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Das sind mögliche Vor- und Nachteile einer Gütertrennung

Ehe mit Ehevertrag
Nach einer Heirat gehört dem Ehepaar alles gemeinsam? Das stimmt in der Regel – selbst ohne Ehevertrag – nicht. Wer aber seine Besitztümer auch im Fall einer Scheidung getrennt lassen möchte, kann auf einen Ehevertrag setzen. Lesen Sie hier, was Sie dabei beachten müssen.

Wie möchten Sie in der Ehe miteinander leben? Eine ziemlich persönliche Frage. Ein Aspekt, der dabei eine Rolle spielt, ist der sogenannte Güterstand. Die meisten Menschen in Deutschland übernehmen dabei den gesetzlichen Standard einer Zugewinngemeinschaft. Er gilt automatisch, wenn Sie keine andere Wahl treffen. Unter den Ehepaaren, die ihren Güterstand selbst auswählen, entscheiden sich die meisten für die Gütertrennung.

Das Wichtigste in Kürze:
  • Die Gütertrennung ist ein Güterstand, bei dem die Vermögen der Eheleute während und – im Fall einer Scheidung – nach der Ehe getrennt bleiben.

  • Wer als Ehepaar eine Gütertrennung vereinbaren möchte, muss zusätzlich zur Eheschließung einen entsprechenden Ehevertrag unterschreiben.

  • Einen Ehevertrag können Sie während der Ehe jederzeit in einem Notarbüro aufsetzen lassen und gemeinsam signieren. Dadurch wechseln Sie gegebenenfalls den Güterstand, in dem Sie mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin leben.

Das bedeutet die Gütertrennung während und nach der Ehe

Wer heiratet und keine andere Regelung trifft, lebt in Deutschland automatisch im gesetzlichen Güterstand einer Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Das Vermögen gehört während der Ehe weiter der Person, die es verdient hat. Im Fall einer Trennung und Scheidung findet jedoch ein Zugewinnausgleich statt: Der Vermögenszuwachs von beiden Ehegatten oder -gattinnen während der Ehe wird berechnet. Der- oder diejenige mit dem höheren Zuwachs muss dem Partner oder der Partnerin die Hälfte des Überschusses abgeben. Das ist der sogenannte Zugewinnausgleich.

Wenn Sie heiraten wollen, aber mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin nicht in einer Zugewinngemeinschaft leben möchten, haben Sie weitere Möglichkeiten: Eine davon ist die Gütertrennung. Während der Ehe behält dabei jede und jeder das eigene Vermögen. Auch im Falle einer Trennung und Scheidung gibt es keinen Zugewinnausgleich. Es wird nur aufgeteilt, was Sie während der Ehe eindeutig gemeinsam gekauft haben – etwa eine gemeinsame Wohnung, bei der Sie beide im Grundbuch als Eigentümer oder Eigentümerinnen stehen. Verstirbt ein Ehepartner oder eine -partnerin vor dem anderen, fallen für den oder die Längerlebende höhere Steuern auf das Erbe an als bei einer Zugewinngemeinschaft.

Für eine Gütertrennung ist ein entsprechender Ehevertrag nötig. Diesen können Sie bei einem Notarbüro aufsetzen lassen. In einem Termin mit dem Notar oder der Notarin müssen die Ehegatten oder -gattinnen den Vertrag daraufhin unterschreiben, damit er gültig wird.

Das sind mögliche Gründe für eine Gütertrennung

Jedem Ehepaar ist es selbst überlassen zu entscheiden, in welchem Güterstand es zusammenleben möchte. Sie müssen das vor niemandem begründen. Wenn Sie selbst noch nicht sicher sind, welche Regelung die richtige für Sie ist, kann es jedoch hilfreich sein, einige mögliche Gründe für eine Gütertrennung kennenzulernen:

