
Definition zum Initial Public Offering (IPO):
Der IPO beschreibt einen wichtigen Schritt, bei dem ein vormals privates Unternehmen in den öffentlichen Handel an der Börse eintritt, um Kapital von Investorinnen und Investoren zu erhalten. In diesem Prozess übernehmen in der Regel Investmentbanken eine zentrale Rolle. Sie erstellen unter anderem einen sogenannten Börsenprospekt mit wichtigen Unternehmensdaten. Dieser Prospekt wird auch von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft. Außerdem legen sie später den IPO-Preis fest. Eine oder mehrere Investmentbanken bewerten das Unternehmen, bevor letztlich der Startkurs der Aktie festgelegt wird.
Der Börsengang ist ein wesentlicher Schritt, um ein Unternehmen breiter zu finanzieren und seine Marktpräsenz zu erhöhen. Für Anlegerinnen und Anleger können sich dabei neue Investmentmöglichkeiten bieten, um gegebenenfalls an den zukünftigen Gewinnen des Unternehmens zu partizipieren. Insgesamt stellt der Börsengang einen wichtigen Meilenstein dar, der den Weg von der privaten zur öffentlichen Phase eines Unternehmens ebnet.