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Eine Erzieherin läuft mit einer Gruppe von 5 Kindern durch eine urbane Landschaft

Das kostet eine Tagesmutter oder ein Tagesvater für Ihr Kind

Kindertagespflege
Etwa jedes dritte Kind unter 3 Jahren in Deutschland nutzt ein Angebot einer Kindertagesbetreuung, zum Beispiel in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Zwischen 3 und 6 Jahren sind es über 90 Prozent der Kinder. Je nach Region ist das für die Eltern mit ganz unterschiedlichen Kosten verbunden.
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die vom Jugendamt vermittelten Tagesmütter oder Tagesväter sind meist günstiger als eine privat finanzierte Kindertagespflege.

  • Die Kosten sind in der Regel abhängig vom Einkommen der Eltern und unterscheiden sich stark nach Region und Stadt. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es meist einen Zuschuss vom Jugendamt.

  • Dadurch ergibt sich eine extrem weite Spanne: Sie können ungefähr mit Kosten zwischen 0 und 20 Euro pro Stunde rechnen. In manchen Städten müssen die Eltern nur die Zusatzkosten für Essen und Windeln selbst zahlen. Für Eltern mit geringem Einkommen gibt es oft hohe Förderungen.

Was kostet eine Tagesmutter oder ein Tagesvater?

Laut dem Bundesverband für Kindertagespflege  liegen die Kosten für eine vom Jugendamt vermittelte Tagesmutter oder einen Tagesvater nicht über denen für Krippe oder Kindergarten. Arbeiten die Tagespflegepersonen mit dem Jugendamt zusammen, gibt es eine staatliche Förderung. Diese reduziert den Eigenbeitrag der Eltern deutlich. Die Höhe des Elternbeitrags hängt dann von deren Einkommen, dem Alter des Kindes und der Stundenzahl ab, die dieses betreut wird. Einige Bundesländer bieten auch eine kostenfreie Betreuung an. Dann fallen lediglich Kosten für die Verpflegung (sogenanntes Essensgeld) und Windeln an.

Neben den Tagespflegepersonen, die mit dem Jugendamt zusammenarbeiten, gibt es in vielen Bundesländern die privat finanzierte Kindertagespflege. Hierbei bestimmen die Tagesmütter und Tagesväter ihren Stundensatz selbst. Dieser ist dann unter anderem von folgenden Kriterien abhängig:

  • Nachfrage vor Ort
  • Qualifikation der Pflegeperson
  • Betreuungsmodell und Anzahl der betreuten Kinder
  • Kindesalter
  • Umfang der Leistungen
  • Region

Durch die vielen Einflussfaktoren ergibt sich bundesweit eine sehr große Kostenspanne. Pro Stunde liegen diese oft zwischen 0 und 20 Euro pro Kind. Bei einer Vermittlung über das Jugendamt können Sie in der Regel mit deutlich niedrigeren Elternbeiträgen rechnen. Manche Tagesmütter oder Tagesväter bieten auch Pauschalpreise oder monatliche Gebühren an. Hinzu kommen jeweils Kosten für Windeln und Essensgeld. Dabei haben Sie meist die Wahl zwischen einer Vollverpflegung und einem Mittagessen mit Getränken.

Tipp: Wenden Sie sich an Ihr örtliches Jugendamt, um sich beraten zu lassen und die genauen Kosten bei Ihnen vor Ort zu erfahren.

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der unter Dreijährigen nutzen ein Angebot einer Kindertagesbetreuung – etwa in einer Kita, von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 26.9.2024).

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der Kinder zwischen 3 und 6 Jahren sind in einer Kindertagesbetreuung – etwa in einer Kita, von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 26.9.2024)

Rechenbeispiel: Das kostet eine Tagesmutter oder ein Tagesvater pro Monat

Lisa und Mark wohnen in Köln. Ihre Tochter Mia ist 13 Monate alt und soll 20 Wochenstunden betreut werden. Das Bruttojahreseinkommen von Lisa und Mark liegt abzüglich der Werbungskosten bei 45.000 Euro. Laut Tabelle müssen sie dafür 1,76 Euro pro Stunde bezahlen. Das bedeutet:

1,76 Euro pro Stunde x 20 Wochenstunden = 35,20 Euro pro Woche

Den monatlichen Beitrag erhalten Sie, indem der Beitrag pro Woche mit 4,333 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) multipliziert wird. Das bedeutet:

35,20 Euro pro Woche x 4,333 Wochen = 152,52 Euro

Lisa und Mark müssen für die Kinderbetreuung monatlich 152,52 Euro bezahlen.

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der Kinder unter 3 Jahren in den ostdeutschen Bundesländern (inklusive Berlin) nutzen eine Tagesbetreuung – in den westdeutschen Bundesländern sind es nur 33,9 Prozent. (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 26.9.2024)

Es gibt weitere Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten

Neben den staatlichen Förderungsmöglichkeiten bieten auch viele Arbeitgeber Zuschüsse für die Kinderbetreuung. Diese Leistungen sind freiwillig und werden steuerbegünstigt. Einige Unternehmen haben zudem betriebseigene Kindergärten. Erkundigen Sie sich am besten direkt bei Ihrem Arbeitgeber. In unserem Ratgeber zur finanziellen Unterstützung für Familien erfahren Sie mehr über mögliche staatliche Hilfen. Auch unsere Ratgeber für Eltern bieten Hilfestellungen.

Wenn Sie trotz Zuschüssen in einen finanziellen Engpass geraten, sprechen Sie uns möglichst frühzeitig an. Wir beraten Sie gern.

Tagesmutter oder Tagesvater von der Steuer absetzen

Sie können die Tagespflege für Ihr Kind meist im Rahmen der Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Das gilt für bis zu zwei Drittel der Kosten, höchstens jedoch 4.000 Euro. Genauere Informationen dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu den Kinderbetreuungskosten.

