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Eine junge Frau mit roten Locken arbeitet konzentriert an ihrem Schreibtisch in einem hellen, gemütlichen Homeoffice. Das Zimmer ist stilvoll eingerichtet mit modernen Möbeln, Pflanzen und dekorativen Elementen.

Homeoffice-Pauschale 2024: Wann Sie beim Arbeiten von zu Hause aus Steuern sparen

Wer angestellt oder selbstständig gelegentlich oder öfter im Homeoffice arbeitet, kann dafür mittlerweile eine Tagespauschale von 6 Euro pro Homeoffice-Tag von der Steuer absetzen – maximal 1.260 Euro jährlich. Auch die Voraussetzungen wurden erleichtert, insbesondere für alle mit kleinen Wohnungen.
Das Wichtigste in Kürze
  • 2023 wurde die Homeoffice-Pauschale deutlich erhöht und ausgebaut. Auch wenn Sie kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung haben, können Sie sie oft nutzen.

  • Wenn Sie häufig im Homeoffice arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine jährliche Pauschale von maximal 1.260 Euro von der Steuer absetzen.

  • Wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt Ihrer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ist und Sie dafür einen separaten Raum zur Verfügung haben, können Sie alternativ alle tatsächlich dafür entstandenen Kosten absetzen. Dafür gelten allerdings strengere Voraussetzungen als beim Absetzen der Pauschale.

Das ist die Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Regelung. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern sowie freiberuflich Tätigen, für Tage, an denen sie überwiegend von zuhause aus gearbeitet haben, einen pauschalen Betrag von der Steuer abzusetzen. Hintergrund ist, dass für die Arbeit im Homeoffice allgemeine Mehrkosten entstehen, zum Beispiel für Heizung und Strom.

Anders als beim Absetzen eines häuslichen Arbeitszimmers ist für die Homeoffice-Pauschale kein separater Raum notwendig. Ein fester Arbeitsplatz in der Wohnung genügt. Das kann auch beispielsweise der Küchentisch oder eine Arbeitsecke sein.

Die Pauschale wurde ursprünglich im Jahr 2020 eingeführt, um die gestiegenen Kosten durch vermehrtes Arbeiten im Homeoffice während der COVID-19-Pandemie zu berücksichtigen. 2023 wurde sie jedoch deutlich erhöht. Angestellte geben die Pauschale in der Steuererklärung bei den Werbungskosten an, freiberuflich tätige Personen als Betriebsausgaben.

In dieser Höhe lassen sich mit der Pauschale Steuern sparen

Seit 2023 beträgt die Pauschale pro Homeoffice-Tag 6 Euro. Dabei gilt ein maximaler Betrag von 1.260 Euro jährlich. Sie können also maximal 210 Tage im Homeoffice berücksichtigen. Der Betrag senkt das zu versteuernde Einkommen. Sie müssen also einen geringeren Betrag nach Ihrem individuellen Steuersatz versteuern. So können Sie Steuern sparen.

Doch Achtung: Die Homeoffice-Pauschale wird für Angestellte in die Werbungskosten eingerechnet. Ein steuerlicher Vorteil entsteht erst, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch: Werbungskosten-Pauschale) von 1.230 Euro (Stand 2024) übersteigen. Nur wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer also im Jahr mehr als 1.230 Euro an Werbungskosten aufgebracht haben, lohnt es sich, diese genau in der Steuererklärung aufschlüsseln. Denn dann können Sie darüber hinaus Steuern sparen.

Vor 2023 lag die Homeoffice-Pauschale übrigens noch bei 5 Euro pro Tag mit einem Höchstbetrag von 600 Euro pro Jahr.

Beispielrechnung: So berechnen Sie die Homeoffice-Pauschale

Ayla ist als Redakteurin angestellt. Weil sie daheim mehr Ruhe zum Schreiben hat, nutzt Sie gern das Homeoffice und arbeitet zuHause am Küchentisch. Im Jahr 2024 hat sie dort insgesamt 207 Arbeitstage verbracht. Als Homeoffice-Pauschale ergibt sich für sie Folgendes:

Anzahl der Homeoffice-Tage: 207 Tage

Berechnung: 207 Tage × 6 Euro = 1.242 Euro

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um die Pauschale nutzen zu können

