Werdende Eltern in Deutschland haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Unterstützungen wie Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Kindergeld. Das lässt sich frühzeitig planen.
Wichtig ist die Anmeldung des Neugeborenen in der Krankenversicherung. In der gesetzlichen Familienversicherung geht das kostenlos.
Elternzeit und andere Geldfragen lassen sich frühzeitig planen.
In den Monaten vor der Geburt Ihres Kindes gibt es viel zu tun: Kinderzimmer einrichten, den passenden Kinderwagen suchen oder die ersten Strampler auswählen. Zur Vorbereitung auf die neue Familienzeit gehört aber auch die finanzielle und berufliche Planung: Wer bleibt zu Hause? Wer kümmert sich vorwiegend um das Kind? Wer übernimmt welche Aufgaben im Haushalt und in der Erziehung? Wann wollen und können Sie wieder ins Berufsleben einsteigen?
Die Geburt eines Kindes ist ein besonderes Ereignis im Leben werdender Eltern. Um Ihnen in dieser aufregenden Zeit zur Seite zu stehen, haben wir eine Checkliste mit 12 Tipps zusammengestellt, die Ihnen helfen soll, sich optimal auf die Ankunft Ihres Babys vorzubereiten. Diese Ratschläge richten sich an Mütter und Väter gleichermaßen und sollen sicherstellen, dass Sie alle wichtigen Schritte vor der Geburt Ihres Kindes berücksichtigen.
Mutterschaftsgeld
Schwangere, die als Angestellte arbeiten, geringfügig beschäftigt sind oder arbeitslos, haben Anspruch auf den Mutterschutz. Dieser beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und gilt bis acht Wochen nach der Entbindung. Wenn Ihr Kind früher dran ist, sind Sie also weniger lang im Mutterschutz. Dauert die Schwangerschaft über den erwarteten Geburtstermin hinaus, verlängert sich Ihr Mutterschutz.
Sie haben währenddessen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses beträgt für gesetzlich Krankenversicherte 13 Euro am Tag. Trotzdem bleibt Ihr Einkommen unverändert, da der Arbeitgeber den Betrag aufstockt, sodass Sie Ihr durchschnittliches Nettogehalt erreichen. Bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot haben Sie zudem Anspruch auf Mutterschaftslohn.
Wann und wie Sie den Antrag stellen und was für Sie gilt, wenn Sie privatversichert oder selbstständig sind, lesen Sie in unserem Text zum Mutterschutz.
Kindergeld, Kinderzuschlag und Kinderfreibetrag
Kinder kosten Geld. Aber der Staat unterstützt Eltern auf verschiedene Weise. Am wichtigsten ist zunächst das Kindergeld. Es beträgt pro Kind 250 Euro monatlich. Kindergeld wird von der Geburt bis mindestens zum 18. Lebensjahr gezahlt – unter bestimmten Bedingungen wie Ausbildung und Studium auch länger. Beantragen können Sie das Kindergeld bei Ihrer zuständigen Familienkasse der Agentur für Arbeit stellen. Das geht auch einfach online – und bis zu sechs Monate rückwirkend. Sie brauchen dazu die steuerliche Identifikationsnummer. Die Steuer-ID bekommen Sie wenige Tage nach Geburt Ihres Babys per Post zugeschickt.
Prüfen Sie auch, ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Dieser steht Ihnen zu, wenn Ihr Einkommen nicht zu hoch ist – Sie aber kein Bürgergeld beziehen.
Wer zu den Besserverdienern zählt, kann wiederum vom Kinderfreibetrag profitieren. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Sie mit Ausschöpfen des Kinderfreibetrags mehr Steuern sparen würden, als Sie an Kindergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass Sie eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie nicht verheiratet oder nicht gemeinsam steuerlich veranlagt sind, bekommt jedes Elternteil pro Kind einen halben Kinderfreibetrag. Dies teilen Sie am besten nach der Geburt Ihrem Arbeitgeber mit, damit es entsprechend für die Lohnsteuerbescheinigung vermerkt wird.
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde Ihres Kindes ist ein wichtiges Dokument, das Sie nach der Geburt beim Standesamt beantragen müssen. Informieren Sie sich vorab, welche Unterlagen Sie benötigen, um den Antrag zügig stellen zu können. Dazu gehören in der Regel:
- die Geburtsanzeige (die von Krankenhäusern meist direkt an das Standesamt übermittelt wird),
- die Personalausweise der Eltern,
- deren Geburtsurkunden und
- falls zutreffend die Eheurkunde oder die Vaterschaftsanerkennung sowie die Sorgerechtsbescheinigung.
