In einem Scheidungsverfahren werden nicht nur gemeinsames Vermögen und Eigentum aufgeteilt, sondern auch Versorgungsanrechte. Dazu gehören die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche beider Seiten.
Grundsätzlich erhält dabei jede Seite die Hälfte der Rentenansprüche, die der Expartner oder die Expartnerin während der versorgungsausgleichsrelevanten Ehezeit erwirtschaftet hat – und muss die Hälfte der selbst erwirtschafteten Ansprüche in dieser Zeit abgeben.
In bestimmten Sonderfällen findet kein Rentenausgleich statt, zum Beispiel bei kurzer Ehedauer. Paare können sich außerdem in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung dazu entscheiden, auf diesen Ausgleich zu verzichten.
Das ist der Versorgungsausgleich
Während einer Ehe kann ein Paar nicht nur gemeinsames Eigentum erwerben und Vermögen erwirtschaften. Wer arbeitet, sammelt über die Jahre zudem Punkte für die Rente – wichtig, um auch in Zukunft abgesichert zu sein. Bei einer Scheidung werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte (auch: Entgeltpunkte) der Eheleute gerecht aufgeteilt. Das bedeutet: Die Ansprüche, die beide Partner oder Partnerinnen während der Ehe erworben haben, werden grundsätzlich gleichmäßig aufgeteilt – wenn nichts anderes in einem Ehevertrag vereinbart wurde. Jeder beziehungsweise jede bekommt von der anderen Seite also prinzipiell die Hälfte der während der Ehe erwirtschafteten Rentenansprüche. Wichtig ist das vor allem für die Seite, die weniger oder gar nicht in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Über die genaue Aufteilung der Rentenansprüche entscheidet das Familiengericht im Scheidungsverfahren. Dazu ist kein gesonderter Antrag nötig. Lediglich Paare, die weniger als drei Jahre verheiratet waren, müssen einen Versorgungsausgleich, wenn gewünscht, explizit beantragen. Es genügt dann, wenn ein Ehegatte oder eine Ehegattin den Antrag stellt. Andernfalls wird bei Kurzehen kein Rentenausgleich durchgeführt.
Was geteilt wird – und was nicht
Mit Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleichs werden jedoch gegebenenfalls nicht nur die Ansprüche auf die gesetzliche Rente geteilt. Auch eventuell bestehende private Rentenversicherungen, Riester-Renten oder Rürup-Renten, betriebliche Altersvorsorgen, Beamtenpensionen, berufsständische Altersabsicherung oder bestimmte private Lebensversicherungen können herangezogen werden.
Ausnahmen davon sind zum Beispiel Kapitallebensversicherungen, da Sie bei diesen keine regelmäßige Rente, sondern einen Einmalbetrag erhalten. Bei einem Einmalbetrag ohne Rentenzahlung kann der Vertrag stattdessen gegebenenfalls in den Zugewinnausgleich fallen. Auch Versicherungen mit Entschädigungscharakter werden nicht aufgeteilt. Dazu gehören zum Beispiel Renten aus einer gesetzlichen oder privaten Unfallversicherung.
Das bringt die Aufteilung der Altersvorsorge und Rentenpunkte bei Scheidung
Der Versorgungsausgleich zielt darauf ab. die während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche gerecht zu verteilen. Oft kommt es vor, dass ein Ehegatte oder eine Ehegattin aufgrund von Kindererziehung, Haushaltsführung oder anderen familiären Verpflichtungen weniger arbeitet oder gar nicht erwerbstätig ist. Dadurch erwirbt diese Seite weniger oder keine eigenen Rentenanwartschaften. Der Rentenausgleich soll sicherstellen, dass dennoch beide Seiten im Alter finanziell abgesichert sind. Er basiert auf dem Prinzip der ehelichen Solidarität und Gerechtigkeit, indem er die wirtschaftlichen Nachteile ausgleicht, die eine Seite durch die Aufteilung der Rollen während der Ehe erfahren hat.
Tipp: Lesen Sie unseren Ratgeber „Altersvorsorge in Ehe und Partnerschaft“, um mehr über die Absicherungsmöglichkeiten in der Ehe zu erfahren.
Ablauf: So funktioniert der Versorgungsausgleich
Der Prozess wird vom Familiengericht im Zuge des Scheidungsverfahrens durchgeführt. Er ist gesetzlich im Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) geregelt. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, den Rentenausgleich durch notarielle Vereinbarungen individuell zu gestalten oder unter bestimmten Umständen ganz darauf zu verzichten. Im Folgenden zeigen wir Ihnen den typischen Ablauf, wenn ein Ausgleich stattfindet.
