
Mehr zu grundstücksgleichen Rechten:
Rechte, die rechtlich wie ein Grundstück behandelt werden, klingt zunächst verwirrend. Gemeint ist damit ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einem Grundstück in Bezug auf Eigentum, Übertragbarkeit und Belastbarkeit rechtlich ähnlich ist, obwohl es kein physisches Grundstück darstellt.
Ein zentrales Beispiel ist das Erbbaurecht (auch: Erbpacht). Dieses grundstücksgleiche Recht ermöglicht es, ein Gebäude auf fremdem Boden zu errichten und zu nutzen, ohne selbst Eigentümer oder Eigentümerin des Grundstücks zu sein. Es ist auch möglich, eine Immobilie in Erbpacht mit einer Hypothek zu belegen.
Grundstücksgleiche Rechte werden im jeweiligen Grundbuch eingetragen und unterliegen speziellen Vorschriften, insbesondere hinsichtlich Eigentum und Bewertung. In der Definition zählen solche Rechte zu den Immobilien, da sie übertragbar und belastbar sind. Ihre Bewertung erfolgt oft ähnlich wie bei Grundstücken, wobei Faktoren wie Nutzungsdauer und Ertrag eine Rolle spielen.
Somit sind grundstücksgleiche Rechte rechtlich selbstständige Rechte, die im Grundbuch eingetragen werden und hinsichtlich Eigentum, Übertragbarkeit und Belastbarkeit den Grundstücken ähneln.