Die Hälfte aller Deutschen zahlt alltägliche Einkäufe am liebsten bar. Da sind schnell eine ganze Menge Münzen in Geschäftskassen und Portemonnaies. Wir zeigen Ihnen, welche Aufgaben die Sparkassen erfüllen, um Sie als Kundinnen und Kunden zuverlässig mit Bargeld zu versorgen.
Typischer Kreislauf des Bargeldes
Ein Münzzählautomat ist eine, aber nicht die einzige Möglichkeit, Geldstücke los zu werden. Über sogenannte Safebags können Münzen in einer Plastiktüte abgegeben werden. Der Wertdienstleister bearbeitet das Geld anschließend weiter, wie im Kreislauf abgebildet.
Das Ganze war nicht immer so komplex. Unterschiedliche gesetzliche und aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen haben einen Wandel des Bargeldhandlings der Sparkassen nötig gemacht. Auch logistische und rechtliche Anforderungen haben sich verändert. Klingt sperrig? Wir erklären, was das genau bedeutet.
Zusätzliche Aufgaben für die Sparkassen
Im Laufe der letzten Jahre hat die Deutsche Bundesbank immer mehr Aufgaben an Filialbanken wie die Sparkasse übertragen. Beispielsweise darf diese Münzgeld nur noch sortenrein und rolliert zur Bundesbank bringen. Das bedeutet: Viel mehr Arbeit als vorher, da Kleingeld nicht nur gezählt und geprüft, sondern auch bearbeitet wird.
Auch die Filialdichte der Deutschen Bundesbank hat abgenommen. Während im Jahr 2000 noch 129 Filialen vorhanden waren, sind es heute nur noch 35. Die Folge: Längere Transportwege für das Bargeld und entsprechend steigende Kosten für Wertdienstleister, welche die Sparkasse übernehmen muss.
Einsatz von Wertdienstleistern
Mittlerweile arbeiten viele Sparkassen mit den sogenannten Wertdienstleistern, um den steigenden Ansprüchen der Deutschen Bundesbank gerecht zu werden. Diese Drittanbieter holen das Geld bei den Sparkassen ab. Anschließend wird es von ihnen gezählt, geprüft und rolliert zur Deutschen Bundesbank gebracht. Gleichzeitig transportieren die Wertdienstleister frisches Bargeld zurück zu den Sparkassen und befüllen die Automaten.
Bargeld wird auf Echtheit und Umlauffähigkeit geprüft
Um unerwünschte Doppelgänger aus dem Verkehr zu ziehen, trat 2015 die Münzgeldprüfverordnung in Kraft. Mit der Pflicht auch Münzgeld zu kontrollieren, haben die Sparkassen einiges verändert – mit Erfolg. Im Jahr 2013 entstand durch rund 52.000 gemeldete falsche Münzen ein geschätzter, maximal möglicher Schaden von 100.000 Euro. Im Jahr 2015 waren es nur noch 34.000 Münzen und ein geschätzter maximal möglicher Schaden von 68.000 Euro.
Steigende Kosten in den Geschäftsstellen
Diese Erfolge sind nur mit großem zusätzlichem Aufwand möglich. Möchte die Sparkasse das gleiche Leistungsangebot für Münzgeld ihren Kunden anbieten wie vor der Münzgeldprüfverordnung, kostet das Geld. Der Investitionsaufwand einer mittelgroßen Sparkasse würde bei ca. 400.000 Euro liegen. Umfassende Prüf- und Meldeprozesse an die Deutsche Bundesbank verursachen weitere Kosten.
Die Vielzahl neuer Auflagen und rechtlicher Bestimmungen hat die Bargeldlogistik für die Sparkasse erheblich komplexer gemacht. Dennoch ist es weiterhin Anspruch, Sie als unsere Kundinnen und Kunden bundesweit, zuverlässig und sicher mit Bargeld zu versorgen: Bargeld ist einfach – mit der Sparkasse.