Ein Ehevertrag regelt individuelle Vereinbarungen zur finanziellen Absicherung in der Ehe und im Falle einer Scheidung.
Die offizielle Absprache kann in verschiedenen Lebenssituationen sinnvoll sein, etwa bei Selbstständigkeit, ungleichen Vermögensverhältnissen oder internationaler Ehe.
Die Kosten hängen von Notar- und Beratungskosten ab, die sich nach dem Vermögen der Eheleute richten.
Der Gedanke an einen Ehevertrag löst bei vielen Paaren gemischte Gefühle aus. Die meisten denken bei der Eheschließung vor allem an Liebe, Vertrauen und den Wunsch, gemeinsam alt zu werden – nicht an Trennung oder finanzielle Absicherung. Ein Vertrag wirkt da wie ein Störfaktor, so kühl und nüchtern. Doch genau hier liegt der Irrtum: Das Vertragswerk zerstört nicht die Romantik, sondern ist ein Zeichen dafür, dass Sie Verantwortung füreinander übernehmen. Es schafft Klarheit und kann dafür sorgen, dass finanzielle Aspekte nicht zum Belastungstest für Ihre Beziehung werden.
Klare Spielregeln: Was steckt hinter dem Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen Ehegatten, die noch vor oder während der Ehe getroffen wird. Er bietet die Möglichkeit, von den gesetzlichen Vorgaben abzuweichen und eigene Regelungen festzusetzen. Sie können so beispielsweise frühzeitig Vorsorgefragen klären und gemeinsam grundsätzliche Entscheidungen für die Zukunft treffen. Dabei geht es vor allem um finanzielle Aspekte wie den Güterstand, Unterhalt und den Versorgungsausgleich.
- Güterstand
In Deutschland gilt automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn keine andere vertragliche Regelung geschlossen wird. Im Fall einer Scheidung wird der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn zu gleichen Teilen aufgeteilt. Mit einer offiziellen Regelung können Sie den Güterstand individuell anpassen, zum Beispiel Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Der Zugewinn lässt sich auf bestimmte Vermögenswerte beschränken oder ganz ausschließen. So kann etwa das Vermögen eines Familienunternehmens vom Zugewinnausgleich geschützt werden.
- Unterhalt
Ein abgeschlossener Ehevertrag ermöglicht, Unterhaltsansprüche im Falle einer Scheidung im Vorfeld zu regeln. Sie können festlegen, ob und in welchem Umfang ein Ehepartner nach der Scheidung Unterhalt erhält. Das kann besonders wichtig sein, wenn einer von Ihnen seine beruflichen Pläne zugunsten der Familie zurückstellt.
- Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass Rentenanwartschaften, die während der Ehe erworben wurden, bei einer Scheidung aufgeteilt werden. Sie können den Versorgungsausgleich vertraglich ausschließen oder anpassen, um Ihre individuellen Wünsche und Lebenssituationen zu berücksichtigen.
Ein abgeschlossener Ehevertrag ist also ein Instrument, das Ihnen als Paar die Freiheit gibt, Ihre finanziellen Angelegenheiten so zu regeln, wie es am besten zu Ihrer Lebenssituation passt. Er kann im Alltag Klarheit schaffen und die Ehe stärken, indem grundsätzliche Konfliktpunkte bereits im Vorfeld geklärt sind.
Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Eine offizielle Absprache ist nicht in jeder Ehe notwendig. Sie kann jedoch in bestimmten Lebenssituationen von Vorteil sein, wenn die gesetzlichen Regelungen nicht die optimale Lösung bieten oder individuelle Vereinbarungen benötigt werden. Hier sind einige Situationen, in denen eine individuelle Vereinbarung eine wichtige Rolle spielen kann:
- Selbstständigkeit und Unternehmensbesitz
Für Selbstständige und Unternehmerinnen sowie Unternehmer ist das Vertragswerk oft unverzichtbar. Ohne offizielle Regelung könnte das Unternehmen im Falle einer Scheidung in den Zugewinnausgleich einfließen. Das kann dazu führen, dass der Betrieb zerschlagen oder verkauft werden muss, um den Zugewinnausgleich zu finanzieren. Mit einem Vertrag lässt sich festlegen, dass die Firma vom Ausgleich ausgeschlossen bleibt, um ihren Fortbestand zu sichern. Es lässt sich auch bestimmen, inwieweit der Partner oder die Partnerin an Gewinnen, Verlusten oder auch Schulden beteiligt wird.