Die Geburtsurkunde brauchen Sie unter anderem, um das Kindergeld zu beantragen und für die Krankenkasse. Die Kosten für die Geburtsurkunden unterscheiden sich von Kommune zu Kommune. In der Regel kosten aber nur zusätzliche Kopien eine Gebühr.
Baby-Erstausstattung
Neben Liebe, Schlaf und Milch braucht ein Baby ein paar Dinge, die Geld kosten. Von Kleidung über Windeln bis hin zu einem Kinderbettchen – es gibt einiges zu bedenken. Eine Checkliste kann dabei helfen, den Überblick zu behalten und sicherzustellen, dass Sie alles Wichtige besorgt haben, bevor Ihr Baby auf die Welt kommt. Das gilt beispielsweise für Wundschutzcreme, Babyöl, Spucktücher und Moltontücher. Denken Sie an einen Wickelplatz, an dem Sie möglichst bequem stehen können.
Vergleichsweise teuer sind meist die Kinderwagen. Aber seien Sie beruhigt: Gerade für Babys und Kleinkinder gibt es einen großen Markt für gebrauchte „Must haves“ wie Buggys, Kleidung und andere nützliche Dinge. Allerdings wachsen die Babys auch schnell aus Ihren Stramplern und Jäckchen heraus. Eine genaue Kostenschätzung ist daher schwer, mehr Details erfahren Sie aber auf unserer Checkliste zur Babyausstattung.
Medikamente
Ihre Gesundheit und die Ihres Babys stehen an erster Stelle. Nicht jede Leistung und nicht jedes Medikament sind jedoch verschreibungspflichtig. Viele Schwangere nehmen beispielsweise Arzneimittel wie Eisen, Magnesium oder Folsäure ein, um die Entwicklung des Kindes zu unterstützen. Oder wünschen sich zusätzliche Screenings. Diese müssen in der Regel privat bezahlt werden. Einige Krankenkassen entlasten jedoch finanziell und erstatten die Kosten, zumindest bis zu einem gewissen Umfang. Informieren Sie sich am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen bezahlt werden.
Geburtsvorbereitungskurse
Wertvoll für Mütter wie auch für Väter können Geburtsvorbereitungskurse sein – gerade, wenn es Ihr erstes Kind ist. Sie bieten nicht nur wichtige Informationen rund um die Geburt, sondern auch praktische Tipps zur Babypflege und zum Elternsein. Zudem ist es eine gute Gelegenheit, andere werdende Eltern kennenzulernen und sich auszutauschen. Die Kosten werden zumindest für die Mutter meist von der Krankenkasse übernommen.
Sorgerecht regeln
Wenn Sie verheiratet sind, liegt das Sorgerecht automatisch bei beiden Ehepartnern. Unverheiratete Paare sollten sich rechtzeitig über zwei Dinge Gedanken machen: die Vaterschaftsanerkennung und das Sorgerecht.
Die Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt erfolgen. Kostenfrei ist das für gewöhnlich beim Jugendamt möglich, kostenpflichtig aber auch beim Notar. Beide Elternteile müssen dazu anwesend sein. Sie brauchen außerdem:
- die Personalausweise beider Eltern
- die Geburtsurkunden beider Eltern
- den Mutterpass (vor der Geburt) oder die Geburtsurkunde des Kindes (wenn es schon geboren sein sollte)
Ohne eine gemeinsame Sorgerechterklärung hat in unverheirateten Familien nur die Mutter das Sorgerecht. Wer sich das Sorgerecht teilt, entscheidet gemeinsam über wesentliche Umstände, die das Kind betreffen – etwa, welchen Kindergarten oder welche Schule es besucht, über den Wohnort, über größere medizinische Angelegenheiten wie Operationen und auch darüber, wie Sie das Geld Ihres Kindes anlegen, sofern das Konto im Namen des Kindes geführt wird.
Die Sorgeerklärung muss gemeinsam beim Jugendamt oder Notariat erfolgen. Zuvor muss die Vaterschaft festgestellt sein. In der Regel können Sie die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung im gleichen Termin erledigen.
Unterstützung für Alleinerziehende
In 18 Prozent der Familien mit Minderjährigen ist ein Elternteil alleinerziehend. Das heißt, das Kind lebt mehr als 70 Prozent der Zeit bei seinem Vater oder seiner Mutter. Dafür gibt es besondere Unterstützungsleistungen und Regelungen. Alles zu Unterhalt, Elterngeld und finanzielle Hilfen für Alleinerziehende haben wir gesondert für Sie notiert.
Elternzeit planen und Elterngeld beantragen
So gut wie in Deutschland haben es nur wenige Eltern: Mit der Elternzeit und dem Elterngeld haben Sie mehr Zeit für Ihr Kind. Nicht ganz einfach ist allerdings die Beantragung.
