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Ein älteres Paar sitzt im Garten und arbeitet gemeinsam an einem Laptop

Berliner Testament: Wenn sich Eheleute per gemeinsamem Testament gegenseitig zu Alleinerbenden machen

Wechselbezügliche Verfügung
Schreiben Ehepaare ihr Testament, ist es ihnen oft besonders wichtig, dass der Partner beziehungsweise die Partnerin finanziell abgesichert ist. Bei einem Berliner Testament erbt dieser oder diese normalerweise zunächst alles allein. Erfahren Sie, welche Vor- und Nachteile das hat.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Das Berliner Testament ist eine Möglichkeit für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner beziehungsweise eingetragene Lebenspartnerinnen, ein gemeinsames Testament aufzusetzen.

  • Stirbt eine der beiden Personen, erbt der überlebende Ehegatte oder die überlebende Ehegattin in der Regel zunächst das gesamte Vermögen allein. Nach dem zweiten Erbfall geht dieses gegebenenfalls meist auf die Kinder über.

  • Über eine Strafklausel kann oft verhindert werden, dass Kinder nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil einfordern.

  • Bei höheren Erbschaften kann sich diese Konstruktion steuerlich ungünstig auswirken. Bei kleineren Erbschaften ist das nicht der Fall.

Das ist ein Berliner Testament

Das Berliner Testament ist eine besondere Form eines gemeinschaftlichen Testaments, das Eheleute und eingetragene Lebenspartner oder eingetragene Lebenspartnerinnen verfassen können. Dabei setzen sich die Paare gegenseitig als Alleinerbende ein. Dadurch enterben sie gegebenenfalls zunächst ihre Kinder. Stattdessen wird meist bestimmt, dass nach dem Tod der später versterbenden Person das Vermögen an die gemeinsamen Kinder übergeht.

Ziel ist es dabei, den überlebenden Partner oder die überlebende Partnerin finanziell abzusichern. Denn: Gehört zum Erbe beispielsweise eine Immobilie, in der das Paar wohnt, kann es für die länger lebende Person sonst in vielen Fällen schwierig sein, dem Kind nach dem ersten Erbfall seinen entsprechenden Pflichtanteil auszuzahlen. Möglicherweise müsste dafür das Haus verkauft oder geteilt werden und die Witwe oder der Witwer müsste ausziehen. Das kann mit einer solchen Regelung unter Umständen erfolgreich verhindert werden.

Ein weiterer Vorteil kann sein, dass die Vermögensnachfolge klar geregelt ist. Allerdings sind höhere Steuern möglich, insbesondere bei großen Erbschaften. Wie sich das auswirkt, zeigen wir Ihnen weiter unten.

Das Testament muss handschriftlich aufgesetzt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Es kann gemeinsam oder unter bestimmten Bedingungen einseitig widerrufen werden. Nach dem Tod eines Partners oder einer Partnerin sind Änderungen in der Regel nicht mehr möglich. Daher sollten Sie sorgfältig planen und sich nach Möglichkeit vorab bei einem Anwaltsbüro für Erbrecht oder Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin konkret für Ihren Fall informieren.

Wann ein Berliner Testament sinnvoll sein kann

Wer kein Testament aufsetzt, vererbt nach der gesetzlichen Erbfolge. Nicht in jedem Fall ist das gewünscht. Mit einem Ehegattentestament können Ehepaare im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach eigenen Vorstellungen ihren Nachlass regeln. Ein Berliner Testament kann darüber hinaus sinnvoll sein, wenn sich Ehepartner, Ehepartnerinnen, eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen gegenseitig umfassend absichern möchten, sodass die überlebende Person alles erbt.

Es eignet sich besonders für Paare mit gemeinsamen Kindern, um zu verhindern, dass diese nach dem ersten Todesfall sofort ihren Pflichtteil einfordern können. Der Pflichtteil umfasst die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht den Kindern grundsätzlich zu. Möglicherweise könnte dies jedoch den länger lebenden Ehegatten oder die Ehegattin in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Über eine Strafklausel kann sich das mit einem Berliner Testament in der Praxis verhindern lassen: Diese regelt, dass die Kinder sich selbst enterben, wenn diese nach dem ersten Erbfall, also dem Tod des ersten Elternteils, ihren Pflichtteil einfordern. Tun sie dies dennoch, können sie sowohl beim ersten als auch beim zweiten Erbfall ihrer Eltern ausschließlich den Pflichtteil bekommen. Vor allem bei höheren Erbschaften macht sich hier ein finanzieller Unterschied bemerkbar. Der länger lebende Partner oder die länger lebende Partnerin kann dadurch eine zusätzliche Sicherheit erhalten.

