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Junge Frau unterschreibt Dokumente auf dem Sofatisch

Das bedeutet eine Scheidung für Ihre Finanzen

Finanzielle Folgen einer Scheidung
Wenn sich Eheleute trennen, gibt es viel zu klären. Die Wohnsituation muss geregelt, gegenseitige finanzielle Ansprüche müssen geprüft werden, Konten müssen aufgelöst, Versicherungen und Hausrat getrennt werden. Noch komplizierter wird es, wenn das Paar Kinder hat. Um welche finanziellen Aspekte müssen Sie sich nach einer Trennung kümmern?
Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Vermögensverteilung nach einer Trennung ist unter anderem abhängig vom Güterstand, in dem das Paar zusammengelebt hat.

  • Eine einvernehmliche Scheidung kann neben Nerven auch Kosten sparen. Können sich die Eheleute nicht einigen, entscheidet das Familiengericht über die Vermögensaufteilung.

  • Lassen Sie sich frühzeitig von einem Anwalt oder einer Anwältin für Familienrecht beraten, um die eigenen finanziellen Interessen zu wahren.

In welchen Bereichen eine Scheidung finanzielle Auswirkungen hat

Der Ehemann oder die Ehefrau war einmal die Person, mit der man das ganze Leben verbringen wollte. Mit einer Trennung kann sich das gesamte Weltbild ändern. Kein Wunder, wenn Trennung und Scheidung erst einmal in eine emotionale Ausnahmesituation führen. Vor allem kann das schwierig werden, wenn auch Kinder betroffen sind. Verständlich, wenn Sie in solchen Fällen erst einmal nicht an Geld denken wollen. Dabei haben Trennung und Scheidung häufig auch in Hinblick auf die finanzielle Situation große Auswirkungen. Vor allem die folgenden Aspekte spielen eine wichtige Rolle.

  • Wohnsituation

    Die Entscheidung, wer in der gemeinsamen Wohnung oder dem Haus bleibt, hat finanzielle Konsequenzen. Möglicherweise muss einer der Partner oder Partnerinnen die andere Seite auszahlen, oder die Immobilie muss verkauft werden. Wer auszieht, muss eine neue Wohnung finden und den Umzug regeln.

  • Berufstätigkeit

    Wenn eine Seite während der Ehe die eigene Karriere zugunsten der Familie zurückgestellt hat, muss diese meist wieder ins Berufsleben einsteigen. Das Trennungsjahr gibt dazu in der Regel noch Zeit zur Orientierung. Nach der Scheidung sollten die Expartner oder Expartnerinnen dann prinzipiell finanziell getrennte Wege gehen. Je nach Situation gehört dazu oft eine Berufstätigkeit. In speziellen Ausnahmefällen kann nachehelicher Unterhalt gefordert werden, wenn eine Berufstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang erwartet werden kann.

  • Unterhaltspflichten

    Eine Seite kann verpflichtet sein, der anderen Unterhalt zu zahlen. Bis zur rechtskräftigen Scheidung zahlt die finanziell besser gestellte Seite im Normalfall Trennungsunterhalt. Nach der Scheidung kann in bestimmten Ausnahmesituationen nachehelicher Unterhalt bezahlt werden müssen. Neben dem Ehegattenunterhalt können die Unterhaltspflichten auch Kindesunterhalt umfassen.

    Die Höhe und Dauer des Unterhalts hängen je nach Unterhaltsart von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Dauer der Ehe, dem Einkommen beider Seiten und dem Betreuungsmodell gemeinsamer Kinder. Die Düsseldorfer Tabelle kann dabei eine gute Orientierung geben.

  • Vermögensaufteilung

    Abhängig vom Güterstand, in dem das Paar zusammengelebt hat, muss das Vermögen aufgeteilt werden. In Deutschland gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Dabei wird der während der Ehezeit erzielte Vermögenszuwachs zwischen den Eheleuten ausgeglichen. Mehr Informationen zur Vermögensaufteilung finden Sie unten.

  • Rentenansprüche

    Die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche werden zwischen beiden Seiten aufgeteilt. Das soll sicherstellen, dass beide im Alter eine angemessene Altersvorsorge haben. Denn im Verlauf einer Ehe erwirbt ein Paar nicht nur gemeinsames Eigentum und erwirtschaftet Vermögen. Wer arbeitet, sammelt über die Jahre zudem Punkte für die Rente – wichtig, um auch in Zukunft abgesichert zu sein.

