
Mehr zum außerbörslichen Handel:
Der außerbörsliche Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Wertpapieren außerhalb der regulären Börsen. Denn grundsätzlich ist es auch außerbörslich möglich, Aktien, Optionsscheine, Zertifikate und andere Wertpapiere zu handeln. Das nennt sich auch OTC oder OTC-Handel und steht für „over the counter“, also „über den Tresen“. Natürlich ist das nur bildlich gemeint.
Anders als beim Handel an der Börse findet der OTC-Handel ohne Depotbanken, Broker oder Wertpapierhandelshäuser als Vermittelnde statt. Stattdessen kommt es ohne Vermittlung direkt zwischen zwei Handelspartnern oder Handelspartnerinnen zum Kauf beziehungsweise Verkauf. Meist geschieht das auf elektronischem Weg. Wenn Anlegerinnen und Anleger in ihrem Wertpapierdepot eine Order aufgeben, können sie dafür statt der Auswahl eines Börsenplatzes auch „außerbörslich“ auswählen.
Anlegerinnen und Anleger nutzen diesen Markt, um flexibler und kostengünstiger zu agieren. Denn durch den Direkthandel – ohne Vermittlung eines Maklers oder einer Maklerin – fallen keine Börsenentgelte und keine Maklercourtage an. Vor allem Traderinnen und Trader, die viele Transaktionen durchführen, können dadurch möglicherweise nennenswerte Kosten sparen. Zudem ermöglichen flexible Handelszeiten, dass Orders auch außerhalb der üblichen Börsenzeiten ausgeführt werden.
Neben diesen Chancen gibt es jedoch auch Risiken: Die Preisbildung wird beim außerbörslichen Handel nicht von der Börsenaufsicht überwacht. Die Transparenz und die Liquidität sind gegenüber dem Handel an der Börse geringer. Es sind Verluste möglich, weil Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner ihrem Teil der Vereinbarungen nicht nachkommen, beispielsweise wenn diese Insolvenz anmelden mussten. Wägen Sie daher Chancen und Risiken des außerbörslichen Handels sorgfältig ab.