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Eine Frau unterzeichnet einen Scheck auf einem Holztisch. Von der Seite scheint die Sonne durch das Fenster.

Verrechnungsscheck

Schecks erkennen und einlösen
Heutzutage gibt es sie nicht mehr oft: Verrechnungsschecks. Trotzdem haben sie weiterhin ihre Berechtigung und bieten ganz besondere Vorteile. Erfahren Sie hier alles Wichtige über diese Forms des Schecks.

In Zeiten elektronischen Bankings (Online-Banking) sind Verrechnungsschecks selten geworden. Aber es gibt sie noch und sie bieten vor allem einen Vorteil: Verrechnungsschecks werden nicht bar ausgezahlt, sondern immer einem Girokonto oder Sparkonto gutgeschrieben. Bei der sicheren Variante des Verrechnungsschecks, dem Orderscheck, ist dieser einer bestimmten Person zugeschrieben. Das macht den Missbrauch schwierig, denn jemand anderes als diese Person kann den Scheck nicht einlösen.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Ein Verrechnungsscheck ist ein Scheck, der nicht bar ausgezahlt werden kann

  • Der Betrag wird einem Giro- oder Sparkonto gutgeschrieben

  • Ist der Name des Einlöse-Berechtigten eingetragen, handelt es sich um einen "Orderscheck", der nur von der berechtigten Person eingelöst werden kann

  • Ein Verrechnungsscheck ohne Namen kann von jedem ohne Berechtigung eingelöst werden

  • Für die Einlösung eines Verrechnungsschecks gelten bestimmte Fristen

  • Verstreicht die Frist, verliert der Verrechnungsscheck seine Gültigkeit

Daran erkennen Sie einen Verrechnungsscheck

  • Das Wort „Scheck“ muss im Text auf dem Dokument auftauchen.

  • Der Geldbetrag, der zur Auszahlung kommen soll, muss in Ziffern und Worten aufgeführt sein.

  • Im Text muss eine verbindliche Anweisung, beispielsweise „zahlen Sie bei Vorlage dieses Schecks“, auftauchen.

  • Das Datum der Ausstellung muss zu finden sein.

  • Der Ort, an dem der Scheck ausgestellt wurde, muss erkennbar sein.

  • Der Name der Bank, die die Zahlung leisten muss, muss angegeben sein.

  • Ohne Unterschrift des Zahlungspflichtigen ist der Scheck wertlos.

Einen Verrechnungsscheck einlösen

Sparkassen-Kundinnen und -Kunden können Verrechnungsschecks in den Filialen ihres Instituts einlösen. Dazu liegen spezielle Formulare zur Scheckeinreichung aus. Beim Ausfüllen dieses Formulars sind Ihnen gerne auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Sparkasse behilflich. Ist der Scheck eingelöst, erfolgt die Gutschrift zeitnah und unter Vorbehalt der Einlösung und des Eingangs des Gegenwertes. Bis Sie über das Geld verfügen können, kann dies nach Gutschrift auf Ihrem Girokonto jedoch bis zu zehn Tage dauern.

Lösen Sie einen Verrechnungsscheck zeitnah ein, nachdem Sie diesen erhalten haben. Für deutsche Schecks beträgt die Vorlagefrist acht Tage, für europäische Schecks sogar 20. Bei Schecks aus Ländern außerhalb der EU kann die Frist sogar bis zu 70 Tage betragen. Egal wie: Informieren Sie sich, wie schnell Sie Ihren Scheck vorlegen müssen. Ist die Frist erst abgelaufen, sind Sparkassen und auch andere Banken nicht mehr verpflichtet, den Verrechnungsscheck einzulösen. Dies tun sie dann nur noch aus Kulanz.

Selber einen Scheck ausstellen

Wenn Sie selber einen Scheck ausstellen möchten, erhalten Sie Scheckvordrucke bei Ihrer Sparkasse. Bei einigen Instituten bekommen Sie diese auch in Ihrem Online-Banking. Da die „Bedingungen für den Scheckverkehr“ bei jeder Sparkasse anders sind, bitten wir Sie, sich bei Ihrer Sparkasse vor Ort zu erkundigen.

In der Regel gelten folgende Voraussetzungen für das Ausstellen eines Verrechnungsschecks:

  • Sie dürfen einen Scheck nur ausstellen, wenn Sie ausreichend Guthaben auf Ihrem Konto haben, um Ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen.

  • Tragen Sie den Betrag sowohl als Zahl als auch in Worten ein.

  • Notieren Sie sich die Schecknummer. Sollte dieser vor der Auszahlung verloren gehen oder geklaut werden, kann er gesperrt werden.

  • Ein Barscheck wird zum Verrechnungsscheck, wenn Sie handschriftlich „Nur zur Verrechnung“ eintragen.

  • Machen Sie einen Verrechnungsscheck zum Orderscheck, indem Sie „Mit Order an“ und den Namen der Person auf dem Scheck notieren.

  • Verrechnungs- oder Orderscheck-Vordrucke erhalten Sie jedoch auch fertig bei Ihrer Sparkasse.

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Häufige Fragen zum Verrechnungsscheck

Ein Verrechnungsscheck ist ein Scheck, der nicht bar ausgezahlt wird. Der betreffende Betrag wird immer auf das Girokonto oder Sparkonto des Einlösenden eingezahlt.

Einen Verrechnungsscheck können Sie bei Ihrer Sparkasse oder Bank einreichen und dort einlösen. Füllen Sie dazu ein Formular aus. Kurze Zeit später ist der Betrag auf Ihrem Konto zu finden.

Wenn Ihr Konto gesperrt wird, können Sie nicht mehr auf Ihr Guthaben zugreifen. Das heißt Sie können weder Geld abheben, bargeldlos bezahlen oder Überweisungen tätigen.

Schecks, die in Deutschland ausgestellt wurden, sind acht Tage lang gültig. Schecks aus anderen Ländern der EU können 20 Tage lang eingelöst werden, die aus Ländern außerhalb der EU sogar bis zu 70 Tage.

Ein Barscheck wird bei Vorlage bar ausgezahlt. Ein Verrechnungsscheck hingegen wird einem Girokonto oder einem Sparkonto gutschrieben.

Ist der Verrechnungsscheck nicht auf einen bestimmten Namen ausgeschrieben, kann ihn jeder einlösen. Ist ein Name vermerkt, handelt es sich um einen Orderscheck. Dieser kann nur von der Person eingelöst werden, die auf dem Scheck benannt wurde.

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