Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie keinen oder unregelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil der Kinder erhalten oder der Unterhaltsbetrag unter dem gesetzlichen Mindestunterhalt liegt.
Ist der unterhaltspflichtige Elternteil grundsätzlich leistungsfähig, holt sich der Staat den an den alleinerziehenden Elternteil bezahlten Vorschuss vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurück.
Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren, die bereits Leistungen nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) bekommen, also Bürgergeld. Auch wenn der alleinerziehende Elternteil Leitungen nach dem SGB II bezieht, gelten Voraussetzungen.
So viel Unterhaltsvorschuss gibt es maximal pro Monat (Stand: 2023)
Alter | Unterhaltsvorschuss |
---|---|
Für Kinder bis zu 5 Jahren | 230 Euro |
Für Kinder von 6 bis 11 Jahren | 301 Euro |
Für Kinder von 12 bis 17 Jahren | 395 Euro |
Hinweis: Vom maximalen Unterhaltsvorschuss werden gegebenenfalls folgende Beträge abgezogen:
- Unterhaltsleistungen, die der unterhaltspflichtige Elternteil bezahlt
- Waisenbezüge
- unter Umständen Einkommen der Kinder, wenn diese nicht mehr zu einer allgemeinbildenden Schule gehen
Wann Sie Unterhaltsvorschuss bekommen können
Alleinerziehende Eltern können Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn sie mit ihren Kindern unter 18 Jahren in einem Haushalt leben und der andere Elternteil keinen oder unregelmäßig Unterhalt bezahlt oder der Unterhalt geringer ist als der gesetzliche Mindestunterhalt. Der gesetzliche Mindestunterhalt ist in § 1612a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und der Mindestunterhaltsverordnung (MUnterhV) geregelt. 2023 beträgt er:
- bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres 404 Euro,
- vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres 464 Euro und
- vom dreizehnten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit 543 Euro.
Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls einen Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gilt unter anderem für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU), die in Deutschland leben.
Wie Sie den Unterhaltsvorschuss beantragen
Den Unterhaltsvorschuss können Sie schriftlich bei Ihrer Unterhaltsvorschuss-Stelle beantragen. Meist handelt es sich dabei um das für Ihren Wohnort zuständige Jugendamt. Wenn Sie nicht wissen, wer in Ihrem Fall zuständig ist, können Sie das über die Postleitzahl-Suche im Familienpotal herausfinden.
Bei Ihrer Unterhaltsvorschuss-Stelle bekommen Sie den nötigen Antrag. Wenn Sie möchten, können Sie sich dort auch beim Ausfüllen unterstützen lassen. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird Ihnen die Entscheidung über den Unterhaltsvorschuss schriftlich mit der Post zugeschickt. Der Unterhaltsvorschuss wird daraufhin gegebenenfalls immer im Voraus für den folgenden Monat bezahlt.
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Häufige Fragen zum Unterhaltsvorschuss
Wer kann Unterhaltsvorschuss bekommen?
Wer alleinerziehender Elternteil eines minderjährigen Kindes ist und keinen, nicht regelmäßig oder weniger Unterhalt als das gesetzliche Minimum erhält, kann unter Umständen staatlichen Unterhaltsvorschuss bekommen, wenn er oder sie mit dem Kind im selben Haushalt lebt.
Hinweis: In bestimmten Fällen können auch ausländische Staatsbürgerinnen und -bürger Unterhaltsvorschuss für in Deutschland lebende Kinder bekommen, beispielsweise gilt das für EU-Bürgerinnen und -Bürger.
Wie kann ich Unterhaltsvorschuss beantragen?
Das geht bei Ihrer Unterhaltsvorschuss-Stelle. In der Regel handelt es sich dabei um das für Sie zuständige Jugendamt. Dort bekommen Sie das Antragsformular. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Die Höhe ist abhängig vom Alter des Kindes und bestimmten weiteren Leistungen, die bezahlt werden. Die maximale Höhe beträgt 2023 monatlich 187 Euro für Kinder im Alter von bis zu fünf Jahren, 252 Euro für Kinder zwischen sechs und elf Jahren und 338 Euro für Kinder ab zwölf bis zum 18. Geburtstag. Davon werden gegebenenfalls unter anderem Unterhalt vom anderen Elternteil und Waisenbezüge abgezogen. Auch Einkommen der Kinder selbst kann angerechnet werden, wenn diese nicht mehr zu einer allgemeinbildenden Schule gehen, sondern zum Beispiel Ausbildungsvergütungen erhalten.
Wann wird kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt?
Ab dem 18. Geburtstag wird kein Unterhaltsvorschuss mehr gezahlt. Außerdem wird unter anderem kein Vorschuss gezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhaltsverpflichtungen in entsprechender Höhe nachkommt sowie wenn das Kind nach der allgemeinbildenden Schule über ausreichend eigenes Einkommen verfügt, zum Beispiel durch eine Ausbildungsvergütung. Zudem wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt, wenn die Eltern nicht alleinerziehend sind. Bei Elternteilen, die Kinder zwischen 12 und 17 Jahren haben, wird kein Unterhaltsvorschuss gezahlt, wenn diese SGB II-Leistungen beziehen und nicht mindestens 600 Euro brutto darüber hinaus verdienen. Kein Anspruch auf den Vorschuss liegt auch bei Kindern zwischen 12 und 17 Jahren vor, wenn diese SGB II-Leistungen bekommen.
Beim maximalen Unterhaltsvorschuss von je nach Alter des Kindes 187, 252 beziehungsweise 338 Euro (Stand: 2023) ist schon mit eingerechnet, dass die Alleinerziehenden zusätzlich Kindergeld bekommen. Steht Ihnen Unterhaltsvorschuss zu, wird Ihnen deshalb also nicht das Kindergeld gekürzt oder weniger Unterhaltsvorschuss als diese maximalen Sätze ausgezahlt, weil Sie Kindergeld erhalten.