Zunächst einmal: Die Elternzeit ist unabhängig vom Elterngeld und kann bis zu drei Jahre betragen. Sie können Elternzeit selbst dann noch nutzen, wenn Ihr Kind jünger als 8 Jahre ist. In dieser Zeit sind Sie von der Arbeit freigestellt. Sie genießen zwar einen besonderen Kündigungsschutz, bekommen aber kein Gehalt.
Für einen Teil der Elternzeit können Sie Elterngeld beantragen. Die Höhe hängt von der Dauer ab und von Ihrem Einkommen. Alles Wichtige dazu haben wir in unserem Ratgebertext zum Elterngeld festgehalten.
Tipp: Wertvolle Tipps haben wir für Sie zusammengestellt, wie Sie die Finanzen während der Elternzeit im Griff behalten. Wenn Ihnen das gelingt, könnte Sie auch unsere Checkliste zum Reisen in der Elternzeit begeistern.
Krankenversicherung
Wer als Mutter oder Vater in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) ist, kann seine Tochter oder seinen Sohn beitragsfrei mitversichern. Sind beide Eltern dort versichert, können Sie selbst entscheiden, bei wem das Kind mitversichert wird. Sie sind dann Teil der Familienversicherung.
Sind beide Elternteile privat krankenversichert (PKV), wird das Kind bei einem von beiden mitversichert. Sind die Eltern verheiratet und ist ein Elternteil gesetzlich krankenversichert und der andere privat, müssten für das Kind eigene Beiträge in der privaten Krankenversicherung gezahlt werden.
Versicherungen
Die Kinder sind üblicherweise über die Haftpflichtversicherung mitversichert, die jeder Haushalt haben sollte. Informieren Sie aber Ihre Versicherung darüber, dass Ihre Familie gewachsen ist. Eine spezielle Familienhaftpflichtversicherung deckt auch Schäden ab, die Kinder unter 7 Jahren verursachen. Andernfalls bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen, da Kinder bis dahin deliktunfähig sind.
Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie bereits für sich haben und nun mit der größeren Verantwortung erweitern oder zusätzlich brauchen. In Frage kommen eine Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Risikolebensversicherung, eine Auslandsreiseversicherung, eine Rechtsschutzpolice und für Besserverdiener auch eine Krankentagegeldversicherung. Was Sie davon wirklich benötigen, sagen Ihnen gern auch die Beraterinnen und Beratern Ihrer Sparkasse.
Rente
Bei aller gesetzlichen Gleichberechtigung – gelebt werden dann doch noch einige Unterschiede. Frauen sind durchschnittlich 14,6 Monate in Elternzeit, Männer hingegen 3,6 Monate, zeigen Daten des Statistischen Bundesamts . Auch die Teilzeitquote ist bei Frauen immens höher: 66 Prozent der Mütter arbeiteten 2020 in Teilzeit, aber nur 7 Prozent der Väter. Das ist ihr gutes Recht. Doch bedenken Sie, dass das im Zweifel auch weniger Rentenansprüche bedeutet. Sprechen Sie mit Ihrem Partner darüber, ob und wie Sie die Altersvorsorge gerechter gestalten können.
Fazit
Die Ankunft eines Kindes ist ein Wunder, das das Leben bereichert und verändert. Mit der richtigen Vorbereitung können Sie dieser Veränderung gelassen entgegensehen und die Zeit der Schwangerschaft sowie die ersten Wochen und Monate mit Ihrem Kind genießen.
Häufige Fragen von werdenden Eltern
Was kann ich erst nach der Geburt beantragen?
Elterngeld: Den Antrag auf Elterngeld können Sie erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen, jedoch ist es ratsam, sich bereits während der Schwangerschaft mit den notwendigen Unterlagen vertraut zu machen. Den Antrag müssen Sie innerhalb der ersten 3 Monate nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle einreichen.
Kindergeld: Auch das Kindergeld beantragen Sie nach der Geburt. Dies kann direkt nach Erhalt der Geburtsurkunde Ihres Kindes erfolgen. Der Antrag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt.
Welchen Papierkram muss ich vor der Geburt erledigen?
Vor der Geburt sollten Sie folgende Dokumente vorbereiten und Anträge planen:
- Anmeldung zur Geburt im Krankenhaus oder Geburtshaus: Klären Sie frühzeitig, wo Sie entbinden möchten, und melden Sie sich dort an.
- Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung: Sind Sie nicht verheiratet, kann der Vater die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkennen. Dafür müssen Sie zum Jugendamt oder einem Notar.
- Informationen über Mutterschaftsgeld und Elterngeld einholen: Sammeln Sie Informationen zu den Antragsverfahren und den benötigten Unterlagen.