Scheidungsantrag einreichen
Einer der Eheleute stellt beim zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Scheidung. Im Scheidungsantrag wird in der Regel automatisch auch der Versorgungsausgleich mitgeregelt. Ausnahme: Wenn die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat, wird nur auf Antrag ein Ausgleich durchgeführt.
Formulare erhalten
Nach Eingang des Scheidungsantrags fordert das Gericht beide Ehegatten oder Ehegattinnen auf, Auskünfte über ihre Rentenanwartschaften zu erteilen. Sie bekommen hierfür spezielle Fragebögen zugeschickt.
Formulare ausfüllen
Beide Seiten füllen die erhaltenen Formulare aus und geben alle relevanten Informationen etwa zu ihren Rentenansprüchen an. Die ausgefüllten Formulare müssen sie an das Familiengericht zurücksenden.
Weiterleitung an die Versorgungsträger
Das Gericht leitet die Informationen an die jeweiligen Versorgungsträger weiter, zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Versorgungsträger sind verpflichtet, dem Familiengericht Auskunft über die Höhe der während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften zu geben. Diese Auskunft kann in klaren Fällen etwa drei Monate, in komplexeren Angelegenheiten neun Monate und länger dauern – vor allem wenn noch Lücken in einem Versicherungskonto enthalten sind. Der Rentenversicherungsträger fordert dann Angaben und Unterlagen bei der jeweiligen Person an.
Berechnen der Rentenanwartschaften
Die Versorgungsträger berechnen die während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte für jede Seite und schlagen eine Höhe des Ausgleichs vor. Als Ehezeit gilt der Zeitraum vom 1. des Monats der Eheschließung bis zum letzten Tag des Monats vor der Zustellung des Scheidungsantrags. Sie senden die Unterlagen direkt an das Familiengericht.
Zusammenstellung und Prüfung durch das Gericht
Das Familiengericht sammelt alle eingegangenen Auskünfte. Es erstellt eine Gegenüberstellung der Anwartschaften der Eheleute.
Berechnen des Ausgleichswerts
Auf Basis der gesammelten Daten berechnet das Gericht den Ausgleichswert. Grundprinzip: Jede Seite hat Anspruch auf die Hälfte der während der Ehezeit insgesamt erworbenen Rentenanwartschaften.
Möglichkeit zur Stellungnahme
Die Ehepartner oder Ehepartnerinnen erhalten die Möglichkeit, die ermittelten Werte auf Vollständigkeit und Korrektheit zu prüfen und Stellung zu nehmen. Sie können Einwendungen oder Korrekturen einbringen, falls Fehler oder Unstimmigkeiten vorliegen.
Gerichtlicher Beschluss
Das Gericht erlässt einen Beschluss, der die Durchführung des Versorgungsausgleichs regelt. Darin wird festgelegt, wie die Rentenanwartschaften aufgeteilt werden. Beide Seiten bekommen eine Kopie des Beschlusses. Wenn gewünscht, können sie innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe eine Beschwerde gegen den Beschluss einlegen.
Umsetzung durch die Versorgungsträger
Nach Rechtskraft des Beschlusses setzen die Versorgungsträger die Anpassungen um. Dabei gibt es grundsätzlich 2 Möglichkeiten:
- Interne Teilung: Die Anwartschaften werden innerhalb des bestehenden Versorgungssystems aufgeteilt, zum Beispiel die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Externe Teilung: Die Anwartschaften werden auf ein anderes Versorgungssystem übertragen.
Abschluss des Scheidungsverfahrens
Nach der Entscheidung zum Versorgungsausgleich und dem Scheidungsurteil setzen die Versorgungsträger den gerichtlichen Beschluss um – und das Verfahren ist abgeschlossen.
Hinweis: Der Ablauf weicht ab, wenn Sie selbst mit Ihrem Expartner oder Ihrer Expartnerin einvernehmliche Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich treffen. Für solche Vereinbarungen kann mitunter eine notarielle Beurkundung nötig sein. Das Familiengericht prüft die Vereinbarung außerdem auf Rechtmäßigkeit und Fairness. Ein Verzicht auf den Ausgleich ist unter bestimmten Bedingungen möglich, muss aber vom Gericht genehmigt werden. Bevor Sie verzichten, sollten Sie sich in jedem Fall von einem Fachanwalt oder einer Fachanwältin für Familienrecht beraten lassen, um individuelle Fragen zu klären und sicherzustellen, dass alle Rechte gewahrt bleiben.
