Wie werden Werte ermittelt
Als erstes müssen die Erben den Wert des Nachlasses bestimmen. Davon hängt die Höhe der Erbschaftsteuer ab und wie groß eventuelle Pflichtteile sind. Das ist nicht immer einfach.
Geld auf Konten und in bar
Bei Geld, das auf Konten und in Sparbüchern bei Banken und Sparkassen oder in bar vorhanden ist, ist die Bewertung eindeutig. Nach Abzug eventuell vorhandener Schulden und Verbindlichkeiten steht der Betrag, der vererbt wird, fest.
Beim Oder-Konto, das Eheleute gemeinsam führen, kann es zu Unstimmigkeiten kommen. Hier gilt: Stirbt der eine, geht eine Hälfte des Guthabens in den Nachlass ein – auch wenn die Zuflüsse auf dem Konto nicht zu gleichen Teilen von beiden Partnern stammen.
Vermögensaufstellung – meine Bestandsaufnahme
Verschaffen Sie sich einen Überblick, wie es um Ihr Vermögen steht. Listen Sie Geldvermögen und Sachwerte auf. Ziehen Sie Ihre Schulden ab. So bekommen Sie eine Vorstellung davon, was es im Erbfall zu verteilen gibt.
Aktien und Wertpapiere
Auch bei Aktien und Wertpapieren ist die Bewertung klar. Die Kurse am Todestag sind maßgeblich für die Bewertung des Erbes – und für die Berechnung der Erbschaftsteuer.
Doch bis der Erbe endlich über das Depot verfügen kann, vergeht Zeit. Zeit, in der Aktienkurse fallen können. Hier ist es gut, wenn Sie eine Vollmacht ausstellen, die über den Tod hinaus gilt. Dann kann der Erbe umgehend handeln. Er muss nur darauf achten, dass die Depotbank die entsprechenden Formulare bei einem Depotübertrag korrekt ausfüllt. Sonst könnte Abgeltungsteuer anfallen. Dies trifft im Erbfall nicht zu.
Sachwerte
Oft werden wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Antiquitäten vererbt. Auch der Oldtimer in der Garage hat noch seinen Wert. Aber wie wird der festgestellt? Am einfachsten durch Verkauf. Der erzielte Erlös sollte sich am Marktwert orientieren, sonst könnte es Ärger mit den Miterben geben. Der ist bei Autos relativ leicht durch Vergleich in Internet-Portalen.
Schwieriger wird es bei Schmuckstücken, Kunstgegenständen und Sammlungen. Hier muss durch Schätzung eines Gutachters der Wert ermittelt werden. Bei besonders hochwertigen Sammlerstücken mit einem nur begrenzten Markt kann es ratsam sein, ein zweites Wertgutachten einzuholen.
Immobilien
Im Erbfall muss der Verkehrswert ermittelt werden. Der Verkehrswert ist der Preis, der voraussichtlich beim Verkauf erzielt werden kann. Daher ist ein zeitnah zum Erbfall erzielter Verkaufserlös der zuverlässigste Wertbestimmungsfaktor. Was aber, wen nicht verkauft werden soll? Dann muss ein Gutachter den Wert ermitteln.
Schulden
Auch Schulden können vererbt werden. Dazu gehören etwa Mietschulden, Verbindlichkeiten aus Hypothekendarlehen, auch Ratenkredite bei Autohäusern oder Kreditinstituten. Schulden des Erblassers werden vom Wert des Nachlasses abgezogen. Sollte unter dem Strich ein Minus herauskommen, können die Erben das Erbe ausschlagen – allerdings nur innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie vom Erbfall erfahren haben.