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Seitliche Nahaufnahme von einem Arm mit orangefarbenen Pullover. Die Hand zieht ein Buch aus einem Bücherregal.

Gemeinschaftseigentum

Kurz und einfach erklärt
Der Begriff „Gemeinschaftseigentum“ bezieht sich auf Bestandteile einer Immobilie, die nicht als Sondereigentum oder einem einzelnen Eigentümer oder einer Eigentümerin zugeordnet sind.

Mehr zum Gemeinschaftseigentum:

Gemeinschaftseigentum umfasst die gemeinschaftlich genutzten Bereiche eines Gebäudes oder Grundstücks und gehört allen Miteigentümern oder Miteigentümerinnen entsprechend ihrem Miteigentumsanteil. Die Teilungserklärung und das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regeln, welches Gemeinschaftseigentum mit dem Eigentum an einer Wohnung verbunden ist. Typischerweise umfasst dies das Dach, die Außenwände, Treppenhäuser, Aufzüge, Haustechnik sowie gemeinschaftliche Anlagen. Die Nutzung dieser Bereiche erfolgt nach festgelegten Regeln und kann durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft angepasst werden.

Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums obliegt der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die in der Eigentümerversammlung über wichtige Maßnahmen entscheidet. Dazu gehören Reparaturen, Modernisierungen oder die Vergabe von Dienstleistungen. Die Verwaltung kann durch eine WEG-Verwaltung erfolgen, die für die Umsetzung der Beschlüsse zuständig ist. Das Gemeinschaftseigentum kann den Wert einer Immobilie und die Wohnqualität jeder einzelnen Eigentumswohnung beeinflussen.

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