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Inszeniertes Stillleben mit einem 100 Euro Schein. Durch eine Vielzahl von kleinen Spiegeln, die im Halbkreis angeordnet sind, sieht man die Banknote vielfach gespiegelt. Die Geldmittel steht auf einem goldenen Untergrund.

Kundinnen und Kunden brauchen bei Bar-Einzahlungen über 10.000 Euro jetzt einen Herkunftsnachweis

Anweisung der BaFin
Wer mehr als 10.000 Euro in bar bei seiner Bank vorbeibringt, muss nachweisen können woher das Geld kommt. Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin erhofft sich davon einen Beitrag zur wirksameren Bekämpfung von Geldwäsche.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Wer bei seiner Hausbank mehr als 10.000 Euro bar einzahlen möchte, muss die Herkunft des Geldes belegen können.

  • Bei einer anderen Bank als der Hausbank gilt die Regelung schon ab 2.500 Euro.

  • Wenn Sie keinen Herkunftsnachweis erbringen, muss die Bank oder Sparkasse das Geschäft unter Umständen ablehnen.

Wer mehr als 10.000 Euro in bar bei seiner Bank oder Sparkasse einzahlt, muss künftig erklären woher das Geld kommt. So will es die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin. Der Herkunftsnachweis soll bei der Bekämpfung von Geldwäsche helfen. Die Regelung gilt auch, wenn die Einzahlung gestückelt vorgenommen wird und dabei der Betrag von 10.000 Euro insgesamt überschritten wird.

Bei Barzahlungen die bei einer anderen als der eigenen Bank vorgenommen werden, gilt die Nachweispflicht bereits ab einer Summe über 2.500 Euro. Darunter fallen beispielsweise auch der Kauf von Edelmetallen wie Gold oder der Währungsumtausch.

Was ist ein Herkunftsnachweis?

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • aktueller Kontoauszug bzgl. eines Kontos des Kunden bei einer anderen Bank oder Sparkasse, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Quittungen von Barauszahlungen einer anderen Bank oder Sparkasse
  • Sparbuch des Kunden, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Edelmetallverkauf)
  • Quittungen über Sortengeschäfte
  • letztwillige Verfügung, Testament, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Stückelung und Herkunftsnachweis

Auch wenn Sie Einzahlungen gestückelt machen, müssen Sie einen Herkunftsnachweis erbringen. Jedenfalls, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet. Bei regelmäßigen, zum Beispiel monatlichen, Einzahlungen geht die Bank oder Sparkasse aber nicht von einer gestückelten Einzahlung aus.

Allerdings wird auch technisch geprüft, ob sogenanntes „Smurfing“ vorliegt. „Smurfing“ heißt wörtlich übersetzt „Schlumpfen“. Dabei sollen Beträge kleiner wirken als sie sind, indem Sie gestückelt eingezahlt werden. Hier prüft die Bank oder Sparkasse, ob es plausibel ist, dass es sich um verschiedene Einzahlungen handelt. Oder ob gezielt versucht wird, den Herkunftsnachweis zu umgehen.

Müssen Geschäftskundinnen und -kunden auch einen Nachweis erbringen?

Bei Firmenkunden kommt es häufiger vor, dass größere Geldbeträge bei der Sparkasse oder Bank in bar eingezahlt werden. Deshalb sind gewerbliche Kundinnen und Kunden in der Regel nicht betroffen. Sie müssen also normalerweise keinen Herkunftsnachweis erbringen. Dies kann nur nötig werden, wenn die Bartransaktion wesentlich vom übrigen Einzahlungsverhalten abweicht.

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