- Ungleiche Vermögensverhältnisse
Wenn die Parteien sehr unterschiedliche Vermögensverhältnisse in die Ehe einbringen, kann eine vertragliche Übereinkunft einen fairen Ausgleich schaffen. Zum Beispiel können die Eheleute dort vereinbaren, dass bestimmte Vermögenswerte, die vor der Ehe vorhanden waren, vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen sind. Das bietet beiden Seiten Sicherheit und Klarheit darüber, was im Falle einer Trennung mit dem Vermögen geschieht.
- Unterschiedliche Einkommensverhältnisse
Bei deutlichen Unterschieden im Einkommen gilt dasselbe Prinzip, wie bei unterschiedlichen Vermögensverhältnissen: Im Vertrag können die Partner festhalten, wie der finanzielle Ausgleich während und nach der Ehe aussehen soll. Er kann beispielsweise regeln, dass die besserverdienende Partei der anderen im Falle einer Scheidung Unterhalt zahlt, um finanzielle Ungerechtigkeiten zu vermeiden. Damit lassen sich Unsicherheiten vorbeugen und faire Lösungen schaffen.
- Familienplanung
Wenn ein Partner oder eine Partnerin beruflich kürzertreten oder die Karriere ganz aufgeben möchte, um sich um die gemeinsamen Kinder zu kümmern, kann der Vertrag Vereinbarungen enthalten, wie er oder sie für den Einsatz in der Familie finanziell abgesichert wird. Das betrifft sowohl die Zeit während der Ehe als auch den Fall einer Trennung, damit die Person, die ihre Karriere zugunsten der Familie zurückgestellt hat, nicht benachteiligt wird.
- Schulden und Haftungsrisiken
Eheleute können durch individuelle Vereinbarungen Haftungsrisiken minimieren, etwa bei hohen finanziellen Verpflichtungen einer Person. Besonders für Unternehmerinnen und Unternehmer besteht ein hohes Haftungsrisiko. So lässt sich beispielsweise vereinbaren, dass die nichtselbstständige Seite von den Schulden der oder des anderen, die während der Ehe entstehen, ausgeschlossen bleibt.
- Internationale Ehen
Bei binationalen Ehen, in denen unterschiedliche Länderrechte gelten, können Ehegatten bestimmen, welche nationale Rechtsordnung im Falle einer Scheidung Anwendung findet und wie das Vermögen aufgeteilt wird. Damit lassen sich rechtliche Auseinandersetzungen und Unsicherheiten im internationalen Kontext vermeiden.
- Zweite Ehe und Patchworkfamilien
In einer zweiten Ehe oder in Patchworkfamilien kann eine vertragliche Regelung sicherstellen, dass beispielsweise Kinder aus erster Ehe geschützt werden, indem individuelle Regelungen für den Zugewinn, Unterhalt und das Erbe getroffen werden.
Kosten eines Ehevertrags
Da ein Ehevertrag laut Gesetz (§ 1410 BGB) notariell beurkundet werden muss, setzen sich die Kosten hauptsächlich aus den Gebühren für die Notarin oder den Notar und möglichen zusätzlichen anwaltlichen Beratungskosten zusammen.
- Notarkosten
Die Notargebühren sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich grundsätzlich nach dem sogenannten Geschäftswert, der durch den Vertrag geregelt wird: Das ist das ermittelte gemeinsame Reinvermögen beider Eheleute. Je höher das Vermögen des Ehepaares, desto höher fallen die Notarkosten aus.
Notarinnen und Notare müssen als neutrale Partei sicherstellen, dass beide Eheleute den Vertrag und seine Konsequenzen vollständig verstehen. Das Notariat übernimmt daher nicht nur die eigentliche Beurkundung, sondern auch eine ausführliche Beratung und Erklärung des Vertragsinhalts. In Folge berechnen Notarinnen und Notare bei Eheabsprachen eine sogenannte „doppelte Gebühr“. Sie stellt sicher, dass der Aufwand für die umfassende Prüfung und Beratung ausreichend honoriert wird. Aus den Gebührentabellen (Tabelle B des GNotKG) ergibt sich ein Grundbetrag nach dem Geschäftswert, der dann verdoppelt wird.
