
Mehr zur Gemeinschaftsordnung:
Die Gemeinschaftsordnung ist meist ein Bestandteil der Urkunde mit der Teilungserklärung. Sie legt den Inhalt der einzelnen Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen in der WEG untereinander fest, zählt auf, was zum Gemeinschaftseigentum und dem Sondereigentum gehört und kann Angaben dazu enthalten, wie damit umzugehen ist.
Durch diese Vereinbarung können spezifische Regeln für die Nutzung des Eigentums sowie für Entscheidungsprozesse innerhalb der Gemeinschaft getroffen werden. Die Eigentümer oder Eigentümerinnen können durch Beschluss zusätzliche Regelungen festlegen, soweit diese nicht im Widerspruch zum Wohnungseigentumsgesetz stehen.
Oft werden in der Gemeinschaftsordnung auch Aufgaben der Verwaltung definiert sowie Regelungen zur Stimmrechtsverteilung und Kostentragung getroffen. Sie bildet somit die Grundlage für ein geordnetes Miteinander und die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums innerhalb einer WEG.