchensteuerpflichtigen Gemeinschaft ist und der andere nicht.
  2. Der kirchenangehörige Partner weniger oder gar kein Einkommen hat.
  3. Die Ehepartner steuerlich zusammen veranlagt sind.

Wenn Sie eine Kirchensteuerforderung erhalten, obwohl Sie aus der Kirche ausgetreten sind, könnte es daran liegen, dass der Austritt nicht korrekt erfasst wurde. Wenden Sie sich in diesem Fall an das zuständige Finanzamt und legen Sie Ihre Austrittsbescheinigung vor, um die Forderung klären zu lassen.

Die Höhe der Kirchensteuer hängt nicht direkt vom Bruttogehalt, sondern von der festgesetzten Einkommensteuer ab – also davon, welche Steuerklasse Sie haben und welche Freibeträge oder Abzüge in Ihrem Fall berücksichtigt werden. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 Euro monatlich (48.000 Euro jährlich) könnte eine beispielhafte Einkommensteuer (je nach Steuerklasse und individuellen Abzügen) zwischen 8.000 und 12.000 Euro liegen. Daraus ergibt sich eine jährliche Kirchensteuer von:

  • Ab 640 Euro bei 8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg),
  • Ab 720 Euro bei 9 Prozent (in allen anderen Ländern).

Die genaue Höhe hängt aber stark von Ihren individuellen Steuermerkmalen ab. Nutzen Sie für eine detaillierte Berechnung den Brutto-Netto-Rechner.

Für eine genaue Berechnung empfiehlt sich die Nutzung eines Steuerrechners, wie dem Brutto-Netto-Rechner, da viele individuelle Faktoren die Höhe beeinflussen können. Bei einem Bruttogehalt von 3.000 Euro monatlich (36.000 Euro jährlich) könnte die Einkommensteuer je nach Steuerklasse und persönlichen Abzügen in etwa zwischen 4.000 und 7.000 Euro jährlich liegen. Daraus ergibt sich dann eine jährliche Kirchensteuer von:

  • Ab 320 Euro bei 8 Prozent (in Bayern und Baden-Württemberg),
  • Ab 360 Euro bei 9 Prozent (in allen anderen Ländern).

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