Mehr zur nachgelagerten Besteuerung:
Die nachgelagerte Besteuerung wurde 2005 eingeführt, vorher unterlagen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur mit dem sogenannten Ertragsanteil der Besteuerung.
Beiträge sind während der Ansparphase steuerbefreit oder -begünstigt, in der Auszahlungsphase müssen Versorgungsbezüge dann ganz oder teilweise versteuert werden. In der Regel ist es nämlich so, dass die Steuervorteile während der Erwerbstätigkeit die Steuernachteile in der Rente übersteigen.
Die Umstellung auf die nachgelagerte Besteuerung erfolgt nach und nach, die Übergangszeit endet im Jahr 2040: Für jeden neuen Rentenjahrgang wird der steuerpflichtige Anteil der Rente bis zum Jahr 2020 Schritt für Schritt von zwei Prozent auf 80 Prozent und anschließend Schritt für Schritt von einem Prozent bis zum Jahre 2040 auf 100 Prozent angehoben.