In guten wie in schlechten Zeiten. Das versprechen sich Jahr für Jahr Paare, die gemeinsam den Rest ihres Lebens miteinander verbringen möchten. 2021 gab es in Deutschland über 350.000 Eheschließungen. Die unromantische Realität:
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Grundsätzlich gilt: Bei einer Scheidung gibt es einen finanziellen Ausgleich auf verschiedenen Ebenen.
- Vermögen und Eigentum
Die materiellen Güter eines Paares, die im gemeinsamen Eigentum stehen werden (wertmäßig) untereinander aufgeteilt, also etwa das Geldvermögen, Wertpapiere oder Immobilien.
- Zugewinnausgleich
In den Zugewinn fällt alles Vermögen, egal ob gemeinsames Eigentum oder Alleineigentum.
- Vermögensauseinandersetzung im Übrigen
Darunter fällt Vermögen, das im gemeinsamen Eigentum steht, vor allem Immobilien.
- Hausrat
Haushaltsgegenstände, die den Ehegatten gemeinsam gehören, werden nach den Grundsätzen der Billigkeit geteilt.
- Unterhalt
Um finanzielle Unterschiede auszugleichen, zahlt der Besserverdienende einen regelmäßigen Betrag an seinen Ex-Partner.
- Versorgungsausgleich
Hierbei geht es um finanziellen Ausgleich für Rentenanwartschaften. Ansprüche, die im Verlaufe der Ehe erworben wurden, werden zu gleichen Teilen auf beide Partner verteilt.
Was im ersten Moment vor allem emotional eine große Belastung ist, stellt für viele auch finanziell eine Herausforderung dar. Schließlich braucht nun jeder etwas Eigenes – eine eigene Bleibe, eigene Möbel und Geschirr, eigene Versicherungen, eventuell ein eigenes Auto.
Gerade wenn beide Partner während der Ehe nicht gleichermaßen für die finanzielle Absicherung zuständig waren, wird es da oft kniffelig. Wer ist also wem wie viel schuldig? Und für wie lange?
Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung im Übrigen
Wird es nicht anders – etwa in einem Ehevertrag – festgehalten, gilt: Eine Ehe ist eine Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung werden alle während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte gerecht unter den Eheleuten aufgeteilt – sowohl Geldwerte als auch Immobilien oder anderes Eigentum. Egal, welcher der beiden Partner dieses finanziert hat.
Dazu wird der Zugewinn jedes Ehepartners ermittelt. Dem jeweiligen Anfangsvermögen (zum Tag der Hochzeit) wird das Endvermögen (zum Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde) gegenübergestellt. Hat ein Partner mehr Vermögen dazugewonnen als der andere, muss er die Hälfte der Differenz davon abgeben. Üblicherweise erfolgt der Ausgleich in Geld; bei Gütern wird der Wert ermittelt. Schulden sind abzuziehen.
Wichtig: Bringt ein Ehepartner bereits Vermögensgegenstände oder Eigentum mit in die Ehe, erbt er oder bekommt etwas geschenkt, fällt nur dessen Wertsteigerung mit in die Aufteilungsmasse. Vermögen in diesem Sinne sind alle Gegenstände, Rechte oder Wertpapiere, die einen wirtschaftlich messbaren Wert aufweisen.
Damit vorhandenes Vermögen bei einer Scheidung berücksichtigt wird, muss dieses vor Gericht oder gegenüber dem Ehepartner offengelegt werden. Ob beide Ehegatten jedoch wahre Angaben machen, wird nicht zwangsläufig überprüft. Im Falle einer Scheidung kann es für Sie vorteilhaft sein, wenn Sie einen Überblick darüber haben, was Ihr Partner verdient, ob er eine Lebensversicherung oder ein Aktiendepot hat. Gerade wenn Sie sich im Streit trennen, ist es ratsam, dass Sie alle wichtigen Informationen und Unterlagen kopieren. Kontoauszüge, Gehaltsbescheinigungen, Rentenversicherungen, Wertpapierauszüge, Bausparverträge, Rentenmitteilungen, Mieteinnahmen… All das kann Ihnen dabei helfen, bei einer Scheidung kein Geld zu verlieren.
Übrigens: Nicht nur gemeinsames Vermögen wird nach einer Trennung geteilt, auch gemeinsame Schulden bleiben nach einer Scheidung für beide Partner bestehen. Dazu sollten die Parteien eine Lösung finden.
Unterhalt
Im Trennungsjahr ist der Allein- oder Hauptverdiener in der Regel dazu verpflichtet, Unterhalt (Trennungsunterhalt) an seinen Ex-Partner zu zahlen. Diese Zahlungen dienen dazu, dass der finanzschwächere Ehepartner abgesichert ist und so leichter in ein neues Leben starten kann. Dazu muss die Trennung vollzogen, die häusliche Gemeinschaft also aufgegeben worden sein.
