
Mehr zur Girosammelverwahrung:
Die Girosammelverwahrung ist die gängige und effiziente Methode, bei der das physische Wertpapierdokument zugunsten einer modernen digitalen Verwaltung entfällt und das Eigentum der Anlegerinnen und Anleger rechtlich gesichert bleibt. Dabei hat eine speziell dafür zugelassene Wertpapiersammelbank die Aufgabe, die Wertpapiere zu deponieren.
Das ist praktisch: Denn bei einem Verkauf werden die Urkunden nun nicht physisch an den Kunden oder die Kundin ausgehändigt und übertragen, sondern die Wertpapiere können unkompliziert und preiswert elektronisch in einem Depot bei einer Depotbank oder einem Kreditinstitut beziehungsweise einem Broker geführt, verwaltet und rein virtuell übertragen werden. Beim Transfer von Wertpapieren bekommen Anlegerinnen und Anleger einen Buchungsbeleg, der ihnen den Anspruch auf ihre Wertpapiere bestätigt.
Diese Sammelverwahrung ist der Standard bei der Verwahrung von Wertpapieren. Sie erfolgt auf Basis gesetzlicher Ermächtigungen. In Deutschland gibt es nur noch eine Wertpapiersammelbank, nämlich die Clearstream Banking AG. Unter bestimmten Umständen ist auch eine Verwahrung bei einem Kreditinstitut möglich, das keine zugelassene Wertpapiersammelbank ist. Allerdings wird diese Möglichkeit kaum genutzt. Abweichungen von der Girosammelverwahrung kommen etwa im Open Market vor.