Monopolkommission
Kurz und einfach erklärt
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium, das die deutsche Bundesregierung berät.
Von einem Monopol spricht man, wenn ein Anbieter eine marktbeherrschende Stellung einnimmt und dadurch kein Wettbewerb mehr stattfinden kann. Laut Deutschem Kartellrecht ist der Monopolmissbrauch unlauterer Wettbewerb. Ziel der Monopolkommission ist die Bekämpfung des Missbrauchs von Monopolen.
Die Monopolkommission ist ein Beratungsgremium, das die deutsche Bundesregierung und die gesetzgebenden Körperschaften auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik, des Wettbewerbsrechts und der Regulierung berät.
Die Monopolkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die alle zwei Jahre ein Hauptgutachten zur Konzentration marktbeherrschender Unternehmen erstellen. Außerdem nimmt die Monopolkommission alle zwei Jahre Stellung zur Wettbewerbsentwicklung.