Bei kleineren Vermögen können mögliche steuerliche Nachteile weniger ins Gewicht fallen, sodass die Vorteile der Absicherung je nach Einzelfall überwiegen können. Allerdings sollten Sie die Bindungswirkung des Berliner Testaments beachten, da der überlebende Partner beziehungsweise die überlebende Partnerin Änderungen meist nicht mehr einseitig vornehmen kann. Daher ist es ratsam, die individuelle Situation sorgfältig zu prüfen und rechtlichen Rat einzuholen.

Übersicht: Mögliche Vor- und Nachteile eines Berliner Testaments

Vorteile
Vorteile
  • Absicherung des überlebenden Partners oder der überlebenden Partnerin: Der länger lebende Ehepartner oder die Ehepartnerin erbt zunächst allein und muss dadurch keine weiteren Erben oder Erbinnen ausbezahlen. Unter anderem wenn eine Immobilie zum Erbe gehört, die die länger lebende Person weiter bewohnen möchte, kann das vorteilhaft sein.

  • Klare Vermögensnachfolge: Die Vermögensübertragung ist eindeutig geregelt. Das kann möglicherweise Streitigkeiten unter den Erben oder Erbinnen vermeiden.

  • Schutz vor Pflichtteilansprüchen: Damit Kinder nicht schon nach dem Tod des ersten Elternteils ihren Pflichtteil einfordern und damit den länger lebenden Ehegatten oder die Ehegattin finanziell belasten, kann eine Strafklausel im Testament eingefügt werden, die die Kinder beim zweiten Erbfall enterbt, wenn diese nach dem ersten Erbfall ihren Pflichtteil fordern. Falls die Kinder den Pflichtteil einfordern, bekommen sie dann nur diesen bei jedem Erbfall und sind darüber hinaus enterbt.

  • Erhalt des Familienvermögens: Unteilbares Vermögen kann in der Familie bleiben.

  • Einfache Erstellung: Das Testament kann prinzipiell ohne notarielle Beurkundung eigenhändig verfasst werden, sofern die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden und die Eheleute dieses unterschreiben.

  • Einheitliche Regelung: Beide Ehepartner oder Ehepartnerinnen treffen gemeinsam eine verbindliche Entscheidung über die Vermögensverteilung. Das kann für Transparenz und Sicherheit sorgen.    

Nachteile
Nachteile
  • Höhere Steuern bei größeren Vermögen: Dadurch, dass sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerbende einsetzen, erben die Kinder gegebenenfalls oft nach dem Tod des zweiten Elternteils das ganze Vermögen auf einmal. Bei größeren Erbschaften können sie dadurch den Steuerfreibetrag bei der Erbschaftssteuer von 400.000 Euro pro Kind (Stand: 2024) überschreiten. Das führt zu einer höheren Steuerbelastung. Wie sich das im Vergleich zur gesetzlichen Erbfolge ohne Testament finanziell auswirken kann, zeigen wir Ihnen weiter unten in einem Beispiel    

  • Bindungswirkung nach dem ersten Todesfall: Der überlebende Partner oder die überlebende Partnerin ist in der Regel an die getroffenen Verfügungen gebunden und kann das Testament nach dem Tod des Ehepartners oder der Ehepartnerin nicht mehr ändern.

  • Pflichtteilsansprüche der Kinder: Obwohl durch das Berliner Testament Pflichtteilsansprüche hinausgezögert werden können, können Kinder nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil einfordern und so den überlebenden Partner oder die überlebende Partnerin finanziell belasten.

  • Eingeschränkte Flexibilität: Veränderungen in der persönlichen Lebenssituation, wie etwa eine erneute Heirat oder Zerwürfnisse in der Familie, können nach dem Tod des ersten Partners oder der ersten Partnerin oft nicht mehr im Testament berücksichtigt werden. Allerdings kann eine sogenannte Änderungsklausel im Testament dazu führen, dass die länger lebende Seite hierbei mehr Flexibilität erhält.