  • Arbeit von zu Hause aus

    An den jeweils berechneten Tagen müssen Sie überwiegend im Homeoffice gearbeitet haben. Ihre erste Tätigkeitsstätte, etwa den Arbeitsplatz im Büro beim Arbeitgeber, dürfen Sie an diesen Tagen nicht aufgesucht haben. Allerdings können Sie für Kundenbesuche außer Haus gewesen sein, wenn Sie dennoch die überwiegende Arbeitszeit im Homeoffice gearbeitet haben. Ausnahme: Wenn Ihnen an Ihrer Arbeitsstelle dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie auch Homeoffice-Tage berücksichtigen, an denen Sie nicht überwiegend zu Hause gearbeitet haben. Das kann etwa für Lehrerinnen und Lehrer gelten, wenn diese vormittags in der Schule gearbeitet haben und am Nachmittag Korrekturen zu Hause erledigen, da in der Schule kein Arbeitsplatz für sie vorhanden ist. Sie können dann dennoch den vollen Tagessatz von 6 Euro für maximal 210 Tage im Homeoffice berücksichtigen. Geregelt ist das im Einkommensteuergesetz (EstG) § 4 Abs. 5 Nr. 6c Satz 2 .

  • Steuerpflichtige Einkünfte

    Sie müssen Einkünfte erzielen, bei denen Sie Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben geltend machen können, zum Beispiel aus nichtselbstständiger Arbeit oder aus selbstständiger Tätigkeit.

  • Nachweis der Homeoffice-Tage

    Sie sollten dokumentieren, an welchen Tagen Sie von zu Hause gearbeitet haben. Führen Sie dafür zum Beispiel einen Kalender.

  • Steuerliche Berücksichtigung

    Die Homeoffice-Pauschale wird für Angestellte als Teil der Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben. Für Freiberuflerinnen und Freiberufler gehört sie zu den Betriebsausgaben. Um sie berücksichtigen zu können, müssen Sie sie korrekt in der Steuererklärung angeben.

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag

    Die Homeoffice-Pauschale ist im allgemeinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro (Stand: 2024) enthalten. Ein steuerlicher Vorteil entsteht also für Arbeitnehmende erst, wenn die gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.

  • Andere Pauschalen

    Ein zusätzlicher Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ist nicht möglich. Beraten Sie sich am besten gemeinsam mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater, um herauszufinden, was sich in Ihrem Fall mehr lohnt. Vergleiche auch Kasten unten. In manchen Fällen ist es mittlerweile allerdings möglich, die Entfernungspauschale parallel zur Homeoffice-Pauschale zu nutzen. Auch Kosten für beruflich genutzte Arbeitsmittel – zum Beispiel Büromaterialien – können Sie in der Regel zusätzlich zur Homeoffice-Pauschale geltend machen.

Hinweis: Sie können die Homeoffice-Pauschale mit anderen Werbungskosten kombinieren, um den Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu überschreiten.

Häusliches Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale: Was lohnt sich mehr?

Die Homeoffice-Pauschale dürfen Sie nicht gleichzeitig mit dem häuslichen Arbeitszimmer absetzen. Sie müssen wählen. Es stellt sich also die Frage: Was lohnt sich mehr?

Zunächst einmal müssen Sie für das Absetzen eines häuslichen Arbeitszimmers striktere Voraussetzungen erfüllen: Beispielsweise brauchen Sie zu Hause einen separaten und als Büro eingerichteten Raum, den Sie ausschließlich oder nahezu ausschließlich als Arbeitszimmer nutzen. Mindestens muss eine berufliche Nutzung von 90 Prozent vorliegen. Der Küchentisch oder eine Arbeitsecke wird hierbei also nicht anerkannt. Dieses Zimmer muss außerdem den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellen. Nur wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellt sich die Frage also überhaupt.

Darüber hinaus hängt es von den entstandenen Kosten ab, was sich mehr lohnt: Wenn Sie die Voraussetzungen zum Absetzen eines häuslichen Arbeitszimmers erfüllen, können Sie die tatsächlich im Kalenderjahr entstandenen Kosten im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer absetzen. Dazu kann etwa Folgendes gehören:

  • die anteilige Miete,
  • anteilige Mietnebenkosten wie Strom und Heizung,
  • der anteilige Internet- und Festnetzanschluss,
  • die anteilige Mobiltelefonrechnung sowie
  • Einrichtungsgegenstände wie der Schreibtisch, Schreibtischstuhl, Regale und Aktenschränke

Wer die Wahl hat, kann ausrechnen, was die Homeoffice-Pauschale und das häusliche Arbeitszimmer jeweils an steuerlicher Erleichterung bringen und sich dann nach Rücksprache mit der Steuerberatung für eine Option entscheiden. Wichtig: Berücksichtigen Sie für die jeweils entstandenen Kosten beim häuslichen Arbeitszimmer die vorgeschriebene Art der Abschreibung: So sind geringwertigere Wirtschaftsgüter sofort absetzbar, andere müssten jedoch unter Umständen über eine bestimmte Dauer abgeschrieben werden.