- Krankenversicherung für das Baby: Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie Ihr Neugeborenes nach der Geburt versichern können.
Was muss ich vor der Geburt alles erledigen?
Zusätzlich zu den oben genannten Punkten sollten Sie folgende Dinge vor der Geburt erledigen:
- Kinderzimmer einrichten: Sorgen Sie dafür, dass das Zimmer Ihres Babys rechtzeitig fertig ist.
- Baby-Erstausstattung kaufen: Besorgen Sie alle notwendigen Dinge, die Sie für die ersten Wochen nach der Geburt benötigen.
- Geburtsvorbereitungskurs besuchen: Sowohl für Mütter als auch Väter kann dies eine wertvolle Vorbereitung sein.
- Hebamme suchen: Eine Hebamme kann Sie während der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett unterstützen.
- Elternzeit planen: Besprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die geplante Elternzeit und stellen Sie die entsprechenden Anträge.
Welche finanziellen Unterstützungen stehen mir/uns zu?
Mutterschaftsgeld: Für berufstätige Mütter vor und nach der Geburt, um den Einkommensverlust teilweise auszugleichen.
Elterngeld: Unterstützt Eltern, die nach der Geburt nicht oder nur teilweise arbeiten, um sich der Betreuung ihres Kindes zu widmen.
Kindergeld: Eine monatliche Zahlung für alle Eltern, unabhängig vom Einkommen, zur finanziellen Unterstützung der Kindererziehung.
Kinderzuschlag: Für Familien mit geringem Einkommen, um finanzielle Notlagen zu vermeiden.
Wie beantrage ich Elterngeld und Kindergeld?
Elterngeld muss bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden. Der Antrag kann nach der Geburt eingereicht werden und sollte die Geburtsurkunde des Kindes, Einkommensnachweise der Eltern und den Personalausweis beinhalten.
Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Der Antrag kann direkt nach der Geburt des Kindes gestellt werden, benötigt werden die Geburtsurkunde und die Steuer-Identifikationsnummern der Eltern und des Kindes.
Wie viel Elterngeld steht mir zu?
Das Elterngeld beträgt zwischen 65 Prozent und 100 Prozent des nach der Geburt wegfallenden Nettoeinkommens des betreuenden Elternteils, mindestens jedoch 300 Euro und maximal 1.800 Euro pro Monat. Die genaue Höhe hängt vom vorherigen Einkommen ab.
Wie wirkt sich die Elternzeit auf meine Rentenansprüche aus?
Die Elternzeit wird bei der Rentenversicherung als Beitragszeit anerkannt. Der Staat zahlt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes Rentenbeiträge. Wichtig: Damit diese Kindererziehungszeit Ihre Rente erhöht, müssen Sie bis zum 11. Geburtstag Ihres Kindes einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.
Welche Versicherungen sind für mein Kind wichtig?
Krankenversicherung: Kinder sind in der Regel kostenlos in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert. Bei privat Versicherten kann das Kind gegen Extra-Beitrag mitversichert werden.
Haftpflichtversicherung: Eine Familienhaftpflichtversicherung, die Schäden durch das Kind abdeckt, ist empfehlenswert.
Unfallversicherung: Diese Police kann zusätzlichen Schutz bieten, ist aber eine individuelle Entscheidung.
Wie funktioniert die Anmeldung meines Kindes bei der Krankenversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung: Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern bei ihrer Krankenkasse, in der Regel mit der Geburtsurkunde des Kindes.
In der privaten Krankenversicherung: Abhängig vom Tarif der Eltern. Eine Anmeldung mit Geburtsurkunde und ggf. weiteren Unterlagen ist erforderlich.
Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Familien?
Kindergeld oder Kinderfreibetrag: Eltern können wählen, was für sie günstiger ist. Das Finanzamt prüft dies automatisch mit der Steuererklärung.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Alleinerziehende können einen zusätzlichen Freibetrag in Anspruch nehmen.
Elterngeld: Das Basisgeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus sind steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt.
Was gilt für den Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag wird auf das zu versteuernde Einkommen der Eltern angerechnet und kann die Steuerlast mindern. Für 2024 beträgt der Kinderfreibetrag 6.384 Euro pro Kind. Hinzu kommen 2.928 Euro Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildungsbedarf. Üblicherweise steht jedem Elternteil die Hälfte davon zu.
Was gehört zur Erstausstattung für mein Baby und wie viel Geld muss ich dafür einplanen?
Zur Erstausstattung gehören Kleidung, ein Kinderbett, ein Kinderwagen, eine Wickelkommode, Windeln und Pflegeprodukte. Die Kosten können sehr unterschiedlich sein – je nachdem, ob man neue oder gebrauchte Artikel kauft.