  • Risiko von Unwirksamkeit bei Formfehlern: Wenn das Testament nicht korrekt verfasst oder formell gültig ist, kann es angefochten werden, was zu Rechtsunsicherheit führt.    

So verfassen Sie ein Berliner Testament

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner oder eingetragene Lebenspartnerinnen können gemeinsam ein Berliner Testament aufsetzen. Dazu verfasst eine Seite den letzten Willen handschriftlich. Ein am Computer getipptes Testament oder ein ausgedrucktes Muster sind normalerweise ungültig. Beide Seiten müssen das handschriftlich geschriebene Testament anschließend mit Angabe von Tag, Monat und Jahr sowie Ort unterschreiben. Geregelt ist das so im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 2267 .

Inhaltlich muss aus dem Testament klar hervorgehen, dass sich die Ehepartner oder Ehepartnerinnen gegenseitig zum Alleinerben beziehungsweise zur Alleinerbin bestimmen. Außerdem muss das Testament Angaben dazu enthalten, was nach dem zweiten Erbfall, also nach dem Tod des länger lebenden Ehepartners oder der Ehepartnerin passiert, etwa dass dann das gemeinsame Kind erbt.

Prinzipiell können Sie selbst gemeinsam Ihr Testament schreiben. Um sicherzugehen, dass dieses rechtssicher ist, empfiehlt es sich jedoch, dies bei einem Notar oder einer Notarin zu tun. Welche Kosten für das Notarbüro anfallen, hängt von der Höhe des Vermögens ab. Im Vergleich zum Verfassen eines Einzeltestaments fällt bei einem gemeinsam aufgesetzten Berliner Testament die doppelte Gebühr für den Notar oder die Notarin an.

Muster
Diesen Inhalt könnte ein Berliner Testament beispielsweise haben

Berliner Testament

Wir, die Eheleute Max Mustermann, geboren am 1. Januar 1970 in Berlin, und Maria Mustermann, geboren am 2. Februar 1972 in Berlin, beide wohnhaft in der Musterstraße 1, 10115 Berlin, erklären hiermit gemeinsam unseren letzten Willen.

Wir setzen uns gegenseitig zu alleinigen und unbeschränkten Erbenden ein. Schlusserben nach dem Tod des zuletzt Versterbenden von uns sollen unsere gemeinsamen Kinder Anna Mustermann und Peter Mustermann zu gleichen Teilen sein.

Sollte eines unserer Kinder vorversterben oder auf sein Erbe verzichten, so tritt dessen Abkömmling an seine Stelle. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, fällt dessen Anteil dem verbleibenden Kind zu.

Dieses Testament soll wechselbindend sein. Eine Änderung oder Aufhebung ist nur gemeinschaftlich möglich. Alle früheren Verfügungen von Todes wegen werden hiermit widerrufen. Im Fall einer Scheidung soll dieses Testament nicht mehr gelten.

Berlin, den 1. Oktober 2024

Max Mustermann

Maria Mustermann

Hinweis: Dieses Beispiel dient lediglich zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung oder Vorlage dar. Für die Erstellung eines rechtsgültigen Testaments sollten Sie ein Notarbüro konsultieren, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden.

Rechenbeispiel: Wie sich steuerliche Nachteile beim Berliner Testament auswirken können

Wie bereits beschrieben, kann sich ein Berliner Testament bei größeren Erbschaften ungünstig auf die Höhe der Erbschaftssteuer auswirken. Das zeigt folgender Vergleich.

Für unser Beispiel gehen wir von einem Ehepaar mit einer Tochter aus. Der erstversterbende Partner vererbt ein Vermögen von 800.000 Euro. Aus Gründen der Einfachheit nehmen wir an, dass die überlebende Partnerin das Vermögen bis zu ihrem Tod komplett erhält, also nichts ausgibt. Weil die meisten Verheirateten in Deutschland in einer Zugewinngemeinschaft leben, gehen wir auch hier von dieser aus. Das bedeutet, dass die Ehepartnerin nach der gesetzlichen Erbfolge, also ohne Testament, neben der Tochter die Hälfte der Erbschaft bekommen würde.