In 5 Schritten: Wie Sie die Homeoffice-Pauschale in Ihrer Steuererklärung angeben

Schritt 1: Homeofficetage zählen

Zählen Sie alle Tage im Steuerjahr, an denen Sie überwiegend von zu Hause aus gearbeitet haben. Sie dürfen an diesen Tagen Ihre erste Tätigkeitsstätte, etwa den Arbeitsplatz im Büro beim Arbeitgeber, nicht aufgesucht haben. Kundenbesuche außer Haus sind jedoch möglich, wenn Sie dennoch die überwiegende Arbeitszeit im Homeoffice tätig waren.

Ausnahmefall: Wenn Ihnen beim Arbeitgeber dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können Sie auch Homeoffice-Tage berücksichtigen, an denen Sie nicht überwiegend zu Hause gearbeitet haben. Das kann etwa für Lehrerinnen und Lehrer gelten, die vormittags in der Schule gearbeitet haben und nachmittags Korrekturen und Unterrichtsvorbereitungen zu Hause erledigen, wenn sie in der Schule keinen Arbeitsplatz haben.

Schritt 2: Pauschale berechnen

Berechnen Sie (ab 2023) die Anzahl der Homeoffice-Tage × 6 Euro pro Tag. Wird der Maximalbetrag von 1.260 Euro pro Jahr überschritten (entspricht 210 Tage), können Sie 1.260 Euro ansetzen. Diese Vorberechnung ist nur für Sie bestimmt. Das Finanzamt führt die Berechnung anhand Ihrer Angaben zur Anzahl der Tage selbst durch.

Schritt 3: In die Steuererklärung eingeben

Angestellte und Verbeamtete (etwa Lehrerinnen und Lehrer) geben die jeweilige Anzahl der Tage aus Schritt 1 in Anlage N ihrer Einkommensteuererklärung in den Zeilen 60 bis 62 an (Steuererklärung 2023). Freiberuflerinnen und Freiberufler tragen die Pauschale in der Anlage Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) in Zeile 63 unter „Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung“ ein (Steuererklärung 2023).

Schritt 4: Dokumentation

Führen Sie Aufzeichnungen über Ihre Homeoffice-Tage, zum Beispiel in einem Kalender oder Arbeitszeitnachweise. Eine schriftliche Bestätigung Ihres Arbeitgebers kann in Zweifelsfällen hilfreich sein. Sie müssen diese Belege nicht mit der Steuererklärung einreichen, aber aufbewahren, falls das Finanzamt Nachweise anfordert.

Schritt 5: Steuererklärung abschließen und einreichen

Machen Sie Ihre weiteren Angaben. Kontrollieren Sie alles auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Berücksichtigen Sie unsere Steuertipps. Reichen Sie Ihre Steuererklärung bei Ihrem zuständigen Finanzamt ein.

Das können Angestellte außerdem als Werbungskosten absetzen

Ob sich die Homeoffice-Pauschale für Sie lohnt, ist abhängig davon, ob diese zusammen mit all Ihren berücksichtigungsfähigen Werbungskosten die Werbungskostenpauschale (auch: Arbeitnehmer-Pauschbetrag) von derzeit 1.230 Euro (Stand: 2024) übersteigt. Denn nur dann wirkt sie sich bei der Steuer für Sie aus. Ist der Gesamtbetrag geringer als 1.230 Euro, lohnt es sich also in der Regel nicht, die Einzelbeträge separat in der Steuererklärung aufzuschlüsseln. Denn den Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben.

Typische Werbungskosten zusätzlich zum Homeoffice sind unter anderem:

  • Fahrtkosten
  • Arbeitsmittel
  • Fortbildungskosten
  • Bewerbungskosten
  • Kosten für Mitgliedschaften in Berufsverbänden
  • Kosten für die Steuerberatung
  • beruflich veranlasste Kontogebühren

Hinweis: Erstattet Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Teil der Kosten, können Sie diesen Teil steuerlich nicht berücksichtigen.

Unsere Ratgeber zu Steuerthemen werden nach bestem Wissen und Gewissen verfasst. Sie stellen jedoch keine Steuerberatung dar. Wenden Sie sich für Ihren konkreten Fall an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

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Häufige Fragen zur Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale ist eine steuerliche Regelung. Sie ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, für Tage, an denen sie von zu Hause aus gearbeitet haben, einen pauschalen Betrag von der Steuer abzusetzen. Ab 2023 können pro Homeoffice-Tag 6 Euro geltend gemacht werden, bis zu einem maximalen Jahresbetrag von 1.260 Euro. Diese Pauschale soll die erhöhten Kosten – etwa für Strom und Heizung – abdecken, die durch das Arbeiten im Homeoffice entstehen. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Anspruch auf die Homeoffice-Pauschale haben sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die an bestimmten Arbeitstagen ausschließlich oder überwiegend von zu Hause aus gearbeitet haben.