Grundsätzlich gilt: Nach einer Scheidung sollen beide Ehepartner für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen. Um auch nach dem Trennungsjahr noch Anspruch auf Geld vom Ex-Partner zu haben, müssen deshalb besondere Voraussetzungen erfüllt sein.
Ein Grund für nachehelichen Unterhalt ist etwa die Betreuung gemeinsamer Kinder. Bis zum dritten Geburtstag des jüngsten Kindes hat der Betreuende Anspruch auf den sogenannten Betreuungsunterhalt. Danach muss er für gegebenenfalls sich selber sorgen.
Weitere Gründe für einen andauernden Unterhalt vom Ex-Partner können Krankheit oder Alter sein. Auch wegen Erwerbslosigkeit oder während einer Ausbildung steht Getrennten Unterhalt zu.
Der Kindesunterhalt ist davon unabhängig. Wer die gemeinsamen Kinder betreut, erhält monatlich Geld vom anderen Elternteil. Davon wird Unterkunft, Verpflegung und Kleidung für den Nachwuchs bezahlt.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich zumeist nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese liefert Richtwerte, die je nach Alter der zu versorgenden Kinder unterschiedlich hoch sind. Achtung: Dem Zahlenden muss selber ausreichend Geld zum Leben bleiben. Der monatliche Selbstbehalt eines Erwerbstätigen liegt derzeit gegenüber dem geschiedenen Ehegatten bei 1.200 Euro, gegenüber minderjährigen Kindern bei 1.080 Euro.
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Versorgungsausgleich
Im Verlauf einer Ehe erwirbt ein Paar nicht nur gemeinsames Eigentum und erwirtschaftet Vermögen. Wer arbeitet, sammelt über die Jahre zudem Punkte für die Rente – wichtig, um auch in Zukunft abgesichert zu sein.
Bei einer Scheidung werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte beider Ehepartner gerecht aufgeteilt. Dies ist vor allem für den Partner wichtig, der weniger oder gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat.
Der Versorgungsausgleich macht nicht reich
Rechenbeispiel: Scheidung nach 10 Jahren Ehe. Der Mann verdiente durchschnittlich 3156 Euro brutto, die Frau hat in den 10 Jahren Ehe nichts verdient.
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Die Frau erhält 50 Prozent, der über 10 Ehejahre erworbenen Rentenpunkte des Mannes.
Übrigens: Mit Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleichs werden nicht nur die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente geteilt. Auch eine Beamtenpension, Riester- oder Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge, berufsständische Altersabsicherung oder gegebenenfalls auch private Lebensversicherungen werden herangezogen. Über die genaue Aufteilung der Rentenansprüche entscheidet das Gericht im Scheidungsverfahren ohne gesonderten Antrag. Lediglich Paare, die weniger als drei Jahre verheiratet waren, müssen dies beantragen.
Neue finanzielle Situation umreißen
Bei einer Trennung ist es wichtig, dass Sie in die Zukunft schauen. Überschlagen Sie deshalb, wie viel Geld Ihnen durch eigenes Einkommen, Unterhalt oder sonstige Leistungen zur Verfügung stehen wird.
Können Sie mit Geld von Ihrem Ex-Partner rechnen? Wenn ja: mit wie viel? Was werden Sie eine eigene Wohnung, ein eigenes Auto oder Versicherungen kosten? Denken Sie auch daran, dass Sie in eine andere Steuerklasse wechseln werden. Das kann mitunter eine finanzielle Belastung sein.
Sich über finanzielle Unterstützung informieren
Es gibt immer wieder Fälle, in denen es nach einer Trennung schwer ist, finanziell über die Runden zu kommen. Oft liegt das daran, dass der Ex-Partner nicht in der Lage ist, den nötigen Unterhalt zu zahlen oder dieser einfach nicht ausreicht.
Dann kann Ihnen beispielsweise ein Unterhaltsvorschuss helfen. Diese staatliche Leistung unterstützt Sie dabei, den Lebensunterhalt Ihrer Kinder zu finanzieren. Als Alleinerziehende, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen ist, können Sie zudem einen Mehrbedarf geltend machen.
Kosten für die Scheidung einplanen
Bei einer Scheidung fallen grundsätzlich Kosten für Anwalt und Gericht an. Wie hoch diese Kosten sind, berechnet sich danach, wie hoch der Verfahrenswert ist. Und dieser wird wiederum auf Basis der Einkommen beider Eheleute unddesVermögens bestimmt.
Es gilt: Je mehr Aufwand für Anwälte und Richter entsteht, desto teurer wird die Scheidung. Es lohnt sich also, möglichst wenig Punkte streitig zu stellen. Eheleute können sich auch über die wesentliche Punkte außergerichtlich einigen und eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung treffen. Das betrifft zum Beispiel Unterhalt, Zugewinnausgleich und Fragen, die die Kinder betreffen. Übrigens: Es ist nicht möglich, sich einen Anwalt zu teilen.