Diese Faktoren wirken sich auf die Höhe des Ausgleichsanspruchs aus
Die Höhe des Ausgleichsanspruchs hängt beim Versorgungsausgleich von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören vor allem die folgenden:
1Ehedauer
Die für den Versorgungsausgleich relevante Ehezeit startet mit dem Beginn des Monats der Eheschließung und endet normalerweise am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Wenn die Trennungszeit sehr lang war, kann in manchen Fällen auch mit dem Zeitpunkt der Trennung geendet werden.
Je länger die Ehezeit, desto mehr Rentenanwartschaften können beide Seiten erwerben, was die Höhe des Ausgleichsanspruchs beeinflusst. Anwartschaften, die vor der Ehezeit erworben wurden, werden dabei nicht berücksichtigt.
2Einkommenshöhe und Beschäftigung
Die während der Ehe erzielten Einkommen, die Dauer und die Art der Beschäftigung (zum Beispiel Vollzeit, Teilzeit oder Selbstständigkeit) beeinflussen die Höhe der Rentenanwartschaften.
3Unterschiedliche Erwerbsbiografien
Wenn ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin deutlich mehr verdient oder längere Zeit erwerbstätig war als der oder die andere, entstehen Unterschiede in den Rentenanwartschaften.
4Art der Versorgungsanrechte
Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden einbezogen. Aber auch Betriebsrenten, Pensionskassen und private Rentenversicherungen können gegebenenfalls die Versorgungsanrechte erhöhen. Bestimmte andere Verträge, zum Beispiel Kapitallebensversicherungen, fließen hingegen nicht ein.
5Kindererziehungszeiten
Zeiten der Kindererziehung können bei der gesetzlichen Rentenversicherung rentensteigernd berücksichtigt werden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel zur Mütterrente.
6Zeiten von Arbeitslosigkeit
Phasen von Arbeitslosigkeit oder Krankheit können zu geringeren Rentenanwartschaften führen. Diese Zeiten werden bei der Berechnung berücksichtigt und können den Ausgleichsanspruch erhöhen.
7Unterschiedliche Dynamik der Versorgungsanrechte
Verschiedene Versorgungsanrechte können sich unterschiedlich entwickeln. Die unterschiedliche Wertentwicklung wird bei der Berechnung des Ausgleichswerts berücksichtigt.
8Individuelle Vereinbarungen
Das Paar kann
in einem Ehevertrag Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich treffen. Ein
Verzicht oder eine abweichende Vereinbarung muss notariell beurkundet und vom
Gericht geprüft werden.
9Härtefallregelungen
In Ausnahmefällen kann das Gericht den Rentenausgleich ganz oder teilweise ausschließen, wenn dieser grob unbillig erscheint. Diese Regelung greift nur unter besonderen Umständen, etwa bei schwerwiegendem Fehlverhalten (wie einer Straftat) einer Seite gegenüber der anderen.
10Auslandsbezug
Wenn einer der Ehegatten oder Ehegattinnen im Ausland Rentenansprüche erworben hat, können diese unter Umständen nicht im Versorgungsausgleich berücksichtigt werden.
Wann die Rente aus dem Versorgungsausgleich ausgezahlt wird
Die Rente, die Sie durch den Versorgungsausgleich erhalten, wird nicht unmittelbar nach der Scheidung ausgezahlt. Es gibt also beim Versorgungsausgleich keine Einmalzahlung. Stattdessen werden die Rentenanwartschaften, Altersvorsorge und Rentenpunkte bei Scheidung Ihrem persönlichen Rentenkonto gutgeschrieben. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt erst dann, wenn Sie die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllen, also in der Regel mit Erreichen des Renteneintrittsalters oder beim Eintritt einer Erwerbsminderung.
Rechenbeispiel: So wird der Versorgungsausgleich berechnet
Lisa und Jan lassen sich nach 19 Jahren versorgungsausgleichsrelevanter Ehezeit scheiden. Jan hat in dieser Zeit bei der gesetzlichen Rentenversicherung 10 Entgeltpunkte (etwa 400 Euro Rente) gesammelt. Davon steht Lisa die Hälfte zu, also 5 Entgeltpunkte (etwa 200 Euro Rente). Die Punkte werden ihr gutgeschrieben und Jan entsprechend abgezogen.
Auch Lisa hat gearbeitet. Als Bundesbeamtin hat sie in der Ehezeit 200 Euro Pension erwirtschaftet. Davon steht Jan die Hälfte zu, also 100 Euro Pension, die ihm in der Beamtenversorgung gutgeschrieben werden.