  • Finanzielle Unabhängigkeit vom Partner oder der Partnerin behalten: Das Paar kann voneinander unabhängige finanzielle Entscheidungen treffen, ohne sich bei großen Summen absprechen oder einigen zu müssen.
  • Einem anderen Familienbild nachkommen: Der Zugewinnausgleich der Zugewinngemeinschaft wurde vom Gesetzgeber eingeführt, um den oder die finanziell Schwächere zu schützen – vor dem Hintergrund eines Familienbilds, in dem sich ein Partner oder eine Partnerin oft um ein gemeinsames Kind gekümmert hat, während der oder die andere die berufliche Tätigkeit allein fortsetzen konnte. Diese Ausgangssituation trifft bei Weitem nicht auf jedes Paar zu. Beispielsweise könnten Paare ohne Kinder, bei denen beide berufstätig und finanziell voneinander unabhängig sind, hierfür möglicherweise keine Notwendigkeit sehen – oder sich dadurch sogar unter Druck gesetzt fühlen, genau gleich viel verdienen zu müssen, um es „gerecht“ zu machen. Mit einer Gütertrennung kann dieser Druck gegebenenfalls wegfallen.
  • Ungleiches Profitieren im Fall einer Scheidung ausschließen: Wenn die Partner oder Partnerinnen finanziell stark unterschiedlich aufgestellt sind, können auch im Fall einer Scheidung getrennte Vermögen verhindern, dass die Person mit weniger Vermögen übermäßig profitiert.
  • Existenzgrundlage bei Selbstständigkeit sichern: Ist einer der Ehepartner oder -partnerinnen selbstständig, muss beim gesetzlichen Güterstand einer Zugewinngemeinschaft im Fall einer Scheidung ein Zugewinnausgleich auch über das Unternehmen stattfinden. Das gilt auch, wenn einer der Partner oder Partnerinnen das Unternehmen während der Ehe allein aufgebaut und geführt hat. Der Zugewinnausgleich kann je nach Fall möglicherweise die Existenz und Berufstätigkeit der selbstständigen Person gefährden. Mit einer Gütertrennung lässt sich das vermeiden.
  • Bestimmte Risiken reduzieren: Wenn ein Ehegatte oder eine Ehegattin Schulden hat oder riskante finanzielle Entscheidungen trifft, kann die Gütertrennung – im Vergleich zu einer Gütergemeinschaft – den oder die andere davor schützen, für die Schulden haftbar gemacht zu werden. Aber Achtung: Auch im Standard-Güterstand einer Zugewinngemeinschaft haftet der Partner oder die Partnerin nicht für die Schulden des oder der anderen, wenn dies nicht eindeutig so festgelegt wurde. Die Gütergemeinschaft ist ein Wahlgüterstand bei dem alles, was in die Ehe eingebracht und während der Ehe hinzuverdient wird, beiden gehört, wenn nichts anderes festgelegt wird – inklusive Schulden. Mittlerweile wählen Paare diesen Güterstand in Deutschland nur noch selten.
  • Trennung und Scheidung gegebenenfalls vereinfachen: Statistisch betrachtet sind Scheidungen keine Seltenheit. Im Fall der Fälle kann die Gütertrennung die Vermögensaufteilung vereinfachen, da jedes Vermögen klar einem der Partner oder Partnerinnen zugeordnet ist. Klare Regelungen vorab können möglicherweise später Streit vermeiden.

Das sind mögliche Gründe gegen eine Gütertrennung

Die Gütertrennung kann jedoch nicht nur Vorteile haben. Je nach Situation sind unter anderem folgende Nachteile möglich:

  • Romantische Aspekte berücksichtigen: Eine Heirat gehört für viele Menschen zu den romantischsten Angelegenheiten überhaupt. Wenn Paare sich dafür entscheiden, fortan gemeinsam durchs Leben zu gehen und stets füreinander da zu sein, möchten sie das oft ganzheitlich auffassen – und dabei auch finanzielle Aspekte nicht ausklammern. Die Trennung der Güter samt Ausschluss eines Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall können dem entgegenstehen und je nach damit verbundener Auffassung die romantischen Überzeugungen möglicherweise teilweise untergraben.
  • Vermögen gemeinschaftlich bilden: Manche Paare möchten ihr Vermögen gemeinsam aufbauen und verwalten. Das kann das Gefühl der Partnerschaft und des gemeinsamen Ziels stärken.
  • Die finanziell schwächere Person absichern: In einer Zugewinngemeinschaft ist der Ehepartner oder die -partnerin mit dem geringeren Einkommen im Scheidungsfall finanziell oft besser geschützt – etwa in Hinblick auf den Zugewinnausgleich. Auch bei einer Gütertrennung haben Sie jedoch im Ehevertrag Möglichkeiten dazu, den finanziell schwächeren Partner oder die Partnerin über bestimmte Vereinbarungen abzusichern.
  • Komplexe Vereinbarungen vermeiden: Die wenigsten Menschen befassen sich wohl gern mit Eheverträgen. Die Einrichtung einer Gütertrennung kann rechtlich komplex sein und Paare damit vor Herausforderungen stellen.
  • Steuerliche Gründe: In einigen Fällen kann die Gütertrennung steuerliche Nachteile mit sich bringen, etwa bei der Erbschaftssteuer.
  • Kosten sparen: Für einen entsprechenden Ehevertrag fallen Kosten für Rechtsberatung und Notarbüro an.

Tipp: Lesen Sie auch unseren Artikel „Güterstand: Diese 3 Modelle sollten Sie kennen“ sowie unseren Ratgeber zum Standard-Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Außerdem kann es hilfreich sein, wenn Sie vor Ihrer Entscheidung für einen Güterstand rechtliche Beratung durch einen Familienrechtsanwalt oder eine -anwältin in Anspruch nehmen.

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