Beispiel:
Bei einem Geschäftswert von 50.000 Euro ergibt sich eine einfache Gebühr von 165 Euro. Da das Notariat für seine Arbeit die doppelte Gebühr erhebt, belaufen sich die reinen Notarkosten auf 330 Euro. Mit der Mehrwertsteuer kommen dann 392,70 Euro zustande. Sollte der Geschäftswert bei 100.000 Euro liegen, entstehen Notarkosten von etwa 546 Euro, die mit Steuer zu 649,75 Euro führen.
Daneben können zusätzliche Kosten anfallen, zum Beispiel für Porto, Kopien und beglaubigte Abschriften.
- Anwaltskosten
Zusätzlich zu den Notargebühren können Kosten entstehen, wenn die Eheleute anwaltliche Beratung hinzuziehen, die den Vertrag erstellen oder prüfen soll. Dies kann sinnvoll sein, um die individuellen Interessen jedes Ehepartners und jeder Ehepartnerin zu wahren.
Die Anwaltskosten werden üblicherweise anhand des sogenannten Gegenstandswerts oder auch Streitwerts berechnet, der ebenfalls dem Vermögenswert entspricht, über den verhandelt oder der geregelt wird. Auch bei Anwaltskosten gibt es spezielle Regelungen bezüglich des Gebührensatzes bei der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
- 1,3-facher Gebührensatz: Dieser ist der Standardfall für die Geschäftsgebühr nach dem RVG. Er wird üblicherweise dann angewendet, wenn der Anwalt oder die Anwältin eine Tätigkeit erbringt, die weder besonders umfangreich noch besonders komplex ist.
- 1,5-facher Gebührensatz: Bei überdurchschnittlich komplexen oder zeitaufwendigen Fällen können Anwältinnen und Anwälte eine höhere Gebühr, in der Regel bis zum 1,5-fachen des Grundwerts, verlangen. Diese Gebühr wird beispielsweise erhoben, wenn umfangreiche Verhandlungen geführt, komplexe Vertragsgestaltungen vorgenommen oder wenn mehrere rechtliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Die genaue Höhe der anfallenden Kosten hängt also vom Gegenstandswert und dem angewandten Gebührensatz (1,3 bis 1,5) ab. In besonders aufwendigen Fällen kann dieser Satz auch noch höher sein.
Beispiel:
Nehmen wir an, der Gegenstandswert einer Eheregelung beträgt 50.000 Euro. Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem RVG: Demnach beträgt die einfache Gebühr gemäß der Gebührentabelle 1.279 Euro. Da der Anwalt die 1,3-fache Geschäftsgebühr abrechnet, ergibt sich folgende Berechnung:
- 1.279 Euro x 1,3 = 1.662,70 Euro.
Hinzu kommt eine Pauschale für Post- und Telekommunikationsaufwand, die meist bei 20 Euro liegt –und schließlich wird noch die Mehrwertsteuer von 19 Prozent hinzugerechnet:
- 1.662,70 Euro + 20 Euro = 1.682,70 Euro.
- Mehrwertsteuer (19 Prozent): 1.682,70 Euro x 0,19 = 319,71 Euro.
Die gesamten Anwaltskosten würden sich bei einem Streitwert von 50.000 Euro und einer 1,3-fachen Gebühr also auf etwa 2.002,41 Euro belaufen.
Die tatsächliche Höhe der insgesamt anfallenden Kosten hängt stark vom individuellen Fall ab. Komplexe Vermögensverhältnisse, wie beispielsweise Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienbesitz, können die Vertragsgestaltung aufwendiger und damit teurer machen. Hier könnten Anwältinnen und Anwälte die 1,5-fache Gebühr abrechnen.
Eine offiziell beurkundete Eheregelung kann also durchaus mit nennenswerten Kosten verbunden sein, der Nutzen dieser Investition ist aber langfristige Sicherheit. So können Sie mögliche Konflikte vermeiden, die im Falle einer Scheidung weitaus höhere finanzielle und emotionale Belastungen mit sich bringen würden.