Steuerliche Situation mit Berliner Testament:

Erster Erbfall (Tod des ersten Erblassers):

·     Die überlebende Ehepartnerin erbt das gesamte Vermögen von 800.000 Euro.
·     Der Steuerfreibetrag für Eheleute liegt bei 500.000 Euro.
·     Steuerpflichtiger Betrag: 800.000 Euro–500.000 Euro = 300.000 Euro
·     Erbschaftssteuer (Steuerklasse I): Die Steuer auf 300.000 Euro beträgt 11 Prozent = 33.000 Euro
·     Von der Erbschaft verbleiben also 800.000 Euro – 33.000 Euro Erbschaftssteuer = 767.000 Euro

Zweiter Erbfall (Tod der Witwe):

·     Die Tochter erbt das gesamte Vermögen von 767.000 Euro.
·     Der Steuerfreibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro.
·     Steuerpflichtiger Betrag: 767.000 Euro – 400.000 Euro = 367.000 Euro
·     Erbschaftssteuer (Steuerklasse I): Die Steuer auf 367.000 Euro beträgt 15 Prozent = 55.050 Euro
·     Von der Erbschaft verbleiben also 767.000 Euro – 55.050 Euro = 711.950 Euro

Gesamte Steuerlast: 33.000 Euro + 55.050 Euro = 88.050 Euro

Steuerliche Situation ohne Berliner Testament (gesetzliche Erbfolge):

Erster Erbfall (Tod des Erblassers):

·     Die überlebende Ehepartnerin und die Tochter erben jeweils 400.000 Euro.
·     Der Steuerfreibetrag für Eheleute liegt bei 500.000 Euro.
·     Steuerpflichtiger Betrag für die Ehefrau: 0 Euro, da die Erbschaft unter dem Steuerfreibetrag verbleibt.
·     Erbschaftssteuer für die Ehefrau: 0 Euro
·     Der Steuerfreibetrag für die Tochter liegt bei 400.000 Euro.
·     Steuerpflichtiger Betrag für die Tochter: 0 Euro, da die Erbschaft unter dem Steuerfreibetrag verbleibt.
·     Erbschaftssteuer für die Tochter: 0 Euro
·     Von der Erbschaft verbleiben also 800.000 Euro.

Zweiter Erbfall (Tod der Witwe):

·     Die Tochter erbt die 400.000 Euro, die Ihre Mutter vormals erhalten hat.
·     Der Steuerfreibetrag für Kinder liegt bei 400.000 Euro.
·     Steuerpflichtiger Betrag für die Tochter: 0 Euro, da die Erbschaft unter dem Steuerfreibetrag verbleibt.
·     Erbschaftssteuer für die Tochter: 0 Euro
·     Von der Erbschaft verbleiben also 800.000 Euro

Gesamte Steuerlast: 0 Euro

Fazit: Das Beispiel zeigt, dass beim Berliner Testament wesentlich höhere Steuern anfallen können. Das liegt daran, dass jeweils eine Person alles erbt und die Summe dadurch den jeweiligen Steuerfreibetrag eher überschreitet. Das Erbe wird bei jedem Erbfall erneut besteuert, sodass sich insgesamt eine wesentlich höhere Steuerlast ergibt. Das ist allerdings nur bei größeren Vermögen der Fall, die den Steuerfreibetrag überschreiten.

Durch eine alternative Gestaltung des Testaments oder durch Schenkungen zu Lebzeiten können diese Nachteile in bestimmten Fällen vermieden oder vermindert werden.

Hinweis: Die genauen Steuersätze und Freibeträge können sich ändern. Holen Sie konkrete Informationen für Ihren Fall ein und konsultieren Sie einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin sowie einen Anwalt oder eine Anwältin für Erbrecht für die Planung.

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Häufige Fragen zum Berliner Testament

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Was ist ein Berliner Testament?

Das ist ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Ehepartnerinnen, in dem sich diese gegenseitig als Alleinerbende einsetzen und gemeinsam bestimmen, wie sie nach dem Tod des zuletzt Versterbenden vererben möchten.

Ja, es kann von Ehegatten oder Ehegattinnen sowie eingetragenen Lebenspartnerinnen oder eingetragenen Lebenspartnern eigenhändig ohne Notar erstellt werden, wobei die gesetzlichen Formvorschriften eingehalten werden müssen.

Der Pflichtteil beträgt für pflichtteilsberechtigte Erbende wie Kinder die Hälfte ihres Anteils nach der gesetzlichen Erbfolge.

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