Mehr zur Günstigerprüfung:
Die Günstigerprüfung fällt meist mit den Begriffen Riester-Rente oder Kindergeld. Dabei kann der Steuerpflichtige entweder Steuerermäßigungen in Anspruch nehmen oder der Staat fördert ihn durch eine Zulage. Bei der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt automatisch, welche Option für die betreffende Person günstiger ist.
So untersucht die Günstigerprüfung zum Beispiel, ob es für den Steuerpflichtigen günstiger ist, Kindergeld zu bekommen oder den Kinderfreibetrag zu nutzen.
In den meisten Fällen ist die Zulage für den Steuerpflichtigen günstiger als die Steuerermäßigung. In einigen Fällen kann aber auch Letztere vorteilhafter sein.
Auch der Steuerpflichtigen kann eine Günstigerprüfungen beantragen. Zum Beispiel, um feststellen zu lassen, ob die Einbeziehung von Kapitalerträgen in das zu versteuernde Einkommen zu einem günstigeren Ergebnis als der Steuerabzug durch die Abgeltungsteuer führt ( § 32d Abs. 6 EStG).