Ehevertrag während der Ehe anpassen
Eine Ehe und auch eine ehevertragliche Regelung sind nicht statisch. Sie können sie während Ihrer Ehe an veränderte Lebensumstände anpassen. Dies erfordert jedoch erneut eine notarielle Beurkundung und kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Wenn sich Ihre finanzielle Situation, die familiären Verhältnisse oder rechtliche Rahmenbedingungen entscheidend verändern, sollten Sie Ihren Ehevertrag unbedingt nachträglich anpassen.
Vorteile und Nachteile eines Ehevertrags
Individuelle Regelungen: Die gesetzlichen Vorgaben sind oft nicht flexibel genug, um auf spezielle Lebenssituationen einzugehen. Mit einem Ehevertrag können Sie maßgeschneiderte Lösungen finden.
Vermögensschutz: Wenn Sie ein Unternehmen besitzen oder Immobilien in die Ehe einbringen, können Sie diese Werte vom Zugewinnausgleich ausschließen. Dadurch bleibt Ihr eigenes Vermögen im Falle einer Scheidung unangetastet.
Planungssicherheit: Für den Fall einer Scheidung wird festgelegt, wie Ihr Vermögen aufgeteilt und ob Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Das verhindert lange und kostenintensive Auseinandersetzungen.
Schutz vor Schulden: Insbesondere bei Selbstständigen oder Unternehmerinnen und Unternehmern besteht ein höheres Risiko, dass Schulden entstehen. Durch klare Vereinbarungen im Vertrag können Sie verhindern, dass Sie für Verbindlichkeiten Ihrer Partnerin oder Ihres Partners haften.
Rechtssicherheit: In internationalen Ehen können Sie regeln, welches Recht im Falle einer Scheidung gilt und wie das Vermögen aufgeteilt wird.
Flexible Gestaltung: Der Vertrag kann im Laufe der Ehe jederzeit angepasst werden, um auf veränderte Lebensumstände zu reagieren, zum Beispiel wenn Sie Kinder bekommen oder ein Unternehmen aufbauen.
Kosten: Die Ausgaben für Notarkosten und mögliche Beratungskosten können je nach Komplexität beträchtlich sein. Für Paare mit geringen Vermögenswerten erscheint diese finanzielle Belastung möglicherweise unverhältnismäßig.
Emotionale Belastung: Es kann das Gefühl entstehen, die Ehe werde schon im Vorfeld als potenziell instabil betrachtet. Dies kann zu Spannungen führen. Das Gespräch über eine vertragliche Vereinbarung erfordert deshalb gegenseitiges Vertrauen.
Geringere Flexibilität im Scheidungsfall: Wenn sich Ihre Lebensumstände im Laufe der Ehe ändern – und der Vertrag nicht angepasst wird – können einmal getroffene Regelungen für Sie oder Ihre Partnerin beziehungsweise Ihren Partner möglicherweise nachteilig sein.
Mögliche Anfechtbarkeit: Wenn eine Seite beweisen kann, dass sie bei der Unterzeichnung benachteiligt oder unter Druck gesetzt wurde, kann eine Absprache im Nachhinein für unwirksam erklärt werden. Ein gut formulierter und ausgewogener Vertrag ist daher entscheidend, um Streit zu vermeiden.
Einschränkung des Versorgungsausgleichs: Wenn der Ausgleich von Rentenansprüchen ausgeschlossen oder stark eingeschränkt wird, kann dies für den wirtschaftlich schwächeren Partner im Scheidungsfall problematisch sein.
Der Ehevertrag als strategisches Finanzinstrument
Eine Absprache der Ehegatten dient nicht nur der Absicherung im Falle einer Scheidung, sondern kann auch als gezieltes Werkzeug für die finanzielle Planung in der Ehe dienen. Paare können mit einem gut durchdachten Vertrag weit mehr als nur den rechtlichen Rahmen ihrer Beziehung regeln:
Vermögen schützen und ausbauen
Paare, die bereits über ein hohes Vermögen verfügen oder nach Eheschließung durch unternehmerische Tätigkeit Vermögen schaffen wollen, können vertraglich festlegen, dass bestimmtes Vermögen vom Zugewinnausgleich ausgeschlossen bleibt. Die unternehmerische Seite der Partnerschaft bekommt damit die Freiheit, geschäftliche Entscheidungen unabhängig von privaten Unsicherheiten zu treffen.