    Bei einer Scheidung werden die in der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte beider Ehepartner gerecht aufgeteilt. Dies ist vor allem für die Seite wichtig, die weniger oder gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt hat. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Artikel zum Versorgungsausgleich.

    Übrigens: Mit Durchführung des sogenannten Versorgungsausgleichs werden nicht nur die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente geteilt. Auch eine Beamtenpension, Riester- oder Rürup-Rente, betriebliche Altersvorsorge, berufsständische Altersabsicherung oder gegebenenfalls auch private Lebensversicherungen können herangezogen werden, wenn nicht anders in einem gültigen Ehevertrag geregelt.

  • Steuern

    Nach der Trennung müssen Sie Ihre Steuerklasse ändern. Für das laufende Jahr nach der Trennung gelten dabei grundsätzlich noch die bisherigen Steuerklassen. In der Regel ist lediglich ein Steuerklassenwechsel von Steuerklasse III auf V oder umgekehrt beziehungsweise auf IV/IV möglich. Ab dem 1. Januar des Folgejahres müssen Sie dann normalerweise in die Steuerklasse I oder II wechseln. Das kann zu einer höheren Steuerbelastung führen. Wenden Sie sich am besten direkt an Ihr Finanzamt, um mehr zu erfahren.

    Unterhaltszahlungen können zudem steuerliche Vorteile oder Nachteile mit sich bringen, je nachdem, ob sie als Sonderausgaben abgesetzt werden können.

  • Schuldenaufteilung

    Gemeinsame Schulden müssen normalerweise aufgeteilt werden. Beide Ehepartner oder Ehepartnerinnen haften in der Regel für gemeinsame Verbindlichkeiten jeweils zur Hälfte – wenn nichts anderes festgelegt wurde.

    Wichtig: Gemeinsame Schulden sind nur solche, die beide Seiten zusammen aufgenommen haben. Beispielsweise wenn beide den Kreditvertrag unterschrieben haben. Hat eine Seite während der Ehe allein Schulden aufgenommen, haftet die andere Seite normalerweise nicht dafür. Das gilt sowohl bei einer Gütertrennung als auch in der Zugewinngemeinschaft.

  • Versicherungen und Verträge

    Gemeinsame Versicherungen, Konten und Verträge müssen überprüft und gegebenenfalls angepasst oder gekündigt werden. Gemeinsame Konten können dabei nur gemeinsam aufgelöst werden. Wenden Sie sich bitte an Ihre Sparkasse, um die nötigen Schritte zur Auflösung eines Gemeinschaftskontos einzuleiten. Vergessen Sie nicht, Ihrem Arbeitgeber, dem Stromanbieter oder anderen Vertragspartnern Ihre neue Kontoverbindung mitzuteilen. Oder nutzen Sie dafür unseren bequemen Kontowechselservice.

  • Lebenshaltungskosten

    Wird ein Haushalt zu zwei Haushalten, können die Lebenshaltungskosten pro Person steigen, da Vieles nicht mehr gemeinsam genutzt werden kann. Inwieweit sich das auswirkt, ist abhängig vom Einzelfall.

  • Kosten der Scheidung

    Anwalts- und Gerichtskosten können je nach Komplexität des Falls erheblich sein. In einigen Fällen können die Kosten durch einvernehmliche Lösungen oder Mediation reduziert werden. In unserem Artikel zu den Scheidungskosten erfahren Sie mehr.

Wovon es abhängt, wie das Vermögen im Fall einer Scheidung aufgeteilt wird

Die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung hängt von mehreren Faktoren ab. Die wichtigsten Einflussgrößen sind:

Güterstand der Ehe

Der gesetzliche Regelfall für den Güterstand ist – wie schon genannt – die Zugewinngemeinschaft: Jeder Ehepartner beziehungsweise jede Ehepartnerin behält dabei grundsätzlich das eigene Vermögen. Bei einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs (der sogenannte Zugewinn) beider Seiten ermittelt und miteinander verglichen. Der Partner oder die Partnerin mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte der Differenz an den anderen oder die andere auszahlen.