Dabei gibt es eine Sonderregelung unter anderem für Lehrerinnen und Lehrer, denen beim Arbeitgeber dauerhaft kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese können unter bestimmten Voraussetzungen auch Homeofficetage berücksichtigen, an denen sie nicht überwiegend zu Hause gearbeitet haben.

Es ist kein separates Arbeitszimmer erforderlich. Ein fester Arbeitsplatz in der Wohnung genügt. Das kann auch der Küchentisch sein.

Pro berücksichtigungsfähigem Homeoffice-Tag können 6 Euro angesetzt werden. Dabei gilt ein Maximalbetrag von 1.260 Euro pro Jahr.

Auch im Jahr 2023 betrug die Pauschale pro Homeoffice-Tag 6 Euro. Der Maximalbetrag lag bei 1.260 Euro im Jahr. Diese Regelung galt ab Januar 2023.

Seit 2023 können maximal 210 Tage mit einer Tagespauschale von 6 Euro berücksichtigt werden.

Seit 2023 gilt ein erhöhter Betrag. In den Jahren 2020, 2021 und 2022 lag der Tagesbetrag noch bei 5 Euro. Es konnten pro Jahr maximal 600 Euro berücksichtigt werden.

  • Angestellte geben die Pauschale in der Anlage N in den Zeilen 60 bis 62 an.
  • Freiberuflich Tätige nutzen dafür Zeile 63 der Anlage EÜR.

Der Unterschied zwischen der Homeoffice-Pauschale und den Fahrtkosten liegt in der Art der absetzbaren beruflich bedingten Ausgaben. Die Homeoffice-Pauschale ist ein Pauschalbetrag, den Sie für Tage geltend machen können, an denen Sie in der Regel überwiegend von zu Hause aus gearbeitet haben, um zusätzliche Kosten wie Strom und Heizung abzudecken.

Fahrtkosten hingegen sind Aufwendungen für den Weg zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte, die Sie meist über die Entfernungspauschale absetzen können. Beide Pauschalen dienen dazu, berufliche Kosten steuerlich zu berücksichtigen, jedoch für unterschiedliche Arbeitssituationen.

Der Unterschied liegt in den Voraussetzungen und der Art der absetzbaren Kosten. Die Homeoffice-Pauschale erlaubt es Ihnen, ohne ein separates Arbeitszimmer pro berücksichtigungsfähigem Homeoffice-Tag 6 Euro anzurechnen, bis zu maximal 1.260 Euro pro Jahr.

Für die Absetzung eines häuslichen Arbeitszimmers müssen Sie hingegen einen zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzten, abgeschlossenen Arbeitsraum zu Hause haben, der strenge Anforderungen erfüllt. Dabei können Sie die tatsächlichen anteiligen Kosten für Miete, Nebenkosten und Ausstattung geltend machen, was oft zu einer höheren Steuerersparnis führt.

Die Homeoffice-Pauschale ist einfacher anzuwenden und erfordert weniger Nachweise, bietet aber eine gedeckelte maximale Steuerentlastung. Diese lohnt sich zudem nur dann, wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag (auch: Werbungskosten-Pauschale) von 1.230 Euro (Stand 2024) übersteigen. Denn sie wird in diesen eingerechnet.

Das häusliche Arbeitszimmer kann höhere Absetzungsmöglichkeiten bieten, erfordert jedoch mehr Dokumentation und die Erfüllung strenger Kriterien. Die Wahl zwischen beiden Optionen hängt von Ihrer individuellen Situation ab, insbesondere von der Verfügbarkeit eines separaten Arbeitszimmers und den tatsächlichen Kosten.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sowohl von zu Hause als auch im Büro arbeiten, können die Homeoffice-Pauschale für die Tage geltend machen, an denen sie überwiegend im Homeoffice tätig waren. Den Arbeitsplatz im Büro beim Arbeitgeber dürfen Sie an diesen Tagen nicht aufgesucht haben. Auswärtige Kundenbesuche sind jedoch unter Umständen möglich, wenn die überwiegende Arbeitszeit zu Hause verbracht wurde. Pro berücksichtigungsfähigem Homeoffice-Tag können sie dann 6 Euro absetzen, bis zu einem Maximum von 1.260 Euro pro Jahr (Stand: 2024).

An den Tagen, an denen sie ins Büro fahren, können sie unter Umständen die Entfernungspauschale für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte nutzen. Durch die Kombination von Homeoffice-Pauschale und Fahrtkosten erhöhen sich die Werbungskosten, was die steuerliche Belastung senken kann, sofern der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten wird. Eine genaue Dokumentation der Arbeitstage ist wichtig, um beide Pauschalen korrekt anzuwenden.

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