Steuern optimieren
Ehegatten können den Güterstand so anpassen, dass sie steuerliche Freibeträge optimal ausnutzen und Vermögensübertragungen innerhalb der Ehe steuerlich begünstigen. So können sie Erbschafts- und Schenkungssteuer minimieren.
Vor Schulden schützen
Insbesondere für Unternehmerinnen und Unternehmer ist es wichtig, die privaten und geschäftlichen Vermögenswerte klar voneinander zu trennen. Sie können den Zugewinn im Falle einer Scheidung ausschließen, sodass eine Seite nicht für geschäftliche Schulden der anderen haftet.
Vermögen an die nächste Generation übertragen
Ein gut durchdachter Vertrag sorgt dafür, dass Erbschaften, Schenkungen oder Unternehmensanteile innerhalb der Familie optimal übertragen werden. Dies ist besonders in Patchworkfamilien wichtig, in denen sowohl Kinder aus der aktuellen als auch aus früheren Beziehungen versorgt werden sollen. Die Vermögensaufteilung kann so gestaltet werden, dass Erben nicht durch den gesetzlichen Zugewinnausgleich benachteiligt werden.
Finanzielle Ziele erreichen
Die klaren Regelungen zu Vermögensaufteilung, Unterhalt und Rentenansprüchen geben beiden Parteien finanzielle Sicherheit. Durch vertragliche Regelungen wird sichergestellt, dass sie langfristige Ziele auch bei unerwarteten Ereignissen wie einer Scheidung nicht aus den Augen verlieren. Das kann das Eigenheim, die Altersvorsorge oder den langfristigen Vermögensaufbau umfassen.
Stabiles Sicherheitsnetz durch klare Ehevereinbarungen
Ein Ehevertrag bietet mehr als nur rechtliche Absicherung. Er sorgt für das Fundament, auf dem beide Personen ihre Ehe aufbauen können, frei von finanziellen Unsicherheiten. Dabei sind die vertraglichen Rahmenbedingungen vor allem in bestimmten Lebenssituationen sinnvoll, um den Partner und die Partnerin fair abzusichern und Konflikte zu verhindern, bevor sie entstehen. Auch wenn der Vertrag mit Kosten verbunden ist, so schafft er doch langfristige Planungssicherheit – damit Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre gemeinsame Zukunft.
Was steckt hinter dem Ehevertrag?
Häufige Fragen und Antworten zum Ehevertrag
Ein Nachteil kann sein, dass die vertragliche Regelung emotionale Spannungen zwischen dem Paar erzeugt, da finanzielle Fragen vorab geklärt werden müssen. Zudem entstehen Kosten für die Erstellung. In manchen Fällen können Vertragsvereinbarungen im Nachhinein als unfair empfunden oder für ungültig erklärt werden, wenn sie eine Seite unangemessen benachteiligen.
Ein Ehevertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen den Eheleuten, die verschiedene Regelungen zu Unterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und dem Güterstand enthalten kann. Die Gütertrennung hingegen ist eine spezielle Regelung des Güterstands, bei der die Vermögen des Paares während der Ehe vollständig getrennt bleiben. Im Scheidungsfall findet kein Zugewinnausgleich statt. Gütertrennung kann Bestandteil einer vertraglichen Ehevereinbarung sein, muss es aber nicht.
Die Gesamtkosten können mehrere Tausend Euro betragen. Sie setzen sich aus den Notarkosten und möglichen Anwaltskosten zusammen. Die Notarkosten hängen vom Geschäftswert ab, also dem Vermögen, das durch den Vertrag geregelt wird. Bei einem Geschäftswert von 50.000 Euro betragen die Notarkosten inklusive Mehrwertsteuer derzeit 392,70 Euro, während bei 100.000 Euro Kosten von 649,75 Euro anfallen. Die Anwaltskosten variieren, abhängig von der Komplexität und dem Umfang der Beratung. Für einen 1,3-fachen Gebührensatz liegen die Anwaltskosten bei einem Geschäftswert von 50.000 Euro bei etwa 2.002,41 Euro, bei 100.000 Euro bei rund 2.584,09 Euro. Bei höherem Vermögen der Eheleute steigen die Kosten entsprechend an.