Mit dem zweiten Jahressteuergesetz 2024 soll unter anderem eine Reform bei den Steuerklassen eingeleitet werden: die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5.
Eheleute, eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner, die diese Steuerkombination im Rahmen des sogenannten Ehegattensplittings bisher nutzen, sollen in Zukunft beide in Steuerklasse 4 mit dem sogenannten Faktorverfahren fallen.
Zudem soll der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Kinderfreibetrag angehoben werden.
Millionen Eheleute sowie eingetragene Lebenspartner und -partnerinnen nutzen bislang im Rahmen des Ehegattensplittings die Steuerklassen 3 und 5. Vor allem für Paare mit höheren Einkommensgefällen war bislang die Kombination dieser beiden Steuerklassen attraktiv, um ihre monatlichen Abzüge zu mindern.
Die Person mit dem höheren Einkommen wird dabei in Steuerklasse 3 eingestuft und erhält neben ihrem eigenen Grundfreibetrag auch den der Partnerin oder des Partners gutgeschrieben. Zudem werden die Kinderfreibeträge ausschließlich zum Vorteil der besserverdienenden Person angerechnet. Dadurch reduzieren sich deren monatliche Lohnsteuerabzüge erheblich.
Die Person mit dem niedrigeren Einkommen in Steuerklasse 5 wird aufgrund des Wegfalls aller Freibeträge stärker finanziell belastet – oft ist dies in Beziehungen nach wie vor die Frau.
Im aktuellen Steuermodell zahlt die besserverdienende Person in Steuerklasse 3 also kaum Steuern, während die weniger Verdienende in Steuerklasse 5 fast die gesamte Steuerlast trägt.
Der Bundesfinanzminister will die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen und künftig in das sogenannte Faktorverfahren in Steuerklasse 4 überführen, das Paare bereits jetzt beim Finanzamt beantragen können.
Ab 2030 soll beim Splitting dann ausschließlich das Faktorverfahren gelten, die bisherigen Steuerklassen 3 und 5 fallen dann weg.
Die Streichung der 3/5-Kombination in der Einkommensteuer würde sich zwar auf das monatliche Brutto-Netto-Gefüge innerhalb einer Partnerschaft auswirken, insgesamt soll sich die Steuerlast für Paare dadurch aber nicht groß verändern. Beide Personen haben im Vergleich zur 3/5-Kombination in Steuerklasse 4 mit Faktor nun dieselben Ansprüche und werden verhältnismäßig gleichstark besteuert.
„Mit dem Faktorverfahren wird die Lohnsteuerbelastung gerechter auf die Eheleute, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner verteilt,“ heißt es im Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Das Faktorverfahren sei laut Koalitionsvertrag zudem einfach und unbürokratisch anwendbar.
Das Ehegattensplitting wird durch die Steuerreform zwar angepasst, soll aber nicht abgeschafft werden – wie es seit Jahren von verschiedenen Seiten gefordert wird. Besonders Frauen würden dadurch benachteiligt. Aktuell hat Familienministerin Lisa Paus (Grüne) einen Vorschlag zur Abschaffung unterbreitet, der bei FDP und Union allerdings auf Widerstand stößt: Dieses wird „auf keinen Fall abgeschafft“, sagte Finanzminister Christian Lindner (FDP) dem Nachrichtenportal t-online.de.
Das zweite Jahressteuergesetz 2024 bringt auch umfassende steuerliche Entlastungen im Milliardenbereich mit sich. Ab Januar 2025 soll der Grundfreibetrag für die Lohn- und Einkommensteuer um 300 Euro auf 12.084 Euro erhöht werden. Finanzminister Christian Lindner kündigte zusätzlich an, dass der Grundfreibetrag noch in diesem Jahr rückwirkend zum 1. Januar um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben wird. Der Grundfreibetrag markiert die Einkommensgrenze, bis zu der keine Steuern gezahlt werden müssen. Für 2026 ist eine weitere Erhöhung um 252 Euro auf 12.336 Euro vorgesehen.
Auch der steuerliche Kinderfreibetrag soll angepasst werden: Für das Jahr 2025 wird eine Erhöhung um 60 Euro auf 6.672 Euro angestrebt, und ab 2026 soll der Freibetrag um 156 Euro auf 6.828 Euro steigen.
Diese Zahlen könnten sich im Herbst noch ändern, sobald der sogenannte Progressionsbericht vorgelegt wird, berichtet die dpa.
Der Gesetzentwurf ist jetzt in der Ressortabstimmung. Voraussichtlich am 24. Juli 2024 soll das Kabinett den Entwurf für das zweite Jahressteuergesetz beschließen. Das Gesetzgebungsverfahren soll im besten Fall noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Stand 18. Juli 2024