Hinweis: Dieses Beispiel nutzt vereinfachte Annahmen und Werte, um das Prinzip bei der Berechnung leicht nachvollziehbar dazustellen. In der Realität sind die Berechnungen komplexer und berücksichtigen zahlreiche weitere Faktoren. Eine zusätzliche private Altersvorsorge, Kindererziehungszeiten und mehr können die Berechnung beeinflussen. Außerdem lässt sich in der Realität nicht allein anhand der Rentenpunkte auf die monatliche Rentenhöhe schließen. Dazu würden zusätzlich der Zugangsfaktor, Rentenartfaktor, und der aktuelle Rentenwert benötigt. In unserem Artikel zu den Rentenpunkten zeigen wir Ihnen, wie die detaillierte Berechnung funktioniert.
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Häufige Fragen zum Versorgungsausgleich
1Was ist ein Versorgungsausgleich in einem Satz?
Wenn sich 2 Menschen scheiden lassen, sorgt dieser Ausgleich dafür, dass die Rentenansprüche, die sie während ihrer Ehe gesammelt haben, gerecht zwischen ihnen aufgeteilt werden.
2Wie hoch ist der Versorgungsausgleich nach 20 Jahren Ehe?
Das lässt sich nicht pauschal sagen, weil die Höhe von den individuellen Rentenanwartschaften beider Ehegatten oder Ehegattinnen während der Ehezeit abhängt. Der Versorgungsausgleich teilt die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche gerecht auf, indem die Seite mit den höheren Anwartschaften die Hälfte der Differenz an die andere Seite abgibt. Dies berücksichtigt Faktoren wie Einkommen, Beschäftigungszeiten, Kindererziehungszeiten und unterschiedliche Arten der Altersvorsorge. Eine genaue Berechnung erfordert die Analyse aller Versorgungsanrechte und persönlichen Umstände.
3Wann bekomme ich die Rente aus dem Versorgungsausgleich?
Sie erhalten die Rente, sobald Sie die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllen, in der Regel mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Die durch den Ausgleich übertragenen Rentenanwartschaften werden Ihrem persönlichen Rentenkonto gutgeschrieben und erhöhen Ihre zukünftige Rente. Eine vorzeitige Auszahlung erfolgt nicht; die Zahlungen beginnen, wenn Sie Ihre Rente antreten.
4Wie wird der Versorgungsausgleich berechnet?
Er wird berechnet, indem die während der Ehezeit von beiden Seiten erworbenen Rentenanwartschaften und Versorgungsanrechte ermittelt und gegenübergestellt werden. Die Differenz der Ansprüche wird halbiert, und der Ehepartner oder die Ehepartnerin mit den höheren Anwartschaften gibt die Hälfte dieser Differenz an den oder die andere ab.
Dabei werden alle relevanten Versorgungen einbezogen, wie gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, private Rentenversicherungen und Beamtenversorgung. Ziel ist es, die während der Ehe gemeinsam erworbenen Versorgungsanrechte gerecht zwischen den Ehepartnern oder Ehepartnerinnen aufzuteilen.
5Wann gibt es bei einer Scheidung keinen Versorgungsausgleich?
Folgende Gründe können zum Verzicht auf den Ausgleich führen:
- Die Ehe hat weniger als 3 Jahre bestanden. Beantragt keine Seite einen Ausgleich, findet keiner statt.
- Beide Seiten haben Anrechte in ungefähr gleicher Höhe gesammelt.
- Beide Seiten haben eine einvernehmliche und gültige anderweitige Regelung getroffen, zum Beispiel in einem Ehevertrag.
- Es liegt ein Härtefall vor, beispielsweise hat die ausgleichsberechtigte Seite ein Verbrechen gegenüber der ausgleichspflichtigen Seite begangen oder ihre Pflicht, zum Familienunterhalt beizutragen, grob verletzt.
6Wer bekommt den Versorgungsausgleich nach dem Tod?
Nach dem Tod eines geschiedenen Ehegattens oder einer geschiedenen Ehegattin erhält die überlebende Seite die Leistungen aus dem Ausgleich in der Regel weiterhin, sofern er oder sie die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt.
Wenn die ausgleichsberechtigte Seite vor Rentenbeginn stirbt, können die übertragenen Anwartschaften unter bestimmten Umständen an den ausgleichspflichtigen Ehegatten oder die Ehegattin zurückfallen, die Kürzung aus dem Versorgungsausgleich kann dann also möglicherweise rückgängig gemacht werden. Genaueres regelt auch § 31 VersAusglG . Wenden Sie sich für konkrete Informationen in Ihrem Fall an den zuständigen Versorgungsträger oder einen Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht.
7Was passiert mit dem Versorgungsausgleich, wenn man wieder heiratet?
Eine erneute Heirat nach der Scheidung hat keine Auswirkungen auf bereits erworbene Rentenanwartschaften. Der Ausgleich kann nur in besonderen Härtefällen rückgängig gemacht werden. Dazu gehört zum Beispiel unter Umständen, wenn die berechtigte Person stirbt.