Sorgeerklärung
Kurz und einfach erklärt
Eine Sorgeerklärung (auch Sorgerechtserklärung) ist eine offizielle Erklärung, die Eltern abgeben können, um die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind zu erhalten.
Die Sorgeerklärung ist besonders relevant, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, da in diesem Fall in der Regel zunächst nur die Mutter automatisch das Sorgerecht erhält. Eine Sorgeerklärung ermöglicht die gemeinsame Sorge. Die Sorgeerklärung muss entweder vor einem Notar beziehungsweise einer Notarin oder beim Jugendamt beurkundet werden. Ein Elternteil kann die Erklärung nur mit Zustimmung des anderen abgeben. Falls Uneinigkeit besteht, kann ein Familiengericht auf Antrag eine Entscheidung über die Angelegenheiten des Kindes treffen.
Die Beurkundung erfolgt ohne Frist. Über die Informationen, die zur Sorgeerklärung in einem konkreten Fall nötig sind, geben die Behörden Auskunft, etwa das zuständige Jugendamt.