
Mehr zum Leitungsrecht:
Das Leitungsrecht kann als Grunddienstbarkeit im Grundbuch einer Immobilie eingetragen werden oder die Eigentümerinnen und Eigentümer der betroffenen Grundstücke können einen privatrechtlichen Vertrag schließen. Die Eintragung ins Grundbuch kann ein Notar oder eine Notarin für die Eigentümer oder Eigentümerinnen veranlassen.
Beispiel: Grundstückseigentümer Arne besitzt ein Haus mit Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüssen. Diese Leitungen müssen über das benachbarte Grundstück von Tina geführt werden, um an das öffentliche Netz angeschlossen zu werden. Um sicherzustellen, dass Arne die Leitungen dauerhaft nutzen kann, wird ein Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit im Grundbuch des belasteten Grundstücks von Tina eingetragen.
Der Berechtigte kann unter Umständen einen Anspruch auf die Eintragung haben. Der Eigentümer oder die Eigentümerin eines belasteten Grundstücks muss die Nutzung häufig dulden. In der Regel wird für die Belastung eine Entschädigung gezahlt, um für mögliche Einschränkungen oder Kosten zu entschädigen. Kommt es zu Streitigkeiten, kann ein Urteil klären, ob der oder die Beklagte das Leitungsrecht dulden muss. Das Leitungsrecht ähnelt dem Wegerecht, das die Nutzung eines bestimmten Bereichs für den Zugang zu einer Anlage erlaubt.