0Tagesmütter und Tagesväter

gibt es derzeit in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 26.9.2024).

Alternative: Kindertagespflege auf Minijobbasis selbst beschäftigen

Vielerorts sind die Plätze in der Kindertagespflege weiterhin knapp. Insbesondere wer mehrere Kinder hat und es sich leisten kann, könnte daher überlegen, selbst eine Tagesmutter oder einen Tagesvater im eigenen Haushalt zu beschäftigen. In diesem Fall treten Sie selbst als Arbeitgeber auf. Eine relativ unbürokratische Option ist dabei ein Arbeitsverhältnis auf Minijobbasis.

Beschäftigen Sie eine Tagespflegeperson auf Minijobbasis, müssen Sie mindestens den Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro pro Stunde (Stand: 2024) bezahlen. 2025 wird dieser auf 12,82 Euro pro Stunde angehoben werden. Maximal darf die Tagesmutter oder der Tagesvater auf Minijobbasis 2024 538 Euro monatlich verdienen. 2025 sind es 556 Euro. Dadurch ergibt sich für 2024 eine maximale Arbeitszeit von  monatlich 43,35 Stunden (538 Euro geteilt durch 12,41 Euro Mindestlohn). 2025 wird die maximale monatliche Arbeitszeit dann bei 43,37 Stunden liegen (556 Euro geteilt durch 12,82 Euro Mindestlohn). Selbstverständlich lässt sich die Gesamtarbeitszeit entsprechend reduzieren, wenn die Tagesmutter oder der Tagesvater pro Stunde mehr verdient, damit es dennoch ein Minjob bleiben kann.

Dabei zahlen Sie für Minijobbende im Privathaushalt weniger Sozialabgaben als bei gewerblichen Minijobs. Diese umfassen:

  • Rentenversicherung: 5 Prozent
  • Krankenversicherung: 5 Prozent
  • gesetzliche Unfallversicherung: 1,6 Prozent
  • Umlage für Lohnfortzahlungsversicherung bei Krankheit/ Kur: 0,9 Prozent bzw. Schwangerschaft/ Mutterschutz 0,29
  • gegebenenfalls pauschale Lohnsteuer: 2 Prozent

Wichtig: Minijobber und Minijobberinnen müssen bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Auch Minijobbende haben übrigens einen Urlaubsanspruch. Nimmt der Minijobber oder die Minijobberin mehr Geld ein als die Höchstgrenze, wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Es ist dann kein Minijob mehr.

0Kindertageseinrichtungen

gibt es derzeit in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 26.9.2024).

Häufige Fragen zum Thema Tagesmutter oder Tagesvater

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Ist eine Tagesmutter teurer als eine Kita?

Wenn die Tagesmutter mit dem Jugendamt zusammenarbeitet, liegen die Kosten laut dem Bundesverband für Kindertagespflege nicht über denen für Krippe oder Kindergarten. Die tatsächlichen Kosten hängen von Ihrer Region und möglichen finanziellen Zuschüssen ab.

Das hängt unter anderem von der Anzahl der Betreuungsstunden, dem Kindesalter und dem jeweiligen Stundensatz ab. Der Elternbeitrag kann dabei wiederum unter anderem auch von deren Einkommen abhängen. Gehen Sie beispielsweise von einem Stundensatz von 5 Euro pro Kind und einer Betreuungszeit von 20 Stunden pro Woche aus, liegen die monatlichen Kosten bei 100 Euro pro Woche (5 Euro x 20 Stunden). Den monatlichen Beitrag erhalten Sie, indem Sie den Beitrag pro Woche mit 4,333 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) multiplizieren. Für unser Beispiel ergibt sich also: 100 Euro pro Woche x 4,333 Wochen = 433,30 Euro pro Monat.

Wichtig: Je nach Einkommen gibt es unter Umständen hohe Zuschüsse über das Jugendamt, sodass der Elternbeitrag im Einzelfall wesentlich geringer ausfallen kann. In einigen Städten zahlen die Eltern nur die Zusatzkosten für Essen und Windeln selbst. Einige Tagesmütter bieten außerdem Pauschalpreise oder ermäßigte Tarife für längere Betreuungszeiten an.

Stundensatz vereinbart, der je nach Region, Qualifikation, gegebenenfalls Zuschüssen sowie Elterneinkommen normalerweise zu einem Elternbeitrag von 0 bis ungefähr 20 Euro führen kann. Einige Tagespflegepersonen bieten auch Pauschalpreise an, beispielsweise wöchentliche oder monatliche Festbeträge für eine bestimmte Anzahl von Betreuungsstunden.

Zusätzlich fallen in der Regel Kosten für Mahlzeiten, Windeln oder besondere Aktivitäten an. Die Abrechnung erfolgt entweder direkt mit den Eltern oder auf Antrag über das Jugendamt, insbesondere wenn finanzielle Unterstützung oder Zuschüsse in Anspruch genommen werden.


Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater kann grundsätzlich von allen Eltern in Anspruch genommen werden, die eine Betreuung für ihr Kind wünschen oder benötigen. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat jedes Kind in Deutschland einen Rechtsanspruch auf Betreuung, der sowohl durch eine Kita als auch durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater erfüllt werden kann. In der Praxis sind die Betreuungsangebote je nach Region oft knapp. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig zu planen. Informieren Sie sich am besten direkt beim Jugendamt bei Ihnen vor Ort.

Ja, Sie können Kinderbetreuungskosten durch eine Tagesmutter in der Regel steuerlich absetzen. Zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr, können als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie die Zahlungen nachweisen können, zum Beispiel durch Rechnungen und Überweisungsbelege. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den Kinderbetreuungskosten.

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