Wenn die Ehepartner eine Gütertrennung vereinbart und einen Ehevertrag geschlossen haben, findet kein Zugewinnausgleich statt. Bei einer Gütertrennung bleibt das Vermögen beider Seiten während und nach der Ehe getrennt.

Den Wahlgüterstand einer Gütergemeinschaft gab es früher öfter, mittlerweile aber kaum mehr. Alles, was die Ehegatten oder -gattinnen in die Ehe einbringen und während der Ehe an Vermögen hinzugewinnen, gehört dabei beiden, wenn nichts anderes festgelegt wird. Bei einer Scheidung wird dieses Gesamtvermögen hälftig aufgeteilt, also nicht nur der Zugewinn, sondern das Gesamtgut.

Hinweis: Vermögenswerte, die einer der Eheleute während der Ehe durch Erbschaft oder Schenkung erhält, zählen nicht zum Zugewinn und werden bei der Vermögensaufteilung in der Regel nicht berücksichtigt. Lediglich deren Wertsteigerung während der Ehe kann unter Umständen berücksichtigt werden.

Anfangs- und Endvermögen

Die Berechnung des Zugewinns hängt vom Anfangs- und Endvermögen ab: Denn für den Zugewinnausgleich wird das Vermögen jedes Ehepartners beziehungsweise jeder Ehepartnerin zu Beginn und am Ende der Ehe ermittelt. Die Differenz stellt den individuellen Zugewinn dar.

Dauer der Ehe

In längeren Ehen ist der gemeinsame Vermögensaufbau meist größer, was den Zugewinnausgleich beeinflussen kann. Die Dauer der Ehe kann auch für den nachehelichen Unterhalt entscheidend sein.

Schulden und Verbindlichkeiten

Gemeinsame Schulden werden bei der Berechnung des Zugewinns abgezogen. Jeder oder jede haftet normalerweise für die selbst eingegangenen Verbindlichkeiten; für gemeinsame Schulden haften beide gemeinsam.

Gemeinsame Vermögenswerte

Besitzt das Ehepaar gemeinsames Eigentum wie etwa ein Haus, muss entschieden werden, wie diese Vermögenswerte aufgeteilt oder ausgeglichen werden.

Vermögensaufteilung bei einer streitigen oder einer einvernehmlichen Scheidung

Können sich die Eheleute nicht einigen, entscheidet das Familiengericht über die Vermögensaufteilung. Das Gericht berücksichtigt dabei alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen und individuellen Umstände.

Die Aufteilung des Vermögens bei einer Scheidung hängt zusammenfassend maßgeblich vom gewählten Güterstand, vorhandenen Eheverträgen, individuellen Vermögenswerten und den persönlichen Umständen der Eheleute ab. Gesetzliche Regelungen wie der Zugewinnausgleich spielen eine zentrale Rolle, können jedoch durch vertragliche Vereinbarungen modifiziert werden.

Finanzielle Unterstützung für alleinerziehende Eltern

Es gibt immer wieder Fälle, in denen es nach einer Trennung schwer ist, finanziell über die Runden zu kommen. Oft liegt das daran, dass der Ex-Partner oder die Ex-Partnerin nicht in der Lage ist, den nötigen Unterhalt zu zahlen oder diesen aus anderen Gründen nicht zahlt.

In solchen Fällen kann Alleinerziehenden unter Umständen ein Unterhaltsvorschuss helfen. Diese staatliche Leistung unterstützt Sie dabei, den Lebensunterhalt Ihrer minderjährigen Kinder zu finanzieren. Als Alleinerziehende, die auf Bürgergeld angewiesen ist, können Sie zudem einen Mehrbedarf geltend machen.

