Mehr zum Vertrag zugunsten Dritter:
Bei einem Vertrag zugunsten Dritter wird zum Beispiel vereinbart, dass die Rechte an einem Sparguthaben nicht auf den Sparer selbst, sondern auf einen Dritten übergehen. Der Sparer kann entscheiden, ob die dritte Person die Rechte sofort oder erst bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (zum Beispiel Tod des Sparers, Volljährigkeit oder Heirat des Begünstigten und so weiter) erhalten soll. Das Ereignis legt der Sparer selbst fest. Bis zu dessen Einritt verwaltet der Sparer das Sparguthaben. Ein Vertrag zugunsten Dritter wird häufig von Eltern für ihre Kinder oder von Großeltern für ihre Enkel abgeschlossen.
Unterschieden werden beim Vertrag zugunsten Dritter zwei Formen: Bei einem echten Vertrag zugunsten Dritter erhält der Dritte ein Forderungsrecht. Er darf die Leistung (beispielsweise das Bankkonto) einfordern, wenn der festgelegte Fall eintritt. Bei einem sogenannten unechten Vertrag zugunsten Dritter erhält der Dritte kein Forderungsrecht.