Tipps:

  • Lassen Sich sich frühzeitig von einem Anwalt oder einer Anwältin für Familienrecht beraten, um die eigenen finanziellen Interessen zu wahren. Wichtig: Ein Anwalt oder eine Anwältin vertritt immer die Interessen einer Partei. Das birgt in einer sowieso schon schwierigen Situation weiteren Zündstoff und kann die Situation deutlich eskalieren lassen. Die Wahl des Anwaltsbüros und dessen Interesse, eine einvernehmliche Lösung zu finden, kann daher äußerst wichtig sein. Gerade Paaren mit Kindern, die auch in Zukunft miteinander kommunizieren müssen, hilft es nicht, wenn sie sich aufgrund der Anwälte oder Anwältinnen strittiger sind als unbedingt erforderlich.
  • Fordern Sie Ihren Partner oder Ihre Partnerin auf, seine oder ihre Finanzen offenzulegen. So können Sie planen und sich in Sachen Trennungsunterhalt transparent informieren.
  • Ein Finanzplan kann helfen, die zukünftige finanzielle Situation besser einschätzen zu können.
  • Die Inanspruchnahme von Mediationsdiensten kann helfen, einvernehmliche Lösungen zu finden und Kosten zu sparen.
  • Paare, die Kinder haben, brauchen bei Trennungen häufig Elternberatungen. Denn diese müssen sich etwa in Bezug auf die Kinder auch in Zukunft weiter miteinander abstimmen. Das kostenlose Beratungsangebot von Jugendamt, Caritas und SOS Kinderdorf kann dabei helfen, Streit mit dem anderen Elternteil zu überwinden, um gemeinsam nach vorne sehen zu können.

Häufige Fragen zur Scheidung

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Was muss ich als Erstes tun, wenn ich mich scheiden lassen will?

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Mann oder Ihrer Frau. Geben Sie der anderen Seite Zeit. Beide Seiten müssen sich an die neue Ausgangssituation und das Thema Scheidung gegebenenfalls erst gewöhnen, um es zu akzeptieren. Das kann mehrere Anläufe benötigen und Geduld erfordern.

Oft ist es erst danach möglich, sachlich miteinander über die Zukunft zu sprechen. Denken Sie an das Wohl eventueller gemeinsamer Kinder und überlegen Sie, wie Sorgerecht und Unterhalt geregelt werden können. Bemühen Sie sich, die Kinder in Auseinandersetzungen während des Scheidungsverfahrens nicht mit einzubeziehen, um sie nicht zu belasten.

Konsultieren Sie einen Anwalt oder eine Anwältin für Familienrecht, um sich über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Sammeln Sie in Vorbereitung alle relevanten finanziellen Unterlagen, wie Nachweise über Einkommen, Vermögen und Schulden.

Prüfen Sie unbedingt die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Scheidung. Dabei kann etwa eine Mediation helfen. Kümmern Sie sich um Ihr emotionales Wohlbefinden und suchen Sie Unterstützung bei Freunden, Familie oder professionellen Beratenden, etwa in Bezug auf Ihre Kinder eventuell einen Kinderpsychologen oder eine Kinderpsychologin.

Eine Ehe kann nicht geschieden werden, wenn das Gericht feststellt, dass die Ehe nicht zerrüttet ist und die eheliche Lebensgemeinschaft noch besteht. Ohne Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungsjahres ist eine Scheidung in der Regel ebenfalls nicht möglich, es sei denn, es liegt ein Härtefall vor.

Wenn eine Seite der Scheidung nicht zustimmt und die Trennung weniger als drei Jahre andauert, kann die Scheidung ebenfalls verweigert werden. Nach spätestens drei Trennungsjahren ist eine Ehescheidung jedoch in der Regel auch ohne Zustimmung der anderen Seite möglich. Schließlich kann eine Ehe nicht geschieden werden, wenn formelle Voraussetzungen, wie ein ordnungsgemäßer Scheidungsantrag, nicht erfüllt sind.

Im Allgemeinen ist es in Deutschland rechtlich nicht entscheidend, wer die Scheidung einreicht. Beide Eheleute haben das Recht, einen Scheidungsantrag zu stellen, und die rechtlichen Konsequenzen sind unabhängig davon gleich. Derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, muss jedoch zunächst die Gerichtskosten vorschießen; diese können später zwischen den Parteien aufgeteilt werden.

Es kann taktische Gründe geben, warum jemand die Initiative ergreift, zum Beispiel um den Zeitpunkt der Ehescheidung zu bestimmen. Insgesamt beeinflusst die Frage, wer die Scheidung einreicht, aber nicht wesentlich die Ergebnisse in Bezug auf Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht.

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